Bürgerliches Gesetzbuch: Flugbuchung und Flugstornierung
10 Jahre+ Erfahrung
5 Min. Lesedauer
Aktualisiert am
26.09.2026
Navigation to EU261/ 2004 regulation
Flugbuchung und Stornierung nach BGB:
- Werkvertrag nach BGB: Eine Flugbuchung gilt rechtlich als Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Der Passagier zahlt die Vergütung (Ticketpreis), die Airline schuldet den Transport als Werkerfolg.
- AGBs & Vertragsbedingungen: Die Airline darf nur solche AGBs verwenden, die klar formuliert und für Verbraucher verständlich sind. Unwirksame oder unfaire Klauseln können angefochten werden.
- Ticketzahlung: Die Sofortzahlung des gesamten Ticketpreises bei Buchung ist rechtlich umstritten. Gerichte haben entschieden, dass entsprechende AGB-Klauseln Verbraucher unangemessen benachteiligen können.
- Kündigungsrecht (§ 648 BGB): Passagiere dürfen den Luftbeförderungsvertrag jederzeit kündigen. Die Airline darf nur den Teil der Vergütung behalten, der nicht durch ersparte Kosten oder Erlöse kompensiert wird. Gesetzlich wird vermutet, dass höchstens 5 % des Ticketpreises bei der Airline verbleiben dürfen.
- Nachweispflicht der Airline: Will die Airline mehr als 5 % einbehalten, muss sie detailliert nachweisen, welche Kosten sie tatsächlich gespart hat. Ohne diesen Nachweis muss sie den überwiegenden Teil des Ticketpreises erstatten.
- Gerichtsurteile: Mehrere Entscheidungen – u. a. des LG Frankfurt/Main – bestätigen, dass Airlines häufig unrechtmäßig den vollen Ticketpreis einbehalten. In vielen Fällen mussten sie bis zu 95 % zurückzahlen.
- Rückerstattung von Steuern & Gebühren: Flugnebenkosten wie Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren und Kerosinzuschläge müssen in jedem Fall erstattet werden, da sie nur bei tatsächlichem Flug anfallen.
Das BGB stärkt die Rechte von Passagieren bei Flugbuchung und Stornierung deutlich. Viele Reisende wissen nicht, dass sie Anspruch auf eine weitgehende Ticketrückerstattung haben – selbst dann, wenn Airlines etwas anderes behaupten oder in ihren AGBs anders formulieren. Eine Prüfung des eigenen Anspruchs lohnt sich fast immer.
Werkvertragsrecht nach BGB
Mit einer Flugbuchung schließen Passagiere einen Luftbeförderungsvertrag ab. Rechtlich handelt es sich dabei um einen Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB).
Das bedeutet:
- Der Passagier zahlt den Ticketpreis (Vergütung).
- Die Airline schuldet den Transport von A nach B (Werkerfolg).
Das Grundprinzip lautet: „Ohne Leistung keine Gegenleistung.“
Werkvertragsrecht gilt, sofern die AGBs der Airline nichts anderes vorsehen.
AGBs und ABBs
Bei jeder Buchung muss der Kunde bestätigen, dass er die Allgemeinen Geschäfts- bzw. Beförderungsbedingungen gelesen hat. Laut §§ 305–310 BGB müssen diese verständlich und in deutscher Sprache formuliert sein, sonst gelten sie nicht. Die AGBs sind daher ein zentraler Bestandteil des Luftbeförderungsvertrags.
Kündigungsrecht bei Ticketstornierung
Nach § 648 BGB darf der Passagier den Beförderungsvertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Die Airline darf zwar die vereinbarte Vergütung verlangen, muss jedoch ersparte Aufwendungen und Erlöse anrechnen.
Wichtig:
- Gesetzliche Vermutung: Der Airline stehen maximal 5 % der Ticketkosten zu.
- Die Airline muss nachweisen, welche Kosten sie tatsächlich gespart hat.
- In der Praxis tun Airlines das selten, behalten aber dennoch häufig den vollen Ticketpreis.
Kunden haben somit oft ein deutlich höheres Rückerstattungsrecht, als viele Airlines einräumen möchten.
Flugticketstornierung und Rückerstattung
Bei Stornierung müssen Airlines alle Flugnebenkosten zurückzahlen, die nur bei tatsächlichem Antritt anfallen, darunter:
- Flughafensteuern und -gebühren
- Sicherheitsabgaben
- Kerosinzuschläge (da keine tatsächliche Nutzung)
Da Steuern, Gebühren und Zuschläge bis zu 70 % des Ticketpreises ausmachen können, entsteht oft ein erheblicher Rückerstattungsanspruch.

Flugstornierung: Ausschluss in den ABBs
Der BGH entschied am 20.03.2018 (Az. X ZR 25/15), dass Airlines in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABBs) einen vollständigen Ausschluss der Stornierung festlegen dürfen. Im verhandelten Fall stornierten die Kläger ihre Flüge wegen Krankheit und verlangten den Ticketpreis zurück. Die Airline erstattete jedoch nur Steuern und Gebühren – und das Gericht bestätigte ihr Vorgehen.
Der Grund: Die Kunden hatten eine günstige Tarifklasse gewählt, in der ausdrücklich stand: „Die Stornierung des Tickets ist nicht möglich. Nicht verbrauchte Steuern und Gebühren sind erstattbar.“
Wer langfristig plant oder mehr Flexibilität braucht, sollte deshalb erwägen, einen Tarif mit Stornierungsoption zu buchen.
Verjährung der Ticketrückerstattung
Ansprüche auf Rückerstattung verjähren in Deutschland nach 3 Jahren. Wer also ein Ticket in den vergangenen drei Jahren gebucht und später storniert hat, kann die Rückzahlung jetzt noch einfordern.

Die Experten für Flugrecht von MYFLYRIGHT helfen Dir, die Rückerstattung Deiner Ticketkosten durchzusetzen. Dazu verkaufst Du uns Deine Ansprüche und erhältst innerhalb von 24 Stunden die entsprechende Summe auf Dein Konto überwiesen. Jeder Kunde bekommt ein individuelles Kaufangebot vorgelegt.
§ 648 BGB – Wichtige Zitate zum Kündigungsrecht bei Ticketerstattung
Offizielle Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648.html
Kündigungsrecht des Bestellers
„Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen.“
— § 648 Satz 1 BGB
Bedeutung: Du kannst Deinen Flugvertrag grundsätzlich jederzeit kündigen – auch vor Abflug.
Anspruch des Unternehmers auf Vergütung
„Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen.“
— § 648 Satz 2 BGB
Bedeutung: Die Airline kann grundsätzlich einen Teil des Ticketpreises einbehalten.
Abzug ersparter Aufwendungen
„Er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Kündigung an Aufwendungen erspart.“
— § 648 Satz 2 BGB
Bedeutung: Nicht genutzte Leistungen, zum Beispiel Steuern und Gebühren, müssen Dir zurückerstattet werden.
Erstattung von Steuern und Gebühren
„… oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt.“
— § 648 Satz 2 BGB
Bedeutung: Airlines dürfen nur tatsächlich entstandene Kosten einbehalten – Steuern und Flughafengebühren bekommst Du in der Regel zurück.
§ 648 BGB und Ticketerstattung FAQ
Ja. Nach § 648 BGB darf der Passagier den Luftbeförderungsvertrag jederzeit kündigen. Die Airline darf jedoch nur den Teil der Vergütung behalten, der nicht durch ersparte Kosten oder Erlöse kompensiert wird.
Ja. Alle flugabhängigen Kosten wie Flughafensteuern, Sicherheitsgebühren und Kerosinzuschläge müssen in jedem Fall erstattet werden, da sie nur bei tatsächlichem Flug entstehen.
Ja, teilweise. Nach einem BGH-Urteil (X ZR 25/15) kann eine Airline in günstigen Tarifklassen die Stornierung ausschließen und nur die Erstattung von Steuern und Gebühren zulassen. Entscheidend ist, dass diese Klausel klar in den ABBs steht.
Der Anspruch verjährt nach 3 Jahren. Innerhalb dieser Frist kannst Du Ticketkosten, Steuern und Gebühren zurückfordern.
Dann solltest Du eine schriftliche Mahnung mit Fristsetzung senden. Bleibt auch diese ohne Ergebnis, kannst Du Deinen Anspruch über MYFLYRIGHT geltend machen. Gib Deine Flugdaten auf www.myflyright.com ein und wir übernehmen den gesamten Prozess für Dich.
Ja. Du musst die Airline schriftlich über die Kündigung informieren, eine Frist setzen und alle Unterlagen bereithalten. Es kann jedoch zeitaufwendig sein, besonders wenn die Airline nicht kooperiert.
MYFLYRIGHT sorgt dafür, dass Deine Rechte durchgesetzt werden und übernimmt die gesamte Arbeit – ohne Kostenrisiko für Dich.
Nein. Unser Service ist für Dich völlig risikofrei. Du zahlst nur eine Provision, wenn wir Deine Ticketerstattung erfolgreich durchsetzen.
