Ungarisches Oberstes Gericht verhängt Strafe gegen Ryanair

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Ryanair, Europas führende Billigfluggesellschaft, sieht sich einer saftigen Geldstrafe von über einer halben Million US-Dollar gegenüber, nachdem der ungarische Oberste Gerichtshof eine frühere Anordnung im Zusammenhang mit Verbraucherschutzgesetzen bestätigt hat. Diese neueste Geldstrafe in Höhe von rund 545.000 US-Dollar ist das Ergebnis der Tatsache, dass die Fluggesellschaft die Passagiere nicht über eine Flugverspätung informiert hat, die in diesem Jahr aufgetreten ist. Trotz ihrer Rolle als wichtiger Akteur in der weltweiten Erholung der Luftfahrt hat Ryanair weiterhin mit rechtlichen Streitigkeiten im Zusammenhang mit Verstößen gegen den Verbraucherschutz zu kämpfen.

Ungarisches Gericht bestätigt die Anordnung zum Verbraucherschutz

In einer kürzlichen Entscheidung hat der Budapester Oberste Gerichtshof Ryanair angewiesen, 200 Millionen ungarische Forint (entspricht etwa 545.000 US-Dollar) wegen Verstoßes gegen das Verbraucherschutzgesetz zu zahlen. Der Vorfall, um den es geht, betrifft eine Flugverspätung auf einem Ryanair-Flug von Budapest nach Gran Canaria im Februar. Während dieser Verzögerung hat die Fluggesellschaft die Passagiere nicht ausreichend über die Änderung des Flugplans informiert und die entsprechenden Verfahren zur Bewältigung solcher Situationen nicht eingehalten. Das ungarische Oberste Gericht, bekannt als die Kúria von Ungarn, hat nun zugunsten der Passagiere entschieden und seine Entscheidung zur Bestrafung der Billigfluggesellschaft bestätigt.

Ryanair: Weitere Verstöße gegen das Verbraucherrecht

Dies ist nicht das erste Mal, dass Ryanair Geldstrafen für Verstöße gegen das Verbraucherrecht auferlegt wurden. Im August sah sich die Fluggesellschaft einer erheblichen Strafe von 5,6 Millionen Euro (etwa 6,1 Millionen US-Dollar) gegenüber, weil sie Passagiere nach einem Streik der Kabinenbesatzung im Jahr 2018 nicht entschädigte. Dieser zweitägige Streik führte zur Annullierung von über 300 Flügen an spanischen Flughäfen. Trotz Ryanairs Berufung gegen die Strafe wurde diese letztendlich vom Obersten Gericht abgelehnt. Das Urteil stellte fest, dass Ryanair gegen die EU-Gesetzgebung zur Unterstützung von Passagieren bei Verspätungen und Annullierungen verstoßen hatte. Das EU261-Gesetz besagt, dass Passagiere eine Entschädigung beanspruchen können, wenn Flugstörungen nicht durch externe Faktoren verursacht wurden, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen.

Ryanairs Geschichte mit rechtlichen Herausforderungen

Obwohl Ryanair seinen gerechten Anteil an rechtlichen Herausforderungen hatte, konnte die Fluggesellschaft in der Vergangenheit auch günstige Urteile erzielen. Im Juni 2022 führte die ungarische Regierung eine Steuer für Unternehmen mit starker finanzieller Leistung ein, als Reaktion auf den durch den Konflikt in der Ukraine verursachten Inflationsdruck. Ryanair, als eines der betroffenen Unternehmen, setzte sich dafür ein, die Steuer abzuschaffen, mit der Begründung, dass sie Flüge und den Tourismus nach Ungarn negativ beeinflussen könnte. Im Anschluss daran fand eine Untersuchung zum Verbraucherschutz durch das Budapester Oberste Gericht heraus, dass Ryanair in irreführende Praktiken verwickelt war, was zu einer Strafe von 763.000 Euro führte. Diese Strafe wurde jedoch später vom Metropolgericht Budapest aufgehoben.

Trotz anhaltender rechtlicher Auseinandersetzungen bleibt Ryanair an vorderster Front der weltweiten Erholung der Luftfahrt. Laut dem OAG-Bericht zu den Flugfrequenzen und Kapazitätstrends im Oktober stehen Ryanair und IndiGo aus Indien an vorderster Stelle der Erholung der Luftfahrt. Beide Fluggesellschaften fliegen jetzt in höherer Frequenz als 2019. Während Ryanair also mit Geldstrafen und rechtlichen Herausforderungen im Zusammenhang mit Verstößen gegen das Verbraucherrecht zu kämpfen hat, bleibt ihr Engagement für kostengünstiges Fliegen unerschütterlich, und sie spielt eine entscheidende Rolle bei der Wiederbelebung der Luftfahrtbranche auf globaler Ebene.

Die kürzliche Geldstrafe des ungarischen Obersten Gerichtshofs ist ein weiteres Kapitel in Ryanairs Geschichte rechtlicher Auseinandersetzungen über Verstöße gegen das Verbraucherrecht. Obwohl die Fluggesellschaft finanzielle Strafen für ihre Nichteinhaltung von Verbrauchergesetzen zahlen muss, bleibt sie eine dominierende Kraft in der laufenden Erholung der Luftfahrtbranche. Während Ryanair diese rechtlichen Herausforderungen bewältigt, betonen Gerichtsentscheidungen wie diese die Notwendigkeit für Fluggesellschaften, die Rechte der Verbraucher zu wahren und sich an die EU-Vorschriften zu halten, während sie effiziente und kostengünstige Flugreisedienste anbieten.

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MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.

Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.

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