Flugausfall Entschädigung
10 Jahre+ Erfahrung
14 Min. Lesedauer
Aktualisiert am
23.09.2026
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Flugausfall Entschädigung: Rechte und Ansprüche in Kürze
- Anspruch: Wenn Dein Flug kurzfristig (unter 14 Tagen vor Abflug) gestrichen wurde
- Höhe Deiner Flugentschädigung: 250 €, 400 € oder 600 € – je nach Flugstrecke und Ersatzangebot
- Zusatzrechte: Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung zum Ziel
- Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotel & Transport bis zum Ersatzflug
- Kein Anspruch: Wenn Du mehr als 14 Tage vorher informiert wurdest oder außergewöhnliche Umstände vorlagen (z. B. Unwetter, Luftraumsperrung, Sicherheitsrisiken)
- Tipp: Auch bei Ersatzflügen kann ein Entschädigungsanspruch bestehen, wenn die Flugverspätung am Ziel über 3 Stunden liegt
Tipp: MYFLYRIGHT prüft kostenlos, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wir setzen Deinen Anspruch ohne Risiko durch – nur im Erfolgsfall fällt eine Servicegebühr von 25 % zzgl. MwSt. an. In bestimmten Fällen kannst Du Dir Deine Entschädigung auch per Sofortkauf innerhalb von 24 Stunden auszahlen lassen (35 % Gebühr zzgl. MwSt.). So sparst Du Zeit und Nerven!
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Flugannullierung?
Du hast gute Karten, wenn:
- Die Airline hat Dich weniger als 14 Tage vor Abflug über die Stornierung informiert.
- Es wurde kein gleichwertiger Ersatzflug angeboten – oder der angebotene Ersatz kommt mehr als 3 Stunden verspätet am Endziel an.
- Die Annullierung beruht nicht auf außergewöhnlichen Umständen, also kein extremes Wetter, keine Sicherheitsrisiken oder Luftraumsperrungen.
- Dein Flug startet in der EU oder landet in der EU (bei einer europäischen Airline) und fällt damit unter die EU-Verordnung 261/2004.
Wann Entschädigung bei Flugannullierung?
Grundsätzlich gilt: Eine Entschädigung steht nur dann zu, wenn die Airline zu kurzfristig über die Flugannullierung informiert.
- Mehr als 14 Tage vor Abflug: Kein Anspruch auf Entschädigung.
- 7 bis 14 Tage vor Abflug: Die Airline muss einen Ersatzflug anbieten, der höchstens 2 Stunden früher startet und spätestens 4 Stunden später landet als geplant.
- Weniger als 7 Tage vor Abflug: Der Ersatzflug darf maximal 1 Stunde früher starten und höchstens 2 Stunden später ankommen.
Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, sofern keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. Unwetter oder Sicherheitsrisiken) vorlagen. Nachfolgend findest Du eine Übersicht der Benachrichtigungsfristen und zulässigen Flugänderungen:
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Die Entschädigung (Flugausfall) hängt zum einen von der Flugdistanz und zum anderen von dem Zeitpunkt, zu dem Du über den Flugausfall informiert worden bist, ab. Die Summe der Flugausfall Entschädigung richtet sich demnach nicht nach Deinem bezahlten Ticketpreis. Aus diesem Grund lohnt es sich auch bei günstigen Flugtickets seine Rechte geltend zu machen.
Flugausfall Entschädigung nach Flugdistanz
- Bei allen Verbindungen mit mehr als 3 500 km Flugstrecke über die EU-Grenze hinaus müssen die Airlines 600 € pro Person bezahlen.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km liegt der Anspruch bei 400 € pro Person.
- Bei Flugstrecken bis zu 1 500 km hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 € pro Person.
Bitte beachte: Die oben erwähnten Entschädigungsbeträge können bis zu 50% gekürzt werden, wenn die Airline Dir einen Alternativflug anbietet, der innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Ankunftszeit liegt. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Kürzungsvorschriften, die die Airlines anwenden könnten:
Ansprüche auf Entschädigung – Flugausfall
Beim Schadensersatz handelt es sich grundsätzlich um den durch ein verspätetes Eintreffen entstandenen Folgeschaden (z.B. Hotel- und Taxikosten). Du musst Dir bei einem Flugausfall also überlegen, ob Du die Reise nach wie vor antreten möchtest, oder ob Du kein Interesse mehr daran hast. Weitere Informationen zum Thema findest Du in unserem Artikel Anschlussflug verpasst.
Folgende Möglichkeiten hast Du:
- Volle Ticketrückerstattung oder Rückflug zum ersten Abflughafen
- Flugumbuchung auf einen späteren Zeitpunkt je nach Sitzplatzverfügbarkeit
- Alternative Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi etc.)
Zusätzlich zur Inanspruchnahme einer der oben genannten Optionen hast Du je nach Flugdistanz einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €. Hat Dich die Airline 14 Tage oder früher vor dem Reisetermin über die Annullierung informiert und nimmst Du einen Alternativflug in Anspruch, der innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Ankunftszeit liegt, hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die allerdings um bis zu 50% niedriger ausfallen kann.
Übersicht: Serviceleistungen zusätzlich zur Entschädigung
| Anspruch | Flug | Wartezeit |
|---|---|---|
| Kostenlose Mahlzeiten | Bis 3 500 km | Ab 2 Stunden |
| Kostenlose Mahlzeiten | Mehr als 3 500 km | Ab 4 Stunden |
| Anspruch auf alternative Beförderung | Alle Flüge | Ab 5 Stunden |
| oder | ||
| Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz für das Flugticket | ||
| Kostenlose Übernachtung im Hotel und Transferkosten | Alle Flüge | Abflug am nächsten Tag |
Flug gestrichen: Was tun?
Mit unserem Entschädigungsrechner kannst Du rasch und unverbindlich Deinen Anspruch auf eine Entschädigung prüfen. Probiere es gleich aus! Du brauchst nur Flugdatum und -nummer einzugeben!
Bis zu 600 €* Entschädigung. 3 Jahre rückwirkend.
Fluggastrechte: Fluganullierung – EU- und Nicht-EU-Flug
Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) bietet weitreichenden Schutz für Reisende und gilt in folgenden Fällen:
- Alle Flüge innerhalb der EU, unabhängig vom Sitz der Airline.
- Alle Abflüge aus der EU, unabhängig vom Sitz der Airline.
- Alle Ankünfte in der EU, aber nur, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt wird (inkl. Schweiz, Island und Norwegen).
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du fliegst mit der Lufthansa von Frankfurt am Main (Deutschland) nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate). Hier bist Du sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt, da Lufthansa ihren Hauptsitz in Köln und damit in der EU hat.
Fliegst Du dieselbe Strecke mit Emirates, sind Deine Rechte nur auf dem Hinflug über die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert, weil Du von einem EU-Flughafen abfliegst. Die EU-Verordnung greift hingegen nicht für den Rückflug, da Du in Dubai (Nicht-EU) abfliegst und Emirates ihren Hauptsitz ebenfalls außerhalb der EU hat.
Übersicht: Routen mit Entschädigungsanspruch
Außergewöhnliche Umstände: Wann zahlt die Airline nicht?
Es gibt eine lange Liste von möglichen Gründen, warum ein Flug annulliert werden muss. Nach dem Gesetz müssen Fluggesellschaften auf bestimmte, vorhersehbare Situationen eingestellt sein. Eine häufige Ursache für Flugausfälle sind Streiks. Es gibt jedes Jahr viele Tausende Betroffene von Flugausfällen wegen Streiks.
Nicht bei jedem Streik hat der Kunde einen Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung. Es wird unter anderem unterschieden zwischen Fluglotsenstreik, Streik innerhalb der Fluggesellschaft und Streik des Flughafenpersonals. In folgenden Fällen besteht trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung:
Kein außergewöhnlicher Umstand: Anspruch besteht
Folgende Situationen gelten laut EuGH nicht als außergewöhnliche Umstände:
- Technische Defekte oder Wartungsprobleme
- Vereisung der Tragflächen aufgrund mangelnder Vorbereitung (z. B. fehlendes Enteisungsmittel)
- Verspätung des vorherigen Flugs, sofern diese nicht auf außergewöhnliche Ursachen zurückzuführen ist
- Personalmangel oder fehlerhafte Einsatzplanung
- Streiks des Airline-eigenen Personals
Ja, außergewöhnlicher Umstand: Kein Anspruch auf Entschädigung
Als außergewöhnliche Umstände gelten unter anderem:
- Extremes, unvorhersehbares Unwetter
- Politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken
- Pandemiebedingte Einschränkungen
- Fluglotsen- oder Flughafenstreiks außerhalb der Airline
- Vogelschlag (vom BGH/EuGH bestätigt)
Hinweis aus der Praxis: „Airlines berufen sich häufig pauschal auf höhere Gewalt oder „außergewöhnliche Umstände“. Für Passagiere lohnt es sich, Belege (Wetterdaten, Flughafenanzeigen, Quittungen) zu sichern.“
Fluggastrechte – Flugausfall in Kürze
Die folgende Tabelle gibt Dir einen kurzen Überblick über die häufigsten Gründe für Flugausfälle und zeigt Dir, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung hast.
Flug gestrichen: Welche Fristen sind zu beachten?
Die Verjährungsfristen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz bei einem Flugausfall sind je nach Land unterschiedlich, sogar je nach EU-Land! Deutschland liegt mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren im guten Mittelfeld. Du kannst Dein Recht also bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern. Bitte beachte, dass die Verjährungsfrist in Deutschland mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Flug hätte stattfinden sollen. In den meisten anderen Ländern startet die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem der Flug stattgefunden hat bzw. stattfinden sollte.
Übersicht über die Verjährungsfrist am Beispiel ausgewählter Länder:
Mach Dir also keine Sorge und bewahre einen kühlen Kopf. Es ist allerdings wichtig, die richtige Dokumentation zu sammeln und überaus sinnvoll, die Entschädigungsansprüche so bald wie möglich einzureichen.
Flugausfall bei Dienst- und Pauschalreisen
Fällt Dein Flug bei einer Dienstreise aus, hat dies meist weitaus gravierendere Konsequenzen als bei Privatreisen. Was passiert, wenn Du ein wichtiges Meeting oder eine Messe wegen einer Flugannullierung verpasst? Wem stehen die Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen zu? Dir oder der Firma? Unten erklären wir Dir, wie Du in diesen Fällen vorgehen solltest.
Flug storniert: Rückerstattung bei Dienstreisen
Generell stehen die Entschädigungszahlungen immer der Person zu, die den Flug wahrgenommen hätte, also dem Reisenden. Es ist völlig irrelevant, wer das Ticket bezahlt oder gebucht hat. Allerdings wissen viele Arbeitgeber um diesen Umstand und haben dafür Klauseln im Arbeitsvertrag eingefügt, die Sonderregelungen beinhalten. So kann es sein, dass Du Deinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen aufgrund dieser vertraglichen Regelungen an Deinen Arbeitgeber abgetreten hast. In diesem Fall stehen dem Arbeitgeber die Entschädigungszahlungen zu. Weitere Informationen zum Thema Dienstreise findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Dienstreisen.
Flugerstattung bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen kannst Du ebenfalls zweigleisig vorgehen: Wenn Dein Flug kurzfristig annulliert wurde, hast Du einerseits Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline, und andererseits kannst Du beim Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises verlangen – etwa für entgangene Urlaubstage oder Zusatzkosten.
Beachte: Keine Ansprüche bestehen bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter oder Luftraumsperrung). Mehr dazu erläutern wir im Artikel Flugannullierung bei Pauschalreise.
Entschädigung Flugausfall Musterbrief
Wie oben beschrieben, kann es kompliziert und langwierig sein, wenn Du Deine Flugrechte selbst einfordern möchtest. Der Weg über MYFLYRIGHT ist unkomplizierter und schneller.
Würdest Du es aber dennoch gerne selbst probieren und Dir somit die Erfolgsprovision von MYFLYRIGHT sparen, haben wir hier einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem Du Deinen Entschädigungsanspruch einfordern kannst. Einfach ausfüllen und abschicken.
Schritt 1. Kontaktiere die Airline schriftlich in einem Brief. Wir empfehlen ein Einschreiben mit Rückschein. Diesen bitte gut aufheben.
Folgende Angaben müssen in Deinem Schreiben enthalten sein:
Du kannst selbstverständlich selbst einen Brief verfassen oder aber Du nutzt ganz einfach das MYFLYRIGHT Musterschreiben.
Du darfst aber auf keinen Fall das Setzen einer Frist für die Begleichung der Entschädigungszahlung vergessen. Die Länge der Frist sollte zwei bis drei Wochen betragen. Das ist gängiger Standard.
Solltest Du innerhalb Deiner Frist keine Rückmeldung von der Airline erhalten haben, musst Du jetzt Schritt 2 einleiten.
Schritt 2. Du beauftragst nun entweder einen Anwalt mit einer Klage oder gibst der Airline noch eine weitere Chance und verfasst selbstständig ein Mahnschreiben. Auch hier solltest Du der Airline wieder eine Frist setzen. Wir empfehlen ebenfalls eine Frist von 2-3 Wochen.
Schritt 3. Hat auch das Mahnschreiben die Airline zu keiner Antwort bewogen, musst Du nun im dritten Schritt vor das Gericht ziehen. Bei einer Klage sind die Airlines dazu verpflichtet zu reagieren. Bevor Du allerdings einen Anwalt kontaktierst, berechne einmal Deine voraussichtlichen Prozesskosten mit dem kostenlosen DAV-Prozesskostenrechner. So kannst Du Dein Risiko bei einer Niederlage vor Gericht einschätzen.
Um das Risiko steigender Kosten durch Anwalt und Gericht direkt zu umgehen und Zeit zu sparen, wende Dich nun lieber an MYFLYRIGHT. Wir sorgen dafür, dass Du zu Deinem Recht kommst.
Beispiele zum Thema Flugannullierung aus der Rechtsprechung
Annullierung wegen technischer Probleme
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-549/07) stellen technische Defekte in der Regel keinen außergewöhnlichen Umstand dar, sodass Passagiere Anspruch auf Entschädigung haben.
Bedeutung: Technische Probleme liegen meist im Verantwortungsbereich der Airline.
Annullierung wegen Streik des Airline-Personals
Nach Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-28/20) kann ein interner Streik kein außergewöhnlicher Umstand sein, weshalb Airlines zur Zahlung verpflichtet sein können.
Bedeutung: Bei internen Streiks kann weiterhin ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Kurzfristige Flugannullierung (weniger als 14 Tage)
Gemäß Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, unter anderem Rs. C-402/07 und C-432/07, besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Passagiere nicht rechtzeitig informiert wurden.
Bedeutung: Wird Dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, kann Dir eine Entschädigung zustehen.
Annullierung wegen organisatorischer Probleme der Airline
Laut Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-195/17 u.a.) gelten interne Probleme wie Umlaufplanung oder fehlende Crew nicht als außergewöhnliche Umstände, sodass eine Entschädigung fällig sein kann.
Bedeutung: Organisatorische Probleme entlasten die Airline in der Regel nicht.
Annullierung wegen außergewöhnlicher Umstände (z. B. Unwetter)
Außergewöhnliche Ereignisse wie extreme Wetterbedingungen können laut Europäischem Gerichtshof als außergewöhnlicher Umstand gelten, wodurch kein Anspruch auf Entschädigung besteht, sofern die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
Bedeutung: Bei extremem Wetter kann der Anspruch entfallen, wenn die Airline korrekt gehandelt hat.
Annullierung mit Ersatzflug und großer Verspätung am Zielort
Laut Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rs. C-11/11) besteht auch bei Umbuchung ein Anspruch auf Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung mehr als 3 Stunden beträgt.
Bedeutung: Auch ein Ersatzflug schützt die Airline nicht automatisch vor Entschädigungsansprüchen.
Wir haben bereits gegen diese und weitere Fluggesellschaften gewonnen
| # | Fluggesellschaft | Flüge (#) | Flug - verspätungen (#) | Flug - annullierungen (#) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Turkish Airlines | 32730 | 2 | 5 |
| 2 | TUIfly | 2372 | 1 | 0 |
| 3 | Emirates | 11981 | 7 | 6 |
| 4 | Qatar Airways | 14318 | 10 | 6 |
| 5 | Condor | 6954 | 9 | 10 |
| 6 | Wizz Air | 11869 | 38 | 7 |
| 7 | TAP Portugal | 7979 | 23 | 8 |
| 8 | Austrian Airlines | 9312 | 4 | 39 |
| 9 | Iberia Airlines | 14341 | 29 | 97 |
| 10 | Lufthansa | 28232 | 31 | 261 |
| 11 | Air Dolomiti | 4457 | 6 | 46 |
| 12 | Eurowings | 10926 | 36 | 96 |
| 13 | Air France | 16719 | 56 | 155 |
| 14 | SAS | 14839 | 8 | 191 |
| 15 | Vueling Airlines | 20677 | 76 | 221 |
| 16 | Ryanair | 41130 | 404 | 242 |
| 17 | Swiss International Airlines | 7817 | 41 | 107 |
| 18 | easyJet | 42322 | 261 | 995 |
| 19 | KLM Royal Dutch Airlines | 18717 | 21 | 709 |
| 20 | British Airways | 18548 | 88 | 670 |
Wir haben bereits an folgenden und weiteren Flughäfen geholfen
| # | Flughafen | Flüge (#) | Flug - verspätungen (#) | Flug - annullierungen (#) |
|---|---|---|---|---|
| 1 | Flughafen Bremen | 1239 | 2 | 0 |
| 2 | Flughafen Leipzig | 1139 | 3 | 2 |
| 3 | Flughafen Wien | 19177 | 35 | 74 |
| 4 | Flughafen Dortmund | 1390 | 6 | 2 |
| 5 | Flughafen Madrid | 33326 | 93 | 136 |
| 6 | Flughafen Hannover | 3993 | 9 | 19 |
| 7 | Flughafen Nürnberg | 3030 | 16 | 7 |
| 8 | Flughafen München | 27185 | 28 | 195 |
| 9 | Flughafen Köln Bonn | 6566 | 27 | 28 |
| 10 | Flughafen Hamburg | 9958 | 17 | 68 |
| 11 | Flughafen Frankfurt | 35616 | 53 | 261 |
| 12 | Flughafen Düsseldorf | 14147 | 26 | 103 |
| 13 | Flughafen Stuttgart | 6545 | 16 | 51 |
| 14 | Flughafen Paris Charles de Gaulle | 35104 | 103 | 340 |
| 15 | Flughafen Palma de Mallorca | 24243 | 202 | 152 |
| 16 | Flughafen Berlin Brandenburg | 15176 | 40 | 207 |
| 17 | Flughafen Zürich | 21442 | 85 | 315 |
| 18 | Flughafen Barcelona | 31546 | 173 | 483 |
| 19 | Flughafen Amsterdam Schiphol | 36223 | 89 | 897 |
| 20 | Flughafen London Heathrow | 36383 | 139 | 952 |
Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Spanien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 99% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugausfall FAQ
Du bekommst eine Entschädigung, wenn Dein Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde und die Ursache nicht außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter, politische Unruhen oder Streiks sind.
Je nach Flugdistanz hast Du Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € pro Person nach EU-Verordnung 261/2004. Zusätzlich kannst Du die Rückerstattung des Ticketpreises oder eine alternative Beförderung zu Deinem Ziel verlangen.
Gib Deine Flugdetails auf www.myflyright.com ein, lade Deine Buchungsbestätigung oder Bordkarte hoch, und wir übernehmen den gesamten Prozess für Dich.
Der Prozess dauert in der Regel 2–12 Wochen. In komplexeren Fällen oder wenn ein Gerichtsverfahren notwendig ist, kann es mehrere Monate dauern – abhängig von der rechtlichen Situation, der Fluggesellschaft und der Klarheit des Falls.
Gar nichts. Unser Service ist für Dich völlig risikofrei. Wir übernehmen alle rechtlichen und administrativen Kosten, und Du zahlst nur eine Provision im Erfolgsfall.
Fluggesellschaften lehnen Entschädigungsforderungen von Passagieren oft ab oder verzögern diese. MYFLYRIGHT setzt erfahrene Juristen und KI-Systeme ein, um Deine Ansprüche durchzusetzen und falls nötig, Dein Recht vor Gericht einzufordern – ohne Kostenrisiko.
Wie hoch ist Dein Anspruch?
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