EC261: Wie Europa Deine Rechte schützt

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Das Fliegen innerhalb Europas geht mit starken Schutzgesetzen einher, die Reisende unterstützen. Dies verdanken wir der Verordnung EC261 – einer einzigartigen Regelung, die klare Standards für Entschädigungen festlegt und in Fällen hilft, in denen Flüge verspätet, annulliert oder überbucht sind. Für Reisende kann EC261 ein echter Lebensretter sein, da es Dir hilft, finanzielle und wohlverdiente Entschädigungen für Flugprobleme zu erhalten, die über bloße Unannehmlichkeiten hinausgehen. Lass uns Schritt für Schritt durchgehen, wie EC261 funktioniert und was es Dir als Passagier zusichert.

Was ist EC261?

EC261 ist eine EU-Verordnung, die am 11. Februar 2004 ins Leben gerufen wurde. Sie schützt Flugreisende vor größeren Flugstörungen und garantiert eine faire und rechtzeitige Behandlung sowie die heiß begehrte Entschädigung, wenn Reisepläne nicht wie ursprünglich vorgesehen verlaufen. Die Regelung gilt für Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden und in der EU landen sollen. Sie umfasst alle Arten von Reisenden, unabhängig von deren Nationalität, und macht sie damit zu einer der umfassendsten, wenn nicht der besten Passagierschutzregelungen weltweit.

Wann hast Du Anspruch auf Entschädigung nach EC261?

Du hast Anspruch auf Entschädigung unter folgenden Umständen:

  • Flugverspätung: Dein Flug verspätet sich um mehr als 3 Stunden oder genau 3 Stunden.
  • Flugannullierung: Dein Flug wird weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert.
  • Verweigerte Beförderung: Dir wird die Beförderung verweigert, z. B. aufgrund von Überbuchung oder anderen Gründen, die der Fluggesellschaft zuzuschreiben sind.

Es ist wichtig zu wissen, dass EC261 nur Situationen abdeckt, die im Einflussbereich der Fluggesellschaft liegen. Ereignisse wie unvorhersehbares schlechtes Wetter, politische Situationen (z. B. die aktuelle Lage im Nahen Osten) oder Streiks, die oft kurzfristig angekündigt werden, etwa durch Flughafenpersonal, fallen in der Regel nicht unter die Entschädigungspflicht. Streiks des Flugpersonals können jedoch in einigen Fällen anspruchsberechtigt sein.

Deine Rechte als Passagier unter EC261

Falls Du von einem der oben genannten Probleme betroffen bist, gewährt EC261 Dir mehrere Rechte, um mit der Störung Deines Fluges umzugehen:

Recht auf Entschädigung:

Die Höhe der Entschädigung nach EC261 hängt von der gesamten Flugstrecke und der Verspätungszeit bei Ankunft ab:

    • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km.
    • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km.
    • 600 € für Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU).

Wenn Du einen Alternativflug akzeptierst, der Dein Ziel nicht lange nach der ursprünglichen Ankunftszeit erreicht, kann dies die Entschädigung um 50 % reduzieren.

Recht auf Zusatzleistungen:

Bei großen Verspätungen stellt EC261 sicher, dass die Fluggesellschaften für ihre Passagiere sorgen. Wenn Dein Flug um mindestens zwei Stunden (bei kurzen Flügen) oder vier Stunden (bei längeren Flügen) verspätet ist, müssen Fluggesellschaften Folgendes bereitstellen:

    • Essen und Getränke: Üblicherweise in Form von Essensgutscheinen, die meistens nur bis zu 5 Euro abdecken.
    • Unterkunft: Wenn Deine Verspätung eine Übernachtung erforderlich macht, muss die Fluggesellschaft die Hotelkosten sowie den Transport zum und vom Hotel übernehmen.
    • Kommunikation: Airlines müssen auch die Kosten für Telefonanrufe oder E-Mails übernehmen, damit Du in Kontakt bleiben kannst.

Recht auf Umbuchung oder Rückerstattung:

Wenn Dein Flug annulliert wird oder Dir die Beförderung verweigert wird, hast Du die Wahl zwischen zwei Optionen:

  • Umbuchung: Die Fluggesellschaft muss Dir den nächsten verfügbaren Flug zu Deinem Ziel anbieten, auch wenn es sich um einen Flug einer anderen Airline handelt.
  • Volle Rückerstattung: Wenn Du beschließt, nicht zu reisen, kannst Du eine Rückerstattung Deines Tickets verlangen.

Wie Du Entschädigung nach EC261 erhältst

Wenn Dein Flug gestört wurde und Du glaubst, Anspruch auf Entschädigung zu haben, kannst Du so vorgehen:

  • Alles dokumentieren: Bewahre Deine Bordkarte, Dein Ticket und jede Kommunikation der Fluggesellschaft über die Verspätung oder Annullierung auf. Fordere eine schriftliche Erklärung der Fluggesellschaft an, in der der Grund für die Störung angegeben wird.
  • Anspruch einreichen: Die Fluggesellschaften haben in der Regel ein Online-Formular für Entschädigungsansprüche. Füge Deine Reisedokumente, Quittungen für entstandene Ausgaben und Einzelheiten zur Störung bei.
  • Hartnäckig bleiben: Die Fluggesellschaften machen den Entschädigungsprozess nicht immer einfach. Sei darauf vorbereitet, nachzuhaken. Wenn Dein Anspruch abgelehnt wird und Du glaubst, dass er gültig ist, zögere nicht, Einspruch einzulegen oder Unterstützung zu suchen.

Ausnahmen und außergewöhnliche Umstände

Obwohl EC261 umfassend ist, gibt es einige Ausnahmen. Fluggesellschaften sind nicht verpflichtet, Passagiere unter „außergewöhnlichen Umständen“ zu entschädigen, wie z. B.:

  • Schlechtes Wetter: Schneestürme, starker Nebel oder Hurrikane, die sicheres Fliegen unmöglich machen.
  • Politische Unruhen oder Sicherheitsprobleme: Ereignisse wie Terrorwarnungen oder plötzliche politische Unruhen können als außergewöhnliche Umstände gelten.
  • Einschränkungen durch die Flugsicherung: Wenn Probleme der Flugsicherung mehrere Airlines betreffen, liegt dies oft außerhalb der Kontrolle einer einzelnen Fluggesellschaft.

Auch unter außergewöhnlichen Umständen sind Fluggesellschaften jedoch weiterhin verpflichtet, für die Betreuung (Mahlzeiten, Unterkunft) der am Flughafen wartenden Passagiere zu sorgen.

Wie MYFLYRIGHT Dir helfen kann

Der EC261-Anspruchsprozess kann eine Herausforderung sein, insbesondere wenn Du mit den Fluggesetzen und verschiedenen Vorschriften nicht vertraut bist. MYFLYRIGHT ist darauf spezialisiert, Passagiere bei EC261-Ansprüchen zu unterstützen und übernimmt alles – von der Informationsbeschaffung bis zur Kommunikation mit der Fluggesellschaft in Deinem Namen. Mit einem „Kein Erfolg, keine Gebühr“-Ansatz macht MYFLYRIGHT es Dir leicht, Deinen Anspruch ohne Vorabkosten oder zusätzlichen Druck durchzusetzen. Unser Expertenteam kümmert sich um den gesamten Papierkram, Einsprüche und die Kommunikation mit der Fluggesellschaft, sodass Du sorgenfrei bleibst.

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Über MYFLYRIGHT

MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.

Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.

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