Fluggesellschaften und Ticketrückerstattungen

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In den vergangenen vier Monaten wurde die Mehrzahl der Flüge aufgrund der Verbreitung von COVID-19 gestrichen. Die Fluggesellschaften müssen daher die Kosten für die aufgrund der Corona-Krise gestrichenen Flüge erstatten. Nach Angaben des Deutschen ReiseVerbandes (DRV) schulden die Fluggesellschaften in Deutschland den Reisenden derzeit Erstattungen in Höhe von rund vier Milliarden Euro, und es scheint, dass es bei den Rückerstattungen der Tickets noch erhebliche Verzögerungen gibt. Nach einer internen Berechnung von MYFLYRIGHT liegt die Erstattungshöhe noch deutlich höher. Die meisten Fluggesellschaften versuchen ihre Kunden davon zu überzeugen einen Gutschein zu akzeptieren, oder zu einem späteren Zeitpunkt zu buchen, da sie sonst Gefahr laufen zahlungsunfähig zu werden. Nach dieser Lösung können die Fluggesellschaften den Kunden anstelle der direkten Kostenerstattung Gutscheine mit dem entsprechenden Wert anbieten - vorausgesetzt, die Kunden akzeptieren den Gutschein. Sollte der Gutschein vom Kunden nicht akzeptiert werden, so haben sie Anspruch auf die vollständige Erstattung der Kosten.

Die Tatsache, dass die Fluggesellschaften die Erstattungen nicht rechtzeitig auszahlen, betrifft nicht nur die Passagiere, sondern auch die Buchungsplattformen, Reisebüros und andere Vertriebspartner, die zum Verkauf der Flugtickets zugelassen sind. Die Folgen dieses Erstattungsverzögerungsverhaltens bedrohen die wirtschaftliche Existenz dieser Vertriebspartner und führen zu zusätzlichem Stress durch die ständigen Kundenbeschwerden. Politiker Markus Tressel fordert Geldstrafen für Luftverkehrsgesellschaften, die im Fall coronabedingter Stornierungen die Ticketkosten nicht fristgerecht zurückzahlen. Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als zuständige nationale Beschwerde- und Durchsetzungsstelle „muss stärker gegen Airlines vorgehen, die ihre Kunden weiter hinhalten, im Zweifel auch mit Bußgeldern“, so Tressel. Das Bundesverkehrsministerium schließt Geldstrafen für Fluggesellschaften auch nicht aus, wenn sie Verbrauchern Flugkosten für Reisen, die sie wegen der Corona-Krise nicht antreten konnten, nicht fristgerecht zurückzahlen.

So hat z.B. die Lufthansa kürzlich eine Erklärung abgegeben, dass sie versuchen wird, die Rückzahlungsproblematik zu lösen. Lufthansa-Vorstandsvorsitzender Carsten Spohr räumte ein, dass es aufgrund der enormen Anzahl von Stornierungen ein anhaltendes Problem mit den Rückzahlungen gibt und entschuldigte sich bei den betroffenen Kunden. Er erwähnte auch, dass die Fluggesellschaft ihre Ressourcen im Bereich der Kundenbetreuung erheblich aufgestockt hat, damit sie die Bearbeitungszeit beschleunigen können. So baut die Lufthansa beispielsweise die Zahl der Mitarbeiter in ihren Call-Centern und der Mitarbeiter, die für die Kundenbetreuung und Ticketrückerstattungen zuständig sind, aus. Die Fluggesellschaft geht davon aus, dass sie ihren Rückerstattungsstau in den kommenden sechs bis acht Wochen auflösen kann.

Die Bundesregierung versucht, den Druck auf die Fluggesellschaften zu erhöhen. Der Tourismusbeauftragte der Bundesregierung, Thomas Bareiß, kritisiert, dass die Fluggesellschaften viel zu lange brauchen, um die Ticketkosten zu erstatten: „Die Fluggesellschaften haben eine gesetzliche Verpflichtung gegenüber ihren Kunden und ich erwarte, dass diese Verpflichtung erfüllt wird.“ Die Verbraucherinstitutionen teilen diese Kritik. Auch Robert Bartel von der Verbraucherzentrale Brandenburg macht die Fluggesellschaften für ihre fragwürdige, stagnierende Kommunikation verantwortlich. Seiner Ansicht nach muss der Prozess transparenter gestaltet werden. Außerdem weist Bartel darauf hin, dass betroffene Kunden ein sogenanntes Mahnverfahren einleiten oder sogar vor Gericht um Rückerstattung kämpfen können. Wenn Dein Flug gestrichen wurde und Du immer noch keine Rückerstattung des Tickets von der Fluggesellschaft erhalten hast, dann kannst Du Deinen Anspruch kostenlos überprüfen. Gib Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein und wir erledigen den Rest der Arbeit für Dich. Du bist nicht verpflichtet, einen Gutschein oder einen alternativen Flug von der Fluggesellschaft zu akzeptieren. Du kannst jederzeit verlangen, dass die Fluggesellschaft Dir die vollen Ticketkosten erstattet.

Lufthansa. Quelle: Adobe Stock

Fluggesellschaften vom Bankrott bedroht

Nach der Coronavirus-Pandemie und dem immensen Rückgang des Flugverkehrs haben die Fluggesellschaften derzeit finanzielle Schwierigkeiten. Der Lufthansa-Vorstand erwartet auch für die Zeit nach der Koronakrise einen deutlichen Rückgang der Nachfrage nach Flugreisen. Nach ihrer Einschätzung wird es Monate dauern bis die weltweiten Reisebeschränkungen vollständig aufgehoben sind und Jahre bis die weltweite Nachfrage nach Flugreisen wieder das Vorkrisenniveau erreicht hat. Damit sind nach Ansicht von Flugreiseexperten 20% der Mitarbeiter der Lufthansa vom Verlust ihres Arbeitsplatzes bedroht. Nach eigenen Angaben hat der Airline-Konzern derzeit rund 26.000 überschüssige Mitarbeiter. Zudem steht die Flotte der Lufthansa und ihrer Tochtergesellschaften vor einem deutlichen Schrumpfen. Die britische Fluggesellschaft EasyJet, die sich derzeit ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten befindet, plant den Abbau von rund 4.500 Stellen. Dieser Abbau entspricht einem Drittel aller Arbeitsplätze bei EasyJet. Auch die Flotte der Fluggesellschaft soll von 337 auf 302 reduziert werden. Die Pressesprecher von EasyJet kündigten an, dass es nach ihren Prognosen unwahrscheinlich sei, dass die Nachfrage nach Flugtickets vor dem Jahr 2023 wieder auf ein normales Niveau zurückkehren werde.

SunExpress Germany hingegen stellte seinen Flugbetrieb vollständig ein und leitete das Liquidationsverfahren ein. In der Zeit zwischen dem 2. April und dem 31. Mai war fast die gesamte Flotte außer Betrieb und blieb am Boden. Mehr als 1 200 Mitarbeiter müssen entlassen werden, da die SunExpress-Flüge von anderen Fluggesellschaften durchgeführt werden. Die übrigen Flüge werden von der türkischen Schwestergesellschaft - SunExpress und Eurowings - abgewickelt, und die Kunden werden automatisch umgebucht. Die Marke wird ihren Schwerpunkt auf Flüge aus den Regionen Deutschland, Österreich und der Schweiz in die Türkei legen. Andere Destinationen im Mittelmeerraum werden daher vorerst entfallen.

Hauptfoto: Adobe Stock

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Über MYFLYRIGHT

MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.

Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.

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