Rollstuhlfahrer dürfen Flugzeug als Erste verlassen
Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe
In der aktuellen Gerichtswoche gab es wieder einige interessante Urteile, die Auswirkungen auf unser alltägliches Leben haben können. Unter ihnen ragt ein besonderes Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, das für mehr Fairness und Rücksicht für mobilitätsbeeinträchtigte Passagiere sorgt.
Mehr Gerechtigkeit für mobilitätsbeeinträchtigte Passagiere
Emil Exkursion, ein Rollstuhlfahrer, unternahm gemeinsam mit seiner Frau im Mai 2019 eine Reise nach Sankt Petersburg. Für die Reise buchte er Flüge von Frankfurt am Main mit einem Zwischenstopp in Budapest. Doch beim Umsteigen in Ungarn wurde es knapp, und trotzdem mussten er und seine Frau als letzte Passagiere das Flugzeug verlassen. Die Zeit reichte nicht aus, um den Anschlussflug nach Sankt Petersburg zu erreichen. Als Konsequenz mussten sie neue Tickets zu einem Preis von 227 Euro pro Person erwerben und kamen knapp zehn Stunden später als geplant an ihrem Zielort an.
Infolgedessen entschieden sich der Rollstuhlfahrer und seine Frau, auf Entschädigung zu klagen. Und ihre Klage war berechtigt, wie der Bundesgerichtshof in Karlsruhe nun feststellte. Gemäß der Fluggastrechteverordnung sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, mobilitätsbeeinträchtigte Passagiere vorrangig zu behandeln. Dazu gehört es, dass sie als Erste in das Flugzeug einsteigen und auch als Erste wieder aussteigen dürfen. Genau diese bevorzugte Behandlung wurde von der Fluggesellschaft versäumt, was zu der entstandenen Verspätung führte.
Entscheidung des Gerichts zugunsten des Fluggasts mit Behinderung
Das Gericht entschied zugunsten des Paares Exkursion und verpflichtete die Fluggesellschaft dazu, nicht nur die Kosten für die neuen Tickets zu tragen, sondern auch eine Ausgleichszahlung von 800 Euro für die Flugverspätung von über drei Stunden zu zahlen. Hattest Du ähnliche Schwierigkeiten auf Deiner Reise? Du kannst Deinen Fall jederzeit bei uns unter www.myflyright.com einreichen und wir prüfen, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast.
Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Anerkennung und Sensibilität gegenüber den Bedürfnissen von mobilitätsbeeinträchtigten Reisenden. Es soll sicherstellen, dass diese Passagiere angemessen behandelt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs setzt ein Zeichen für mehr Barrierefreiheit im Luftverkehr und erinnert daran, dass Rücksichtnahme und Gleichbehandlung für alle Passagiere von höchster Bedeutung sind.
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Über MYFLYRIGHT
MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug