Entschädigung für Deine Flugannullierung: Anleitung
Flugannullierungen durch die Fluggesellschaft können Reisepläne ordentlich durcheinander bringen und führen oft zu Unmut und Unannehmlichkeiten. Wenn Dein Flug jedoch innerhalb der Europäischen Union stattfindet, greift die EU-Verordnung 261/2004, die Passagiere schützt und Regeln für Entschädigungen festlegt. Diese Verordnung stellt sicher, dass Fluggäste fair entschädigt werden, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen. Dieser Leitfaden führt Dich Schritt für Schritt durch den Prozess der Beantragung einer Entschädigung für Flugannullierungen innerhalb der EU.
Fluggastrechte: EU-Verordnung 261/2004
Die Verordnung 261/2004 bietet Schutz für Reisende, die von Flughäfen in der EU starten oder mit in der EU ansässigen Fluggesellschaften reisen. Laut dieser Regelung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung, Rückerstattungen oder alternative Flüge, wenn ihr Flug storniert wird. Eine Entschädigung entfällt jedoch, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung mehr als zwei Wochen im Voraus mitteilt oder wenn außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter oder Streiks vorliegen.
Flugausfall: Deine Optionen
Im Falle einer Annullierung hast Du das Recht auf eine alternative Beförderung ohne zusätzliche Kosten. Sollte der neue Flug später als geplant starten, hast Du Anspruch auf Verpflegung und gegebenenfalls eine Unterkunft. Du kannst auch die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen, wenn die Annullierung Deine Reisepläne beeinträchtigt und Du die Reise nicht mehr antreten möchtest. Manchmal bieten Fluggesellschaften Reisegutscheine an, aber Du bist nicht verpflichtet, diese anzunehmen und kannst stattdessen eine Barauszahlung verlangen.
Anspruchsberechtigung prüfen
Die Entschädigungshöhe hängt davon ab, wann die Annullierung mitgeteilt wurde und wie lange die Verzögerung letztlich war. Wenn die Fluggesellschaft Dich weniger als zwei Wochen vor Abflug informiert und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, kannst Du Anspruch auf Entschädigung erheben.
Wie hoch ist der Entschädigungsbetrag?
Die Entschädigung, die Dir zusteht, richtet sich nach der Flugdistanz und der Länge der Verzögerung:
- 250 € für Flüge bis 1.500 km
- 400 € für Flüge zwischen 1.500 und 3.500 km
- 600 € für Flüge über 3.500 km
Falls der Ersatzflug nur zwei bis vier Stunden später ankommt (je nach Entfernung), kann die Entschädigung um 50 % gekürzt werden.
Unterlagen sammeln
Um eine Entschädigung zu beantragen, solltest Du alle relevanten Dokumente bereithalten. Dazu gehören die Buchungsbestätigung oder Bordkarten, das Datum und die Uhrzeit der Annullierungsbenachrichtigung (per E-Mail oder SMS) sowie alle Belege für Verpflegungs- oder Übernachtungskosten, falls die Fluggesellschaft diese nicht übernommen hat.
Entschädigungsanspruch einreichen
Sobald alle Dokumente vorliegen, kannst Du den Antrag stellen. Gehe wie folgt vor:
Kontaktiere die Fluggesellschaft: Nutze die Webseite oder Kundenservice-Kanäle der Airline und verweise auf die EU-Verordnung 261/2004.
Gib Flugdaten an: Nenne Flugnummer, Route, Datum und Details zur Annullierung.
Erläutere den Anspruch: Fordere den entsprechenden Entschädigungsbetrag und füge alle relevanten Dokumente bei. Die meisten Fluggesellschaften antworten innerhalb weniger Wochen.
Was tun, wenn die Airline den Anspruch ablehnt?
Falls die Fluggesellschaft Deinen Anspruch ablehnt, kannst Du verschiedene Optionen prüfen. Du kannst rechtliche Schritte einleiten oder MYFLYRIGHT für eine Unterstützung bei der Einreichung und Abwicklung Deines Falls kontaktieren.
Entschädigung rückwirkend bis zu 3 Jahre einreichen
In den meisten EU-Ländern können Ansprüche bis zu drei Jahre nach der Annullierung rückwirkend geltend gemacht werden. Prüfe hierfür die Verjährungsfrist im jeweiligen Land.
Wie MYFLYRIGHT Dir helfen kann
Die Beantragung einer Entschädigung kann kompliziert sein, besonders wenn Fluggesellschaften sich querstellen. MYFLYRIGHT übernimmt den gesamten Anspruchsprozess für Dich und stellt sicher, dass Dir die Entschädigung zusteht. Von der Berechnung des Betrags bis zur Bearbeitung von Ablehnungen – das MYFLYRIGHT-Team setzt sich für Dein Recht ein und sorgt dafür, dass Du die Entschädigung erhältst, die Dir zusteht.
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Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug