Sind Geschäftsreisen schädlich für die Umwelt?
Und können Beschränkungen des Geschäftsflugverkehrs den Klimawandel aufhalten?
Die Frage, ob Beschränkungen des Geschäftsflugverkehrs zur Bekämpfung des Klimawandels beitragen können, ist Gegenstand einer öffentlichen Debatte, insbesondere in der Wirtschaft. Es ist erwähnenswert, dass die meisten Einzelflüge mit Kleinflugzeugen, die etwa 90 Prozent ausmachen, keine Privatreisen sind, sondern Geschäftsreisen zu Zielen, die entweder nicht von kommerziellen Fluggesellschaften angeflogen werden oder nur schwer und unter großem Zeitaufwand zu erreichen sind.
Aufgrund der höheren Kosten im Vergleich zu kommerziellen Flügen werden diese Flüge von Unternehmen und Konzernen nur in dringenden Fällen in Anspruch genommen. Infolgedessen ist die Zahl der Privatjets nach wie vor relativ gering, aber diese spielen eine wichtige Rolle, insbesondere für dezentrale Unternehmensstandorte.
Die gesamte europäische Geschäftsluftfahrt, einschließlich Privatflüge, Organtransporte und Rettungseinsätze, trägt nur 0,008 Prozent zu den europäischen CO2-Emissionen bei. Der Anteil von Privatflügen an den CO2-Emissionen insgesamt ist also verschwindend gering.
Die Geschäftsluftfahrt setzt auf nachhaltige Kraftstoffe
Die Geschäftsluftfahrt arbeitet aktiv daran, ihre CO2-Emissionen weiter zu reduzieren, vor allem durch die schnelle und umfassende Einführung von kohlenstoffneutralen Kraftstoffen wie Sustainable Aviation Fuels (SAF). SAF umfasst alle nachhaltig produzierten Kraftstoffe, die nicht auf fossilen Brennstoffen beruhen. Dazu gehören Power-to-Liquid-Kraftstoffe (PtL) und Biokraftstoffe.
Biokraftstoffe können aus Quellen wie öl- und zellulosereichen Pflanzen oder Bioabfällen gewonnen werden. PtL-Kraftstoffe werden durch Synthese eines Gases aus Wasserstoff und Kohlendioxid hergestellt. Das Gas, die Pflanzen und die Bioabfälle können dann in verschiedenen Verfahren in Flugkerosin umgewandelt werden.
Greenpeace-Forderung nach Beschränkungen für Geschäftsreisen
Greenpeace setzt sich für Beschränkungen von Privatjets in der EU ein: „Privatjets und Luxusemissionen sind in der EU derzeit nicht reguliert, obwohl sie die klimaschädlichste und ungerechteste Form des Transports pro Passagier und Kilometer sind. Privatjets verursachen bis zu 14 Mal mehr CO2-Emissionen pro Passagier als ein durchschnittliches Verkehrsflugzeug und 50 Mal mehr als Züge.“ Kürzlich hat Greenpeace einen Bericht veröffentlicht, der die rekordverdächtige Anzahl klimaschädlicher Privatflüge in Europa aufzeigt. Ein Verbot dieser unnötigen Luxusemissionen sei unerlässlich.
Die Geschäftsluftfahrt erkennt zwar die Notwendigkeit an, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, aber die Auswirkungen von Privatflügen auf die gesamten CO2-Emissionen sind minimal. Der Sektor arbeitet aktiv daran, seinen CO2-Fußabdruck zu verringern, indem er nachhaltige Flugkraftstoffe einsetzt. Es ist jedoch von entscheidender Bedeutung, dass Politiker und Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ihre Taten mit ihrer Rhetorik zum Klimawandel in Einklang bringen, wenn man die Umweltauswirkungen und die Kosten für den Steuerzahler bedenkt, die mit Privatjetreisen verbunden sind. Strengere Vorschriften und mehr Verantwortlichkeit können zu einer nachhaltigeren Luftfahrtindustrie beitragen.
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MYFLYRIGHT ist ein juristisches Technologieunternehmen, das sich auf die Unterstützung von Fluggästen spezialisiert hat, die von Flugverspätungen, Flugausfällen, Nichtbeförderung, verspätetem oder verlorenem Gepäck und der Rückerstattung nicht verwendeter Flugtickets betroffen sind. MYFLYRIGHT wurde 2016 in Hamburg gegründet. Das Unternehmen verfügt über 3 Niederlassungen, hat seinen Hauptsitz in Hamburg und Niederlassungen in Prag, Tschechien und Saporischschja, Ukraine. Derzeit beschäftigt MYFLYRIGHT ein Team von rund 25 Mitarbeitern in den Bereichen Marketing, Operations, Recht, Kundenbetreuung und IT. Die Organisation ist in fünf Märkten tätig: Deutschland, Großbritannien, Rumänien, Österreich und der Schweiz.
Das Ziel von MYFLYRIGHT ist es, allen Fluggästen, die auf Unregelmäßigkeiten bei ihrer Beförderung stoßen, Zugang zur Justiz zu verschaffen. Insbesondere werden 75% aller Entschädigungsanträge von Passagieren abgelehnt. Während MYFLYRIGHT in mehr als 98% der Fälle in der Lage ist, geltend gemachte Kundenforderungen vor Gericht erfolgreich zu erfüllen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
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Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
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Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug