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Ver.di-Streik 2025: Rechte für Flugreisende

Ein Sturm auf dem Rollfeld: VER.DI-Streiks in Deutschland

Der Oktober brachte Turbulenzen an Deutschlands Himmel. Am 3. Oktober 2025 traten die Flughafenbeschäftigten der Gewerkschaft VER.DI in den Streik. Am Flughafen Frankfurt, dem verkehrsreichsten Drehkreuz des Landes, wurden nur 62 von 1.116 geplanten Flügen durchgeführt. Faktisch war der Flughafen nahezu lahmgelegt.

Es handelte sich nicht um ein spontanes Ereignis, sondern um die Fortsetzung eines langjährigen Konflikts um Löhne, Personal und Arbeitsbedingungen. Doch der Streik am 3. Oktober markierte die bisher stärkste Eskalation dieses Herbstes.

Bis Mitte Oktober wurden keine neuen Streiktermine offiziell bestätigt. Doch die Spannung bleibt hoch. Die Lufthansa-Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hatte bereits am 30. September ein Streikmandat erhalten. Zwar verhinderten Verhandlungen Anfang Oktober einen sofortigen Ausstand, doch die Streikdrohung bleibt bestehen.

Über Europa ziehen Streikwolken auf

Deutschland ist nicht allein. In ganz Europa setzen Gewerkschaften diesen Herbst auf Arbeitskampfmaßnahmen:

  • Belgien (14. Oktober): Ein landesweiter Streik brachte den Flugverkehr zum Erliegen. Alle Abflüge in Charleroi wurden gestrichen, die meisten Flüge ab Brüssel ebenfalls. Der öffentliche Verkehr war stark betroffen.

  • Italien (Oktober): In Rom (FCO/CIA) sorgte ein vierstündiger Ausstand (12:00–16:00 Uhr) am 13. Oktober für Störungen. Ein 24-Stunden-Generalstreik ist für den 29. Oktober geplant – betroffen sind u. a. Mailand-Linate, Florenz und Pisa.

  • Spanien (Aug–Dez): Ryanairs Bodenabfertigungstochter Azul Handling führt seit dem 15. August rollierende Streiks an Mi/Fr/Sa/So durch (05:00–09:00, 12:00–15:00, 21:00–23:59). Seit 1. Oktober hat die spanische Regierung Mindestdienste angeordnet, um das Chaos zu begrenzen.

  • Frankreich: Die Flugsicherungsgewerkschaften drohen mit massiven Streiks. Airlines wie IAG und Ryanair kritisieren die wiederholten Störungen scharf.

  • Weitere Länder: In Griechenland, Litauen und anderen Staaten werden Mitte Oktober koordinierte Streiks erwartet – die Auswirkungen auf den europäischen Luftraum dürften zunehmen.

Was Reisende tun können – mehr als nur abwarten

Streiks bringen Unordnung – aber Du bist nicht völlig machtlos. So kannst Du Dich wappnen:

  • Ab 48 Stunden vor Abflug aufmerksam bleiben. Airlines und Flughäfen geben Streikwarnungen oft kurzfristig heraus.

  • Worst Case einplanen. Buche Frühflüge, lasse Pufferzeiten bei Anschlussflügen und reise nur mit Handgepäck.

  • Alles dokumentieren. Boardingpässe, Verspätungs- oder Annullierungsbestätigungen, Belege für Mahlzeiten, Hotels oder Transfers sind Deine Nachweise.

  • Deine Rechte kennen (EU261/2004):

    • Bei externen Streiks (z. B. Flugsicherung, Bodenpersonal, Sicherheit) besteht meist kein Anspruch auf Entschädigung, aber Airlines müssen Betreuung bieten (Verpflegung, Hotel, Umbuchung oder Rückerstattung).

    • Bei Streiks des Airline-Personals kann Entschädigung zustehen – je nach Situation.

  • Schnell handeln. Je früher Du Deinen Anspruch geltend machst, desto besser. In manchen Ländern gelten Fristen (z. B. 6 Monate).

Wie MYFLYRIGHT helfen kann

Wenn Dein Flug durch einen Streik annulliert oder stark verspätet wurde, hilft MYFLYRIGHT Dir, alle erstattungsfähigen Kosten gemäß EU261/2004 geltend zu machen – darunter Mahlzeiten, Getränke, Hotelkosten, Bodenverkehr und Rückerstattung oder Umbuchung.

Selbst wenn bei externen Streiks (z. B. Flugsicherung, Sicherheit, Bodenpersonal) keine Geldentschädigung geschuldet ist, kannst Du Ersatz verlangen, falls die Airline keine Betreuung angeboten hat.

Wenn der Streik vom Airline-Personal selbst ausging, prüfen wir zusätzlich Deinen Anspruch auf Entschädigung.
Sende uns einfach Deine Buchungsbestätigung, Bordkarte, Mitteilungen der Airline und Belege – wir prüfen, reichen ein und verfolgen den Fall bis zur Auszahlung.

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lost
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gate-closed
Ticket-
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