Flug stornieren / Flugerstattung
Ein individuelles Erstattungsangebot für Dein nicht genutztes Flugticket erhalten
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Flugerstattung der Ticketkosten
Es gibt viele verschiedene Gründe für eine vorzeitige Flugstornierung. Was viele nicht wissen: Auch bei einer Stornierung seitens des Flugpassagiers hat man ein Recht darauf, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen.
Ein Flugticket besteht aus 3 Kostenblöcken: dem Basistarif, den Steuern und den Gebühren. Grundsätzlich gilt: Auch wenn Du einen Flug von Dir aus stornierst bzw. nicht am Flughafen erscheinst, ohne es vorher anzukündigen (No-Show), bekommst Du in jedem Fall die Kosten für die Steuern und Flughafengebühren zurückerstattet.
Die Steuern und Gebühren können allein schon bis zu 70% des gesamten Flugtickets ausmachen. Der Basistarif wird Dir dagegen nur zurückgezahlt, wenn Dein Ticket weiterverkauft werden konnte und wenn es die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airline erlauben. In diesem Fall können bis zu 95% der gesamten Ticketpreise zurückerstattet werden.
Flugerstattung? Jetzt Ticketpreis erstatten lassen: so gehts!
Viele Airlines machen sich die Unwissenheit ihrer Kunden über ihre Rechte zunutze. Die Mission von MYFLYRIGHT ist es, Dich über Deine Rechte aufzuklären und Deine Ansprüche erfolgreich geltend zu machen. Auf der Seite von MYFLYRIGHT kannst Du völlig kostenlos die Höhe Deiner Ticketrückerstattung prüfen.
Bei Interesse setzt MYFLYRIGHT den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko durch. Unser erfahrenes Team nimmt sich Deiner Sache an und Du sparst Dir Zeit und Nerven. Bei Interesse kannst Du uns Deine Ansprüche verkaufen und wir überweisen Dir innerhalb von 24 Stunden die entsprechende Entschädigungssumme. Dabei wird Dir von uns ein individuelles Kaufangebot unterbreitet.
Flug stornieren – Geld zurück erhalten
Dumpingpreise und attraktive Angebote verlocken geradezu zum spontanen Kauf eines Flugtickets. Oft passiert das schon Monate vor dem geplanten Urlaub. Damit ist das Risiko, dass einem etwas dazwischenkommt, ziemlich hoch.
Du kannst Deinen Flug jederzeit vor Reisebeginn kündigen.
Ein Flugticket setzt sich aus unterschiedlichen Posten zusammen: Steuern,Gebühren und Zuschlägen und den reinen Flugkosten. Die Airline ist verpflichtet, für jeden nicht angetretenen Flug zumindest Steuern und Flughafengebühren in voller Höhe zu erstatten.
Der Kauf eines nicht stornierbaren Tickets bedeutet nicht, dass Du keinen Anspruch auf die Erstattung von den Steuern, Gebühren und Zuschlägen hast. Du hast lediglich keinen Anspruch auf die gezahlten Flugkosten, die nur einen Teil des gesamten Flugticketpreises ausmachen.
Flug Rückerstattung – Auflistung der Posten
Damit Du Dich im Dschungel der verschiedenen Begriffe besser orientieren kannst, erklären wir im Folgenden die wichtigsten Posten, aus denen sich ein Flugticket zusammensetzt. Die Airlines müssen nach einem Urteil des EuGH vom 6. Juli 2017, Rs. C-290/16 diese Posten einzeln auflisten.
- Ticketpreis (auch als reine Flugkosten oder Basistarif bezeichnet): Der eigentliche Preis, den die Airline für die Beförderung von A nach B verlangt.
- Bearbeitungsgebühr (Servicepauschale): Das sind die Kosten für das Ausstellen und den Vertrieb des Flugtickets. Die Reisebüros bekommen diese Pauschale seit 2004 anstelle einer Provision.
- Steuern und Gebühren: Kosten, die eine Airline an Dritte (den Flughafen) weiterleitet. Hierzu gehören Zoll- und Sicherheitsgebühren sowie Steuern, die von bestimmten Ländern abverlangt werden. Zu den Gebühren gehört auch das Gepäckentgelt, das bei Billigairlines nicht im Basispreis inbegriffen ist.
- Transaktionsgebühren: Gebühren, die bei einer Überweisung der Bank gezahlt werden.
- Treibstoffzuschlag (Kerosinzuschlag): Die Kosten, die pro Passagier für Sprit anfallen. Der Treibstoffzuschlag sollte eigentlich im Ticketpreis einbegriffen sein, da er nicht an Dritte abgegeben wird. Trotzdem wird er unter „Steuern und Gebühren“ aufgeführt.
- Zuschläge: Hierzu gehören personenbezogene Dienstleistungen (der Service an Board sowie Verpflegung).
Stornierung Flug: Höhe der Kostenerstattung
Bei einer Ticketstornierung muss Dir die Airline folgende Beträge zu 100% zurückzahlen:
- Flughafensteuern und -gebühren.
- Sicherheitssteuern und -abgaben.
- Treibstoffzuschlag.
Bei diesen Posten handelt es sich um Summen, welche die Airline an Dritte (z.B. den Flughafen) abgeben muss. Sie sind erst dann zu zahlen, wenn der Passagier die Flugreise angetreten hat. Fliegst Du nicht mit, spart sich die Airline diese Kosten und muss sie Dir zurückerstatten – egal, ob Dein Ticket stornierbar ist oder nicht. Der Treibstoffzuschlag ist weder eine Steuer, noch wird er an Dritte abgegeben. Trotzdem muss er in voller Höhe zurückerstattet werden, denn wenn Du nicht mitfliegst, verbrauchst Du auch kein Kerosin.
Die folgenden Beträge werden dagegen nicht immer zurückerstattet:
- Ticketpreis.
- Transaktionsgebühren.
Hat die Airline in ihren AGBs die Kündigung ausgeschlossen, werden Dir die Kosten für den Basispreis nicht zurückerstattet. Ansonsten gilt: Die Airline muss nachweisen, dass sie Deinen Platz nicht weiterverkaufen konnte und ihr dadurch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Tut sie das nicht, muss sie bis zu 95% des Ticketpreises erstatten.
Transaktionsgebühren, die Dir durch die Überweisung bei der Bank entstanden sind, werden von der Airline nicht zurückerstattet.
Stornierbare und nicht stornierbare Flugtickets
Viele Airlines bieten verschiedene Tarife für ein und denselben Flug an – einen stornierbaren und einen nicht stornierbaren. Entscheidest Du Dich für die günstigere Variante, verzichtest Du auf das Kündigungsrecht und musst folglich auch in Kauf nehmen, dass Du bei einer Stornierung den Ticketpreis nicht zurückbezahlt bekommst. Flugtickets aus einer höheren Tarifstufe sind zwar teurer, sichern Dir aber eine Erstattung des Basispreises zu.
Buchung stornieren - Stornogebühren?
Wie verhält es sich mit den Stornogebühren? Mit der Flugticketstornierung nimmst Du wie bei anderen Werkverträgen auch Dein gesetzliches Recht wahr. Durch die Erhebung einer Stornogebühr wirst Du unangemessen benachteiligt. Nach dem Urteil des EuGH Nr. 75/2017 vom 06.07.2017 dürfen Airlines keine pauschale Stornogebühr erheben. Lässt Du hingegen Dein Ticket durch ein Reisebüro stornieren, musst Du für diesen Service zahlen.
Flugticket stornieren laut BGB
Geht die Stornierung von Dir aus, bildet das BGB die rechtliche Grundlage.
Mit der Buchung eines Flugtickets schließt Du einen Flugbeförderungsvertrag ab. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 16. Februar 2016, Az. X ZR 97/14) handelt es sich dabei um einen Werkvertrag nach § 631 BGB und nicht um einen Reisevertrag.
§ 648 BGB gewährt Dir das Recht, den gebuchten Flug jederzeit zu kündigen. Die Airline hat wiederum das Recht, die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und der Erlösvorteile zu verlangen. Es wird davon ausgegangen, dass die Airline 5% des Ticketpreises für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Stornierungsprozess einbehalten darf.
Der Gerichtsstand, d.h. der Ort des zuständigen Gerichts, ist in der Regel der Sitz der Airline. Rechtsexperten teilen zunehmend die Auffassung, dass deutsche Kunden in Deutschland auf Basis des deutschen Rechts auf Erstattung klagen können.
Flugticket Rückerstattung bei „höherer Gewalt“
Flugangst oder Krankheit stellen prinzipiell keinen Grund für eine kostenlose Stornierung dar. Ist der Grund für Deinen Rücktritt von der Reise jedoch „höhere Gewalt“, steht Dir gesetzlich eine Rückzahlung der kompletten Kosten des Flugtickets zu. Welche Ereignisse unter diesen Begriff fallen ist diskutabel, oft wird dies erst vor Gericht entschieden. Nur wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, liegt unumstritten ein Fall von „höherer Gewalt“ vor. Anspruch auf die Erstattung aller Kosten hast Du aber nur dann, wenn diese Warnung erst ausgesprochen wurde nachdem Du Deine Buchung abgeschlossen hast.
Flug verpasst – gleicher Anspruch wie Stornierung?
Der Grund warum Du den Flug nicht wahrnehmen konntest ist grundsätzlich egal für die Rückerstattung von Steuern und Gebühren Deines Flugtickets. Dir steht in jedem Fall, selbst wenn Du den Flug willkürlich nicht in Anspruch genommen hast, diese Erstattung zu. Eine Besonderheit, die Du beachten solltest ist allerdings die Wirksamkeit Deines eventuellen Rückfluges. Solltest Du den Hinflug verpasst haben und möchtest trotzdem den Rückflug wahrnehmen, so kann es zu Schwierigkeiten kommen, da die Fluggesellschaften dann oft das gesamte Flugticket verfallen lassen. Informiere Dich deshalb am besten direkt bei der Airline, wie es mit Deinem Rückticket aussieht, um etwaige Missverständnisse zu vermeiden.
Rückerstattung Flugkosten - zu beachtende Frist
Die Fristen für den gesetzlichen Anspruch von Steuern und Gebühren sind in der EU je nach Land unterschiedlich. In Deutschland verjährt der Anspruch für Entschädigung bei stornierten Flügen erst nach drei Jahren.
Du hast also genug Zeit, Deine Ansprüche geltend zu machen. Prüfe zunächst einmal nach, ob Du alle erforderlichen Unterlagen zur Hand hast. Anschließend kannst Du die notwendigen Schritte einleiten, um die Erstattung Deiner Kosten durchzusetzen.
Ticketrückerstattung – benötigte Dokumente
Für die Beantragung Deiner Rückerstattung solltest Du unbedingt einige Dokumente gut aufbewahren, damit Du diese zum Nachweis der Airline und im ungünstigsten Fall dem Gericht vorlegen kannst. In der Regel genügt Deine Buchungsbestätigung, aus der der Flugpreis ergeht und die Passagiernamen. Du musst beachten, dass der Antrag auf Rückerstattung der Kosten nur von der Person durchgeführt werden kann, welche die Flüge auch gezahlt hat. In der weiter unten angeführten Checkliste sind alle notwendigen Unterlagen einmal zusammengetragen, die Du im Fall der Fälle benötigen wirst. Es ist daher empfehlenswert diese Unterlagen gut abzulegen, bis Dein Fall vollständig geklärt ist.
Flug stornieren: Kosten Übersicht
Ein wesentliches Risiko der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen sind die Anwalts- und Gerichtskosten, die entstehen können, wenn man mit seinem Anspruch daneben liegt. Man muss bedenken, dass man als Kläger zuerst in Vorkasse geht und die Gerichtskosten vorstrecken muss. Sollte der Fall vor Gericht verloren werden, so entstehen nicht unerhebliche Kosten, die der Klagende dann selbst tragen muss. Bei erfolgreichem Ausgang der Klage werden die Gerichtskosten sowie die Kosten des eigenen Anwalts von der gegnerischen Partei getragen. Deswegen muss es gut überlegt sein, ob man dieses finanzielle Risiko tragen möchte. Zur Übersicht haben wir eine Tabelle erstellt, die Dir zeigt, welches Kostenrisiko man bei einem Streitfall von 800 € in der Erstinstanz tragen muss.
Rückerstattung selbst einfordern
Du kannst Deine Entschädigung natürlich auch selbst einfordern. Der zeitliche Aufwand dafür kann einige Stunden betragen und die Airline wird womöglich erst gar nicht auf Deine Schreiben reagieren. Zudem können wir aus eigener Erfahrung sagen, dass etwa die Hälfte der von uns gewonnenen Fälle gerichtlich durchgesetzt werden. Du musst also darauf gefasst sein, Deine Ansprüche über den Rechtsweg einzuklagen. Das ist natürlich neben dem ganzen Stress auch noch ein risikoreiches Unterfangen. Solltest Du den Fall vor Gericht verlieren, trägst Du auch die Kosten, die wir weiter oben schon aufgeführt haben.
Um Deinen Anspruch auf eigene Faust probieren durchzusetzen, findest Du in diesem Absatz eine Schritt-für-Schritt Anleitung für die Vorgehensweise.
Schritt 1: Storniere den Flug schriftlich (per E-Mail oder Brief) direkt bei der Airline sobald Du weißt, dass Du den Flug nicht antreten kannst. Je früher Du stornierst, desto höher ist die Chance, dass die Airline Dein Ticket weiterverkauft und Du bis zu 95% des Ticketpreises zurückerstattet bekommst. Setze der Airline unbedingt eine Frist von 2-3 Wochen, um Dir die Kosten zu erstatten.
Wichtig: Wir empfehlen den Brief sicherheitshalber per Einschreiben mit Rückschein zu versenden. Vor Gericht musst Du nämlich im schlimmsten Fall beweisen, dass die Airline Deine Zahlungsaufforderung erhalten hat. Ohne einen Rückschein ist es leider fast unmöglich nachzuweisen, ob der Brief tatsächlich auch angekommen ist.
Dein Schreiben sollte folgende Angaben beinhalten:
Schritt 2: Reagiert die Airline auf Dein erstes Schreiben nicht,kannst Du ihr nun eine Mahnung schicken, oder direkt einen Anwalt aufsuchen. Im Mahnschreiben solltest Du der Fluggesellschaft erneut eine Zahlungsfrist von 2 – 3 Wochen einräumen.
Schritt 3: Trotz Deiner Bemühungen ist es sehr gut möglich, dass sich die Airline bei Dir erneut nicht meldet und Dir die Kosten nicht freiwillig zurückerstattet. Nun hast Du die Wahl: Entweder leitest Du mit Hilfe eines Anwalts eine Klage ein oder Du verkaufst Deinen Anspruch direkt an MYFLYRIGHT. Im letzteren Fall hast Du mit dem Verfahren nichts mehr zu tun. Du muss lediglich unser Kaufangebot Deiner Forderung annehmen und uns die relevanten Unterlagen zukommen lassen, die wir bei Dir anfragen.Dadurch vermeidest Du das Risiko, die Verfahrenskosten zu tragen und hast Dein Geld sofort auf dem Konto.
Ticketrückerstattung FAQ
Wie kann ich eine Ticketrückerstattung beantragen?
Bei Ticketstornierung können Steuern und Gebühren erstattet werden. Gib Deine Flugdaten auf www.myflyright.com ein, um Deinen Anspruch zu prüfen.
Wo kann ich eine Ticketrückerstattung beantragen?
Wenn die Airline nicht reagiert, prüfe Deinen Anspruch kostenlos unter www.myflyright.com.
Wie hoch ist Dein Anspruch?