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Unsere Leistungen im Flugrecht im Überblick
Wir von MYFLYRIGHT sind Experten für Flugrecht und unterstützen Flugpassagiere bei der Durchsetzung ihrer Rechte bei den folgenden Problemen:
- Flugunregelmäßigkeiten: Bei Flugverspätung, Flugausfall oder Boardingverweigerung hast Du Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 € - 600 €.
- Gepäckprobleme: Wenn Dein Koffer verloren geht, verspätet oder beschädigt am Zielort ankommt, kannst Du bis zu 1 500 € an Schadenersatz verlangen.
- Ticketrückerstattung: Stornierst Du Dein Ticket, bekommst Du in jedem Fall die erstattungsfähigen Kosten zurückgezahlt, die bis zu 70% des gesamten Flugticketpreises ausmachen können.
Dieses Kapitel verschafft Dir einen Überblick über die Voraussetzungen, unter denen Entschädigungsansprüche entstehen, deren Höhe sowie die Fristen, die bei der Entschädigungsdurchsetzung eingehalten werden müssen. Für Dein konkretes Problem findest Du dann unter den jeweiligen Kapiteln genauere Informationen sowie eine detaillierte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Vorgehensweise bei eigener Entschädigungsdurchsetzung inklusive Musterbriefe.
Leider ist sich die Mehrheit der Passagiere ihrer Flugrechte nicht ausreichend bewusst. Lediglich ein kleiner Teil der geschädigten Passagiere kann ihre Ansprüche eigenständig erfolgreich durchsetzen, da die Fluggesellschaften vom Unwissen der Passagiere profitieren, um eine Entschädigungszahlung zu vermeiden.
MYFLYRIGHT will dieser Ungerechtigkeit ein Ende setzen. Mithilfe unseres Entschädigungsrechners kannst Du schnell und kostenlos prüfen, ob in Deinem konkreten Fall überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung besteht und wie hoch die Entschädigungssumme ausfallen würde. Bei Interesse kannst Du anschließend unsere Dienste in Anspruch nehmen.
Wir haben zwei Verfahrensarten: Du kannst uns mit der Durchsetzung Deiner Ansprüche beauftragen (Inkasso-Dienst) oder - nur in ausgewählten Fällen - Deine Rechte verkaufen und innerhalb von 24 Stunden die entsprechende Entschädigungssumme auf Dein Konto überwiesen bekommen (Sofortentschädigung). Entscheidest Du Dich für die erste Möglichkeit, so nimmst Du eine längere Wartezeit in Anspruch (in der Regel 4–10 Wochen) und die Servicegebühr beträgt 25% der Entschädigungssumme zzgl. MwSt. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%. Bei der zweiten Variante wird Dir die entsprechende Summe abzüglich einer Servicegebühr von 35% (zzgl. MwSt.) innerhalb von 24 Stunden auf Dein Konto überwiesen.
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug
Entschädigung bei Flugvorfällen: Flugrecht?
Es gibt eine ganze Reihe von Faktoren, die eine planmäßige Ankunft an Deinem Zielflughafen verhindern: Das Flugzeug kommt mit Verspätung am Ziel an, der Flug wird storniert oder Dein Boarding wird verweigert. Das ist natürlich äußerst ärgerlich und nervenaufreibend. Gut, dass man in solchen Fällen durch die EU-Verordnung 261 / 2004 geschützt ist und wenigstens monetär für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschädigt werden kann.
Entschädigung: Voraussetzungen bei Flugvorfällen
Damit ein Anspruch auf Entschädigungszahlung bzw. Serviceleistungen entsteht, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Flugverspätung: Dein Flug erreicht den Zielflughafen mindestens 3 Stunden später als geplant.
- Flugannullierung: Die Airline informiert Dich weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung.
- Nichtbeförderung: Du hast pünktlich und ordentlich eingecheckt und kannst alle erforderlichen Dokumente vorlegen. Trotzdem verweigert Dir die Airline die Flugbeförderung.
Bitte beachte: Diese Ansprüche sind von der EU-Verordnung 261 / 2004 geregelt und gelten für alle Flüge innerhalb der EU und für alle Flüge aus der EU hinaus. Sie greift auch bei allen Flügen aus Drittstaaten, die in der EU landen. In diesen Fällen muss die ausführende Airline allerdings ihren Hauptsitz in einem EU – Staat haben.
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Achtung: Ein Anspruch besteht immer nur dann, wenn die Flugunregelmäßigkeit nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist.
Höhe der Entschädigungsbeträge bei Flugvorfällen
Die Höhe der Entschädigungsbeträge liegt bei allen Flugunregelmäßigkeiten zwischen 250 € und 600 €. Wie viel Dir konkret zusteht, ist letztendlich von der Flugdistanz abhängig:
- 600 € – Für Flugstrecken über 3 500 Kilometer (über die EU hinaus).
- 400 € – Für Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern (über die EU hinaus) und für Flugstrecke über 1 500 Kilometer (innerhalb der EU).
- 250 € – Für Flugstrecken bis zu 1 500 Kilometer (innerhalb der EU).
Übersicht über die Höhe der Entschädigung nach Kilometerzahl:
Kürzung der Entschädigung bei Flugüberbuchung
Auch dann, wenn Du Dich für eine alternative Beförderung zum Endziel entscheiden solltest, können möglicherweise noch etwaige Entschädigungsansprüche bestehen. Diese betragen je nach Flugstrecke jedoch nur die Hälfte der oben genannten Angaben, sofern die Fluggesellschaft den Ersatzflug in einem entsprechenden Zeitfenster bereitstellen kann. Weitere Informationen zum Thema Überbuchung findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Überbuchung.
Die reduzierten Entschädigungszahlungen betragen je nach Zeitfenster und Entfernung:
- Bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1 500 km, die nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 125 €.
- Bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km, die nicht später als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 200 €.
- Bei allen anderen Flügen mit Distanzen über 3500 km, die innerhalb von vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 300 € Entschädigung.
Übersicht: Wann die Airline die Ausgleichzahlung kürzen kann
Du kannst gerne unseren Musterbrief benutzen, um Deine Rechte auf Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten zu beanspruchen.
Zusätzliche Leistungen und Schadensersatz
Laut der EU-Verordnung gibt es noch weitere Leistungen, die einem bei Flugunregelmäßigkeiten zustehen. Schon bei einer Wartezeit ab 2 Stunden muss die Airline ihre Passagiere mit Getränken und Mahlzeiten versorgen. Außerdem darf man 2 kostenlose Telefonate führen oder Faxe bzw. E-Mails verschicken.
Bei einer Annullierung, Boardingverweigerung oder einer Flugverspätung ab 5 Stunden hast Du zudem die Wahl zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel oder der Erstattung des Flugpreises. Wenn die Flugunregelmäßigkeit während einer bereits angetretenen Reise auftritt, hast Du auch einen Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Abflughafen.
Startet Dein neuer Flug erst am nächsten Tag, so muss die Airline auch die Kosten für eine Hotelübernachtung übernehmen.
Fristen bei Entschädigungsdurchsetzung
Auch wenn die Fluggastrechte für alle EU – Länder gleich sind, sind die Verfahren in den jeweiligen Ländern unterschiedlich. In Deutschland kannst Du anhand von 3 Faktoren auswählen, an welchem Gericht Du Deine Ansprüche geltend machen möchtest:
- An dem Gericht des Abflugortes.
- An dem Gericht des Ankunftsortes.
- An dem Gericht des Hauptsitzes der Airline.
Bei den Fristen für die Beanspruchung der Entschädigungszahlungen gibt es zwischen den verschiedenen EU – Ländern große Unterschiede. Daher ist es sehr wichtig, sich vorher über die genaue Frist für das jeweilige Land zu informieren. In der untenstehenden Tabelle haben wir einige EU – Länder herausgehoben und als Beispiele aufgeführt.
Schadensersatz bei Gepäckproblemen
Aufgrund von Flugverspätungen und dadurch entstandenen verpassten Anschlussflügen bleibt oft auch das Gepäck vorerst irgendwo auf der Strecke liegen. Durch grobe Handhabung kommt es auch nicht selten vor, dass Dein Gepäck beschädigt am Zielflughafen eintrifft. Unabhängig davon, welche Probleme Du mit Deinem Gepäck hast, Das Montrealer Übereinkommen sichert Dir Rechte auf Schadensersatzzahlungen zu.
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Schadensersatz: Voraussetzungen bei Unregelmäßigkeiten beim Gepäck
Laut dem Montrealer Übereinkommen bestehen Ansprüche auf Schadensersatzzahlungen bei internationalen Flügen zwischen den Staaten, die das Montrealer Übereinkommen ratifiziert haben, sowie bei Inlandsflügen innerhalb der EU.
Beachte aber, dass keine Ansprüche bestehen, wenn der Schaden aufgrund der Eigenart des Gepäckstücks entstanden ist bzw. schon vor dem Flug ein Mangel am Gepäck bestand, oder wenn der Passagier Mitschuld an der Gepäckbeschädigung trägt (etwa durch unsachgemäße Verpackung).
Schadensersatz: Höhe bei Gepäckproblemen
Bei Gepäckproblemen hat man Anspruch auf einen Schadensersatz von maximal 1 131 Sonderziehungsrechten (SZR). Diese künstliche Währung wurde vom internationalen Währungsfonds eingeführt, um eine Umrechnung in die jeweiligen Landeswährungen zu vereinfachen. Zurzeit entsprechen 1 131 SZR etwa 1 500 €.
Die Schadensersatzzahlung soll die folgenden Kosten abdecken:
- Bei Gepäckverspätung: Kosten für Notkäufe – Hygieneartikel und Kleidung. Die Airline zahlt allerdings nur für Artikel, die während der Zeit erworben wurden, als Du Dein Gepäck nicht bei Dir hattest. Auch für unnötige Luxusartikel übernimmt die Fluggesellschaft nicht die Kosten.
- Bei Gepäckbeschädigung: Kosten für Reparaturen oder den Zeitwert des Gepäckstücks bzw. für dessen beschädigten Inhalt.
- Bei Gepäckverlust: Kosten für Ersatzkäufe und den Zeitwert des Koffers.
Diese Summe von bis zu 1 500 € wird einmalig pro Person ausgezahlt. Um die Kosten von der Airline erstattet zu bekommen, musst Du alle notwendigen Belege / Quittungen als Nachweis einreichen.
Fristen für Schadensersatzforderung
Es ist äußerst wichtig, dass Du Dich bei Deiner Schadensersatzforderung an die gesetzlichen Fristen hältst, sonst verfällt Dein Anspruch.
- Bei einer Gepäckverspätung muss die Meldung innerhalb von 21 Tagen nach dessen Wiedererhalt erfolgen.
- Kommt Dein Koffer oder sein Inhalt beschädigt an, musst Du den Schaden innerhalb von 7 Tagen nach dessen Erhalt melden.
- Taucht Dein Koffer nach 21 Tagen noch nicht auf, gilt dieser als gänzlich verloren. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt in diesem Fall erst nach 2 Jahren. Maßgeblich ist das Datum der Ankunft Deines Fluges.
Tabellarische Übersicht der Fristen
Du kannst selbst einen Brief verfassen oder einfach unser Musterschreiben herunterladen und mit den notwenigen Informationen ausfüllen.
Flugstornierung
Heutzutage ist wegen der erschwinglichen Preise ein Flug schnell gebucht. Ebenso schnell kann es passieren, dass einem etwas dazwischenkommt und man den gebuchten Flug nicht antreten kann. Zum Glück ist man mittlerweile als Passagier rechtlich geschützt und kann zumindest einen Teil der entrichteten Kosten wieder zurückbekommen. Für Ticketbuchungen bzw. Ticketstornierungen gelten in Deutschland die Rechte des BGB.
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug
Voraussetzungen für Ticketrückerstattung
Bei einer Flugbuchung entsteht ein Werkvertrag nach § 631 BGB. Einen Werkvertrag darf man jederzeit und ohne Angabe von Gründen kündigen. Es ist also egal, ob Du kurz vor Reiseantritt krank geworden oder auf dem Weg zum Flughafen im Stau steckengeblieben bist – ein Anspruch auf die Erstattung, zumindest einiger Posten, des Flugtickets besteht immer, auch bei sogenannten „nicht stornierbaren“ Tickets.
Flugticket stornieren: Erstattungsfähige Kosten
Der Gesamtpreis eines Flugtickets setzt sich aus mehreren verschiedenen Posten zusammen, die einzeln aufgelistet werden müssen. Manche Kosten sind immer erstattungspflichtig, andere darf die Airline einbehalten:
- Kosten für Steuern und Gebühren fallen nicht an wenn der Passagier nicht mitfliegt und müssen in voller Höhe zurückgezahlt werden.
- Der reine Ticketpreis und die Transaktionsgebühren werden dagegen nicht immer zurückerstattet.
Frist für Rückerstattung der Flugkosten
Die Fristen für den Anspruch auf Rückerstattung von Steuern und Gebühren unterscheiden sich je nach EU-Land. In Deutschland verjährt der Anspruch auf Kostenrückerstattung bei Flugstornierungen erst nach 3 Jahren. Somit bleibt Dir genügend Zeit, die Erstattung Deiner Kosten durchzusetzen. Wenn Du dazu keine Zeit hast oder Dich ein Papierkrieg mit der Airline abschreckt, kannst Du es MYFLYRIGHT überlassen, die notwendigen Schritte zu unternehmen. Ein weiterer Vorteil: Wenn Du die Dienste von MYFLYRIGHT in Anspruch nimmst, trägst Du kein Kostenrisiko und sparst Dir die hohen Anwaltskosten. Eine Provision ist nur im Erfolgsfall fällig.
Untenstehend findest Du einen Musterbrief für die Forderung einer Ticketrückerstattung.
Wie hoch ist Dein Anspruch?