Flugentschädigung im Vereinigten Königreich nach dem Brexit

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Seit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union (EU) fragen sich viele Reisende, wie sich dieser Schritt auf die Entschädigungsansprüche bei Flugproblemen auswirkt. In diesem Artikel werden die Änderungen in den Flugentschädigungsregeln im Vereinigten Königreich nach dem Brexit erläutert. Wir zeigen Dir, wie sich diese Regelungen von den EU-Richtlinien unterscheiden und wie Du Entschädigung beantragen kannst, falls Dein Flug betroffen ist.

Hintergrund zu Flugentschädigungsrechten

Bevor Brexit ins Spiel kam, waren die Rechte der Fluggäste im Vereinigten Königreich durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Diese Verordnung stellte sicher, dass Passagiere bei Flugverspätungen, Flugannullierungen oder verweigerter Beförderung entschädigt wurden.

Merkmale der EU-Verordnung 261/2004

  • Entschädigungshöhe: Je nach Entfernung des Fluges und der Verspätungshöhe variierte die Entschädigung zwischen 250 € und 600 €.
  • Rückerstattung oder Umbuchung: Bei Annullierungen hatten Passagiere Anspruch auf eine volle Rückerstattung oder eine Umbuchung.
  • Betreuung: Airlines waren verpflichtet, Mahlzeiten, Unterkünfte und Transport für betroffene Passagiere bereitzustellen.

Entschädigung nach dem Brexit

Mit dem offiziellen Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU Ende 2020 unterliegen die UK-Fluggesellschaften nicht mehr den EU-Gesetzen, einschließlich der Verordnung 261/2004. Das Vereinigte Königreich hat jedoch beschlossen, die EU-Regeln weitgehend beizubehalten, sodass die Entschädigung für Flüge, die aus dem Vereinigten Königreich starten, weiterhin gilt. Zudem hat das Vereinigte Königreich eigene Regelungen für Inlandsflüge eingeführt, die von der Civil Aviation Authority (CAA) überwacht werden.

Unterschiede zwischen den EU- und UK-Vorschriften

Obwohl das Vereinigte Königreich die EU-Verordnung beibehalten hat, gibt es einige Unterschiede:

  • Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Flüge, die in der EU starten oder von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden. Die UK-Regelungen decken hingegen alle Flüge ab, die vom Vereinigten Königreich abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
  • Das Verfahren zur Einreichung von Ansprüchen ist ähnlich, jedoch müssen Passagiere ihre Ansprüche nun nach den britischen Vorschriften einreichen. Für Flüge in das Vereinigte Königreich, die von EU-Fluggesellschaften durchgeführt werden, können Passagiere entweder nach EU- oder UK-Recht entschädigt werden.

Entschädigung unter UK-Regelungen beantragen

Passagiere im Vereinigten Königreich haben weiterhin das Recht auf Entschädigung bei Flugverspätungen und Annullierungen. Hier ist ein Leitfaden zur Beantragung von Entschädigungen:

  1. Prüfe Deine Anspruchsberechtigung: Entschädigung steht Dir bei Verspätungen von drei Stunden oder mehr und Annullierungen innerhalb von 14 Tagen vor Abflug zu.
  2. Dokumente sammeln: Sammle alle relevanten Unterlagen wie Buchungsbestätigung, Bordkarte und Mitteilungen der Fluggesellschaft.
  3. Kontakt zur Airline aufnehmen: Reiche Deinen Antrag direkt bei der Airline ein und füge alle nötigen Dokumente bei.
  4. Online-Entschädigungsdienste nutzen: Solltest Du Schwierigkeiten mit der Airline haben, ziehe Dienste wie MYFLYRIGHT in Betracht, die den Prozess vereinfachen.
  5. CAA einschalten: Sollte die Airline Deinen Antrag unbegründet ablehnen, kannst Du den Fall an die CAA weiterleiten.

Fluggastrechte über die Entschädigung hinaus

Zusätzlich zur Entschädigung bleiben nach dem Brexit weitere Rechte bestehen:

  • Recht auf Betreuung: Bei langen Verspätungen muss die Airline Verpflegung, Unterkunft und Transport zur Verfügung stellen.
  • Informationspflichten: Airlines sind verpflichtet, Dich über Deine Fluggastrechte und Änderungen im Flugplan zu informieren.

Während die derzeitigen Regelungen denen der EU ähneln, bleibt die Zukunft ungewiss. Die britische Regierung erwägt eine mögliche Reform der Passagierrechte, die sich nach Branchenrückmeldungen und öffentlicher Meinung richten könnte.

Reisetipps für Passagiere nach dem Brexit

Für eine reibungslose Reise nach dem Brexit beachte folgende Tipps:

  • Bleib informiert: Prüfe regelmäßig die Updates der Civil Aviation Authority (CAA) oder Deiner Fluggesellschaft über mögliche Änderungen in den Passagierrechten.
  • Schließe eine Reiseversicherung ab: Eine Versicherung schützt Dich bei unerwarteten Flugproblemen und gibt zusätzliche Sicherheit.
  • Kenne Deine Rechte: Vertraue Dich den Regelungen für Flüge im Vereinigten Königreich und in der EU an, um gut vorbereitet zu sein.

Wie MYFLYRIGHT Dir helfen kann

Wenn Du von Flugverspätungen oder Annullierungen betroffen bist, kann MYFLYRIGHT Dich bei der Entschädigungsforderung nach britischem Recht unterstützen. Unser Team sorgt dafür, dass Deine Rechte durchgesetzt werden und Du die Entschädigung erhältst, die Dir zusteht. Egal, ob Du im Vereinigten Königreich, in der EU oder von einem EU-Land aus reist – MYFLYRIGHT vereinfacht den Prozess, damit Du Dich auf Deine Reise konzentrieren kannst, während wir Deine Ansprüche regeln.

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Über MYFLYRIGHT

MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.

Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.

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