Mythen und Missverständnisse zur Flugentschädigung

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Wenn Dein Flug verspätet ist oder gestrichen wird, ist es oft schwierig zu wissen, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast oder nicht. Natürlich gibt es klare Regeln wie EC261, die festlegen, wann Du Geld zurückbekommen solltest. Dennoch glauben viele Menschen an Mythen, die wir in diesem Artikel besprechen werden. Diese verhindern oft, dass Reisende die ihnen zustehende Entschädigung einfordern. Gemeinsam werden wir diese Mythen durchgehen, damit Du besser verstehst, wann Du eine Entschädigung beanspruchen kannst und wann nicht.

Die Grundlagen der Flugentschädigung

Flugentschädigung bedeutet, dass Du Geld zurückerhalten kannst, wenn Dein Flug verspätet, gestrichen oder überbucht wurde. Das gilt jedoch nur, wenn das Problem innerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt und nicht außerhalb ihrer Verantwortung. Vorschriften wie EC261 in der EU geben an, ob und in welcher Höhe eine Entschädigung zusteht. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung. Leider halten sich viele falsche Vorstellungen hartnäckig, weshalb manche Passagiere glauben, sie hätten keinen Anspruch auf eine Erstattung.

Mythen entlarven

Mythos 1: Jede Verspätung oder Annullierung wird entschädigt

Was stimmt: Das ist absolut nicht wahr! Nur wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung oder Annullierung verantwortlich ist, hast Du Anspruch auf Entschädigung. Falls jedoch schlechtes Wetter, politische Unruhen, ein Streik der Flugsicherung oder ähnliche Umstände die Ursache sind, liegt die Verantwortung nicht bei der Airline und es gibt keine Entschädigung. Trotzdem kann die Fluggesellschaft Dir mit Mahlzeiten, Umbuchungen oder einer Hotelunterbringung helfen.

Mythos 2: Die Entschädigung ist immer gleich hoch

Was stimmt: Auch das ist ein Mythos. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab. Beispielsweise erhältst Du nach EC261 für einen kurzen Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung bis zu 250€, während Dir für lange Strecken bis zu 600€ oder mehr zustehen können.

Mythos 3: Du musst sofort einen Antrag stellen, sonst verlierst Du Dein Recht

Was stimmt: Es ist zwar am besten, so schnell wie möglich einen Antrag zu stellen, aber je nach Abflug- oder Ankunftsland hast Du unterschiedlich viel Zeit dafür. Wenn Dein Flug von Deutschland ausging, hast Du ganze 3 Jahre Zeit, um Deine Forderung einzureichen. Landete Dein Flug jedoch in Spanien, hast Du sogar 5 Jahre Zeit. Es ist ratsam, die jeweiligen Fristen für jedes europäische Land zu prüfen.

Mythos 4: Die Beantragung einer Entschädigung ist zu kompliziert

Was stimmt: Das Sammeln aller Dokumente und das Ausfüllen der Formulare kann aufwendig und kompliziert wirken. Doch genau dafür gibt es Unternehmen wie MYFLYRIGHT, die Dir diese Arbeit abnehmen. Unsere Erfolgsquote vor Gericht liegt bei über 98%. Unser Team erledigt den gesamten Papierkram und alle rechtlichen Schritte, damit Du Dein Geld einfach und stressfrei erhältst.

Mythos 5: Du musst die Entschädigung direkt bei der Airline einfordern

Was stimmt: Ja, Du kannst den Antrag direkt bei der Airline stellen. Doch wenn Du mit Spezialisten wie MYFLYRIGHT zusammenarbeitest, wird der Prozess einfacher und effektiver. Wir haben das juristische Fachwissen und jahrelange Erfahrung mit solchen Fällen. Selbst wenn Dein Antrag zunächst abgelehnt wurde, können wir ihn erneut prüfen und weiterverfolgen.

Häufig gestellte Fragen

Q: Wann ist mein Flug für eine Entschädigung berechtigt?

A: Dein Flug ist nur dann entschädigungsfähig, wenn die Verspätung oder Annullierung auf Probleme der Airline zurückzuführen ist. Dazu können technische Defekte oder Probleme mit der Crew gehören. Wetterbedingungen oder Streiks der Flugsicherung, die außerhalb der Verantwortung der Airline liegen, führen nicht zu einer Entschädigung.

Q: Wie wird die Entschädigungssumme berechnet?

A: Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz gemäß EC261:

  • LH10 – London Heathrow → Hamburg - 250€ (bis zu 1.500 km)
  • IB12 – Hamburg → Madrid - 400€ (zwischen 1.500 km und 3.500 km)
  • UA16 – Madrid → New York - 600€ (ab 3.500 km)

Q: Wenn ich einen Essensgutschein oder eine Umbuchung akzeptiere, kann ich dann noch eine finanzielle Entschädigung fordern?

A: Ja! Eine Mahlzeit oder eine Umbuchung bedeutet nicht, dass Du auf Deine finanzielle Entschädigung verzichtest. Wenn Du jedoch eine alternative Entschädigung wie einen Reisegutschein akzeptierst, verlierst Du oft das Recht auf eine finanzielle Entschädigung.

Q: Wie lange habe ich Zeit, meinen Antrag einzureichen?

A: Jedes EU-Land hat unterschiedliche Fristen für Entschädigungsanträge. In manchen Ländern sind es 3 Jahre, in anderen 5 Jahre. Lustige Fakten: In Luxemburg hast Du 10 Jahre Zeit und in Malta gibt es gar keine Frist!

Q: Ist der Prozess wirklich so kompliziert?

A: Ja, es kann nach viel Arbeit aussehen, weil Du Bordkarten, Quittungen und Nachrichten der Airline sammeln musst. Aber genau hier kommt MYFLYRIGHT ins Spiel: Wir kümmern uns um den gesamten Prozess für Dich und sorgen dafür, dass Du Dein Geld mit minimalem Aufwand bekommst.

Q: Welche Dokumente sollte ich aufbewahren?

A: Bewahre immer Originale, Scans und digitale Kopien Deiner Bordkarte, Quittungen für Extrakosten, Tickets und Alternativflüge auf. Sicher ist sicher!

Jetzt, da wir alle Mythen entlarvt, die wahren Fakten erklärt und die wichtigsten Fragen beantwortet haben, kannst Du mit Sicherheit Deine Rechte geltend machen. Bei MYFLYRIGHT helfen wir Dir, Dein Geld schnell und ohne Stress zurückzubekommen, denn Du hast eine faire Behandlung verdient, wenn Deine Reise nicht wie geplant verläuft!

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Über MYFLYRIGHT

MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.

Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.

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