Montrealer Übereinkommen

Bis zu 1 500 €* Entschädigung für Dein verspätetes oder verlorenes Gepäck erhalten

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Montrealer Abkommen: Deine Rechte im Überblick

Das Montrealer Übereinkommen wurde am 28. Mai 1999 zum Schutz von Fluggästen auf internationalen Flügen abgeschlossen. Inzwischen haben sich darin über 130 Staaten auf gemeinsame Entschädigungsregelungen verständigt. Neben der Beförderung von Personen reguliert das Abkommen auch die Beförderung von Reisegepäck und Gütern.

Nach dem aktuellen Umrechnungskurs (Stand Mai 2019) haftet die Airline bei Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck bis zu einem Betrag von 1 500 € je Reisenden, wenn sie den Schaden verursacht hat.

Bei beschädigtem Gepäck solltest Du den Schaden unverzüglich melden, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen. Für verspätetes Gepäck ist die Frist für die Schadensmeldung mit 21 Tagen, nachdem Du Dein Gepäck erhalten hast, etwas länger. Bei verschollenem Reisegepäck hast Du sogar zwei Jahre Zeit, um Deinen Verlust zu melden. Allerdings kannst Du Deinen Anspruch auf Entschädigung für den Verlust erst nach 21 Tagen geltend machen. Dies gibt der Airline drei Wochen Zeit, Deinen Koffer zu finden. Die Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 1 500 € ist für Ersatzkäufe von Dingen wie Kleidung, Schuhe und Drogerieartikel vorgesehen, die Du bis zur Wiedererlangung Deines Koffers benötigst.

Im Verlustfall kannst Du durch die Entschädigungssumme sicher nicht alles aus Deinem Koffer ersetzen. Gerade für persönliche Dinge kann kein Geld der Welt kaufen. Trotzdem solltest Du Dein Recht geltend machen. Solltest Du Dich für die Experten von MYFLYRIGHT entscheiden, setzen wir Dein Recht auf Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft zuverlässig durch – ganz ohne Kostenrisiko. Bei MYFLYRIGHT berechnen wir Dir eine Provision von 25 % zzgl. MwSt. lediglich im Erfolgsfall. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%.

Montrealer Abkommen: Entschädigungs­grundlage

Wenn Dein Gepäck zu spät, beschädigt oder sogar nie seinen Bestimmungsort erreicht, kann das für Dich viel Frust bedeuten und sogar weitere Kosten für Ersatzkäufe mit sich bringen. Zum Glück kannst Du dafür von der Airline mit Geld entschädigt werden.

Die exakte Höhe des Schadenersatzes ist allerdings nicht definiert, da das Übereinkommen von Montreal nur eine Obergrenze für Schadensfälle nennt. Die EU Fluggastrechteverordnung hingegen sieht genaue Entschädigungssummen vor. Die EU-Verordnung ist neben dem Übereinkommen von Montreal eine der Grundlagen im Bereich Flugrecht und gilt im Unterschied zum Montrealer Abkommen bei Flugunregelmäßigkeiten von Flügen innerhalb der EU, z.B. bei Flugverspätungen oder Flugannullierungen.

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die Begriffe „Schadensersatz“ und „Entschädigung“ in diesem Beitrag synonym verwendet werden. Normalerweise wird der Begriff „Entschädigung“ verwendet, um eine Art von Wiedergutmachung zu beschreiben. „Schadensersatz“ bezeichnet dagegen den Ausgleich eines materiellen Schadens, der durch das Verschulden anderer entstanden ist. Wird z.B. Dein Flug annulliert, steht Dir als Schadensersatz die Erstattung des Flugpreises zu.

Montrealer Übereinkommen - Textinhalt

Das Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr, kurz Montrealer Übereinkommen, ist neben der EU Fluggastrechteverordnung die bedeutendste Rechtsgrundlage für den internationalen Flugverkehr. Es regelt hauptsächlich Haftungsobergrenzen bei Schäden, die bei der internationalen Beförderung von Passagieren in Flugzeugen sowie dem Transport von Reisegepäck und Luftfracht auftreten können. Das Montrealer Übereinkommen, welches 1999 unterzeichnet wurde, ist das neueste Folgeabkommen des Warschauer Abkommens von 1929, das damals abgeschlossen wurde, um die unterschiedlichen Regelungen für die Beförderungen im internationalen Luftverkehr zu vereinfachen und aufeinander abzustimmen.

Folgende Sachverhalte sind Inhalt des Abkommens:

  • Haftung für beschädigtes, verspätetes und verloren gegangenes Gepäck
  • Haftung bei Körperverletzungen und Todesfällen
  • Haftungsgrundlage für Frachtgüter

In diesem Artikel behandeln wir Haftungsfragen betreffend beschädigtes, verspätetes oder verloren gegangenes Reisegepäck..

Montrealer Abkommen: Entschädigung für Gepäck

Im Falle eines verspäteten, beschädigten oder verloren gegangenen Koffers hast Du gemäß dem Montrealer Übereinkommen Recht auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung ist auf 1 131 Sonderziehungsrechte je Reisenden beschränkt, was in etwa einem Betrag von 1 500 € entspricht (Stand Mai 2019). Dieser Anspruch gilt in den folgenden Fällen:

  • Bei Gepäckverspätung müssen die Kosten für Ersatzkäufe von der Airline übernommen werden - allerdings nur für die Gegenstände, die vor dem Wiederauftauchen des Koffers gekauft wurden.
  • Bei Gepäckbeschädigung muss eine Reparatur oder ein Ersatz für den Zeitwert des Gepäckstücks bzw. für dessen beschädigten Inhalt angeboten werden.
  • Bei Gepäckverlust müssen die Kosten für Notkäufe erstattet werden und ein Ersatz für den Zeitwert des Koffers und dessen Inhalt angeboten werden.

Die monetären Haftungsobergrenzen sind im Montrealer Übereinkommen in Einheiten einer künstlichen Währung, den Sonderziehungsrechten, angegeben. Diese künstliche Währung wurde vom Internationalen Währungsfonds eingeführt und wird als internationales Zahlungsmittel verwendet. Der Gebrauch von Sonderziehungswerten erleichtert die Umrechnung in die jeweiligen Landeswährungen, da das Abkommen weltweit gilt. Wie reguläre Währungen auch unterliegen die Sonderziehungsrechte den Schwankungen des Finanzmarktes. Aus diesem Grund werden die Haftungshöchstbeträge alle fünf Jahre überprüft. Heute beträgt die Höhe der Entschädigung nicht mehr 1 000 Sonderziehungsrechte, wie im Jahr 1999 bei Inkrafttreten des Abkommens festgesetzt, sondern 1 131 Sonderziehungsrechte. Nach Stand vom Mai 2019 entspricht 1 SZR = 1.24 €. Der Wechselkurs wird vom Internationalen Währungsfonds bestimmt.

Da das Montrealer Übereinkommen nur Haftungsobergrenzen für Entschädigungen vorgibt und nicht im Einzelnen darlegt, in welchen Fällen einem eine Entschädigung zugesprochen wird, gilt zur Umsetzung jeweils das nationale Recht.

Laut einem Urteil des OLG Köln aus dem Jahr 2005 (22 U 145/04) greift die Haftungsobergrenze nicht, falls die Fluggesellschaft leichtfertig gehandelt hat. In einem solchen Fall ist die Airline verpflichtet alle Schäden zu begleichen, ganz egal wie hoch diese sein mögen.

Falls Du besonders wertvolles Gepäck mitführen solltest, solltest Du es zusätzlich extra versichern. In diesem Fall musst Du zwar einen Zuschlag zahlen, aber Dein Gepäck ist dann bis zur vertraglich vereinbarten Höhe versichert.

Fluggastrechte: Entschädigung prüfen und einklagen

Wir erstellen momentan einen Entschädigungsrechner, mit dem Du schon bald die Möglichkeit haben wirst, Dir Klarheit über die Höhe Deiner Entschädigung zu verschaffen. Dieser Service wird für Dich kostenfrei und ohne jegliche Verpflichtungen sein. Solltest Du die Durchsetzung dann uns überlassen wollen, um Dir den gesamten Stress zu ersparen, dann wirst Du es ganz einfach über unsere Webseite machen können. Bei weiteren Fragen kannst Du Dich gerne jederzeit an MYFLYRIGHT wenden. Hinterlasse Deine Emailadresse, um zu erfahren sobald unser Gepäckservice live geht.

Rechte laut Montrealer Abkommen Gepäck

Das Montrealer Übereinkommen gilt nur bei Einhaltung folgender 3 Parameter:

  1. Flugroute – Das Recht gilt nur bei internationalen Beförderungen zwischen den Vertragsstaaten;
  2. Verantwortung – Bei aufgegebenem Gepäck haftet die Airline verschuldensunabhängig für die Schäden, die in ihrer Obhut am Gepäck entstanden sind. Bei Handgepäck haftet die Airline nur, wenn sie bzw. ihre Angestellten den Schaden verursacht haben;
  3. Fristen – Das Recht gilt nur, wenn die Schadensmeldung und der Antrag auf Entschädigung innerhalb der im Abkommen festgesetzten Fristen eingereicht wurden.

Montrealer Abkommen: Vertragsstaaten

Das Montrealer Übereinkommen ist ein Abkommen, das weltweite Gültigkeit besitzt und von 136 Staaten ratifiziert worden ist. In den Staaten, die es noch nicht ratifiziert haben, gilt immerhin meist noch das Warschauer Abkommen von 1929.

Eine Liste über die Mitglieder des Montrealer Übereinkommens von Albanien bis Vietnam findest Du hier. Selbstverständlich sind alle Länder der Europäische Union ebenfalls Mitglieder des Montrealer Abkommens.

Montrealer Übereinkommen: Länder übergreifend

Das Montrealer Übereinkommen gilt allgemein für jede internationale Beförderung von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, die gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung durchgeführt wird. Beförderungen zwischen zwei Orten im selben Land werden über dieses Abkommen nicht geschützt. Allerdings gilt seit der Umsetzung des Montrealer Übereinkommens mit der Verordnung (EG) 889 / 2002 auf europäischer Ebene die Ausnahme, dass auch Inlandsflüge innerhalb der EU unter den Geltungsbereich des Montrealer Abkommens fallen. Eine weitere Ausnahme bilden Flüge, bei denen der Startpunkt und das Reiseziel im selben Land liegen und eine Zwischenlandung oder ein Flugzeugwechsel außerhalb dieses Landes erfolgen. Dieses Land muss nicht zwingend ein Vertragsstaat sein.

Zum Beispiel:

  1. Ein Flug von Deutschland nach Spanien (ggf. mit Zwischenstopp in der Österreich) ist über das Montrealer Übereinkommen abgesichert, da alle Länder das Übereinkommen ratifiziert haben.
  2. Ein Flug innerhalb von Brasilien von Sao Paulo nach Rio de Janeiro ist nicht über das Montrealer Übereinkommen abgesichert. Wäre dagegen ein Zwischenstopp in einem anderen Land (egal ob Vertragsstaat oder nicht) vorgesehen, würde ein Anspruch auf Entschädigung bestehen.
  3. Ein Flug innerhalb Deutschlands von Hamburg nach München ohne Zwischenstopp im Ausland ist durch eine Ausnahmeregelung über das Montrealer Übereinkommen abgesichert, weil Deutschland Teil der EU ist.

Die nachfolgende Tabelle zeigt übersichtlich, bei welchen Flügen das Montrealer Abkommen Schutz bietet:

MyFlyRight
Flugroute Keine Zwischen-landung Zwischen-landung in einem Vertrags-staat Zwischen-landung in einem Nichtvertrags-staat
Flug zwischen zwei Vertragsstaaten
Check
Check
Check
Flug innerhalb eines Vertragsstaates (Nicht-EU-Mitglied)
Cancel
Check
Check
Flug innerhalb eines Vertragsstaates (EU-Mitglied)
Check
Check
Check

Grundlage der Haftung Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen umfasst sowohl aufgegebenes Gepäck als auch Handgepäck.

Die Fluggesellschaft hat Schäden an aufgegebenem Gepäck zu ersetzen, die an Bord des Flugzeugs bzw. während der Zeit, in der sich das Gepäckstück in der Obhut des Luftfahrtunternehmens befindet, entstehen. Sie ist jedoch von der Haftung ausgeschlossen, soweit der Schaden auf die Eigenart des Reisegepäcks oder auf einen ihm innewohnenden Mangel zurückzuführen ist. Transportierst Du also beispielsweise Glasvasen in einem Koffer, der lediglich für Weichgepäck vorgesehen ist, ersetzt Dir die Airline einen Bruchschaden nicht. Wir empfehlen Dir, bei der Gepäckaufgabe ein Foto von Deinem Koffer zu machen. So kannst Du hinterher besser nachweisen, dass der Schaden durch die Airline entstanden ist.

Haftungsbeschränkungen gibt es auch für Dein Handgepäck und persönliche Gegenstände. Die Airline haftet für diese nur, wenn der Schaden durch die Arline oder seine Mitarbeiter entstanden ist. Die Beweislast liegt bei Dir.

Die nachfolgende Tabelle gibt Dir eine Übersicht über die Fälle, in denen die Airline für Gepäckschäden haftet:

MyFlyRight

Ja

Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die entstanden sind

Bei aufgegebenem Reisegepäck während der Obhutszeit der Airline Bei aufgegebenem Reisegepäck an Bord der Airline For hand luggage - damage caused by the airline

Nein

Die Airline haftet nicht für Gepäckschäden, die entstanden sind

Aufgrund der Eigenart des Reisegepäcks Wegen einem vorher bestehenden Mangel am Gepäck Bei Handgepäck ohne Verschulden der Airline bzw. deren Mitarbeiter

Montrealer Abkommen: Koffer Reklamationsfristen

Zur allgemeinen Vorgehensweise möchten wir Dich daran erinnern, dass Du Dich, falls Dein Gepäck beschädigt oder gar nicht ankommt, umgehend zum Reklamationsschalter am Flughafen begibst. Dort musst du Deinen Beleg zur Gepäckidentifikation (Baggage Tag), den Du bei der Gepäckaufgabe von der Airline erhalten hast, vorlegen. Am Schalter füllst Du dann ein Schadensformular, den sogenannten Property Irregularity Report (kurz PIR), aus. Bewahre Deine Kopie des PIR gut auf. Mit der Vorgangsnummer, die Dir hier mitgeteilt wird, kannst du den Status der Bearbeitung im weltweiten elektronischen Gepäckermittlungssystems jederzeit abrufen.

MyFlyRight
MyFlyRight

WICHTIG:

In allen Fällen gleich am Flughafen das PIR-Formular (Property Irregularity Report) ausfüllen!

Begebe Dich zum Lost & Found Schalter und melde dort sofort Dein Problem.

Die Einhaltung von den festgesetzten Fristen ist bei jeglichen Schadensersatzforderungen maßgebend.Im Montrealer Übereinkommen sind die Fristen in Kalendertagen (nicht in Werktagen!) angegeben.

Die Fristen zur schriftlichen Schadensmeldung bei der Airline sind für beschädigtes, verspätetes und verloren gegangenes Gepäck jeweils unterschiedlich:

  • Beschädigtes Gepäck: Innerhalb von 7 Tagen, am besten unverzüglich nach dem Entdecken des Schadens
  • Verspätetes Gepäck: Innerhalb von 21 Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes
  • Verlorenes Gepäck: Melde den Verlust der Airline sofort, noch vor Verlassen des Flughafens. Das Gepäck gilt erst nach 21 Tagen offiziell als verloren. Danach hast Du 2 Jahre Zeit, schriftlich bei der Airline einen Schadenersatz anzufordern.

Tabellarische Übersicht zu den Fristen

MyFlyRight
Gepäckproblem Frist für Schadensforderung
Gepäckverspätung Binnen 21 Tage nach Gepäckerhalt
Gepäckverlust Binnen 2 Jahre nach Ankunft des Fluges
Gepäck-beschädigung Binnen 7 Tage nach Gepäckerhalt

Versäumst Du die jeweiligen Fristen, erlischt Dein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline. Eine Ausnahme besteht nur in Fällen, in denen der Luftfrachtführer arglistig gehandelt hat. Allerdings ist dies zum einen äußerst schwer nachzuweisen und zum anderen eine seltene Ausnahme.

Fluggastrechte: Gepäck Checkliste

Auf unserer Homepage möchten wir Dich bestmöglich über Deine Flugrechte informieren und sicherstellen, dass Du im Schadensfall alle relevanten Informationen zur Hand hast.

Dafür haben wir Dir weitere nützliche Tipps in einer übersichtlichen Checkliste zusammengestellt, die Dir dabei helfen soll, Deine Gepäckprobleme richtig zu handhaben.

Checkliste: Benötigte Informationen und Unterlagen für die Durchsetzung einer Entschädigung bei Gepäckproblemen

  • Boardingtickets mit Flugnummer
  • Gepäckabschnittsnummer (Baggage Tag)
  • Angaben zum Gepäck
  • Schadensformular (PIR)
  • Liste des Kofferinhalts und evtl. Rechnungen
  • Fotos des beschddigten Gepäckstücks
  • Belege über Kosten für Notkäufe

Übereinkommen von Montreal selbst durchsetzen

Deinen Schadensersatz laut dem Montrealer Abkommen kannst Du selbstverständlich selbst einfordern. Allerdings musst Du dann Deine eigene Zeit und Nerven investieren. Generell musst Du etwa mit einem Zeitaufwand von zwei Stunden rechnen, um die Unterlagen zusammenzustellen, das Schreiben an die Airline und ggf. im späteren Verlauf eine Zahlungserinnerung zu verfassen. Nach unseren Erfahrungen und eigenen Auswertungen können wir sagen, dass rund die Hälfte aller von uns gewonnenen Fälle vor Gericht entschieden wurde. Wenn Du nun selbst versuchst, Deine Entschädigung durchzusetzen und die Fluggesellschaft zahlt die Entschädigung nur teilweise oder gar nicht, bleibt Dir nur noch der Weg einer Klage vor Gericht.

Mit dem Beauftragen eines Anwalts entstehen Dir allerdings zusätzliche Kosten und Risiken, die Du nur im Erfolgsfall erstattet bekommst. Du musst bei einer Niederlage vor Gericht die kompletten Anwalts- und Gerichtskosten tragen. In einem Fall, wo 2 Personen jeweils einen Entschädigungsanspruch von 400 € beklagen, würden folgende Kosten in der ersten Instanz nach einem Urteil anfallen:

Streitwert: 800.00 €
Einigung: keine
Erstinstanz
Rechtsanwalt (Beklagter): 261.80 €
Rechtsanwalt (Kläger): 261.80 €
Gerichtsgebühren: 159.00 €
Summe: 682.60 €

Möchtest Du den Klageweg mit einem nicht unerheblichen Kostenrisiko nicht allein beschreiten, beraten Dich unsere Experten von MYFLYRIGHT gerne ausführlich und individuell und setzen Deine Ansprüche gegenüber der Airline für Dich durch.

Verspätetes Gepäck: Entschädigung mit Musterbrief

Für die schriftliche Kommunikation mit der Airline kannst Du gerne unseren Musterbrief benutzen:

Die Vorgehensweise zur eigenen Anspruchsdurchsetzung ist im Folgenden kurz Schritt für Schritt aufgeführt:

Schritt 1: Am Flughafen den PIR ausfüllen und Deine Kopie gut aufbewahren. Anschließend informierst Du die Airline schriftlich, dass Du Deinen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen möchtest. Hierzu füllst Du einfach das Musterschreiben aus und schickst es fristgerecht per Email oder per Post (am besten per Einschreiben mit Rückschein) an die Airline. Bitte beachte auch bei einem selbst verfassten Anschreiben, dass Du der Airline eine Frist zur Bearbeitung einräumst. Üblich sind hier in der Regel 2 bis 3 Wochen. Vergiss nicht, dass Du Deine Ausgaben für Notkäufe belegen musst. Füge also Deinem Schreiben alle Quittungen bei.

Nachfolgend haben wir für Dich eine Übersicht über die Angaben erstellt, die in einem selbst verfassten Schreiben nicht fehlen dürfen:

Anschrift des Beschwerdecenters der Airline Datum Abflug
Abflughafen Planmäßige Abflugzeit
Zwischenflughafen Zielflughafen
Planmäßige Ankunftszeit Flugnummer
Buchungs-Nr. Entschädigungssumme
Gepäckvorfall Zusatzkosten (mit Belegen)
PIR Kontodaten
Zahlungsfrist

Schritt 2: Wenn die Fluggesellschaft innerhalb der von Dir bestimmten Frist nicht auf Dein Schreiben reagiert hat, solltest Du eine Mahnung schreiben. So kannst Du der Fluggesellschaft erneut 2 bis 3 Wochen Zeit geben, um Deiner Forderung Nachdruck zu verleihen. Möchtest Du keine weiteren zwei Wochen warten, hast Du auch im zweiten Schritt bereits die Möglichkeit, einen Anwalt aufzusuchen und eine Klage einzureichen.

Schritt 3: Erfahrungsgemäß versuchen die Airlines immer wieder, Forderungen der Passagiere zu ignorieren und ihre Pflichten zu umgehen. Im dritten Schritt bleibt Dir nur noch die Möglichkeit einer Klage. Den Gerichtsstand wählst Du als Kläger. Klagen auf Entschädigung nach dem Montrealer Abkommen müssen im Hoheitsgebiet einer der Vertragsstaaten des Abkommens eingereicht werden.

Du hast die Wahl zwischen

  • Dem Gericht des Ortes, in dem sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft oder die Geschäftsstelle befindet, durch die der Vertrag geschlossen wurde oder
  • Dem Gericht an Deinem Zielort.

Sei Dir bewusst, dass Du bei einer Niederlage die kompletten Gerichts- und Anwaltskosten zu tragen hast.

MyFlyRight
MyFlyRight

WICHTIG: Sollte die Airline zu irgendeinem Zeitpunkt Deinen Entschädigungsanspruch ablehnen, so kannst Du sofort rechtliche Schritte einleiten und brauchst die Fristen nicht weiter abzuwarten. Lasse Dich auch nicht von den Aussagen der Airline verunsichern. Bevor Du aufgibst, denke immer daran, dass Du Deinen Fall immer noch über MYFLYRIGHT abwickeln kannst.

Aus diesem Grund empfehlen wir Dir, spätestens bei Schritt drei MYFLYRIGHT zu beauftragen und Deine Ansprüche von unseren Experten durchsetzen zu lassen. So umgehst Du das Kostenrisiko bei einer möglichen Niederlage vor Gericht. Die Provision berechnen wir Dir lediglich im Erfolgsfall.

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