Navigation zur Flugverspätung
Wann Entschädigung bei Flugverspätung?
Wenn ein Flug mit mindestens 3 Stunden verspätet am Zielflughafen ankommt, dann muss die Fluggesellschaft nach EU-Recht womöglich - je nach Flugdistanz - zwischen 250 € und 600 € Entschädigung zahlen. Informiere Dich jetzt und prüfe Deinen Anspruch.
Flugverspätung Entschädigung: Rechte und Ansprüche in Kürze
Zusätzlich hat man ein Anrecht auf Serviceleistungen, angefangen von gratis Essensgutscheinen bis hin zur kostenlosen Übernachtung im Hotel.
Bei mehr als 5 Stunden Flugverspätung hat man sogar ein Anrecht auf Erstattung des Flugticketpreises, wenn man den Flug nicht mehr antreten möchte.
Nur bei 65% der über 3 Stunden verspäteten Flügen in der EU besteht ein Anspruch auf Entschädigungszahlung seitens der Fluggesellschaft. Ob ein Anspruch besteht oder nicht hängt davon ab, ob die Airline die Flugverspätung hätte verhindern können oder ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Bei außergewöhnlichen Umständen (z.B. Vogelschlag) kann die Airline für den Schaden nicht haftbar gemacht werden.
80% der Passagiere sind ihre Flugrechte und die damit resultierenden Ansprüche zur Flugverspätung nicht bekannt. Lediglich ein Bruchteil der geschädigten Passagiere (ca. 5%) schafft es, seine Ansprüche eigenständig durchzusetzen, da die Fluggesellschaften die Unwissenheit der Passagiere oft ausnutzen, um so der Entschädigungsforderung zu entkommen.
MYFLYRIGHT, Experten für Flugrecht, hat es sich zur Aufgabe gemacht dieser Ungerechtigkeit ein Ende zu setzen. Auf der Seite von MYFLYRIGHT kann man völlig kostenlos prüfen, ob eine Flugverspätung einen Entschädigungsanspruch hat. Bei Interesse setzt MYFLYRIGHT den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko durch. Lediglich bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche entfällt eine Servicegebühr von 25% zzgl. Mwst. Das spart viel Zeit und Nerven. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%. In einigen Fällen wird sogar der Sofortkauf der Ansprüche angeboten, wo die Entschädigung nach Eingang der Dokumente innerhalb von 24 Stunden ausgezahlt wird. Beim Sofortkauf fällt eine Servicegebühr von 35% zzgl. Mwst an.
Flugverspätung: Entschädigung und Voraussetzung
Wenn ein Flug zu spät startet, kann das für die Betroffenen einiges an Stress und Frust bedeuten. Zum Glück kann man dafür von der Airline mit Geld entschädigt werden.
Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der Flugdistanz ab. Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Entschädigung erst ab einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden besteht.
Die Entschädigung gibt es zusätzlich zu der Betreuungsleistung. Betreuungsleistungen müssen seitens der Airline schon nach 2 Stunden angeboten werden und eine Ticketrückerstattung kann nach 5 Stunden Flugverspätung verlangen.
Unser Entschädigungsrechner hilft dabei im Entschädigungsdschungel den Durchblick zu bewahren und den Anspruch im Falle einer Flugverspätung richtig zu berechnen.
Entschädigung für Flugverspätung – ab wann?
Wenn ein Flugzeug mindestens drei Stunden später als geplant am Flughafen ankommt, dann erfüllt dieser Fall die zeitliche Voraussetzung, um für eine Entschädigungszahlung in Betracht zu kommen. Dies trifft auch auf Reisen mit Zwischenlandungen zu, wenn man durch Verspätung des ersten Fluges seinen Anschlussflug verpasst und dann am Zielort drei Stunden später als geplant ankommt. Für eine Entschädigung müssen allerdings noch einige weitere Voraussetzungen erfüllt werden, welche in der EU Fluggastrechteverordnung festgehalten sind.
Das Flugzeug gilt als angekommen, sobald mindestens eine der Türen der Maschine geöffnet und den Fluggästen das Verlassen des Flugzeugs ermöglicht wird. Es ist also auch eine Flugverspätung denkbar, wenn die Maschine zwar pünktlich am Zielort landet, aber die Passagiere aus anderen Gründen vor dem Aussteigen länger in der Maschine ausharren müssen.
Verpasst der Reisende aufgrund einer Verspätung einer Zubringerverbindung seinen Anschlussflug, kann ebenfalls ein Anspruch auf eine Entschädigung bestehen, sofern er mit einer Ersatzverbindung sein Endziel mit mehr als drei Stunden Verspätung erreicht. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Flüge zusammen gebucht wurden.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?
Grundsätzlich sind die Fluggesellschaften verpflichtet ab einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden die Passagiere zu entschädigen, wenn keine außergewöhnlichen Umstände für die Verspätung vorliegen. Die EU-Verordnung für Fluggastrechte schreibt vier verschiedene Entschädigungsbeträge in Abhängigkeit von der Flugdistanz vor. Wichtig ist zu beachten, dass bei der Berechnung der Ausgleichszahlung die Verspätung bei Ankunft und nicht bei Abflug berücksichtigt wird.
Zustehende Entschädigungszahlungen nach Flugentfernung:
- 600 € – Flugstrecken über 3 500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel
- 300 € – Flugstrecken über 3 500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden am Endziel
- 400 € – Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 km (nicht innerhalb der EU) und für Flugstrecken über 1 500 km (innerhalb der EU) bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel
- 250 € – Flugstrecken bis 1 500 km und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel
Flugverspätung: Betreuungsleistung
Im Falle einer Flugverspätung hat man neben der Entschädigungssumme von bis zu 600 € noch zusätzlich einen Anspruch auf eine ganze Reihe von Serviceleistungen, welche die Fluggesellschaft für die geschädigten Passagiere bereitstellen muss.
Zu den vorgeschriebenen Betreuungsleistungen gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen schon bei einer Flugverspätung von 2 Stunden. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung beim Abflug am darauffolgenden Tag. Der Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht selbst dann, wenn die Airline keine Schuld an der Flugverspätung trägt.
Flugverspätung: Schadensersatz – Ansprüche
Ab 5 Stunden Flugverspätung hat der Fluggast die Wahl, ob er die Reise immer noch antreten möchte oder nicht. Womöglich hat er durch die Verspätung einen wichtigen Termin verpasst und nun kein Interesse mehr an einem späteren Flug.
Die Fluggesellschaft muss einem deshalb die Wahl lassen zwischen:
- Erstattung des Flugpreises und frühestmöglicher Rückflug zum Abflugflughafen bei angetretener Teilstrecke des Gesamtflugs
- Flugumbuchung auf einen späteren Zeitpunkt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen je nach Sitzplatzverfügbarkeit
- Beförderung zum Endziel mit dem nächstbesten Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi etc.).
Egal für welches Angebot der Fluggesellschaft man sich entscheidet, in allen Fällen hat der Fluggast zusätzlich noch einen möglichen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € (je nach Flugdistanz) bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Zielflughafen. Weitere Informationen zum Thema findest Du in unserem Artikel Anschlussflug verpasst.
Übersicht: Serviceleistungen und Schadensersatz
Entschädigungsrechner bei Flugverspätung
Mit unserem einfachen Entschädigungsrechner kann jeder unverbindlich prüfen, ob ein Anspruch auf eine Entschädigungsforderung besteht. Bei Interesse besteht die Möglichkeit den Entschädigungsfall von MYFLYRIGHT direkt abwickeln zu lassen. Hierzu benötigst Du lediglich das Flugdatum und die Flugnummer.
Bis zu 600 €* Entschädigung. 3 Jahre rückwirkend.
EU-Rechte bei Flugverspätung
Die EU-Fluggastrechteverordnung regelt in einem gestaffelten System mögliche Entschädigungszahlungen. Es gibt vier mögliche Entschädigungsbeträge, von 250 € bis 600 €, die pro Passagier eingefordert werden können. Ob ein Passagier einen Anspruch auf Entschädigungsleistungen bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung hat, hängt von drei Faktoren ab:
- Flugroute und Sitz der Airline – Die EU-Verordnung gilt für Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen und für Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat
- Verantwortlicher der Flugverspätung – Ist die Flugverspätung auf außergewöhnliche Umstände (höhere Gewalt) zurückzuführen?
- Fristen – Ist der Antrag auf Entschädigung innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht worden?
EU-Verordnung zu EU- und nicht EU-Flugverspätungen
Die EU-Fluggastrechteverordnung findet nur in folgenden Fällen Anwendung:
- Bei allen Flügen innerhalb der EU gilt die EU-Fluggastrechteverordnung ausnahmslos, egal von welcher Airline der Flug durchgeführt worden ist.
- Für alle abgehenden Flüge aus der EU gilt die EU-Flugastrechtverordnung ebenfalls ausnahmslos für alle Airlines. Hier spielt es keine Rolle, ob die verantwortliche Fluggesellschaft aus einem Mitgliedsstaat der EU ist oder nicht. Auch Airlines aus China oder Südamerika müssen sich also nach den EU-Gesetzen richten, wenn sie Flüge aus der EU heraus anbieten.
- Bei eingehenden Flügen in die EU findet die EU-Fluggastrechteverordnung allerdings nur Anwendung, sofern der Flug von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt wird. Entscheidend ist hier, dass sich der Geschäftssitz der Fluggesellschaft in einem EU-Land befindet (inklusive Schweiz, Island oder Norwegen).
EU-Fluggastrechte: Entschädigung bei verspäteten Anschlussflügen
Mit Wirkung vom 11. Juli 2019 entschied der Europäische Gerichtshof, die Ansprüche an Entschädigungszahlungen für Anschlussflüge, die als gesamte Flugreise gebucht wurden, zu erweitern. Dies bedeutet, dass Du auch dann Anspruch auf Entschädigung hast, wenn Deine Verbindung über die EU hinausgeht und die zweite Teilstrecke mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft in ein Nicht-EU-Land erfolgt, sofern sich die Ankunft am Zielort um mindestens 3 Stunden verzögert hat und im Rahmen der gleichen Buchung, wie die erste Teilstrecke ausgeführt wurde.
Ausschlaggebend für diese Erweiterung der Rechte war eine Gruppe von Passagieren, die von Prag (in der EU) nach Bangkok (außerhalb der EU) geflogen ist. Die Passagiere kauften ihre Tickets bei der Fluggesellschaft Czech Airlines. Die Reiseroute führte von Prag nach Abu Dhabi und von Abu Dhabi nach Bangkok. Der erste Flug erfolgte mit Czech Airlines (einer EU-Fluggesellschaft) und dieser kam pünktlich in Abu Dhabi an. Den zweiten Flug führte die Fluggesellschaft Etihad (eine Nicht-EU-Fluggesellschaft) durch. Der Flug landete erst 8 Stunden nach der geplanten Ankunftszeit in Bangkok. Obwohl die Verspätung außerhalb des Einflussbereichs von Czech Airlines lag, musste diese die Passagiere entschädigen, da die Flugtickets für die gesamte Reise über sie gekauft worden sind.
Wenn Du also einen Flug mit Maschinenwechsel buchst, ist es gut zu wissen, ob die Fluggesellschaft, die den Flug ausführt, ihren Sitz in der EU hat oder nicht. Letztendlich ist dies ausschlaggebend dafür, ob Du im Falle einer Flugunregelmäßigkeit eine Entschädigung erhältst.
Übersicht: Routen mit Entschädigungsanspruch
Flugverspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände
Laut der EU-Fluggastrechtverordnung müssen Airlines alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um eine Verspätung von Flügen zu verhindern. Allerdings müssen Airlines für die Flugverspätung nicht haften, wenn sie auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Diese außergewöhnlichen Umstände - auch höhere Gewalt genannt - sind in der Fluggastrechteverordnung nicht genau definiert. Daher benutzen Airlines dieses Schlupfloch häufig, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen.
Im Zweifel gehen die Streitfälle zwischen Passagieren und Airlines an die Gerichte, die dann im Einzelfall die von Airlines vorgebrachten außergewöhnlichen Umstände und auch die jeweils zumutbaren Maßnahmen beurteilen müssen. Zum Glück gibt es bereits eine Reihe von Urteilen, die Flugreisende zu ihrer Orientierung nutzen können. Hier eine kleine Übersicht:
Ja - Entschädigung bei Flugverspätung
Vereisung der Tragflächen:
Jede Airline muss ihre Maschinen angemessen auf den Winter vorbereiten und auch für ausreichend vorhandenes Enteisungsmittel vorsorgen. Geht einer Airline mangels schlechter Planung das Enteisungsmittel aus, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Streiks des Airline-Personals und wilde Streiks:
Streiks des Airline Personals und wilde Streiks gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand (EuGH v. 23.3.2021 - C-28/20) (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.). Eine einheitliche Beurteilung, was als wilder Streik zu werten ist, gibt es allerdings noch nicht. Einige jüngere Urteile geben aber die Richtung vor. Ein wilder Streik liegt vor, wenn sich zum Beispiel eine große Anzahl von Mitarbeitern der Airline plötzlich krankmelden und dadurch der Flugbetrieb beeinträchtigt wird.
Nein - Keine Entschädigung bei Flugverspätung
Flugverspätung durch schlechtes Wetter:
Extrem schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand mit schlechter Vorhersehbarkeit. Gegen einen plötzlichen extremen Sturzregen, der den Abflug einer Maschine verzögert, sind die Fluggesellschaften machtlos. Hier ist Vorsicht geboten, da z.B. ein leichter Regenschauer keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, und die Airlines dies trotzdem für Ihre Argumentation nutzen.
Angekündigte Streiks abseits der Airline:
Ein Streik der Fluglotsen und des Flughafenpersonals gilt als außergewöhnlicher Umstand. Kommt ein Flug deshalb verspätet an, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Vogelschlag:
Zusammenstöße mit Vogelschwärmen sind im Flugbetrieb leider keine Seltenheit. Sie können teils schwere Schäden an den Flugzeugen verursachen, so dass diese nicht oder nur nach einer Reparatur verspätet weiterfliegen können. Der Bundesgerichtshof hat dies im Jahr 2013 als außergewöhnlichen Umstand anerkannt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2017 diese Rechtsauffassung bestätigt.
Übersicht: Außergewöhnlicher Umstand oder nicht?
Frist für die Entschädigung bei Flugverspätung
Die Fristen für die Beanspruchung der Entschädigungszahlungen sind in der EU je nach Land unterschiedlich. Es ist daher besonders ratsam zu wissen, in welchem Land man seine Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen kann. Der Gerichtsstand lässt sich wie folgt ermitteln und kann von dem Kläger bestimmt werden.
- Startflughafen
- Zielflughafen
- Hauptsitz der Airline
In Deutschland verjährt der Anspruch für Entschädigung bei verspäteten Flügen erst nach drei Jahren. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Verjährungsfrist in anderen europäischen Ländern:
Es besteht also kein Grund, sich schon am Flughafen oder während der Reise zu stressen. Allerdings ist es wichtig, alle Beweismaterialien zu sammeln für den Fall, dass Dein Verfahren vor Gericht geht. Es ist überaus sinnvoll, die Entschädigungsansprüche zügig durchzusetzen, damit keine Informationen zu dem Vorfall vergessen werden. Jegliche Information kann wichtig und sehr hilfreich sein, wenn man sich mit der Fluggesellschaft auseinandersetzt.
MYFLYRIGHT hilft in jedem Fall, auch lange nach dem Vorfall, gerne und ohne großen bürokratischen Aufwand, das Recht der Passagiere durchzusetzen.
Entschädigung bei Dienst - und Pauschalreisen
Wenn der lang erwartete Urlaub, oder das Meeting mit einer Flugverspätung beginnt, dann ist die gute Laune schnell im Eimer. Besonders schlimm ist es, wenn man durch die Verspätung dann sogar das Konzert, die Kreuzfahrt, oder den wichtigen Geschäftstermin im Büro verpasst.
Solche Situationen sind überaus ärgerlich und oft nicht mit Geld zu kompensieren. Dennoch sollte man dann zumindest die einem zustehende finanzielle Entschädigung beanspruchen. Hierzu wurde die so genannte Frankfurter Tabelle ins Leben gerufen, um geschädigten Passagieren über die Entschädigung nach EU-Verordnung hinaus eine Orientierung zu geben, welche weiteren Kompensationszahlungen man einfordern kann.
Flugverspätung bei Pauschalreise
Wenn bei einer Pauschalreise der Flug verspätet ist, dann hat der Kunde die Möglichkeit eine Entschädigungszahlung von der Fluggesellschaft und dem Reiseveranstalter einzufordern. Entscheidend dabei ist die Flugverspätung am Zielflughafen.
- Ab einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung gegenüber der Airline.
- Ab einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden haben Passagiere neben dem Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline zusätzlich noch einen Anspruch auf Erstattung eines Teilbetrags des Pauschalreisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter. Die Entschädigungszahlung von der Airline kann zur Verrechnung herangezogen werden.
Bei der Flugverspätung ist zu beachten, dass die Airline die Flugverspätung verschuldet hat und keine höhere Gewalt vorliegt.
Frankfurter Tabelle: Flugverspätung & Reisemängel
Die Frankfurter Tabelle bildet die Rechtsgrundlage für Entschädigungszahlungen bei Pauschalreisen. Die Tabelle ist eine Zusammenfassung der Urteile des Landgerichts Frankfurt zum Reiserecht. Sie dient als Orientierung, wieviel Geld bei welchen Reisemängeln von dem Reiseveranstalter zurückverlangt werden kann.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Gerichte und Reiseveranstalter bei der Beurteilung von Reisemängeln nicht an diese Tabelle gebunden sind – sie entscheiden jeden Fall individuell. Trotzdem gibt die Frankfurter Tabelle einen guten Überblick über den Streitwert.
Erstattung von Flugverspätungen bei Dienstreisen
Eine Flugverspätung bei einer Dienstreise kann schnell unangenehme Konsequenzen haben: Gestrichene Termine, verlorene Kunden und geplatzte Verträge. Das kann ein Unternehmen schwer beinträchtigen.
Wem steht allerdings die Entschädigungszahlung der Airlines zu? Dem Reisenden oder dem der das Ticket bezahlt hat?
Die Entschädigung steht immer dem Reisenden zu, egal wer das Ticket gebucht oder bezahlt hat. Einige Firmen haben aber Sonderregeln im Arbeitsvertrag oder in den Reiserichtlinien, in denen die Entschädigungsansprüche an die Firma abgetreten werden und somit die Firma die Entschädigungszahlungen einstreichen darf. Weitere Informationen zum Thema Dienstreise findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Dienstreisen.
Ob nun letztendlich bei einer Flugverspätung ein Anspruch auf Entschädigung besteht, kann man ganz einfach mit unserem „Entschädigungsrechner bei Flugverspätung“ herausfinden.
Kosten bei eigener Entschädigungsdurchsetzung
Es gibt einige Wege, um Deine Entschädigung gegenüber der Airline einzufordern. Einer davon ist es, die Sache selbst in die Hand zu nehmen. Grundsätzlich empfehlen wir allen unseren Kunden ihre Entschädigung selbst durchzusetzen, wenn sie die Zeit und Motivation dazu haben. Das erspart natürlich die Erfolgsprovision, die MYFLYRIGHT erhält, wenn der Fall erfolgreich durchgesetzt wird. Man muss in der Regel mit einem Zeitaufwand von 2 Stunden rechnen. So lange dauert es etwa, bis man alle erforderlichen Unterlagen zusammengesucht und die Airline wiederholt angeschrieben und abgemahnt hat. Viele unserer Kunden sparen sich den Stress und überlassen die Bearbeitung oft von Anfang an MYFLYRIGHT. Aus unserer Erfahrung können wir sagen, dass ca. 50% der von uns gewonnenen Fälle gerichtlich durchgesetzt wurden. Das bedeutet, dass zu den bisherigen 2 Stunden Arbeitsaufwand noch mindestens eine weitere Stunde dazu kommt, wenn für die Bearbeitung des Falls ein Anwalt benötigt wird. In Summe beläuft sich der eigene Arbeitsaufwand insgesamt auf mindestens 3 Stunden.
Darüber hinaus kommt aber nun auch noch das finanzielle Risiko hinzu, welches bei der gerichtlichen Durchsetzung ein wichtiger Faktor ist. Man muss bedenken, dass eine Flugunregelmäßigkeit viele Ursachen haben kann und die Fluggesellschaft diese selten preisgeben, so dass die Entschädigung sehr selten unbestritten ist. Das heißt, dass es sehr gut sein kann, dass man unter der Annahme eines technischen Schadens die Fluggesellschaft zur Verantwortung zieht, aber in Wirklichkeit ein Vogelschlag diesen Schaden ausgelöst hat und die Fluggesellschaft somit von jeglichen Entschädigungsansprüchen freizustellen ist. Als Laie, oder Anwalt kann man diese Ereignisse fast gar nicht überprüfen, weil solche Informationen nicht frei zugänglich sind. Entscheidet man sich nun für eine Klage über den Anwalt und verliert man diese, so muss der Flugpassagier zu der ganzen investierten Zeit jetzt auch noch weitere Kosten tragen. In einem Fall, wo 2 Personen jeweils einen Entschädigungsanspruch von 400 € einklagen, würden folgende Kosten in der ersten Instanz nach einem Urteil anfallen:
Es ist zweifellos ein teureres Unterfangen und ein erhebliches Kostenrisiko den Fall selber durchzusetzen, weshalb viele Passagiere sich davor scheuen. Den Fluggesellschaften sind diese Bedenken der Kunden natürlich bekannt und werden in vielen Fällen entsprechend oft ausgenutzt. Spätestens bei der Frage, ob man den Fall gerichtlich weiterverfolgt oder nicht, sollte der Weg auf jeden Fall zu MYFLYRIGHT führen, so dass zumindest das finanzielle Risiko vermieden wird. Solltest Du die Muße haben, die Entschädigung selbst einzufordern, dann findest Du im nächsten Absatz nützliche Infos, Tipps und Vorlagen dazu.
Musterbrief – Vorlage für Flugverspätung und Flugannullierung
Bei der eigenständigen Durchsetzung der Fluggastrechte solltest Du die Prozesspunkte in diesem Abschnitt beachten und ein wenig Zeit, sowie Durchhaltevermögen mitbringen.
Schritt 1. Als aller erstes musst Du die Airline in Kenntnis setzen, dass Du eine Entschädigung überhaupt einfordern möchtest. Dazu sendest Du der Airline am besten einen Brief. Folgende Informationen solltest Du hierfür zur Verfügung haben:
In Deinem Schreiben an die Airline musst Du der Fluggesellschaft unbedingt eine Frist auferlegen bis wann die Entschädigung beglichen werden soll. In der Regel ist eine Frist von 2-3 Wochen völlig ausreichend.
Du kannst hierfür gerne einen eigenen Brief aufsetzen, oder nutzt einfach unser eigen generiertes Musterschreiben, welches Du mit den oben genannten Informationen befüllen musst und danach ausdrucken kannst. Nachdem Du das Musterschreiben ausgefüllt hast, kannst Du es einfach per Post an die Fluggesellschaft schicken. Wichtig ist dabei, dass Du es per Einschreiben mit Rückschein versendest und den Rückschein nachher gut aufbewahrst.
Sollte sich die Airline innerhalb der von Dir vorgegebenen Frist bei Dir nicht gemeldet haben, ist es an der Zeit sich mit dem zweiten Schritt auseinanderzusetzen.
Schritt 2. Im zweiten Schritt hättest Du schon die Möglichkeit einen Anwalt aufzusuchen, um eine Klage einzuleiten. Wir empfehlen Dir aber auf jeden Fall, der Airline eine zweite Chance zu geben und Deinem Anliegen mit einem Mahnschreiben Nachdruck zu verleihen. Bedenke auch hier der Airline eine Zahlungsfrist von 2-3 Wochen zu gewähren. Sollte auch Dein Mahnschreiben nicht fruchten, dann bleibt Dir in der Folge leider nichts anderes übrig, als eine Klage einzureichen, um Deine Entschädigung durchzusetzen.
Schritt 3. Jetzt wird es richtig ernst. Trotz Der Mühe, die Du Dir gemacht hast, ist es wahrscheinlich, dass Dich die Airline einfach ignorieren bzw. mit unzutreffenden Aussagen vertrösten wird. Wir sehen es leider allzu häufig, dass die Airlines erst dann reagieren, wenn sie verklagt werden. Das wäre nun auch Dein nächster Schritt. Bevor Du diesen Schritt eingehst, sei Dir bewusst, dass Du im Fall einer Niederlage vor Gericht die gesamten Gerichtskosten sowie Anwaltskosten selbst bezahlen musst.
Vor Deinem Gang zum Anwalt empfehlen wir Dir auf jeden Fall den Prozess von MYFLYRIGHT abwickeln zu lassen, um weiteren Zeitaufwand einzusparen und keine Kosten zu riskieren.
Aktuelle Flugverspätungen Statistik
Fairerweise muss erwähnt werden, dass Flugverspätungen oft nicht alleine auf das Konto der Fluggesellschaften gehen, sondern auf eine Kombination von unterschiedlichen Faktoren zurückzuführen sind. Schließlich haben auch die Airlines keine Lust auf unzufriedene Kunden und erst recht nicht auf Mehrkosten durch teure Schadensersatzansprüche und Gerichtsverfahren. Trotzdem verspätet sich eine Vielzahl von Flügen täglich.
Statistik zu Flugverspätungen der Airlines
Quelle: OAG und MYFLYRIGHT-Analyse
IATA | Fluggesellschaft | On-time performance (%) | Annullierungsrate 2023 (%) |
---|---|---|---|
AC | Air Canada | 51,76% | 4,87% |
UX | Air Europa | 84,44% | 0,23% |
AF | Air France | 72,10% | 1,18% |
NH | All Nippon Airways | 88,79% | 1,36% |
AA | American Airlines | 77,38% | 2,67% |
AD | Azul Airlines | 84,87% | 2,73% |
BA | British Airways | 64,07% | 2,79% |
DL | Delta Air Lines | 81,79% | 1,94% |
U2 | Easyjet | 67,52% | 1,65% |
EK | Emirates | 81,13% | 0,02% |
EY | Etihad Airways | 81,14% | 0,55% |
EW | Eurowings | 95,26% | 3,49% |
GA | Garuda Indonesia | 95,63% | 0,61% |
IB | Iberia Airlines | 86,54% | 0,03% |
JL | Japan Airlines | 88,07% | 1,51% |
7C | Jeju Airlines | 91,84% | 0,33% |
KL | KLM Royal Dutch Airlines | 73,06% | 3,58% |
LA | LATAM Airlines | 85,03% | 1,38% |
LH | Lufthansa | 66,26% | 2,49% |
FA | Safair | 95,30% | 0,02% |
H2 | Sky Airline | 84,82% | 1,25% |
FD | Thai AirAsia | 92,33% | 0,00% |
WE | Thai Smile Airways | 81,87% | 0,01% |
TK | Turkish Airlines | 64,08% | 1,82% |
UA | United Airlines | 79,10% | 2,57% |
Statistik zu Flugverspätungen an Flughäfen
Quelle: OAG und MYFLYRIGHT-Analyse
IATA | Flughafen | On-time performance (%) | Annullierungsrate 2023 (%) |
---|---|---|---|
AMS | Amsterdam Schiphol | 65,07% | 2,74% |
ATL | Atlanta Hartsfield-Jackson | 80,08% | 1,55% |
CLT | Charlotte | 79,59% | 2,55% |
ORD | Chicago O'Hare International | 77,86% | 2,90% |
DFW | Dallas Fort Worth International | 76,15% | 2,81% |
DEN | Denver International | 73,13% | 2,60% |
DUB | Dublin | 82,69% | 0,99% |
IAH | Houston George Bush | 79,72% | 1,84% |
IST | Istanbul | 66,91% | 2,15% |
LAS | Las Vegas McCarran | 71,08% | 2,15% |
LHR | London Heathrow | 61,53% | 2,05% |
LAX | Los Angeles International | 78,63% | 1,41% |
MEX | Mexico City Juarez | 72,73% | 1,52% |
MIA | Miami International | 73,97% | 2,22% |
JFK | New York J F Kennedy | 69,79% | 2,95% |
LGA | New York LaGuardia | 71,88% | 5,37% |
EWR | Newark Liberty | 67,76% | 4,66% |
CDG | Paris Charles de Gaulle | 63,53% | 1,24% |
PHX | Phoenix Sky Harbor | 76,80% | 1,79% |
CIA | Rome Ciampino | 80,73% | 0,31% |
SEA | Seattle-Tacoma | 79,98% | 1,97% |
STR | Stuttgart | 84,20% | 2,45% |
HND | Tokyo International | 88,06% | 2,10% |
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