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Boarding verweigert: Deine Rechte und Ansprüche
Eine Nichtbeförderung ist ein Ärgernis, das leider nicht selten vorkommt. Sollte Dir das Boarding unverschuldet verweigert worden sein, stehen Dir Entschädigungszahlungen zu. Die Berechnung basiert auf der Flugdistanz zum Reiseziel und beläuft sich – je nach Distanz – auf 600 €, 400 € oder 250 €. Bietet Dir die Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung einen Ersatzflug an und erreichst Du Dein Ziel innerhalb des gesetzlichen Verspätungsrahmen, kann der Entschädigungsbetrag um bis zu 50% reduziert werden.
Hinzu kommt, dass Du, wenn Du keinen Alternativflug in Anspruch nimmst, Dein Flugticket für nicht genutzte Teilstrecken erstattet bekommst.
Darüber hinaus stehen Dir Unterstützungsleistungen am Reisetag zu. Du hast ein Recht auf kostenlose Verpflegung und Dir muss die Möglichkeit der Nutzung von Telekommunikationsmitteln gewährt werden. Sollte Dein Alternativflug erst am nächsten Tag starten, kannst Du Dich zudem noch darauf verlassen, dass Dir die Airline eine Unterkunft und den Transfer dorthin bezahlen wird.
Bis zu 80% der Passagiere kennen ihre Ansprüche auf Entschädigung nicht, da ihnen ihre Fluggastrechte schlichtweg nicht geläufig sind. Von allen geschädigten Passagieren schaffen es nur etwa 5%, ihre Rechte alleine, ohne Hilfe von Flugrechtsexperten, durchzusetzen. Der Grund hierfür liegt bei den Airlines, die die Ahnungslosigkeit ihrer Passagiere in vielen Fällen ausnutzen, um keine Entschädigung zahlen zu müssen.
Die Experten für Flugrecht von MYFLYRIGHT beraten Dich gerne und unterstützen Dich bei der Durchsetzung Deiner Fluggastrechte. Auf unserer Homepage findest Du einen Entschädigungsrechner, mit dem Du komplett kostenlos prüfen kannst, ob in Deinem Fall ein möglicher Anspruch auf Entschädigung besteht. Wenn Du dann unsere Hilfe in Anspruch nehmen möchtest, setzen wir Dein Recht ohne jegliches Kostenrisiko für Dich durch. Wir berechnen nur im Erfolgsfall eine Provision in Höhe von 25% plus MwSt. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%.
Entschädigung bei Nichtbeförderung von Fluggästen
Wenn Dein Boarding trotz vorhandenem Flugticket, ordentlichem Check-In und pünktlichem Eintreffen am Flugstieg plötzlich verweigert wird, kann das viel Frust bedeuten. Liegt die Ursache für die Nichtbeförderung bei der Airline, hast Du das Recht auf Entschädigungszahlungen, die je nach Flugdistanz zwischen 600 € und 250 € liegen.
Dieses Entschädigungsgeld gibt es zusätzlich zu den Serviceleistungen und den Schadensersatzzahlungen - Ticketrückerstattung oder eine alternative Beförderung - die Dir die Airline anbieten muss.
Der folgende Absatz gibt Dir weitere und detailliertere Informationen über Deine Rechte auf Entschädigung und Unterstützungsleistungen.
Mit dem praktischen Entschädigungsrechner kannst Du sogleich herausfinden, ob überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wenn ja, in welcher Höhe Dein Anspruch ausfällt.
Nichtbeförderung Definition
Eine Nichtbeförderung ist laut EU Fluggastrechteverordnung so definiert, dass Du trotz einer bestätigten Buchung für den betreffenden Flug und einem pünktlichen Erscheinen zur Abfertigung am Flughafen, nicht in den Flieger steigen darfst.
Dies gilt allerdings nur unter der Annahme, dass keine vertretbaren Gründe vorliegen, die Deine Nichtbeförderung rechtfertigen, wie bspw. das Fehlen vollständiger Reiseunterlagen, Sicherheitsbedenken oder Ähnliches.
Da die Überbuchung eines Fluges einer der häufigsten Gründe für die Nichtbeförderung eines Passagiers ist, wird das Wort „Überbuchung“ für gewöhnlich als Synonym für den Begriff „Nichtbeförderung“ benutzt. Weitere Informationen zum Thema findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Flugüberbuchung.
Flugzeug überbucht: Mögliche Entschädigungsbeträge
Du hast einen Anspruch auf Entschädigung, wenn Du aufgrund einer Überbuchung nicht in den Flieger einsteigen darfst, den Du ursprünglich gebucht hast. Die Entschädigungszahlungen sind erheblich und Du solltest auf jeden Fall auf Dein Recht pochen und sie einfordern.
Nachfolgend eine Grafik, die Dir die Höhe Deines Entschädigungsanspruches übersichtlich veranschaulicht. Du hast auf Flugstrecken mit folgender Länge ein Recht auf Entschädigung:
- Bei allen Verbindungen mit mehr als 3 500 km Flugstrecke über die EU-Grenze hinaus und bei einer Verspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel müssen die Airlines 600 € bezahlen.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km sowie bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km und bei einer Verspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel liegt der Anspruch bei 400 €.
- Bei Flugstrecken bis zu 1 500 km und einer Verspätung von mindestens 2 Stunden am Endziel hat man Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 250 €.
Alle Entschädigungssummen verstehen sich pro Person.
Kürzung der Entschädigung bei Flugüberbuchung
Auch dann, wenn Du Dich für eine alternative Beförderung zum Endziel entscheiden solltest, können möglicherweise noch etwaige Entschädigungsansprüche bestehen. Diese betragen je nach Flugstrecke jedoch nur die Hälfte der oben genannten Angaben, sofern die Fluggesellschaft den Ersatzflug in einem entsprechenden Zeitfenster bereitstellen kann.
Die reduzierten Entschädigungszahlungen betragen je nach Zeitfenster und Entfernung:
- Bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1 500 km, die nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 125 €.
- Bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km, die nicht später als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 200 €.
- Bei allen anderen Flügen mit Distanzen über 3500 km, die innerhalb von vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 300 € Entschädigung.
Übersicht: Wann die Airline die Ausgleichzahlung kürzen kann
Flug überbucht: Entschädigung nicht nur monetär
Neben den Entschädigungszahlungen von bis zu 600 € kannst Du:
- Dir Dein Flugticket vollständig erstatten lassen oder eine Erstattung für nicht genutzte Teilstrecken wählen
- Den frühestmöglichen kostenlosen Rücktransport zum Ausgangsort wählen
- Eine Flugumbuchung oder eine anderweitige Beförderung (z.B. Zug, Bus, Taxi etc.) zu Deinem Ursprungsziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt wählen
Über die gerade aufgezählten Alternativen hinaus, stehen Dir Unterstützungsleistungen am Reisetag zu. Du erhältst kostenlose Verpflegung, darfst zweimal telefonieren sowie zwei E-Mails oder Faxe abschicken. Wenn Dein Alternativflug erst am kommenden Tag startet, muss Dir die Airline eine Hotelunterkunft bereitstellen und dafür sorgen, dass Du dorthin gebracht und am nächsten Tag auch wieder abgeholt wirst.
Die folgende Tabelle gibt Dir eine praktische Übersicht über die Dir zustehenden Serviceleistungen zusätzlich zum Schadensersatz.
Anspruch | Flug | Wartezeit |
---|---|---|
Kostenlose Mahlzeiten | Bis 3 500 km | Ab 2 Stunden |
Kostenlose Mahlzeiten | Mehr als 3 500 km | Ab 4 Stunden |
Anspruch auf alternative Beförderung | Alle Flüge | |
oder | ||
Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz für das Flugticket | ||
Kostenlose Übernachtung im Hotel und Transferkosten | Alle Flüge | Abflug am nächsten Tag |
Anspruch bei Nichtbeförderung? Flug hier prüfen
Mit Hilfe des MYFLYRIGHT Entschädigungsrechners kannst Du einfach und bequem Deinen möglichen Anspruch auf Entschädigung berechnen lassen – ganz ohne Kosten und Risiken. Zum Ausprobieren benötigst Du lediglich Dein Flugdatum und Deine Flugnummer und schon kann es losgehen.
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EU Fluggastrechte bei Nichtbeförderung
Um Passagiere, die von einem Flug ausgeschlossen wurden, zu schützen, gibt es in der EU Verordnung für Fluggastrechte eine Reihe von Vorgaben, nach denen sich Airlines zu richten haben.
Dein Anspruch auf Entschädigung hängt demnach von drei Faktoren ab:
- der Flugroute und dem Sitz der Airline;
- wer für den Grund der Nichtbeförderung verantwortlich ist und;
- von den Verjährungsfristen, die im jeweiligen Land gelten.
In diesem Abschnitt findest Du die relevanten Stellen aus der EU Fluggastrechteverordnung EG-VO 261/2004, die sich auf Nichtbeförderung beziehen.
Wurde das Flugzeug überbucht? Rechte je nach Route
Es gibt gewisse Kriterien, die laut der EU Fluggastrechteverordnung erfüllt sein müssen, um sich für Entschädigungsansprüche auf sie berufen zu können.
Der Geltungsbereich für die EU Fluggastrechte nach der EG-VO 261/2004 umfasst folgende Fälle:
- alle Flüge innerhalb der EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU oder einem Nicht-EU-Land durchgeführt werden;
- alle Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden;
- und alle Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land, ganz unabhängig von der Airline. So greift sie unter anderem auch im Falle einer Nichtbeförderung bei einem US-Flug und anderen Überseeflügen.
Die folgende Grafik zeigt anhand einer Tabelle bei welchen Flügen die EU Fluggastrechteverordnung Anwendung findet:
Überbuchung: Flug verpasst, daran liegt es
Seitens der Airlines kommt es wegen sog. „No Shows“ zu Überbuchungen, aus denen letztendlich Nichtbeförderungen resultiueren können. Bei „No Shows“ handelt es sich um Kunden, die ihren Flug trotz eines gültigen Tickets verfallen lassen. Dies kann absichtlich geschehen oder andere Gründe hindern sie schlichtweg daran, den Flug anzutreten.
Gerade bei den Billigairlines sind solche No-Shows ein wichtiger Faktor in der Umsatzkalkulation. Zahlreiche Reisende sichern sich vorab Tickets zum Aktionspreis von wenigen Euros, obwohl sie sich nicht sicher sind, ob sie den Flug tatsächlich antreten werden. Mit komplexen Berechnungsmodellen können die Fluggesellschaften die No-Show-Rate pro Verbindung einschätzen. Auf Basis dieser Daten verkaufen sie dann mehr Tickets als es Sitzplätze im Flieger gibt. So kann die Auslastung der Flugzeuge maximiert werden – mit dem schönen Nebeneffekt zusätzlicher Einnahmen.
No-Shows treten aber nicht nur bei den Billig-Fluggesellschaften auf. Alleine bei der Lufthansa erscheinen jedes Jahr rund drei Millionen Passagiere nicht am Check-in-Schalter. Verständlich, dass die Airlines diese Tatsache nicht ungenutzt lassen.
Wird Dir der Einstieg ins Flugzeug aufgrund einer Überbuchung gänzlich verweigert, besteht nach der EU Fluggastrechteverordnung ein Anspruch auf Entschädigung.
Flug: Boarding verweigert – weitere Gründe
Auch wenn Überbuchungen die häufigsten Gründe für Boardingverweigerungen darstellen, gibt es eine Reihe von weiteren Ursachen, weswegen Fluggesellschaften ihre Passagiere nicht an Bord lassen. Ob diese Argumente wirklich gerechtfertigt sind und ob folglich ein Anspruch auf eine Entschädigung besteht, hängt vom Einzelfall ab. Es gibt zumindest eine Reihe von Standardsituationen, die man kennen sollte, um auf sein Recht pochen zu können.
Ist man etwa ohne die Kreditkarte unterwegs, mit der man das Flugticket erworben hat, verweigern einem manche Airlines den Einstieg. Darauf weisen die Fluggesellschaften meist auch auf ihren Webseiten und ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) hin. Das Argument der Fluggesellschaften ist, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) zum Zeitpunkt des Ticketkaufs schließlich akzeptiert wurden. Wie aber das Landgericht Frankfurt in dem UrteilAz. 2-24 O 142/10 feststellte, sind derartige Klauseln unzulässig und damit ungültig. Verweigert einem die Airline wegen fehlender Kreditkarte das Boarding, entsteht daraus ein Entschädigungsanspruch.
Anders gestaltet es sich, wenn man selbst zwar noch vor Abflug, aber gemäß den Vertragsbedingungen zu spät am Schalter erscheint.
Hat die Fluggesellschaft keine anderen Angaben gemacht, kannst Du grundsätzlich davon ausgehen, dass Du Dich bei innereuropäischen Flügen 45 Minuten und bei außereuropäischen Flügen 60 Minuten vor dem geplanten Start am Check-in Schalter einzufinden hast. Bitte beachte, dass dies auch gilt, wenn Du bereits online eingecheckt hast. Kommst Du später und möchtest Du Deinen Koffer noch einchecken, darf Dir die Airline das Boarding verweigern und Du verlierst leider Deinen Anspruch.
Das Gleiche gilt, wenn Du die für eine Reise notwendigen Dokumente nicht dabei hast. Dies bezieht sich vor allem auf Reisepässe und Visa, welche in manchen Ländern sogar bereits für kurze Zwischenstopps erforderlich sind.
Der wohl unklarste Fall ist, wenn die Fluggesellschaft einem Passagier den Mitflug verweigert, weil sie ihn aufgrund von Trunkenheit oder Krankheit, als Sicherheitsrisiko einstuft. Die Airlines sind prinzipiell dazu verpflichtet, Passagieren, die ein Sicherheitsrisiko darstellen, das Mitfliegen zu verbieten. Jedoch kommt es aufgrund des dabei nötigen Ermessensspielraums immer wieder zu Rechtsstreitigkeiten. Fälle, die in der Vergangenheit bereits immer wieder zu Boardingverweigerungen geführt haben, sind beispielsweise auffälliges Verhalten, ein alkoholisierter Zustand, massives Übergewicht oder auch bestimmte Behinderungen. Ob solche Boardingverweigerungen aber im Einzelfall tatsächlich legitim waren, entscheiden später in nicht wenigen Fällen die Gerichte.
Boarding verweigert: Entschädigung im Überblick
Insgesamt ist die Rechtslage in der EU Verordnung aber sehr klar ausgelegt und gibt nur wenig Spielraum zur Interpretation der Begründungen für Boardingverweigerungen. MYFLYRIGHT hilft Dir in jedem Fall Deine Rechte im Fall einer Boardingverweigerung durchzusetzen und die richtigen Rückschlüsse aus der jeweiligen Situation zu ziehen.
Im Folgenden haben wir Dir eine kurze Übersicht über die Fälle erstellt, in denen Du einen Anspruch auf Entschädigung hast oder nicht:
Übersicht: Wann besteht Anspruch auf Entschädigung
Flug überbucht: Rechte bei Einhaltung der Fristen
Wie lange Du Deine Ansprüche geltend machen kannst, hängt neben der EU Fluggastrechteverordnung in Europa von dem jeweils geltenden nationalen Recht für Verjährungsfristen ab. In Deutschland kannst Du den Gerichtsstand selbst auswählen. Du hast die Wahl zwischen:
- Gericht des Ortes, in dem das Flugzeug abgeflogen ist;
- Gericht des Ortes, in dem das Flugzeug angekommen ist;
- Gericht des Landes, in dem die Airline Ihren Hauptsitz hat.
Dies gibt Dir als Geschädigten natürlich einen größeren Handlungsspielraum, da sich die Verjährungsfristen je Land teilweise stark unterscheiden. In Deutschland gilt eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist. Entsteht Dein Schaden beispielsweise am 2. Februar 2020, erlischt Dein Anspruch auf Schadensersatz erst zum 31.12.2023. Die deutsche Regelung ist ein Sonderfall. In den allermeisten Ländern beginnt die Verjährungsfrist an dem Tag, an dem der Schaden entstanden ist. Im Fluggastrecht demnach an dem Tag, an dem der Flug hätte stattfinden sollen.
Nachfolgend haben wir eine Übersicht über die Verjährungsfristen einiger Länder zusammengestellt:
Um die teilweise sehr langen Fristen ausnutzen und Deinen Anspruch auf Entschädigung auch Jahre nach dem Flug geltend machen zu können, solltest Du alle Unterlagen zu Deinen Flügen stets aufbewahren. Wir haben Dir eine kleine Checkliste über die Dinge, die Du unbedingt aufbewahren solltest, erstellt:
Boarding verweigert bei Dienst- und Pauschalreisen
Wurde Dir bei einer Dienstreise das Boarding verweigert, hat dies meist ernste wirtschaftliche Folgen für Dein Unternehmen. Es kann passieren, dass Verträge nicht zustande kommen oder Du wichtige Verhandlungen, Meetings oder Messen verpasst. Nicht alle Termine kann man auch zu einem späteren Zeitpunkt nachholen. Alternative Flüge mit einer verspäteten Ankunft am Zielort nützen einem da meist nichts mehr. Hast Du Dir selbst nichts zuschulden kommen lassen, ist der Frust verständlicherweise meist besonders groß. Zudem stellt sich hier die Frage, wem die Entschädigungszahlung ggf. zusteht - Dir oder Deinem Arbeitgeber? Die Antwort darauf findest Du im nachfolgenden Abschnitt.
Bei Pauschalreisen stellt sich in erster Linie die Frage, an wen Du Dich im Falle einer Boardingverweigerung wenden sollst: an das Unternehmen, bei dem Du die Reise gebucht hast, oder doch lieber direkt an die Airline? Und wie ist vorzugehen, wenn Du durch eine Boardingverweigerung den Anschluss an Deine Gruppenreise verlierst? Wir haben Dir dazu weiter unten die Details zusammengefasst.
Flug überbucht: Erstattung bei Pauschalreisen
Bei Pauschalreisen ist es so, dass Du den Flug, das Hotel und sonstige Reiseveranstaltungen gebündelt bei einem Reiseanbieter gebucht hast. Hier gilt uneingeschränkt, dass Du dieselben Rechte genießt, die Individualreisende laut der EU Fluggastrechteverordnung auch besitzen. Hier besteht also auch das Recht auf Entschädigungszahlung von bis zu 600 €.
Zusätzlich gilt bei Pauschalreisen aber noch eine Besonderheit. Bei einem verschobenen Abflug von mindestens 4 Stunden kannst Du neben der Entschädigung gegenüber der Airline sogar gegenüber Deinem Reiseanbieter einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises geltend machen. Hierzu informieren wir Dich gerne bei weiteren Fragen.
Zurück zu den eingangs erwähnten Fragen: Bei einer Boardingverweigerung und den Konsequenzen, die sich dadurch für den Verlauf Deiner Reise ergeben, wendest Du Dich am besten direkt an den Ansprechpartner Deines Reiseanbieters.
Dafür kann die Frankfurter Tabelle als gute Hilfestellung dienen.
Frankfurter Tabelle bei Überbuchung Deines Fluges
Die Frankfurter Tabelle fasst alle Urteile aus dem Reiserecht zusammen, die am Landgericht Frankfurt gesprochen wurden. Nicht nur bei Entschädigungszahlungen für Pauschalreisen gibt sie eine gute Orientierung für die zu erwartenden Schadensersatzzahlungen, da sie als Richtlinie dient.
Allerdings sind die Gerichte und Reiseveranstalter bei der Beurteilung von Reisemängeln nicht rechtlich an diese Tabelle gebunden. Jeder Fall wird individuell beurteilt. Trotzdem ist sie als Orientirungshilfe sehr nützlich. Hier findest Du einen Link, der Dich direkt zur Frankfurter Tabelle führt.
Flug überbucht: Die Entschädigung bei Dienstreisen
Grundsätzlich ist es so, dass die Person, auf die das Flugticket ausgestellt ist, auch immer den Anspruch auf Schadensersatz hat. Dies gilt unabhängig davon wer das Flugticket im Endeffekt bezahlt hat. Allerdings gibt es bei Dienstreisen eine Ausnahme, die sich aus dem Arbeitsvertrag ergibt. Viele Arbeitgeber haben im Arbeitsvertrag einen Paragraph eingefügt, der besagt, dass für genau diesen Fall eine Sonderregelung gilt. Die Klausel sieht vor, dass Du Deinen Anspruch auf Entschädigung an Deinen Arbeitgeber abtreten musst, so dass ihm die Ausgleichszahlungen zustehen. Um Gewissheit zu haben, ob Du davon betroffen bist, schau am besten gleich mal in Deinem Arbeitsvertrag nach. Sollte die Regelung nicht enthalten sein, steht Dir die Entschädigungszahlung zu. Weitere Informationen zum Thema Dienstreise findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Dienstreisen.
Flugüberbuchung: Entschädigung, das kostet es Dich
Unser Anliegen ist es, Dich auf dieser Seite, so gut es geht, über den Ablauf bei der Durchsetzung Deines Schadensersatzanspruches aufzuklären. Daher erläutern wir den üblichen Ablauf eines solchen Verfahrens und zeigen Dir konkret an einem Beispiel die möglichen Kosten. Da die Airlines über hoch qualifizierte, unternehmenseigene Rechtsabteilungen verfügen, versuchen sie natürlich möglichst viele Schadensersatzansprüche abzuwimmeln. Aufgrund dessen bleibt Dir meist nur der juristische Weg über einen Anwalt. Mit einer Klage vor Gericht, erreichst Du dann zwar, dass die Airline genaue Angaben zu Deiner Boardingverweigerung machen muss, allerdings besteht auch das Risiko, dass Du im Falle des Misserfolges Deiner Klage auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibst.Die folgende Tabelle zeigt Dir die Kosten bei der Durchsetzung Deines Schadenersatzanspruches, die für zwei Personen üblicherweise bei einem Streitwert von 400 € anfallen. Im Falle des Scheiterns Deiner Klage müsstest Du folgende Kosten selber tragen.
Neben den Kosten, die erheblich sein können, ist ein juristisches Verfahren oft langwierig und aufwändig. Eine Garantie auf Erfolg gibt es auch leider mit einem Anwalt nicht.Lässt Du Deinen Fall allerdings von MYFLYRIGHT durchsetzen, ersparst Du Dir die Zeit und Mühe und vor allem die Kosten, die Du andernfalls bei Misserfolg Deiner Klage hättest. MYFLYRIGHT berechnet Dir lediglich im Erfolgsfall eine Provision.
Flugzeug überbucht: Entschädigung über Musterbrief
Im vorherigen Absatz haben wir den Weg beschrieben, wie das Einfordern Deiner Entschädigungszahlung normalerweise abläuft. Du weißt nun, dass es oft lange dauert und recht aufwendig sein kann.
Möchtest Du jetzt trotzdem erst einmal ohne Hilfe von MYFLYRIGHT versuchen, Deine Entschädigung durchzusetzen, stellen wir Dir dafür eine praktische Hilfe zur Verfügung. Die Flugrechtsexperten von MYFLYRIGHT haben einen Musterbrief entworfen, mit dem Du unkompliziert den ersten Schritt auf dem Weg zu Deinem Schadensersatzanspruch unternehmen kannst.
Den MYFLYRIGHT Musterbrief kannst Du direkt online ausfüllen, abspeichern und der Airline per Email zuschicken oder ausdrucken und per Post senden.
Schritt 1: Du füllst den Brief vollständig aus und schickst ihn dann per Email oder per Post als Einschreiben mit Rückschein an Deine Airline. Den Rückschein musst Du gut aufbewahren, weil er Dir als Beleg dafür dient, dass Du einen Antrag auf Schadensersatz gestellt hast.
Der folgenden Tabelle kannst Du entnehmen, welche Daten im Schreiben an die Airline enthalten sein müssen:
Natürlich musst Du nicht unseren Musterbrief verwenden, sondern kannst formlos ein eigenes Schreiben verfassen. Die in der Tabelle angegeben Daten sollten darin enthalten sein. Zu guter Letzt ist es von hoher Wichtigkeit, dass Du der Airline eine Frist setzt, bis wann die Entschädigung beglichen sein soll. Die Standardfrist beträgt in diesen Fällen 2-3 Wochen. Bekommst Du innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung von Deiner Fluggesellschaft, musst Du nun Schritt 2 umsetzen.
Schritt 2: Nun stehen Dir drei Möglichkeiten offen:
- Übergib Deinen Fall einfach an MYFLYRIGHT und lass uns die Arbeit machen.
- Du kannst der Airline eine Nachfrist setzen. Diese sollte wieder ähnlich der ersten Frist per Email oder per Post sein und 2-3 Wochen betragen.
- Du kannst nun allerdings auch einen Anwalt mit einer Klage beauftragen. Dies empfiehlt sich, wenn Du keine weitere Frist von 2-3 Wochen abwarten möchtest.
Wie Du Dich auch entscheidest, aufgeben solltest Du auf keinen Fall.
Schritt 3: Du hast der Airline eine Nachfrist gesetzt, aber immer noch keine Rückmeldung erhalten. Aus unsere Erfahrung wissen wir, dass dies leider sehr häufig passiert. Dir bleiben nun nur noch zwei Optionen:
- Du beauftragst einen Anwalt mit einer Klage vor Gericht. Sobald Du den Klageweg beschreitest, müssen die Airlines reagieren. Dann nimmt das Verfahren seinen Lauf. Vergiss jedoch nicht, dass Du die Anwalts- und Gerichtskosten erst einmal selber zahlen musst und nur im Falle eines Sieges vor Gericht erstattet bekommst. Laut einer Eurocontrol-Analyse sind nur 65% der Ansprüche auf verschulden der Airlines zurückzuziehen. Es bleibt daher ein gewisses Risiko, auf das wir Dich hier ausdrücklich hinweisen möchten. Deine voraussichtlichen Prozesskosten kannst Du mit dem kostenlosen DAV-Prozesskostenrechner vorab prüfen.
- Deine zweite Option besteht darin, Deinen Fall nun von MYFLYRIGHT bearbeiten zu lassen. Hierbei besteht für Dich kein Kostenrisiko, da wir nur bei erfolgreicher Durchsetzung Deines Schadensersatzanspruches eine Provision in Höhe von 25% zzgl. MwSt. berechnen. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%.
Wie hoch ist Dein Anspruch?