BGH stärkt Fluggastrechte - Flexible Umbuchung ohne Mehrkosten nach Flugausfällen

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In einem aktuellen Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Rechte von Fluggästen bei der Annullierung von Flügen gestärkt. Nach dem Urteil vom 27. Juni 2023 - Az. X ZR 50/22 - können Fluggäste nun selbst bestimmen, wann sie auf einen anderen Flug umgebucht werden wollen. Wichtig ist, dass die Fluggesellschaften keine zusätzlichen Gebühren oder Kosten für die Umbuchung auf den Ersatzflug erheben dürfen.

Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt, wie in Artikel 3 dargelegt, für Flüge, die von einem Flughafen in der Europäischen Union (EU) abfliegen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Außerdem gilt sie für Flüge, die auf einem EU-Flughafen ankommen, wenn sie von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden.

Unterstützung und Optionen für Fluggäste im Falle einer Flugannullierung

Gemäß Artikel 5 der Fluggastrechteverordnung haben Fluggäste bei Flugannullierungen bestimmte Ansprüche. Sie können zwischen einer Erstattung des Ticketpreises oder einer von der Fluggesellschaft angebotenen alternativen Beförderung (Umbuchung) wählen. Das jüngste BGH-Urteil bestätigt, dass Fluggäste das Recht haben, selbst zu entscheiden, wann sie auf einen anderen Flug umgebucht werden wollen. Diese Flexibilität wird gewährt, solange es auf dem gewünschten Ersatzflug noch freie Plätze gibt. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, die Umbuchung ohne zusätzliche Kosten und unter vergleichbaren Reisebedingungen anzubieten.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flüge, die von einem EU-Flughafen abfliegen, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft. Auch Flüge, die auf einem EU-Flughafen ankommen und von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt werden, fallen unter diese Verordnung. Diese Rechte gelten auch unter außergewöhnlichen Umständen, wie etwa der COVID-19-Pandemie.

In den Monaten März und April 2020 wurden zahlreiche Flüge aufgrund der Pandemie gestrichen. Die Fluggäste beriefen sich auf ihre Rechte nach der Fluggastrechteverordnung und entschieden sich für eine Verlegung ihrer Flüge auf Ostern 2021.

Die Lufthansa, die ausführende Fluggesellschaft, akzeptierte die Umbuchung, verlangte aber zusätzliche Kosten von den Fluggästen. Die Lufthansa argumentierte, die Gebühren seien gerechtfertigt, da der Ersatzflug erst im Folgejahr stattfinde und kein unmittelbarer zeitlicher Zusammenhang mit den ursprünglichen Reiseplänen bestehe.

Das erstinstanzliche Gericht in Köln entschied zunächst zu Gunsten der Passagiere und betonte die Freiheit der Passagiere, den neuen Reisezeitraum für den Ersatzflug zu wählen. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hob das Urteil in zweiter Instanz jedoch auf und berief sich dabei auf die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) für Werkverträge. Das OLG hielt einen zeitlichen Zusammenhang zwischen dem stornierten Flug, dem ursprünglichen Flug und dem Ersatzflug für erforderlich, der im vorliegenden Fall nicht gegeben war.

Der BGH ließ eine Revision zu und untersagte den Fluggesellschaften, für Ersatzflüge erhöhte Gebühren zu erheben oder entsprechende Umbuchungen vorzunehmen. Das Gericht betonte, dass es Fluggästen möglich sein sollte, ihre Flüge auf einen deutlich späteren Zeitpunkt zu verschieben, ohne dass ihnen zusätzliche Kosten entstehen, sofern freie Plätze vorhanden sind (Urteil vom 27. Juni 2023 - Az. X ZR 50/22).

Der BGH stellte klar, dass bei der Wahl einer alternativen Beförderung der Fluggast zu seinem Wunschtermin befördert werden muss. Ein zeitlicher Zusammenhang mit dem ursprünglichen Reisezeitraum ist auch dann nicht erforderlich, wenn der Fluggast einen Ersatzflug für einen anderen Termin wählt; allerdings muss der Ersatzflug von der gleichen Fluggesellschaft durchgeführt werden.

BGH-Urteil stärkt Rechte von Fluggästen und setzt Fluggesellschaften Grenzen

Das Urteil des BGH vom 27. Juni 2023 stärkt die Fluggastrechte und unterstreicht die Grenzen, die den Fluggesellschaften gesetzt sind. Fluggäste haben Rechte, die von den Fluggesellschaften nicht missachtet werden dürfen. Der BGH erinnert die Fluggesellschaften an ihre Pflicht, sich an vertragliche Vereinbarungen zu halten.

Die Fluggäste haben nun einen klareren Weg, ihre Rechte geltend zu machen, da sie wissen, dass sie, wenn sie einen Vertrag mit einer Fluggesellschaft geschlossen und für die Beförderung bezahlt haben, aber nicht wie vereinbart befördert wurden, Anspruch darauf haben, von der jeweiligen Fluggesellschaft ohne zusätzliche Kosten befördert zu werden.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Entscheidung des BGH die Rechte der Fluggäste stärkt und unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Fluggesellschaften ihren vertraglichen Verpflichtungen nachkommen. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt die Verbraucher und ergänzt die nationalen Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten. Wenn Du es wünschst, verfolgt MYFLYRIGHT Deinen Fall gegen die Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko. Gib einfach Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein, und wir erledigen die Arbeit für Dich, ohne jedes Kostenrisiko.

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