Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen der MYFLYRIGHT GmbH
für Reisevermittler
- 1.
Geltungsbereich und Gegenstand des Vertrags
- 1.1.
Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die Vermittlung von Reisenden, die Entschädigungen wegen der Beeinträchtigung von Flug- oder Pauschalreisen („Beeinträchtigungen“) geltend machen („Kunden“), zwischen der MYFLYRIGHT GmbH, Schauenburgerstraße 61, 20095 Hamburg, („MYFLYRIGHT“) und dem Partner, bei dem es sich um ein Reisebüro, ein Reiseportal oder einem anderen Reisevermittler handeln kann („Partner“, gemeinsam mit MYFLYRIGHT „Parteien“ und einzeln auch „Partei“).
- 1.2.
Die Beauftragung erfolgt über ein Auftragsformular, das entweder online übermittelt werden kann, per Post oder per E-Mail als PDF-Datei („Auftragsformular“, zusammen mit diesen allgemeinen Vertragsbedingungen „Vertrag“).
- 1.3.
MYFLYRIGHT macht als Inkasso-Dienstleister Ansprüche auf Grundlage der EG Nr. 261/2004, des Montrealer Abkommens und des BGB wegen Flugverspätung, Flugannullierung, Nichtbeförderung, Gepäckproblemen und Erstattungskosten („Entschädigungsansprüche“) geltend, entweder gegen Zahlung einer Provision für den Kunden oder nach Abkauf des Anspruchs. Zur Berechnung von Entschädigungsansprüchen von Kunden hat MYFLYRIGHT eine Software entwickelt, die MYFLYRIGHT über eine Website („MYFLYRIGHT-Website“) anbietet. Zudem hat MYFLYRIGHT ein Add-On entwickelt, welches in die von Reisevermittlern häufig genutzte Software Midoco („Midoco“) eingebunden und zur Prüfung von Entschädigungsansprüchen genutzt werden kann („Add-On“).
- 1.4.
Der Partner vermittelt Kunden Reiseleistungen und möchte Kunden auf Beeinträchtigungen hinweisen und sie bei Interesse an MYFLYRIGHT vermitteln.
- 1.5.
MYFLYRIGHT bietet dem Partner drei verschiedene Möglichkeiten („Vermittlungsvarianten“) zur Vermittlung, die alternativ oder kumulativ genutzt werden können. Der Partner kann
- 1.5.1.
von MYFLYRIGHT individualisierte Links zur MYFLYRIGHT-Website („Link“) an seine Kunden auf einem von ihm zu wählenden Weg weitergeben oder auf seiner Website veröffentlichen, so dass die Kunden Entschädigungsansprüche über die MYFLYRIGHT-Website berechnen und geltend machen können,
- 1.5.2.
das Add-On einbinden und Kunden bei Verspätungen der von ihnen gebuchten Flüge mit einer automatisierten E-Mail auf die Möglichkeit hinweisen, über die MYFLYRIGHT-Website Ansprüche geltend zu machen,
- 1.5.3.
eine White-Label-Lösung auf seiner eigenen Website („Partnerwebsite“) einbinden, die dem Kunden eine eigenständige Prüfung von Ansprüchen auf der Partnerwebsite ermöglicht und den Kunden, soweit dieser es wünscht, zur Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen auf die MYFLYRIGHT-Website weiterleitet („White-Label-Lösung“).
- 1.5.1.
- 1.6
Bei keiner der Vermittlungsvarianten findet eine Weitergabe personenbezogener Daten durch den Partner an MYFLYRIGHT statt. Bei Nutzung des Add-Ons und bei Weiterleitung des Links gibt der Kunde erstmals auf der MYFLYRIGHT-Website Daten ein. Bei der Nutzung der White-Label-Lösung gibt der Kunde auf der Partner-Website Flugnummer und Flugdatum ein. Die Eingabe personenbezogener Daten erfolgt auch hier erst nach Weiterleitung auf die MYFLYRIGHT-Website.
- 2.
Grundsätze der Zusammenarbeit
- 2.1.
Die Parteien werden vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich beim Eintritt von Umständen, die die Zusammenarbeit beeinträchtigen können, unverzüglich in Textform informieren.
- 2.2.
Der Partner stellt MYFLYRIGHT die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten, Inhalte und Unterlagen sowie fachkundige Ansprechpartner zur Verfügung und wird auch sonst alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vornehmen. Der Partner trägt alle mit der Erbringung von Mitwirkungsleistungen verbundenen Aufwendungen selbst.
- 2.3.
Kommt der Partner erforderlichen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so entfällt die Verpflichtung von MYFLYRIGHT zur Erbringung von Leistungen in dem Umfang und für den Zeitraum, in dem die Erbringung von der vorherigen Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Partners abhängt. MYFLYRIGHT ist berechtigt, einen durch eine fehlende oder verspätete Mitwirkungshandlung entstandenen etwaigen Mehraufwand angemessen ersetzt zu verlangen.
- 2.4.
Der Partner ist allein verantwortlich für seine IT-Infrastruktur, insbesondere für deren Installation und Betrieb und trägt alle erforderlichen Aufwendungen. Dies gilt insbesondere auch für den Erwerb, die Installation und den Betrieb von Midoco, auch wenn MYFLYRIGHT das Add-On zur Verfügung stellt.
- 2.5.
Aufwendungen, die bei der Weitergabe oder Veröffentlichung eines Links, der Integration der White-Label-Lösung und des Add-Ons entstehen, trägt der Partner selbst.
- 2.6.
Keine Partei ist berechtigt, Arbeitnehmern der anderen Partei Weisungen zu erteilen. Keine Partei ist in den Betrieb der anderen Partei eingegliedert und/oder berechtigt, diese rechtsgeschäftlich zu vertreten oder in ihrem Namen Erklärungen abzugeben, insbesondere Zusicherungen.
- 2.7.
MYFLYRIGHT ist nicht verpflichtet, Verträge mit Kunden zu schließen. Es gelten insoweit die AGB für Kunden, abrufbar unter myflyright.com/de/agb/.
- 2.8.
MYFLYRIGHT stellt dem Partner einen Zugang zu einem B2B-Portal zur Verfügung, in dem der Partner Informationen zu den Entschädigungsansprüchen erhält, die aufgrund seiner Vermittlung geltend gemacht werden („B2B-Portal“).
- 3.
Rechte an dem Add-On und der White-Label-Lösung
- 3.1.
MYFLYRIGHT gewährt dem Partner eine weltweite, nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die Dauer des Vertrags, das Add-On und/oder die White-Label-Lösung (jeweils „Software“) in diesem Vertrag genannten Umfang und zu den genannten Zwecken zu nutzen. MYFLYRIGHT bleibt alleiniger Inhaber der Rechte an der Software.
- 3.2.
Der Partner darf die Software nicht zu anderen Zwecken nutzen als zu den in dem Vertrag genannten. Insbesondere ist es dem Partnern nicht gestattet, (i) die Software in anderer Weise zu nutzen, als dafür, Informationen im eigenen Interesse und dem der Kunden zu verarbeiten, (ii) die Software zu vertreiben, weiter zu verkaufen, Rechte daran zu übertragen, sie unterzulizenzieren oder sonstige Rechte an Dritte zu übertragen ohne Zustimmung von MYFLYRIGHT; (iii) die Software zu verändern oder derivative Softwareprodukte daraus zu entwickeln, (iv) die Software zu dekompilieren, zu übersetzen, sie zu disassemblieren, zu imitieren oder zu versuchen, den Quellcode zu erlangen (soweit dies nicht gesetzlich erlaubt ist), (v) Kopien von der Software anzufertigen (vi) die Software öffentlich zugänglich oder auf andere Weise Dritten verfügbar oder zugänglich zu machen mit Ausnahme der vertragsgemäßen Implementierung der White-Label-Lösung auf der Partner-Website und/oder (vii) Hinweise auf MYFLYRIGHT oder Drittanbieter zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
- 3.3.
Wird die vertragsgemäße Nutzung der Software durch Schutzrechte Dritter beeinträchtigt, so ist MYFLYRIGHT berechtigt, entweder die erforderlichen Rechte zu beschaffen, dem Partner eine gleichwertige Alternativlösung zur Verfügung zu stellen oder den Vertrag, wenn beides nicht mit zumutbarem Aufwand möglich ist, außerordentlich zu kündigen. MYFLYRIGHT wird den Partner unverzüglich unterrichten.
- 4.
Verfügbarkeit
- 4.1.
Die Software steht dem Partner im Kalenderjahr durchschnittlich zu 95% zur Verfügung („Verfügbarkeitszeit“), soweit sie im vertraglich vereinbarten Sinne genutzt wird. Nicht zur Verfügbarkeitszeit gehören Ausfälle, die verursacht werden durch die folgenden Umstände („unberücksichtigte Ausfallzeit“):
- 4.1.1.
angekündigte Wartungsarbeiten;
- 4.1.2.
nicht vorhersehbare, dringende Wartungsarbeiten, z.B. zur Beseitigung von Sicherheitslücken;
- 4.1.3.
höhere Gewalt oder andere Ereignisse außerhalb der Kontrolle von MYFLYRIGHT, die nicht vorhersehbar waren und nicht durch MYFLYRIGHT verhindert werden konnten, insbesondere Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, besondere Wetterbedingungen, Stromausfälle, Verkehrsunterbrechungen, Feuerschäden, Epidemien und Pandemien, Rechtsänderungen und behördliche Verfügungen sowie Betriebsstörungen oder Versorgungsschwierigkeiten, soweit sie nicht durch MYFLYRIGHT verschuldet sind („höhere Gewalt“);
- 4.1.4.
Dritte, die nicht Subunternehmer von MYFLYRIGHT sind;
- 4.1.5.
den Partner oder die von ihm verwendeten Soft- oder Hardware oder die Internetanbindung.
- 4.1.1.
- 4.2.
Unberücksichtigte Ausfallzeiten sind von der „Gesamtzeit“, d.h. 365 Tage x 24 Stunden, abzuziehen und bilden die „maximale Verfügbarkeit“.
- 4.3.
Die Verfügbarkeitszeit wird demnach berechnet nach folgender Formel:
- (Gesamtzeit – unberücksichtigte Ausfallzeit – sonstige Ausfallzeit)
maximale Verfügbarkeit × 100 - 4.4.
Der Partner hat MYFLYRIGHT unverzüglich in Textform über Ausfallzeiten in Kenntnis zu setzen, die nicht durch angekündigte Wartungsarbeiten verursacht wurden.
- 4.5.
MYFLYRIGHT ist berechtigt, regelmäßige Wartungsarbeiten vorzunehmen, wird aber versuchen, die Unterbrechungen möglichst gering zu halten. MYFLYRIGHT informiert den Partner spätestens eine Woche vor Beginn der Arbeiten. In eiligen Fällen, beispielsweise um Sicherheitslücken zu beseitigen, kann MYFLYRIGHT die Ankündigungsfrist verkürzen oder, sofern nicht anders möglich, ohne vorherige Ankündigung mit den Wartungsarbeiten beginnen. Ist eine vorherige Ankündigung nicht möglich, ist der Partner nach Beginn der Arbeiten unverzüglich zu informieren.
- 5.
Support
-
MYFLYRIGHT kann, ist aber nicht verpflichtet, Supportleistungen zu erbringen. Supportanfragen sind per E-Mail an die Adresse partner@myflyright.de zu richten.
- 6.
Vertragslaufzeit, Verlängerung und Vertragsende
- 6.1.
Der Vertrag beginnt an dem im Auftragsformular genannten Datum zu laufen.
- 6.2.
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und ist durch jede Partei mit einer Frist von einem Monat, erstmal zum Ablauf des dritten Monats ordentlich kündbar.
- 6.3.
Das Recht der Parteien, den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt unberührt. § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB findet keine Anwendung.
- 6.4.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- 6.5.
Nach der Beendigung des Vertrags hat der Partner die Nutzung der Software unverzüglich einzustellen.
- 7.
Provision und Kosten
- 7.1.
Der Partner erhält pro über seine Website oder unter Verwendung des Links beantragte und von MYFLYRIGHT an Kunden ausgezahlte Entschädigung die im Auftragsformular vereinbarte Provision. Es kann sich um eine Pauschalzahlung pro Fall („Pauschalzahlung“) oder einen prozentualen Anteil der Entschädigungssumme („Quote“ und gemeinsam mit der Pauschalzahlung „Provisionsanspruch“) handeln. Die Quote berechnet sich auf Basis der durchgesetzten Entschädigungssumme von MYFLYRIGHT, wobei etwaige Verfahrenskosten und erstattete Aufwendungen unberücksichtigt bleiben Die Pauschalzahlung ist zu leisten, wenn mindestens 50% der Entschädigungssumme durchgesetzt werden.
- 7.2.
Der Provisionsanspruch entsteht erst mit Zahlungseingang bei MYFLYRIGHT.
- 7.3.
Die Abrechnung der Provisionsansprüche mit dem Partner erfolgt spätestens zum 15. des Folgemonats nach Eingang der Zahlung. Berücksichtigt werden jeweils die im Vormonat auf dem Konto von MYFLYRIGHT gebuchten Entschädigungszahlungen. Soweit Forderungen nur teilweise erfüllt sind, werden diese nur dann in der Abrechnung aufgeführt, wenn MYFLYRIGHT nach eigener Beurteilung davon ausgeht, die Restforderung nicht durchsetzen zu können. Andernfalls erfolgt die Abrechnung und Zahlung nach vollständiger Begleichung.
- 7.4.
MYFLYRIGHT wird dem Partner die Abrechnung unter Vorlage einer Übersicht, die eine Aufstellung der im relevanten Zeitraum bei MYFLYRIGHT eingegangenen Erstattungen enthält, im B2BPortal oder per E-Mail zur Verfügung stellen. Die Aufstellung enthält keinerlei personenbezogene Daten der Reisenden. Ein etwaiger Einspruch gegen diese Abrechnung muss schriftlich innerhalb eines Monats ab Erhalt der Abrechnung erfolgen. Später geltend gemachte Einwendungen werden nicht berücksichtigt.
- 7.5.
Die Parteien tragen ihre eigenen jeweils anfallenden Kosten und Aufwände für Personal, Equipment, Vermittlungstätigkeiten und Software selbst. Soweit der Partner Dritte bei der Vermittlung einsetzt, geschieht dies auf seine Kosten. Weitergehende Provisionsansprüche des Dritten oder des Partners bestehen deshalb nicht.
- 8.
Gewährleistung
- 8.1.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen mit der Ausnahme, dass MYFLYRIGHT nicht verschuldensunabhängig für Schäden haftet, die bei Überlassung der Software bereits bestanden (§ 536a Abs. 1 BGB) und das Recht des Lizenznehmers ausgeschlossen ist, Mängel selbst zu beseitigen (§ 536a Abs. 2 BGB).
- 8.2.
Die Gewährleistung von MYFLYRIGHT entfällt bei Mängeln, die darauf beruhen, dass
- 8.2.1.
der Lizenznehmer oder seine Beschäftigten die Software unsachgemäß genutzt haben,
- 8.2.2.
der Lizenznehmer Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen hat,
- 8.2.3.
die Systemumgebung oder Hardware des Lizenznehmers zur Nutzung der Software nicht geeignet ist.
- 8.2.1.
- 8.3.
Im Falle eines Mangels steht MYFLYRIGHT ein zweimaliges Recht auf Beseitigung des Mangels zu, bevor der Lizenznehmer die weitergehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. MYFLYRIGHT ist jeweils eine angemessene Frist zur Beseitigung zu setzen. Eine angemessene Frist beträgt mindestens vier Wochen.
- 8.4.
Der Lizenznehmer ist verpflichtet, Mängel der Software MYFLYRIGHT unverzüglich in Textform anzuzeigen, und zwar in einer Weise, die es MYFLYRIGHT ermöglicht, den Mangel zu reproduzieren. MYFLYRIGHT ist nicht verantwortlich für einen Schaden, der dem Lizenznehmer entsteht, weil er einen Mangel verspätet gemeldet hat.
- 8.5.
Im Falle unerheblicher Mängel sind Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.
- 8.6.
MYFLYRIGHT ist nicht verantwortlich für Drittsoftware, insbesondere nicht für Midoco.
- 8.7.
Etwaige Schadensersatzansprüche stehen dem Lizenznehmer nur nach Maßgabe der Regelungen unter Ziffer 9 zu.
- 9.
Haftung
-
Die Haftung seitens MYFLYRIGHT auf Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, soweit dies nicht in den folgenden Vorschriften anders geregelt ist.
- 9.1.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für:
- 9.1.1.
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 9.1.2.
Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht wurden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung ist dabei jedoch auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen jede Vertragspartei aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
- 9.1.3.
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung MYFLYRIGHT beruhen.
- 9.1.1.
- 9.2.
Soweit die Haftung seitens MYFLYRIGHT ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von MYFLYRIGHT.
- 9.3.
Sofern MYFLYRIGHT eine Garantie für die Beschaffenheit gegeben hat, wird der Inhalt dieser Garantie von der vorstehenden Haftungsbeschränkung nicht berührt.
- 9.4.
Eine etwaige Haftung aus dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- 10.
Höhere Gewalt
-
Keine Partei haftet für Schäden, die durch höhere Gewalt (4.1.3) entstehen. In Fällen höherer Gewalt ist die davon betroffene Partei für den Zeitraum, in dem sie durch die höhere Gewalt an einer Leistung gehindert ist, von dieser Leistung befreit. Die betroffene Partei wird der anderen Partei den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die Auswirkungen möglichst gering zu halten.
- 11.
Verjährung
-
Alle Ansprüche des Partners gegen MYFLYRIGHT und/oder dessen gesetzliche Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen, insbesondere Mängelansprüche, Schadensersatzansprüche oder Ansprüche auf Aufwendungsersatz, verjähren in einem Jahr, unabhängig davon, ob es sich um vertragliche oder gesetzliche Ansprüche handelt. Der Beginn der Verjährungsfrist richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen. Die Verjährungsfrist gilt nicht in Fällen (i) von Vorsatz, (ii) von grober Fahrlässigkeit, (iii) der Verletzung einer wesentlichen Pflicht im Sinne der Ziffer 9.1.2 (iv) von Personenschäden, (v) der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und (vi) des arglistigen Verschweigens eines Mangels.
- 12.
Geheimhaltung
- 12.1.
Jede Partei wird über alle ihr von der anderen Partei zur Kenntnis gebrachten vertraulichen Informationen Stillschweigen bewahren und sie nicht an Dritte weitergeben oder Dritten zugänglich machen. Vertrauliche Informationen sind alle Informationen, die eine Partei („offenbarende Partei“) der anderen Partei („empfangende Partei“) im Rahmen der vorvertraglichen und ggf. vertraglichen Zusammenarbeit offenbart oder von der die empfangende Partei auf andere Weise Kenntnis erlangt hat und (i) die entweder als vertraulich gekennzeichnet oder im Falle der mündlichen Übermittlung innerhalb von zwei Wochen in Textform als vertraulich bestätigt werden oder aus denen sich die Vertraulichkeit aus der Natur der Sache ergibt und (ii) die einen wirtschaftlichen Wert haben. Zu den vertraulichen Informationen gehören Geschäftsgeheimnisse, Know-how, Produktideen, Entwürfe, Software, Objekt- und Quellcode, technische Informationen und Erfindungen, Kunden- und Partnerdaten.
- 12.2.
Nicht zu den vertraulichen Informationen nach 12.1 gehören Informationen, von denen die empfangende Partei beweist, dass
- 12.2.1.
sie öffentlich bekannt sind;
- 12.2.2.
die offenbarende Partei auf ihren Schutz schriftlich verzichtet hat;
- 12.2.3.
sie die Information auf anderem Wege als durch die Zusammenarbeit mit der offenbarenden Partei erhalten hat, ohne dass sie einer Geheimhaltungspflicht unterliegen;
- 12.2.4.
sie sie unabhängig von den vertraulichen Informationen der offenbarenden Partei entwickelt hat;
- 12.2.1.
- 12.3.
Die Parteien sind berechtigt, vertrauliche Informationen an Mitarbeiter und Subunternehmer weiterzugeben, soweit diese Geheimhaltungsverpflichtungen unterliegen, die den in diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen geregelten Verpflichtungen im Wesentlichen gleichwertig sind. Die Weitergabe an Subunternehmer setzt die Einwilligung der offenbarenden Partei in Textform voraus.
- 12.4.
Im Falle einer Offenbarung aufgrund einer behördlichen oder richterlichen Anordnung oder einer gesetzlichen Verpflichtung ist die offenbarende Partei, soweit und sobald zulässig, vor der Offenbarung zu informieren. Die Parteien werden sich dabei unterstützen, die Offenbarung, soweit rechtlich möglich, zu verhindern.
- 12.5.
Nach schriftlicher Aufforderung, spätestens jedoch mit Beendigung des Vertrags sind die in Unterlagen und Dateien, einschließlich sämtlicher Kopien, verkörperten Arbeitsergebnisse und sonstige vertraulichen Information einer Partei, die sich im Besitz der anderen Partei befinden, von dieser an die andere Partei vollständig und unverzüglich zurückzugeben oder – nach entsprechender Aufforderung - zu vernichten oder zu löschen.
- 12.6.
Weitergehende datenschutzrechtliche Verpflichtungen bleiben unberührt.
- 12.7.
Diese Geheimhaltungsverpflichtung überdauert die Laufzeit dieses Vertrags und endet in Bezug auf die jeweilige vertrauliche Information, wenn diese ohne Verstoß gegen diese Ziffer 12 nicht mehr vertraulich ist. Gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Daten früher zu löschen oder zurückzugeben oder Daten dauerhaft geheim zu halten, bleiben unberührt.
- 13.
Datenschutz
- 13.1.
Die Parteien verpflichten sich, die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Partner ist insbesondere verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass Kunden in die Zusendung des Links oder der automatisierten Nachricht über das Add-On wirksam eingewilligt haben, etwa indem der Partner den Kunden bei Buchung der Reise um Zustimmung bittet, ihn bei Beeinträchtigungen über etwaige Entschädigungsansprüche und die Möglichkeit, diese über einen Dritten geltend zu machen, informieren zu dürfen.
- 13.2.
Die Parteien gehen davon aus, dass sie die Daten jeweils als selbständige Verantwortliche verarbeiten und die Parteien keine personenbezogenen Daten der Kunden untereinander übermitteln. Sollte sich die Kooperationsweise ändern und sich herausstellen, dass eine Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO vorliegt oder eine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO, verpflichten sich die Parteien, einen den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Vereinbarung zu schließen.
- 14.
Marketing, Kommunikation, Referenznennung
- 14.1.
Die Parteien räumen sich für die Vertragslaufzeit das nicht-ausschließliche, zeitlich auf die Zusammenarbeit beschränkte und jederzeit widerrufliche Recht ein, aktuelle Logos sowie den Namen der jeweils anderen Partei auf ihre jeweiligen Website veröffentlichen zu dürfen.
- 14.2.
MYFLYRIGHT ist berechtigt, den Partner auf der Website als Referenzpartnern zu benennen.
- 14.3.
Die Parteien werden es unterlassen, Marken und Namen der jeweils anderen Partei bei der Buchung von Online-Werbung zu verwenden (z.B. Nutzung als AdWord bei Google).
- 15.
Schlussbestimmungen
- 15.1.
Der Partner ist nicht berechtigt, den Vertrag oder Rechte daraus ohne schriftliche Zustimmung MYFLYRIGHT an Dritte zu übertragen. Dem Partner ist untersagt Ansprüche aus dem Vertrag an Dritte abzutreten oder zu verpfänden, es sei denn, der Partner hat daran ein berechtigtes Interesse.
- 15.2.
Eine Aufrechnung gegenüber Ansprüchen MYFLYRIGHT ist dem Partner nur möglich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Partner.
- 15.3.
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Schriftformerfordernisses.
- 15.4.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Partners werden nicht Bestandteil des Vertrags, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 15.5.
Sollte eine Bestimmung des Vertrags unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die der unwirksamen wirtschaftlichen am nächsten kommt. Dies gilt auch für den Fall einer Vertragslücke.
- 15.6.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- 15.7.
Sofern der Partner Kaufmann ist, ist Gerichtsstand Hamburg.