Was tun bei Flugverspätung? Entschädigung fordern!
Jeder kennt die nervige Situation, wenn an den Hinweistafeln am Flughafen hinter der Flugnummer „delayed“ als Status erscheint. Zum Schutz aller Passagiere sieht das europäische Recht für Verspätungen von Flügen Entschädigungen von bis zu 600 € vor. Wie es aber so ist, bedarf es einiger Voraussetzungen, um die Entschädigungen zu erhalten. Wir zeigen Dir in dieser Kurzübersicht, welche Bedingungen bei einer Flugverspätung erfüllt sein müssen und wie Du am besten zu Deiner Entschädigungszahlung gelangst.
Flugverspätung wegen Unwetter – bekomme ich Geld?
Als erstes muss die Frage der Verantwortung geklärt werden. Wenn die Verspätung des Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, Fluglotsenstreiks oder den Zusammenstoß mit Vögeln zurückzuführen, so ist die Airline von der Haftung befreit. Ist die Verspätung allerdings auf technische Probleme, Personalmangel, wirtschaftliche Probleme der Airline oder die Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Flugpersonals zurückzuführen, ist die Airline für die Verspätung verantwortlich und muss auch die Haftung übernehmen.
Außergewöhnliche Umstände sind eine Grauzone, die Airlines gerne nutzen. Hier findest Du mehr Informationen darüber, wofür die Airlines zur Verantwortung gezogen werden können und was außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.
Ab welcher Flugverspätung gibt es Entschädigung?
Deine Flugverspätung wurde nicht durch einen außergewöhnlichen Umstand verursacht? Das ist ein guter Anfang. Als nächstes solltest Du nun die genaue Dauer der Flugverspätung, die Länge der Flugstrecke und deren Route ermitteln. Die EU-Verordnung gilt für Flüge innerhalb der EU bzw. Flüge aus der EU. Flüge, die aus einem Nicht-EU-Land starten, aber in einem EU-Land landen, sind ebenfalls abgedeckt. Die Fluggesellschaft muss jedoch ihren Sitz in der EU haben, damit Du eine Entschädigung erhältst.
Bei Verspätungen unter 3 Stunden ist laut EU Fluggastrechteverordnung kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung vorgesehen, lediglich auf bestimmte Serviceleistungen. Eine Verspätung liegt in diesem Zusammenhang dann vor, wenn der Flug mit drei Stunden Verspätung am Zielflughafen gelandet ist und mindestens eine der Türen der Maschine geöffnet hat, damit die Fluggästen von Bord gehen können.
Was die Flugdistanz angeht, so gilt grundsätzlich: Je länger der Flug, desto höher die Entschädigungszahlung. Hat Dein Flug beispielsweise außerhalb der EU eine Verspätung von 4 Stunden auf einer route von 3500 km, können Passagiere 600 € erhalten, während der Betrag bei einem Flug innerhalb der EU mit einer Verspätung von 3 Stunden und einer Flugdistanz bis zu 1500 km 250 € beträgt.
Flugverspätung unter 3 Stunden - Serviceleistungen
Ganz unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft die Verspätung zu verantworten hat oder nicht, stehen Dir bei Verspätungen am Reisetag je nach Verspätungsdauer zahlreiche Serviceleistungen zu. Bereits ab einer Verspätung von zwei Stunden ist die Airline verpflichtet, Dir kostenlose Erfrischungen und Mahlzeiten anzubieten. Bei Flugverspätungen ab 5 Stunden hast Du einen Anspruch auf alternative Beförderung – unter Umständen kann Dich auch ein Zug oder Bus an Dein ursprünglich geplantes Ziel bringen. Außerdem kannst Du bei einer Verspätung ab fünf Stunden entscheiden, ob Du den Flug überhaupt noch antreten möchtest. Du kannst Dir auch den Flugpreis erstatten lassen und bei schon angetretener Teilstrecke den nächstmöglichen Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen wählen. Geht Dein Alternativflug erst am kommenden Tag, hast Du Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Beförderung dorthin und zurück zum Flughafen.
Wie kann ich die Flugverspätung reklamieren?
Ist die Airline für die Verspätung verantwortlich und sind die oben genannten Bedingungen erfüllt? Dann kannst Du die Entschädigung selbst einfordern oder Dich an die Experten für Fluggastrechte von MYFLYRIGHT wenden. Da die Fluggesellschaften leider meist nicht auf die Schreiben auf Entschädigungsanspruch der Passagiere reagieren, besteht ein nicht zu unterschätzendes Kostenrisiko. Als letzter Ausweg bleibt manch einem nur der Gerichtsweg. Gerichts- und Anwaltskosten musst Du im Fall eines Scheiterns vor Gericht selbst tragen. Lässt Du Deinen Fall hingegen von MYFLYRIGHT vertreten, besteht für Dich keinerlei Kostenrisiko. Nur im Erfolgsfall ist eine Provision fällig.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug