Fluggastrechte: Regeln und Flugentschädigung erklärt

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Fluggastrechte: Regeln und Flugentschädigung erklärt


Wenn Du mit dem Flugzeug reist, ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen. Flugreisen bringen häufig Herausforderungen wie Verspätungen, Annullierungen oder sogar Nichtbeförderungen mit sich. Glücklicherweise gibt es Regeln und Gesetze, die Passagiere schützen und faire Behandlung sicherstellen. Hier erfährst Du, welche Rechte Du als Fluggast hast und wie Du diese einfordern kannst – mit besonderem Fokus auf die EU-Verordnung 261/2004.

Flugrecht: Deine Fluggastrechte

    Fluggastrechte bieten Schutz und Entschädigung, wenn etwas auf Deiner Reise schiefgeht. Die genauen Regelungen variieren je nach Abflugort, Fluggesellschaft und Zielland. Wenn Du Deine Rechte kennst, kannst Du bei Reiseunterbrechungen aktiv werden und Deine Ansprüche durchsetzen.

    EU-Verordnung 261/2004: Entschädigung und Rechte

      Die EU-Verordnung 261/2004 gilt für Flüge, die von EU-Flughäfen abgehen oder von EU-Fluggesellschaften aus durchgeführt werden. Sie deckt viele Situationen ab, darunter Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen.

      • Recht auf Entschädigung: Wenn Dein Flug um drei Stunden oder mehr verspätet ankommt oder kurzfristig (weniger als 14 Tage vor Abflug) annulliert wird, hast Du möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab:
        • 250 € für Flüge bis zu 1.500 km,
        • 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km,
        • 600 € für Flüge über 3.500 km.

      Entschädigung entfällt bei außergewöhnlichen Umständen, wie schlechtem Wetter oder Streiks der Flugsicherung.

      • Recht auf Erstattung oder Umbuchung: Bei Flugannullierungen muss die Fluggesellschaft Dir eine vollständige Rückerstattung oder eine Umbuchung auf den nächstmöglichen Flug anbieten.
      • Recht auf Betreuung: Bei längeren Verspätungen müssen Fluggesellschaften Verpflegung, Unterkunft und Transport bereitstellen. Außerdem kannst Du auf zwei Telefonate oder E-Mails bestehen.

      Rechte bei Flugverspätungen

      Falls Dein Flug verspätet ist, richtet sich die Entschädigung, die Du erhalten kannst, danach, wie lange die Verspätung dauert und wie weit Dein Flug geht. Bei einer Flugverspätung von mehr als zwei Stunden sind die Fluggesellschaften in der Regel verpflichtet, Dir als Unterstützung Essen und Getränke anzubieten. Sollte die Verspätung sich in die Nachtstunden ziehen, könnte Dir die Airline auch eine Hotelunterkunft zur Verfügung stellen. Achte darauf, regelmäßig die Webseite oder App der Airline zu überprüfen, um über Flugverspätungen und deren Gründe informiert zu bleiben.

      Nichtbeförderung und Überbuchung

        Fluggesellschaften überbuchen manchmal Flüge in der Erwartung, dass ein gewisser Prozentsatz der Passagiere nicht erscheinen wird. Falls Dir die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wird, hast Du laut EU-Verordnung 261/2004 folgende Rechte:

        Recht auf Entschädigung: Wenn Dir gegen Deinen Willen die Beförderung verweigert wird, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung ähnlich wie bei Flugverspätungen oder Annullierungen.

        Recht auf Betreuung: Solltest Du aufgrund der Nichtbeförderung am Flughafen festsitzen, hast Du Anspruch auf Verpflegung und Unterkunft.

        Deine Fluggastrechte geltend machen

          Um Deine Rechte effektiv auszuüben, solltest Du:

          • Alles dokumentieren: Halte alle reisebezogenen Dokumente bereit, einschließlich Bordkarte, Ticketbestätigung und aller Mitteilungen der Airline.
          • Kontakt zur Airline aufnehmen: Setze Dich bei Verspätungen oder Flugannullierungen sofort mit dem Kundenservice in Verbindung und verweise auf die entsprechenden Vorschriften.
          • Beschwerde einreichen: Sollte die Airline nicht angemessen reagieren, kannst Du eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einreichen oder rechtliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

          Deine Fluggastrechte zu kennen, gibt Dir Kontrolle über schwierige Reisesituationen. Egal, ob Du innerhalb der EU oder in andere Regionen reist – informierte Passagiere können mit den Herausforderungen besser umgehen.

          Wie MYFLYRIGHT Dich unterstützen kann

            Falls Du mit Verspätungen oder Annullierungen konfrontiert bist, bietet MYFLYRIGHT Dir umfassende Unterstützung bei der Geltendmachung Deiner Entschädigung. Unser Expertenteam hilft Dir, Deine Ansprüche nach der EU-Verordnung 261/2004 geltend zu machen, und übernimmt die gesamte Kommunikation mit der Airline, damit Du Dich auf Deine Reise konzentrieren kannst.

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            Flugverspätung

            Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort

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            cancelled
            Flugausfall

            Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug

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