EasyJet entschuldigt sich für Schnee-Irrtum im August
EasyJet, eine bekannte Billigfluggesellschaft, hat sich entschuldigt, nachdem ein Kommunikationsfehler Passagiere glauben ließ, ihre Flugverspätung im August sei auf die Notwendigkeit zurückzuführen, Schnee von der Landebahn zu räumen – ein unwahrscheinliches Szenario für Mitte August.
EasyJet-Flug EZY5104
Passagiere des Fluges EZY5104, der am Montag, den 15. August, von Jersey nach Gatwick ging, hatten eine Verspätung von über drei Stunden. Einige Passagiere beantragten eine Entschädigung für die Störung, wurden jedoch darüber informiert, dass die Verspätung auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen sei, die Fluggesellschaften in der Regel von der Gewährung einer Entschädigung befreien.
Der ursprünglich für 8:45 Uhr geplante Abflug startete schließlich um 12:12 Uhr, was zu einer erheblichen Verspätung führte, die Reisende verärgerte und nach Antworten suchen ließ.
In einer E-Mail-Mitteilung an die betroffenen Passagiere führte EasyJet die Verzögerung auf die Schneeräumung auf der Landebahn des Flughafens Jersey zurück, die in der Folge zu einem Dominoeffekt von Verspätungen bei mehreren Flügen und Fluggesellschaften führte.
Reaktionen auf die Schneeräumung im August
Auf Social-Media-Plattformen gab es eine Flut von Posts von Passagieren, die die Schnee-Erklärung unglaubwürdig fanden, da Schnee im August selten vorkommt.
Später stellte die Fluggesellschaft jedoch klar, dass die Erklärung zur Schneeräumung auf „menschliches Versagen“ zurückzuführen sei. Die eigentliche Ursache für die Verzögerung waren laut EasyJet widrige Wetterbedingungen und Nebel.
Ein Vertreter von EasyJet äußerte sein Bedauern über die Verbreitung falscher Informationen und erklärte: „Wir entschuldigen uns bei den Passagieren für die ungenauen Angaben zu den spezifischen Wetterbedingungen, die zu der Verzögerung geführt haben.“
EasyJet bleibt bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen
Der Sprecher stellte aber klar, dass die Verspätung trotz der fehlerhaften Kommunikation immer noch auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sei, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft lägen und Passagiere möglicherweise vom Anspruch auf Entschädigung ausgeschlossen seien.
Der Vertreter bekräftigte seinen Standpunkt und betonte: „EasyJet ist verpflichtet, eine Entschädigung zu leisten, wenn die erforderlichen Kriterien erfüllt sind.“
Der Vorfall erinnert daran, wie wichtig eine genaue und transparente Kommunikation mit Passagieren bei Flugunterbrechungen ist, und unterstreicht die Notwendigkeit einer präzisen Übermittlung von Informationen, die sich auf die Reisepläne und Erwartungen der Passagiere auswirken. Hattest Du ähnliche Schwierigkeiten auf Deiner Reise? Du kannst Deinen Fall jederzeit bei uns unter www.myflyright.com einreichen und wir prüfen, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast.
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Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug