Flybe meldet erneut Insolvenz an
Im März 2020 wurde der Flugbetrieb von Flybe vorübergehend eingestellt
Im März 2020 hat die britische Regionalfluggesellschaft Flybe Insolvenz angemeldet. Die COVID-19-Pandemie hat das Unternehmen schwer getroffen, da der Rückgang des Flugverkehrs zu einer erheblich geringeren Nachfrage nach Flügen geführt hat. Im Januar 2021 wurde berichtet, dass die Rettungsbemühungen für Flybe gescheitert seien und das Unternehmen nun abgewickelt werde.
Flybe war eine wichtige Fluggesellschaft für die verschiedenen Regionen des Vereinigten Königreichs und für diejenigen, die innerhalb Europas reisen wollten. Das Unternehmen hatte eine Flotte von über 75 Flugzeugen und beförderte mehr als acht Millionen Passagiere pro Jahr. Es beschäftigte auch mehr als 2.000 Mitarbeiter, von denen viele nun ihren Arbeitsplatz verlieren werden.
Die Insolvenz von Flybe ist ein weiteres Beispiel für die schwierige Lage, in der sich die Luftfahrtbranche aufgrund der Pandemie befindet. Da Reisen eingeschränkt sind und viele Menschen aufgrund von Gesundheits- und Sicherheitsbedenken nicht fliegen möchten, sind Fluggesellschaften gezwungen, ihre Flüge zu reduzieren oder sogar einzustellen. Dies führt zu finanziellen Schwierigkeiten für viele Unternehmen in der Branche, insbesondere für kleinere, regional tätige Fluggesellschaften wie Flybe.
Im April 2022 nahm Flybe den Flugbetrieb wieder auf
Die britische Regierung hatte versucht, Flybe zu retten, indem sie Steuerbefreiungen und andere finanzielle Unterstützung bereitstellte. Die Verhandlungen zwischen Flybe und der Regierung führten jedoch nicht zu einer Einigung, und das Unternehmen wurde schließlich abgewickelt. Die Insolvenz von Flybe hat auch Auswirkungen auf die Flughäfen, an denen die Fluggesellschaft tätig war. Viele dieser Flughäfen hängen von Flybe ab, um Verbindungen zu anderen Teilen des Landes und Europas bereitzustellen. Ohne Flybe werden diese Flughäfen Schwierigkeiten haben, ihre Geschäfte aufrechtzuerhalten und ihre Verbindungen zu anderen Destinationen weiter zu betreiben.
Im Januar 2023 stellte Flybe den Flugbetrieb erneut ein
Insgesamt zeigt die Insolvenz von Flybe, wie schwer die Pandemie die Luftfahrtbranche getroffen hat und wie schwierig es für kleinere Fluggesellschaften ist, in diesem Umfeld zu überleben. Während einige größere Fluggesellschaften wie Ryanair und EasyJet in der Lage sind, die Krise zu überleben, haben viele kleinere Unternehmen wie Flybe Schwierigkeiten, die notwendige finanzielle Unterstützung zu bekommen und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Luftfahrtbranche in den kommenden Monaten und Jahren entwickeln wird und welche Auswirkungen dies auf Reisende und Unternehmen haben wird.
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Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug