Die Regierung von Peking storniert mehr als 1 200 Flüge

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Bis vor kurzem hatte Peking 55 Tage lang keine neuen Corona-Infektionen gemeldet und das Leben dort kehrte wieder zur Normalität zurück. Die Schulen wurden kürzlich nach monatelangem Heimunterricht wieder geöffnet. Es gab aber jedoch einen neuen Ausbruch von COVID-19 bei dem in der vergangenen Woche mehr als 200 Menschen infiziert wurden. Die chinesische Regierung reagierte rasch mit umfassenden Maßnahmen auf den Virusausbruch in der Hauptstadt. Die Metropole wurde vorübergehend teilweise abgeriegelt und strenge restriktive Maßnahmen wurden eingeführt, ähnlich den Maßnahmen, die während der ersten Welle des Coronavirus angewandt wurden. Fast 30 Wohngebiete wurden unter Quarantäne gestellt. Die Bewohner von Bezirken mit einem "mittleren" oder "hohen" Infektionsrisiko dürfen nicht reisen. Die Schulen bleiben vorerst geschlossen, und in den vergangenen Tagen wurden Hunderte von Bürgern getestet.

Es wird vermutet, dass der Cluster der neuen Coronavirus-Fälle aus dem größten Lebensmittelgroßmarkt der Stadt - dem Xinfadi-Markt - hervorgegangen ist. Der Markt wird täglich von Tausenden von Menschen besucht, daher ist das Risiko einer Ausbreitung der Infektion größer, als bereits gemeldet wurde. Der Ausbruch hat sich derzeit auf vier weitere Provinzen ausgebreitet - Liaoning, Hebei, Sichuan und Zhejiang, aufgrund enger Kontakte zu Patienten, die den Markt in Peking besucht hatten.

Flugannullierungen in Peking

Infolge dieser zweiten Infektionswelle hat die chinesische Regierung mindestens 1 200 Flüge der beiden wichtigsten Flughäfen der chinesischen Hauptstadt - Beijing Capital International Airport und Beijing Daxing International Airport - gestrichen. Die staatliche Zeitung "People's Daily" berichtet, dass dies mehr als 70 % der geplanten Abflüge und Landungen sind. Mehrere inländische Fluggesellschaften, darunter Air China, China Eastern, China Southern und Hainan Airlines, haben Passagieren, die ab dieser Woche bis Ende Juni Tickets nach Peking gekauft haben, eine vollständige Rückerstattung zugesagt. Wenn Du mit einer europäischen Fluggesellschaft nach oder von Peking zurückfliegen solltest oder Dein Flug in einer europäischen Stadt begann, hast Du möglicherweise Anspruch auf eine Stornierungsentschädigung gemäß der EU-Verordnung 261 / 2004. Im Falle einer Annullierung bleiben Deine Fluggastrechte bestehen, auch wenn der Flug aufgrund des Coronavirus gestrichen wurde. Unabhängig davon, ob Du nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung hast oder nicht, ist die Fluggesellschaft weiterhin verpflichtet Dir die Ticketkosten zu erstatten oder Dir einen alternativen Flug anzubieten. Du bist nicht verpflichtet einen Gutschein oder einen alternativen Flug von der Fluggesellschaft zu akzeptieren. Du kannst jederzeit verlangen, dass die Fluggesellschaft Dir die vollen Ticketkosten erstattet. Wir empfehlen Dir auch unsere Website zu nutzen, um dich zu vergewissern, ob Du aufgrund der EU-Verordnung Anspruch auf Entschädigung hast. Wir sind Dir gerne bei der Rückerstattung Deines Tickets behilflich und es besteht für Dich zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko. Du musst lediglich Deine Flugdaten unter www.myflyright.com eingeben und Deinen Anspruch kostenlos überprüfen.

Auf den Websites der Flughäfen - Beijing Capital International Airport und Beijing Daxing International Airport kannst Du überprüfen, ob Dein Flug annulliert wurde.

Peking teilweise leer. Quelle: Adobe Stock

Hauptfoto: Adobe Stock

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