Entschädigung bei Flugverspätung: Deine Anleitung
Eine Flugverspätung kann Deine Reisepläne ordentlich durcheinanderbringen und zu erheblichen Unannehmlichkeiten führen. Glücklicherweise schützt Dich die EU-Verordnung 261/2004, wenn Du innerhalb der EU unterwegs bist und bestimmte Kriterien erfüllt sind, damit Du Entschädigung für die Verspätung verlangen kannst. In diesem Leitfaden erfährst Du, wie Du vorgehst, um eine Entschädigung zu erhalten.
Deine Fluggastrechte: EU-Verordnung 261/2004
Diese Verordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, oder von Fluggesellschaften aus der EU betrieben werden und ein EU-Ziel anfliegen. Bei einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielort hast Du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Ausnahmen bestehen jedoch bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen, wie etwa extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks der Flugsicherung.
Hast Du einen Entschädigungsanspruch?
Bevor Du einen Antrag stellst, prüfe, ob Deine Verspätung die Voraussetzungen für eine Entschädigung erfüllt. Die wichtigsten Faktoren sind:
Dauer der Verspätung: Dein Flug muss mindestens drei Stunden verspätet ankommen.
Flugberechtigung: Die Entschädigung gilt für Flüge, die von einem EU-Flughafen starten, oder für Flüge einer EU-Fluggesellschaft mit Ziel in der EU.
Zum Beispiel wäre ein Flug von Paris nach New York mit einer europäischen Fluggesellschaft entschädigungsfähig, aber ein Flug von New York nach Paris mit einer nicht-europäischen Airline möglicherweise nicht.
Welche Entschädigungshöhe?
Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Verspätung ab:
- 250 € für Flüge bis 1.500 km mit einer Verspätung von über drei Stunden.
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km mit einer Verspätung von über drei Stunden.
- 600 € für Flüge über 3.500 km, die um mehr als vier Stunden verspätet sind.
Falls Dein Flug um mehr als fünf Stunden verspätet ist, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung oder Rückerstattung sowie auf Unterstützung wie Verpflegung und Unterkunft, falls nötig.
Unterlagen sammeln
Um Deine Entschädigung erfolgreich geltend zu machen, ist es wichtig, alle relevanten Dokumente zu sammeln. Die Airline wird einen Nachweis über die Flugverspätung und die Details Deines Flugs benötigen. Bewahre eine Kopie Deines Tickets oder Deiner Bordkarte sowie Bestätigungs-E-Mails und ggf. eine schriftliche Bestätigung der Verspätung auf. Falls Du Ausgaben für Verpflegung oder Transport aufgrund der Verspätung hattest, behalte auch diese Belege.
Entschädigungsantrag einreichen
Sobald alle Dokumente vorliegen, kannst Du Deinen Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen. Du kannst dies über die Website der Airline, die Kundenservice-Hotline oder per Brief/E-Mail tun.
Beim Einreichen des Antrags:
- Gib Deine Flugdaten (Flugnummer, Datum und Route) an.
- Nenne die Verspätungsdauer.
- Beziehe Dich auf die EU-Verordnung 261/2004 und erkläre, warum Du eine Entschädigung forderst.
- Füge Kopien Deiner Bordkarte, Verspätungsbestätigung und aller relevanten Belege bei.
Die Airlines sind in der Regel verpflichtet, innerhalb weniger Wochen zu antworten, auch wenn manche Fälle länger dauern können.
Was tun, wenn die Airline den Antrag ablehnt
Es kommt vor, dass Fluggesellschaften Entschädigungen mit Verweis auf „außergewöhnliche Umstände“ ablehnen. Wenn Du die Ablehnung für unberechtigt hältst, kannst Du rechtliche Schritte in Betracht ziehen oder einen Anwalt hinzuziehen. Alternativ kannst Du auch MYFLYRIGHT kontaktieren, um Deinen Fall abzugeben und uns die Arbeit für Dich übernehmen zu lassen.
Anspruch rückwirkend geltend machen
In den meisten EU-Ländern können Passagiere Entschädigung bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen. Wenn Du also in der Vergangenheit eine Verspätung hattest, lohnt es sich, nachzusehen, ob Du noch einen Anspruch geltend machen kannst.
Wie MYFLYRIGHT Dir helfen kann
Der Entschädigungsprozess kann überwältigend sein, besonders wenn Fluggesellschaften auf Anfragen nicht reagieren oder Ansprüche ablehnen. MYFLYRIGHT bietet eine stressfreie Lösung und übernimmt die komplette Abwicklung Deines Entschädigungsantrags. Unser Expertenteam ist auf die Durchsetzung von Fluggastrechten nach EU 261/2004 spezialisiert. So sparst Du Zeit und erhöhst Deine Erfolgschancen, ohne Dich direkt mit den Fluggesellschaften auseinandersetzen zu müssen.
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Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug