Montrealer Übereinkommen: Gepäckrechte erklärt

Bis zu 1 500 €* Entschädigung für Dein verspätetes oder verlorenes Gepäck erhalten

Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen: Rechte und Ansprüche in Kürze

  • Geltungsbereich: Das Montrealer Übereinkommen regelt Entschädigungen bei internationalen Flügen – insbesondere bei Gepäckverlust, -beschädigung, -verspätung sowie bei Personenschäden.
  • Gepäckverlust oder Beschädigung: Passagiere können eine Entschädigung von bis zu ca. 1.550 € geltend machen, wenn aufgegebenes Gepäck verloren geht oder beschädigt wird.
  • Gepäckverspätung: Erstattungen für notwendige Ersatzkäufe sind möglich, z. B. Kleidung oder Hygieneartikel während der Wartezeit.
  • Personenschäden: Bei Verletzungen oder Todesfällen haftet die Airline grundsätzlich verschuldensunabhängig bis 128.821 SZR; darüber hinaus nur, wenn kein Verschulden vorliegt.
  • Fristen: Gepäckschäden müssen innerhalb von 7 Tagen, Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen schriftlich bei der Airline gemeldet werden.
  • Nachweispflicht: Passagiere sollten Kaufbelege, Fotos, Gepäckanhänger und PIR-Berichte (Property Irregularity Report) aufbewahren, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen.
  • Tipp: Viele Airlines lehnen Schadensersatz zunächst ab. Ein schriftlicher Nachweis aller Umstände und Fristen erhöht die Chance auf eine erfolgreiche Entschädigung deutlich.

Das Montrealer Übereinkommen bietet einen starken internationalen Schutz für Flugreisende – besonders beim Thema Gepäck. Viele Betroffene wissen nicht, dass sie klare und einklagbare Ansprüche haben, die häufig selbst dann durchsetzbar sind, wenn die Airline sich zunächst weigert.

Rechte laut Montrealer Abkommen Gepäck

Das Montrealer Übereinkommen gilt allgemein für jede internationale Beförderung von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, die gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung durchgeführt wird. Beförderungen zwischen zwei Orten im selben Land werden über dieses Abkommen nicht geschützt. Allerdings gilt seit der Umsetzung des Montrealer Übereinkommens mit der Verordnung (EG) 889 / 2002 auf europäischer Ebene die Ausnahme, dass auch Inlandsflüge innerhalb der EU unter den Geltungsbereich des Montrealer Abkommens fallen. Eine weitere Ausnahme bilden Flüge, bei denen der Startpunkt und das Reiseziel im selben Land liegen und eine Zwischenlandung oder ein Flugzeugwechsel außerhalb dieses Landes erfolgen. Dieses Land muss nicht zwingend ein Vertragsstaat sein.

Zum Beispiel:

  1. Ein Flug von Deutschland nach Spanien (ggf. mit Zwischenstopp in der Österreich) ist über das Montrealer Übereinkommen abgesichert, da alle Länder das Übereinkommen ratifiziert haben.
  2. Ein Flug innerhalb von Brasilien von Sao Paulo nach Rio de Janeiro ist nicht über das Montrealer Übereinkommen abgesichert. Wäre dagegen ein Zwischenstopp in einem anderen Land (egal ob Vertragsstaat oder nicht) vorgesehen, würde ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
  3. Ein Flug innerhalb Deutschlands von Hamburg nach München ohne Zwischenstopp im Ausland ist durch eine Ausnahmeregelung über das Montrealer Übereinkommen abgesichert, weil Deutschland Teil der EU ist.

Die nachfolgende Tabelle zeigt übersichtlich, bei welchen Flügen das Montrealer Abkommen Schutz bietet:

MyFlyRight
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Flugroute Keine Zwischen-landung Zwischen-landung in einem Vertrags-staat Zwischen-landung in einem Nichtvertrags-staat
Flug zwischen zwei Vertragsstaaten
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Check
Check
Flug innerhalb eines Vertragsstaates (Nicht-EU-Mitglied)
Cancel
Check
Check
Flug innerhalb eines Vertragsstaates (EU-Mitglied)
Check
Check
Check

Grundlage der Haftung Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen umfasst sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck. Haftungsbeschränkungen gibt es auch für Dein Handgepäck und persönliche Gegenstände. Die Airline haftet für diese nur, wenn der Schaden durch die Arline oder seine Mitarbeiter entstanden ist. Die Beweislast liegt bei Dir.

Die nachfolgende Tabelle gibt Dir eine Übersicht über die Fälle, in denen die Airline für Gepäckschäden haftet:

MyFlyRight

Ja

Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die entstanden sind

Bei aufgegebenem Reisegepäck während der Obhutszeit der Airline Bei aufgegebenem Reisegepäck an Bord der Airline For hand luggage - damage caused by the airline

Nein

Die Airline haftet nicht für Gepäckschäden, die entstanden sind

Aufgrund der Eigenart des Reisegepäcks Wegen einem vorher bestehenden Mangel am Gepäck Bei Handgepäck ohne Verschulden der Airline bzw. deren Mitarbeiter

Montrealer Abkommen: Koffer Reklamationsfristen

Zur allgemeinen Vorgehensweise möchten wir Dich daran erinnern, dass Du Dich, falls Dein Gepäck beschädigt oder gar nicht ankommt, umgehend zum Reklamationsschalter am Flughafen begibst. Dort musst du Deinen Beleg zur Gepäckidentifikation (Baggage Tag), den Du bei der Gepäckaufgabe von der Airline erhalten hast, vorlegen. Am Schalter füllst Du dann ein Schadensformular, den sogenannten Property Irregularity Report (kurz PIR), aus. Bewahre Deine Kopie des PIR gut auf. Mit der Vorgangsnummer, die Dir hier mitgeteilt wird, kannst du den Status der Bearbeitung im weltweiten elektronischen Gepäckermittlungssystems jederzeit abrufen.

MyFlyRight
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WICHTIG:

In allen Fällen gleich am Flughafen das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen!

Begebe Dich zum Lost & Found Schalter und melde dort sofort Dein Problem.

Die Einhaltung von den festgesetzten Fristen ist bei jeglichen Schadensersatzforderungen maßgebend.Im Montrealer Übereinkommen sind die Fristen in Kalendertagen (nicht in Werktagen!) angegeben.

Die Fristen zur schriftlichen Schadensmeldung bei der Airline sind für beschädigtes, verspätetes und verloren gegangenes Gepäck jeweils unterschiedlich:

  • Beschädigtes Gepäck: Innerhalb von 7 Tagen, am besten unverzüglich nach dem Entdecken des Schadens
  • Verspätetes Gepäck: Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes
  • Verlorenes Gepäck: Melde den Verlust der Airline sofort, noch vor Verlassen des Flughafens. Das Gepäck gilt erst nach 21 Tagen offiziell als verloren. Danach hast Du 2 Jahre Zeit, schriftlich bei der Airline einen Schadenersatz anzufordern.

Tabellarische Übersicht zu den Fristen

MyFlyRight
Gepäckproblem Frist für Schadensforderung
Gepäckverspätung Binnen 21 Tage nach Gepäckerhalt
Gepäckverlust Binnen 2 Jahre nach Ankunft des Fluges
Gepäck-beschädigung Binnen 7 Tage nach Gepäckerhalt

Versäumst Du die jeweiligen Fristen, erlischt Dein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline. Eine Ausnahme besteht nur in Fällen, in denen der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat. Allerdings ist dies zum einen äußerst schwer nachzuweisen und zum anderen eine seltene Ausnahme.

Fluggastrechte: Gepäck Checkliste

Auf unserer Homepage möchten wir Dich bestmöglich über Deine Flugrechte informieren und sicherstellen, dass Du im Schadensfall alle relevanten Informationen zur Hand hast.

Dafür haben wir Dir weitere nützliche Tipps in einer übersichtlichen Checkliste zusammengestellt, die Dir dabei helfen soll, Deine Gepäckprobleme richtig zu handhaben.

Checkliste: Benötigte Informationen und Unterlagen für die Durchsetzung einer Entschädigung bei Gepäckproblemen

  • Boardingtickets mit Flugnummer
  • Gepäckabschnittsnummer (Baggage Tag)
  • Angaben zum Gepäck
  • Schadensformular (PIR)
  • Liste des Kofferinhalts und evtl. Rechnungen
  • Fotos des beschddigten Gepäckstücks
  • Belege über Kosten für Notkäufe

Übereinkommen von Montreal selbst durchsetzen

Für die schriftliche Kommunikation mit der Airline kannst Du gerne unseren Musterbrief benutzen:

Die Vorgehensweise zur eigenen Anspruchsdurchsetzung ist im Folgenden kurz Schritt für Schritt aufgeführt:

Schritt 1: Am Flughafen den PIR ausfüllen und Deine Kopie gut aufbewahren. Anschließend informierst Du die Airline schriftlich, dass Du Deinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen möchtest. Hierzu füllst Du einfach das Musterschreiben aus und schickst es fristgerecht per Email oder per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) an die Airline. Bitte beachte auch bei einem selbst verfassten Anschreiben, dass Du der Airline eine Frist zur Bearbeitung einräumst. Üblich sind hier in der Regel 2 bis 3 Wochen. Vergiss nicht, dass Du Deine Ausgaben für Notkäufe belegen musst. Füge also Deinem Schreiben alle Quittungen bei.

Nachfolgend haben wir für Dich eine Übersicht über die Angaben erstellt, die in einem selbst verfassten Schreiben nicht fehlen dürfen:

Anschrift des Beschwerdecenters der Airline Datum Abflug
Abflughafen Planmäßige Abflugzeit
Zwischenflughafen Zielflughafen
Planmäßige Ankunftszeit Flugnummer
Buchungs-Nr. Entschädigungssumme
Gepäckvorfall Zusatzkosten (mit Belegen)
PIR Kontodaten
Zahlungsfrist

Schritt 2: Wenn die Fluggesellschaft innerhalb der von Dir bestimmten Frist nicht auf Dein Schreiben reagiert hat, solltest Du eine Mahnung schreiben. So kannst Du der Fluggesellschaft erneut 2 bis 3 Wochen Zeit geben, um Deiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Möchtest Du keine weiteren zwei Wochen warten, hast Du auch im zweiten Schritt bereits die Möglichkeit, einen Anwalt aufzusuchen und eine Klage einzureichen.

Schritt 3: Erfahrungsgemäß versuchen die Airlines immer wieder, Forderungen der Passagiere zu ignorieren und ihre Pflichten zu umgehen. Im dritten Schritt bleibt Dir nur noch die Möglichkeit einer Klage. Den Gerichtsstand wählst Du als Kläger. Klagen auf Entschädigung nach dem Montrealer Abkommen müssen im Hoheitsgebiet einer der Vertragsstaaten des Abkommens eingereicht werden.

Du hast die Wahl zwischen

  • Dem Gericht des Ortes, in dem sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft oder die Geschäftsstelle befindet, durch die der Vertrag geschlossen wurde oder
  • Dem Gericht an Deinem Zielort.

Sei Dir bewusst, dass Du bei einer Niederlage die kompletten Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hast.

MyFlyRight
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WICHTIG: Sollte die Airline zu irgendeinem Zeitpunkt Deinen Entschädigungsanspruch ablehnen, so kannst Du sofort rechtliche Schritte einleiten und brauchst die Fristen nicht weiter abzuwarten. Lasse Dich auch nicht von den Aussagen der Airline verunsichern. Bevor Du aufgibst, denke immer daran, dass Du Deinen Fall immer noch über MYFLYRIGHT abwickeln kannst.

Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, spätestens bei Schritt drei MYFLYRIGHT zu beauftragen und Deine Ansprüche von unseren Experten durchsetzen zu lassen. So umgehst Du das Kostenrisiko bei einer möglichen Niederlage vor Gericht. Die Provision berechnen wir Dir lediglich im Erfolgsfall.

Montrealer Übereinkommen – Wichtige Zitate aus der offiziellen Quelle

Offizielle Quelle: https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A22001A0718%2801%29

Haftung bei Gepäckverlust oder Beschädigung

„Der Luftfrachtführer haftet für den Schaden bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Gepäck.“

— Art. 17 Abs. 2, Montrealer Übereinkommen

Bedeutung: Wenn Dein Koffer verloren geht oder beschädigt wird, ist die Airline grundsätzlich haftbar.

Haftung bei verspätetem Gepäck

„Der Luftfrachtführer haftet für den Schaden, der durch Verspätung bei der Luftbeförderung von Gepäck entsteht.“

— Art. 19, Montrealer Übereinkommen

Bedeutung: Du kannst notwendige Ausgaben wie Kleidung oder Hygieneartikel erstattet bekommen.

Haftungsgrenze für Gepäck (ca. 1.288 SZR)

„Die Haftung des Luftfrachtführers für Gepäck ist auf 1.288 Sonderziehungsrechte begrenzt.“

— Art. 22 Abs. 2, Montrealer Übereinkommen

Bedeutung: Die maximale Entschädigung liegt aktuell bei etwa 1.500–1.600 € (je nach Wechselkurs).

Fristen für Schadensmeldungen

„Im Fall von Beschädigung muss die Anzeige unverzüglich, spätestens jedoch binnen sieben Tagen erfolgen.“

— Art. 31 Abs. 2, Montrealer Übereinkommen

Bedeutung: Meldest Du den Schaden zu spät, kann Dein Anspruch entfallen.

Haftungsausschluss der Airline

„Der Luftfrachtführer haftet nicht, wenn er nachweist, dass er alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen hat.“

— Art. 19, Montrealer Übereinkommen

Bedeutung: In bestimmten Fällen kann sich die Airline von der Haftung befreien.

Wertsachen im Gepäck

„Für nicht deklarierte Wertgegenstände im aufgegebenen Gepäck ist die Haftung begrenzt.“

— Art. 22, Montrealer Übereinkommen

Bedeutung: Wertsachen sollten immer im Handgepäck transportiert werden.

Montrealer Übereinkommen FAQ

Das Montrealer Übereinkommen ist ein internationales Abkommen von 1999, das die Haftung von Airlines bei Gepäckschäden, Gepäckverlust, Gepäckverspätung und Personenschäden regelt. Es gilt für über 130 Vertragsstaaten.

Es gilt bei internationalen Flügen zwischen Vertragsstaaten sowie – innerhalb der EU – auch bei EU-Inlandsflügen. Zudem greift es bei Inlandsflügen, die einen Zwischenstopp im Ausland haben.

Die Airline haftet bis zu 1.131 Sonderziehungsrechte (ca. 1.500 €) pro Passagier. Der Betrag umfasst Reparatur, Ersatz des Zeitwerts und notwendige Ersatzkäufe.

Du kannst die Kosten für notwendige Ersatzkäufe (Kleidung, Hygieneartikel) erstattet bekommen. Wichtig ist, dass alle Quittungen aufgehoben werden.

  • Beschädigtes Gepäck: Meldung innerhalb von 7 Tagen
  • Verspätetes Gepäck: Meldung innerhalb von 21 Tagen
  • Verlorenes Gepäck: Anspruch nach 21 Tagen; Klagefrist bis zu 2 Jahre

Ja, aber nur eingeschränkt. Für Handgepäck haftet die Airline nur, wenn sie oder ihre Mitarbeiter den Schaden verschuldet haben.

Gib Deine Flugdaten auf www.myflyright.com ein und wir übernehmen den gesamten Prozess für Dich.

Nein. Unser Service ist für Dich völlig risikofrei. Du zahlst nur eine Provision, wenn wir Deine Entschädigung erfolgreich durchsetzen.

Fluggesellschaften verzögern oder lehnen Entschädigungsanträge oft ab. MYFLYRIGHT sorgt dafür, dass Deine Rechte durchgesetzt werden und übernimmt die gesamte Arbeit – ohne Kostenrisiko für Dich.

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