Boardingverweigerung Entschädigung: Deine Rechte einfach durchsetzen
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17 Min. Lesedauer
Aktualisiert am
26.09.2026
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Boarding verweigert: Deine Rechte und Ansprüche
- Anspruch: Wenn Dir der Einstieg gegen Deinen Willen verweigert wurde, obwohl Du rechtzeitig eingecheckt und pünktlich am Gate warst.
- Höhe Deiner Entschädigung: 250 €, 400 € oder 600 € pro Person – abhängig von der Flugstrecke (nach EU-VO 261/2004).
- Zusatzrechte: Wahl zwischen Erstattung des Ticketpreises oder Ersatzbeförderung zum Zielort.
- Betreuungsleistungen: Mahlzeiten, Getränke, ggf. Hotelübernachtung & Transport bis zum Ersatzflug.
- Kein Anspruch: Wenn die Verweigerung aus Sicherheits-, Gesundheits- oder Visum-Gründen erfolgte oder Du nicht rechtzeitig zum Boarding erschienen bist.
- Tipp: Bei einer freiwilligen Umbuchung gegen Gutschein oder Bonus entfällt meist der Entschädigungsanspruch – also Vereinbarung genau prüfen!
Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei Boardingverweigerung?
- Dir der Einstieg gegen Deinen Willen verweigert wurde, obwohl Du rechtzeitig eingecheckt und pünktlich am Gate warst.
- Kein freiwilliger Verzicht auf den Flug vorlag (z. B. gegen Gutschein oder Bonusleistung).
- Die Ursache nicht auf Sicherheits-, Gesundheits- oder Visaprobleme zurückzuführen ist.
- Dein Flug in der EU startet oder in der EU landet (bei einer europäischen Airline) und damit unter die EU-Verordnung 261/2004 fällt.
Nichtbeförderung Definition
Eine Nichtbeförderung ist laut EU-Fluggastrechteverordnung so definiert, dass Du trotz einer bestätigten Buchung für den betreffenden Flug und einem pünktlichen Erscheinen zur Abfertigung am Flughafen, nicht in den Flieger steigen darfst.
Dies gilt allerdings nur unter der Annahme, dass keine vertretbaren Gründe vorliegen, die Deine Nichtbeförderung rechtfertigen, wie bspw. das Fehlen vollständiger Reiseunterlagen, Sicherheitsbedenken oder Ähnliches.
Da die Überbuchung eines Fluges einer der häufigsten Gründe für die Nichtbeförderung eines Passagiers ist, wird das Wort „Überbuchung“ für gewöhnlich als Synonym für den Begriff „Nichtbeförderung“ benutzt. Weitere Informationen zum Thema findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Flugüberbuchung.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Boardingverweigerung?
Wenn Dein Boarding trotz vorhandenem Flugticket, ordentlichem Check-In und pünktlichem Eintreffen am Flugstieg plötzlich verweigert wird, kann das viel Frust bedeuten. Liegt die Ursache für die Nichtbeförderung bei der Airline, hast Du das Recht auf Entschädigungszahlungen, die je nach Flugdistanz zwischen 600 € und 250 € liegen.
Flugzeug überbucht: Mögliche Entschädigungsbeträge
Du hast einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Du aufgrund einer Überbuchung nicht in den Flieger einsteigen darfst, den Du ursprünglich gebucht hast. Die Entschädigungszahlungen sind erheblich und Du solltest auf jeden Fall auf Dein Recht pochen und sie einfordern.
Nachfolgend eine Grafik, die Dir die Höhe Deines Entschädigungsanspruches übersichtlich veranschaulicht. Du hast auf Flugstrecken mit folgender Länge ein Recht auf Entschädigung:
- Bei allen Verbindungen mit mehr als 3 500 km Flugstrecke über die EU-Grenze hinaus und bei einer Verspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel müssen die Airlines 600 € bezahlen.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km und bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel liegt der Anspruch bei 400 €.
- Bei Flugstrecken bis zu 1 500 km und einer Verspätung von mindestens 2 Stunden am Endziel hat man Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 €.
Alle Entschädigungssummen verstehen sich pro Person.
Kürzung der Entschädigung bei Flugüberbuchung
Auch dann, wenn Du Dich für eine alternative Beförderung zum Endziel entscheiden solltest, können möglicherweise noch etwaige Entschädigungsansprüche bestehen. Diese betragen je nach Flugstrecke jedoch nur die Hälfte der oben genannten Angaben, sofern die Fluggesellschaft den Ersatzflug in einem entsprechenden Zeitfenster bereitstellen kann.
Die reduzierten Entschädigungszahlungen betragen je nach Zeitfenster und Entfernung:
- Bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1 500 km, die nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 125 €.
- Bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km, die nicht später als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 200 €.
- Bei allen anderen Flügen mit Distanzen über 3500 km, die innerhalb von vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 300 € Entschädigung.
Übersicht: Wann die Airline die Ausgleichzahlung kürzen kann
Flug überbucht: Entschädigung nicht nur monetär
Neben den Entschädigungszahlungen von bis zu 600 € kannst Du:
- Dir Dein Flugticket vollständig erstatten lassen oder eine Erstattung für nicht genutzte Teilstrecken wählen
- Den frühestmöglichen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangsort wählen
- Eine Flugumbuchung oder eine anderweitige Beförderung (z.B. Zug, Bus, Taxi etc.) zu Deinem Ursprungsziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt wählen
Über die gerade aufgezählten Alternativen hinaus, stehen Dir Unterstützungsleistungen am Reisetag zu. Du erhältst kostenlose Verpflegung, darfst zweimal telefonieren sowie zwei E-Mails oder Faxe abschicken. Wenn Dein Alternativflug erst am kommenden Tag startet, muss Dir die Airline eine Hotelunterkunft bereitstellen und dafür sorgen, dass Du dorthin gebracht und am nächsten Tag auch wieder abgeholt wirst.
Die folgende Tabelle gibt Dir eine praktische Übersicht über die Dir zustehenden Serviceleistungen zusätzlich zum Schadensersatz.
| Anspruch | Flug | Wartezeit |
|---|---|---|
| Kostenlose Mahlzeiten | Bis 3 500 km | Ab 2 Stunden |
| Kostenlose Mahlzeiten | Mehr als 3 500 km | Ab 4 Stunden |
| Anspruch auf alternative Beförderung | Alle Flüge | |
| oder | ||
| Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz für das Flugticket | ||
| Kostenlose Übernachtung im Hotel und Transferkosten | Alle Flüge | Abflug am nächsten Tag |
Anspruch bei Nichtbeförderung? Flug hier prüfen
Mit Hilfe des MYFLYRIGHT Entschädigungsrechners kannst Du einfach und bequem Deinen möglichen Anspruch auf Entschädigung berechnen lassen – ganz ohne Kosten und Risiken. Zum Ausprobieren benötigst Du lediglich Dein Flugdatum und Deine Flugnummer und schon kann es losgehen.
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EU Fluggastrechte bei Nichtbeförderung
Um Passagiere, die von einem Flug ausgeschlossen wurden, zu schützen, gibt es in der EU Verordnung für Fluggastrechte eine Reihe von Vorgaben, nach denen sich Airlines zu richten haben.
Dein Anspruch auf Entschädigung hängt demnach von drei Faktoren ab:
- der Flugroute und dem Sitz der Airline;
- wer für den Grund der Nichtbeförderung verantwortlich ist und;
- von den Verjährungsfristen, die im jeweiligen Land gelten.
In diesem Abschnitt findest Du die relevanten Stellen aus der EU Fluggastrechteverordnung EG-VO 261/2004, die sich auf Nichtbeförderung beziehen. Mehr zum Thema Flugverspätung und Flugausfall findest Du hier.
Wurde das Flugzeug überbucht? Rechte je nach Route
Es gibt gewisse Kriterien, die laut der EU Fluggastrechteverordnung erfüllt sein müssen, um sich für Entschädigungsansprüche auf sie berufen zu können.
Der Geltungsbereich für die EU Fluggastrechte nach der EG-VO 261/2004 umfasst folgende Fälle:
- alle Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden;
- alle Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden;
- und alle Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, ganz unabhängig von der Airline. So greift sie unter anderem auch im Falle einer Nichtbeförderung bei einem US-Flug und anderen Überseeflügen.
Die folgende Grafik zeigt anhand einer Tabelle bei welchen Flügen die EU Fluggastrechteverordnung Anwendung findet:
Warum wird Boarding verweigert?
Die häufigste Ursache für eine Boardingverweigerung ist eine Überbuchung.
Airlines kalkulieren mit sogenannten „No-Shows“ – also Passagieren, die trotz gültigem Ticket nicht erscheinen. Um leere Plätze zu vermeiden, verkaufen sie bewusst mehr Tickets als Sitzplätze verfügbar sind. Kommen dann doch alle Reisenden, kann es zu Nichtbeförderungen kommen. In solchen Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004.
Daneben gibt es weitere Gründe, aus denen Airlines das Boarding verweigern können – allerdings sind nicht alle rechtmäßig:
- Fehlende Kreditkarte, mit der das Ticket bezahlt wurde – laut Urteil des LG Frankfurt (Az. 2-24 O 142/10) ist dies kein zulässiger Grund für eine Beförderungsverweigerung.
- Verspätetes Erscheinen am Check-in oder Gate – wer die Fristen (ca. 45 Min. innereuropäisch, 60 Min. international) nicht einhält, verliert den Anspruch.
- Fehlende Reisedokumente – z. B. Reisepass oder Visum, auch bei Transit-Stopps.
- Sicherheits- oder Gesundheitsbedenken – etwa bei Trunkenheit, aggressivem Verhalten, massiver Beeinträchtigung oder Krankheit. Hier liegt eine Einzelfallprüfung vor, die oft vor Gericht endet.
Kurz gesagt: Überbuchung führt am häufigsten zu Entschädigungsansprüchen, während andere Gründe wie Sicherheitsrisiken oder fehlende Dokumente meist rechtmäßig sind und keine Entschädigung begründen.
Boarding verweigert: Entschädigung im Überblick
Insgesamt ist die Rechtslage in der EU Verordnung aber sehr klar ausgelegt und gibt nur wenig Spielraum zur Interpretation der Begründungen für Boardingverweigerungen. MYFLYRIGHT hilft Dir in jedem Fall Deine Rechte im Fall einer Boardingverweigerung durchzusetzen und die richtigen Rückschlüsse aus der jeweiligen Situation zu ziehen.
Im Folgenden haben wir Dir eine kurze Übersicht über die Fälle erstellt, in denen Du einen Anspruch auf Entschädigung hast oder nicht:
Übersicht: Wann besteht Anspruch auf Entschädigung
Flug überbucht: Rechte bei Einhaltung der Fristen
Wie lange Du Deine Ansprüche geltend machen kannst, hängt neben der EU Fluggastrechteverordnung in Europa von dem jeweils geltenden nationalen Recht für Verjährungsfristen ab. In Deutschland kannst Du den Gerichtsstand selbst auswählen. Du hast die Wahl zwischen:
- Gericht des Ortes, in dem das Flugzeug abgeflogen ist;
- Gericht des Ortes, in dem das Flugzeug angekommen ist;
- Gericht des Landes, in dem die Airline Ihren Hauptsitz hat.
Dies gibt Dir als Geschädigten natürlich einen größeren Handlungsspielraum, da sich die Verjährungsfristen je Land teilweise stark unterscheiden. In Deutschland gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Entsteht Dein Schaden beispielsweise am 2. Februar 2020, erlischt Dein Anspruch auf Schadensersatz erst zum 31.12.2023. Die deutsche Regelung ist ein Sonderfall. In den allermeisten Ländern beginnt die Verjährungsfrist an dem Tag, an dem der Schaden entstanden ist. Im Fluggastrecht demnach an dem Tag, an dem der Flug hätte stattfinden sollen.
Nachfolgend haben wir eine Übersicht über die Verjährungsfristen einiger Länder zusammengestellt:
Um die teilweise sehr langen Fristen ausnutzen und Deinen Anspruch auf Entschädigung auch Jahre nach dem Flug geltend machen zu können, solltest Du alle Unterlagen zu Deinen Flügen stets aufbewahren. Wir haben Dir eine kleine Checkliste über die Dinge, die Du unbedingt aufbewahren solltest, erstellt:
Boardingverweigerung bei Dienst- und Pauschalreisen
Wird Dir bei einer Dienstreise das Boarding verweigert, kann das erhebliche wirtschaftliche Folgen haben – etwa entgangene Verträge, verpasste Termine oder Messen. Wenn Du selbst kein Verschulden trägst, ist eine Entschädigung nach EU-Verordnung möglich.
Boardingverweigerung: Rückerstattung bei Dienstreisen
In solchen Fällen stellt sich oft die Frage: Wem steht die Zahlung zu – Dir oder dem Arbeitgeber?
Grundsätzlich gehört der Anspruch der Person, auf die das Ticket ausgestellt ist. Viele Arbeitsverträge enthalten jedoch Abtretungsklauseln, durch die die Entschädigung an den Arbeitgeber übergeht. Es lohnt sich daher, den Arbeitsvertrag zu prüfen. Mehr Infos findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Dienstreisen.
Boardingverweigerung bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen gelten dieselben Fluggastrechte wie für Individualreisende – also ebenfalls bis zu 600 € Entschädigung bei verweigerter Beförderung.
Zusätzlich kannst Du bei einer Abflugverzögerung von über 4 Stunden auch gegenüber Deinem Reiseveranstalter eine Reisepreisminderung geltend machen. Im Falle einer Boardingverweigerung solltest Du Dich direkt an den Ansprechpartner Deines Reiseanbieters wenden. Mehr dazu erläutern wir im Artikel Entschädigung bei Pauschalreise.
Flugzeug überbucht: Entschädigung über Musterbrief
Im vorherigen Absatz haben wir den Weg beschrieben, wie das Einfordern Deiner Entschädigungszahlung normalerweise abläuft. Du weißt nun, dass es oft lange dauert und recht aufwendig sein kann.
Möchtest Du jetzt trotzdem erst einmal ohne Hilfe von MYFLYRIGHT versuchen, Deine Entschädigung durchzusetzen, stellen wir Dir dafür eine praktische Hilfe zur Verfügung. Die Flugrechtsexperten von MYFLYRIGHT haben einen Musterbrief entworfen, mit dem Du unkompliziert den ersten Schritt auf dem Weg zu Deinem Schadensersatzanspruch unternehmen kannst.
Den MYFLYRIGHT Musterbrief kannst Du direkt online ausfüllen, abspeichern und der Airline per Email zuschicken oder ausdrucken und per Post senden.
Schritt 1: Du füllst den Brief vollständig aus und schickst ihn dann per Email oder per Post als Einschreiben mit Rückschein an Deine Airline. Den Rückschein musst Du gut aufbewahren, weil er Dir als Beleg dafür dient, dass Du einen Antrag auf Schadensersatz gestellt hast.
Der folgenden Tabelle kannst Du entnehmen, welche Daten im Schreiben an die Airline enthalten sein müssen:
Natürlich musst Du nicht unseren Musterbrief verwenden, sondern kannst formlos ein eigenes Schreiben verfassen. Die in der Tabelle angegeben Daten sollten darin enthalten sein. Zu guter Letzt ist es von hoher Wichtigkeit, dass Du der Airline eine Frist setzt, bis wann die Entschädigung beglichen sein soll. Die Standardfrist beträgt in diesen Fällen 2-3 Wochen. Bekommst Du innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Deiner Fluggesellschaft, musst Du nun Schritt 2 umsetzen.
Schritt 2: Nun stehen Dir drei Möglichkeiten offen:
- Übergib Deinen Fall einfach an MYFLYRIGHT und lass uns die Arbeit machen.
- Du kannst der Airline eine Nachfrist setzen. Diese sollte wieder ähnlich der ersten Frist per Email oder per Post sein und 2-3 Wochen betragen.
- Du kannst nun allerdings auch einen Anwalt mit einer Klage beauftragen. Dies empfiehlt sich, wenn Du keine weitere Frist von 2-3 Wochen abwarten möchtest.
Wie Du Dich auch entscheidest, aufgeben solltest Du auf keinen Fall.
Beispiele zum Thema Boardingverweigerung aus der Rechtsprechung
Boardingverweigerung wegen Überbuchung
Laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn Passagiere aufgrund von Überbuchung nicht befördert werden.
Bedeutung: Bei Überbuchung kann Dir eine Entschädigung zustehen.
Fehlende Kreditkarte beim Check-in
Laut Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 2-24 O 142/10) ist das Fehlen der beim Ticketkauf verwendeten Kreditkarte kein zulässiger Grund für eine Boardingverweigerung.
Bedeutung: Die Airline darf Dich deshalb nicht ohne Weiteres vom Flug ausschließen.
Boardingverweigerung trotz gültigem Ticket
Gemäß Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, wenn sie trotz gültiger Buchung und rechtzeitigem Erscheinen nicht befördert werden.
Bedeutung: Ein gültiges Ticket und rechtzeitiges Erscheinen stärken Deinen Anspruch erheblich.
Freiwilliger Verzicht gegen Gutschein
Wenn Passagiere freiwillig auf ihren Sitz verzichten, besteht kein Anspruch auf zusätzliche Entschädigung, sofern eine Vereinbarung mit der Airline getroffen wurde (EU-Verordnung 261/2004).
Bedeutung: Wer freiwillig zustimmt, erhält nur das, was mit der Airline vereinbart wurde.
Boardingverweigerung aufgrund verspäteten Erscheinens
Erscheinen Passagiere nicht rechtzeitig zum Boarding, kann die Airline die Beförderung verweigern, ohne zur Entschädigung verpflichtet zu sein. Entscheidend sind die Boardingzeiten laut Airline (EU Passenger Rights).
Bedeutung: Wer zu spät am Gate erscheint, verliert meist den Anspruch auf Entschädigung.
Diskriminierende Boardingverweigerung
Wird die Beförderung aus nicht gerechtfertigten Gründen verweigert, besteht laut Verordnung (EG) Nr. 261/2004 grundsätzlich ein Anspruch auf Entschädigung sowie gegebenenfalls weitere Ansprüche.
Bedeutung: Eine unrechtmäßige Boardingverweigerung kann zusätzliche rechtliche Ansprüche auslösen.
Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Spanien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 99% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Boardingverweigerung FAQ
Du hast Anspruch auf Entschädigung, wenn Dir das Boarding gegen Deinen Willen verweigert wurde, obwohl Du rechtzeitig eingecheckt, pünktlich am Gate warst und alle erforderlichen Reisedokumente vorlegen konntest. Wichtig: Die Verweigerung darf nicht auf persönliche Gründe wie fehlende Unterlagen, gesundheitliche Probleme oder Sicherheitsrisiken zurückzuführen sein.
Je nach Flugstrecke steht Dir eine Ausgleichszahlung zwischen 250 € und 600 € pro Person zu – geregelt nach der EU-Verordnung 261/2004. Zusätzlich kannst Du zwischen einer Rückerstattung des Ticketpreises oder einer Ersatzbeförderung zum Zielort wählen.
Ja – sie gilt für alle Flüge innerhalb der EU und für Abflüge aus der EU. Bei Ankünften in die EU greift sie, wenn der Flug von einer EU-Airline durchgeführt wird.
Ja. Wenn die Airline den Flug überbucht hat und Dir deshalb der Einstieg verweigert wurde, besteht immer ein Anspruch auf Entschädigung, sofern Du nicht freiwillig auf Deinen Platz verzichtet hast.
Die Airline darf das Boarding verweigern, wenn:
- Du zu spät am Check-in oder Gate erschienen bist,
- Du nicht die nötigen Reisedokumente (z. B. Reisepass, Visum) vorlegen konntest,
- Du ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko darstellst (z. B. Trunkenheit, aggressives Verhalten).
In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Ja. Ab 2 Stunden Wartezeit muss die Airline Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Bei Übernachtung: Anspruch auf Hotel und Transfer – zusätzlich zur Entschädigung.
Grundsätzlich Dir als reisender Person. Einige Arbeitgeber regeln in internen Verträgen eine Abtretung der Entschädigung an das Unternehmen. Prüfe das am besten in Deinem Arbeitsvertrag.
Die Verjährungsfrist hängt vom Land ab. In Deutschland kannst Du Deinen Anspruch 3 Jahre lang geltend machen – am Start- oder Zielflughafen oder am Sitz der Airline.
Gib Deine Flugdaten auf www.myflyright.com ein, lade Deine Buchungsbestätigung oder Bordkarte hoch – und MYFLYRIGHT übernimmt den gesamten Vorgang für Dich.
In der Regel dauert die Bearbeitung zwischen 2 und 12 Wochen. Komplexere Fälle oder Gerichtsverfahren können länger dauern – abhängig von Airline, Land und Beweislage.
Nein. Der Service ist komplett risikofrei – MYFLYRIGHT trägt sämtliche Kosten. Du zahlst nur im Erfolgsfall eine Servicegebühr, keine Vorauszahlung.
Airlines verweigern Entschädigungszahlungen häufig oder verzögern sie. MYFLYRIGHT kombiniert juristische Expertise mit KI-gestützter Fallanalyse, um Deine Ansprüche schnell und effizient durchzusetzen – wenn nötig auch vor Gericht. Für Dich besteht dabei kein Kostenrisiko.
Wie hoch ist Dein Anspruch?
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