Welche neuen Coronaregeln gelten ab Oktober?

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Der Herbst ist da - normalerweise würden viele deutsche Touristen wieder in die Sonne fliegen, auf die griechischen Inseln, oder zu einem ihrer Lieblingsreise- und Partyziele - Mallorca. Doch die Coronakrise ist noch nicht zu Ende und die Zahl der Infektionen im In- und Ausland steigt. Während der Coronazeit zu reisen, ist nicht so einfach und derzeit auch nicht sehr sicher. Seit dem 1. Oktober hat die Bundesregierung eine neue Reiserichtlinie erlassen, die im Hinblick auf COVID-19 gilt.

Was wird sich ab Oktober ändern?

Ein Reisewarnhinweis für nicht notwendige touristische Reisen gilt laut der Website des Auswärtigen Amtes für alle Länder, die von der Bundesregierung als Corona-Risikogebiete eingestuft werden. Bisher wurde wie folgt verfahren: Das Robert-Koch-Institut (RKI) erklärt ein Land zum Risikogebiet und dann gibt die Bundesregierung die Reisewarnung heraus. So geschehen beispielsweise Mitte August, als nach der Lockerung der Regeln im Juni das spanische Festland und die Balearen wieder als Risikogebiete ausgewiesen wurden. Obwohl es sich bei der Reisewarnung nicht um ein Verbot handelt, soll sie eine größtmögliche präventive Wirkung haben.

Für Länder, in denen sowohl der Infektionsgrad gering als auch die Reisemöglichkeiten uneingeschränkt sind, gibt es keine Gründe, die gegen eine Reise sprechen würden. In solchen Fällen wir die Reisewarnung aufgehoben und es wird zu besonderer Vorsicht geraten. Das Auswärtige Amt warnt jedoch davor, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und Reisende sollten sich über die aktuellen Entwicklungen gut informiert halten und unbedingt Schutzmaßnahmen ergreifen. Es ist nach wie vor möglich, dass kurzfristige Maßnahmen wie Ausgangssperren oder Reisebeschränkungen verhängt werden.

Wie man die Coronasituation im Ausland überprüft

Das Robert-Koch-Institut aktualisiert regelmäßig seine Liste der Länder, die aufgrund des erhöhten Risikos einer Infektion mit dem Coronavirus als Risikogebiete gelten. Mit Stand vom 15.10. gibt es 121 Länder, die in ihrer Gesamtheit als Risikogebiet gelten und weitere 13 Länder mit einzelnen Regionen. Dies sind zusammen etwa zwei Drittel der Länder der Welt. Hier findest Du die aktuellen Reisebeschränkungen und Sicherheitsbestimmungen für Deinen Urlaub in Europa.

Aufgrund der rapide steigenden Infektionszahlen wurden in Europa wieder mehrere Reisewarnungen reaktiviert. 17 der 27 Länder der Europäischen Union sind ganz oder teilweise betroffen. Die gute Nachricht ist, dass zwei der beliebtesten europäischen Urlaubsziele der Deutschen - Griechenland und Italien - derzeit nicht als Risikogebiete gelten. Es gibt auch außereuropäische Länder, die laut dem Robert-Koch-Institut nicht mehr auf der Roten Liste stehen: zum Beispiel Tunesien, Georgien, Japan, Thailand und China (Stand 30. September).

Was wird sich für Reisende nach ihrer Rückkehr ändern?

Die neuen Regeln für Reisende, die ein Risikogebiet besucht haben, befinden sich noch im Entwurfsprozess. Sollte die Bundesregierung diese neuen Gesetze jedoch einführen, wird ab Mitte Oktober Folgendes gelten: Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, müssten mindestens fünf Tage in Quarantäne verbringen und erst dann wird ein Coronatest durchgeführt. Bis vor kurzem konnten Reisende bei der Ankunft oder kurz nach der Einreise nach Deutschland einen negativen Coronatest nachweisen. Die Regelung musste jedoch geändert werden, da Infektionen manchmal nicht rechtzeitig erfolgreich erkannt werden und die Gefahr besteht, dass die Person das Virus nicht wissentlich verbreitet.

Darüber hinaus müssen sich Passagiere, die aus einem Risikogebiet nach Deutschland einreisen, künftig über ein Online-Portal registrieren lassen. Reisende müssen ihre Anmeldung bei der Grenzkontrolle entweder in gedruckter oder digitaler Form vorlegen. Auch für Reisende, die aus Risikogebieten zurückkehren, wird es eine Meldepflicht bei den örtlichen Behörden geben. Jeder, der in den 14 Tagen vor seiner Ankunft ein Risikogebiet besucht hat, muss sich bei der zuständigen Gesundheitsbehörde melden und die Adresse seiner Unterkunft angeben. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung wird mit einer Geldstrafe von bis zu 25 000 Euro geahndet.

Warum fünf Tage Quarantäne – und dann der Coronatest?

COVID-19 ist sehr trügerisch, weil die Menschen die Infektion zu Beginn nicht bemerken, sondern schnell zu einem Träger des Virus werden. Die Infektion ist natürlich auch am Ende eines Urlaubs oder während des Fluges möglich. Die Inkubationszeit - die Zeit von der Ansteckung bis zum möglichen Auftreten von Symptomen - beträgt im Durchschnitt fünf bis sechs Tage. Diese Zeit gilt als eine hochinfektiöse Phase. Reisende, die kurz vor der Abreise im Reiseland einen negativen Test haben, können sich noch auf der Rückreise infizieren und andere anstecken, ohne sich dessen bewusst zu sein. Genau dieses Risiko will die Regierung mit einer fünftägigen Quarantäne vermeiden. Nach fünf Tagen kann in den meisten Fällen mit einem PCR-Test festgestellt werden, ob eine Person infiziert ist oder nicht.

Hausquarantäne. Quelle: Adobe Stock

Wie reagiert die Reisebranche?

Der Deutsche ReiseVerband (DRV) ist mit dem Plan der Regierung nicht einverstanden, Rückkehrer aus Risikogebieten nach fünf Tagen Quarantäne einem Corona-Test zu unterziehen. Die Branche befürchtet massive wirtschaftliche Folgen durch diese Zwangsquarantäne. Wenn die Quarantänevorschrift in Kraft tritt, werden viele Reisende noch einmal überdenken müssen, ob sie nach ihrer Reise zu Hause bleiben wollen und können. Darüber hinaus wäre die Mehrheit der Pauschalreiseziele von der Quarantäneregelung betroffen. Nach Ansicht des DRV ist es möglich und viel logischer, die PCR Teststrategie weiterzuentwickeln und die Kapazitäten zu erweitern, als meist gesunde und nicht infizierte Menschen in die obligatorische Quarantäne zu schicken.

Ob es wirklich zu der fünftägigen obligatorischen Quarantäne kommt, bleibt noch abzuwarten. Schließlich sind die Pläne in Arbeit und die Reisewarnungen bedeuten nicht, dass alle Pauschalreisen abgesagt werden. Der weltgrößte Reiseveranstalter TUI will wieder Reisen auf die Kanarischen Inseln anbieten, obwohl das Auswärtige Amt derzeit davon abrät. Der Vorstandsvorsitzende der TUI, Marek Andryszak, ist der festen Überzeugung, dass die Möglichkeit, sich testen zu lassen, vielen Kunden trotz Reisewarnungen eine Urlaubsreise ermöglichen wird. Seiner Meinung nach sollten Reisende selbst entscheiden können, ob sie nach Gran Canaria, Teneriffa oder Fuerteventura fliegen wollen, trotz des Risikos einer Ansteckung und einer möglichen Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschland.

Flugentschädigung und Ticketrückerstattung

Für den Fall, dass Du Dich immer noch nicht sicher genug fühlst, um zu reisen, oder dass Dein Flug annulliert wurde, hast Du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung 261/2004 und die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Dir die Ticketkosten zu erstatten oder Dir einen alternativen Flug anzubieten. Du kannst Deinen Urlaub auf einen anderen Zeitpunkt verschieben und reisen, wenn Du Dich wieder sicher fühlst. Wir helfen Dir gerne bei der Rückerstattung Deines Tickets und es besteht für Dich zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko. Du musst lediglich Deine Flugdaten unter www.myflyright.com eingeben und Deinen Anspruch kostenlos überprüfen.

Hauptfoto Quelle: Adobe Stock

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