EuGH-Urteil: Airlines müssen Buchungsgebühren erstatten
Flugannullierungen sind stressig – und Rückerstattungen oft verwirrend, besonders wenn Du über ein Online-Reisebüro (OTA) oder ein Buchungsportal gebucht hast. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH-Urteil vom 15.01.2026: C-45/24) bringt mehr Klarheit: Airlines müssen möglicherweise den gesamten gezahlten Betrag erstatten – inklusive Buchungs- und Vermittlungsgebühren, nicht nur den reinen Ticketpreis.
Was das EuGH-Urteil bedeutet
Wenn Dein Flug gestrichen wird und Du über ein Drittanbieter-Portal gebucht hast, hast Du oft bessere Argumente dafür, dass der komplette von Dir gezahlte Gesamtpreis zurückgezahlt werden muss. Dazu können gehören:
- der Ticketpreis und
- die vom Portal berechnete Buchungs- bzw. Service-/Vermittlungsgebühr (in bestimmten Fällen)
Warum das wichtig ist
In vielen Fällen haben Passagiere bei einer Annullierung nur eine Teilrückzahlung von der Airline bekommen und mussten der restlichen Gebühr dann beim Buchungsportal hinterherlaufen. Die EuGH-Entscheidung reduziert dieses „Zwei-Parteien-Problem“, weil sie mehr Verantwortung für die vollständige Rückzahlung bei der Airline verortet.
Auslöser war ein Streitfall mit Reisenden aus Österreich, die KLM-Flüge über ein Online-Portal gebucht hatten. Nach der Annullierung erstattete die Airline zwar den Großteil der Kosten, aber nicht den Anteil, der auf die Provision bzw. Buchungsgebühr des Portals entfiel. Der Fall landete beim EuGH. Dort wurde klargestellt: Wenn die Gebühr als fester Bestandteil des Gesamtpreises behandelt wird, kann sie als Teil dessen gelten, was erstattet werden muss.
Was Du tun solltest, wenn Dein Flug gestrichen wird
Wenn Du über ein Portal gebucht hast und nur eine Teilrückzahlung erhältst, geh so vor:
Zahlungsnachweise sammeln: Buchungsbestätigung, Rechnung/Beleg, Zahlungsnachweis
Vollerstattung bei der Airline verlangen: Fordere den gesamten gezahlten Betrag an – nicht nur den Tarif/Flugpreis
Alles schriftlich sichern: Bewahre E-Mails und Screenshots der Rückerstattungsübersicht auf
Bei Bedarf eskalieren: Wenn abgelehnt: Verlange eine schriftliche Begründung und prüfe je nach Land ADR-/Schlichtung oder andere Durchsetzungswege
Rückerstattung vs. EU-Entschädigung
Dieses Urteil betrifft den Umfang der Rückerstattung (Ticketpreis plus mögliche Buchungsgebühren). Es bedeutet nicht automatisch, dass Du auch eine Entschädigung nach EU261 bekommst – die hängt von Zeitpunkt und Grund der Annullierung ab.
Wenn Dein Flug gestrichen wurde und Du über ein Portal gebucht hast, stärkt das EuGH-Urteil Deine Position: In vielen Fällen muss die Airline den vollen von Dir gezahlten Preis erstatten – inklusive Buchungsgebühren – damit Du nicht mehreren Parteien hinterherlaufen musst.
Wie MYFLYRIGHT Dir helfen kann
Wenn Deine Airline nur einen Teil Deiner Zahlung erstattet hat oder Du unsicher bist, ob Buchungsgebühren mit dazugehören, kann MYFLYRIGHT Dir dabei unterstützen, Deine Ansprüche durchzusetzen. Wir prüfen Deinen Fall, identifizieren, welche Beträge Du voraussichtlich zurückfordern kannst, und übernehmen die Kommunikation sowie – falls nötig – die Durchsetzung gegenüber der Airline. Das ist besonders hilfreich, wenn Airlines Ansprüche ablehnen, die Erstattung von Buchungsgebühren bestreiten oder Zahlungen verzögern.
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