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Überblick über Fluggastrechte für Passagiere
In der Zeit des Massentourismus werden Rechtsvorschriften benötigt, welche die Gesamtheit der Rechte und Pflichten sowohl von Reisenden als auch von Passagierverkehrsunternehmen regeln. Es gibt drei wesentliche Rechtsnormen, die in Deutschland wirksam sind und bei Flugreisen Anwendung finden:
- EU-Verordnung 261/2004: Eine europäische Regelung für die Leistungen bei Flugunregelmäßigkeiten (Fluggastrechte: Verspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung). Im Falle eines Anspruchs stehen Passagieren bis zu 600 € an Entschädigung zu.
- Montrealer Übereinkommen: Eine internationale Regelung zwischen 136 Vertragsstaaten für Ansprüche bei Gepäckproblemen. Hier können Schadensersatzzahlungen von bis zu 1 500 € geltend gemacht werden.
- BGB §648 - Bürgerliches Gesetzbuch: Regelung für die Stornierung der Flugbuchung und Rückerstattung der Transportgebühren in Deutschland, die nie erhoben worden sind. Bei Nichtantritt des Fluges können Steuern & Gebühren zurückgefordert werden, die bis zu 70% des gesamten Ticketpreises ausmachen können.
Je nachdem welche Probleme während Deiner Reise auftreten, kommen die unterschiedlichen Fluggastrechte zur Geltung. In diesem Artikel kannst Du Dir darüber einen Überblick verschaffen. Im Kapitel „Leistungen“ findest Du dann detaillierte Informationen was Deine Ansprüche und Entschädigungszahlungen betrifft.
Leider ist der Großteil der Passagiere über das Thema Flugrecht und die damit verbundenen Ansprüche nicht ausreichend aufgeklärt. Lediglich ein Bruchteil der geschädigten Passagiere setzen ihre Ansprüche eigenständig erfolgreich durch, da die Fluggesellschaften von der Unwissenheit der Passagiere profitieren und dieses sogar oft ausnutzen, um so der Entschädigungszahlung zu entkommen.
MYFLYRIGHT, Experten für Fluggastrechte, will dieser Ungerechtigkeit ein Ende setzen. Auf unserer Webseite kann man sich über seine Reiserechte informieren und kostenlos prüfen, ob ein Entschädigungsanspruch besteht. Bei Interesse setzt MYFLYRIGHT den Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft, ohne jedes Kostenrisiko, durch. Lediglich bei erfolgreicher Durchsetzung der Ansprüche entfällt eine Servicegebühr von 25% zzgl. MwSt. Das spart viel Zeit und Nerven. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%. In einigen Fällen wird sogar der Sofortkauf der Ansprüche angeboten, wo die Auszahlung direkt nach Eingang aller notwendigen Unterlagen innerhalb von 24 Stunden überwiesen wird. Im Fall eines Sofortkaufs entfällt eine Servicegebühr von 35% zzgl. MwSt. Beim Kauf von ungenutzten Flugtickets bereiten wir ein individuelles Kaufangebot Deiner Forderung vor.
EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
Die EU-Fluggastrechteverordnung legt eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen bei Flugunregelmäßigkeiten fest.
Montrealer Übereinkommen
Das Montrealer Übereinkommen legt eine gemeinsame Regelung für Entschädigungszahlungen bei Gepäckproblemen innerhalb der 136 Mitgliedstaaten fest.
BGB - Bürgerliches Gesetzbuch § 648 BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht vor, dass bis zur Vollendung des Werkes (Beförderung der Passgiere) jederzeit der Vertrag gekündigt und 95 % des Ticketpreises zurückerstattet werden kann. Juristisch gesehen ist die umgangssprachliche Stornierung also eine Kündigung.
Deine Fluggastrechte bei Verspätung laut EU-Fluggastrechteverordnung
Fluggastrechte: Verspätung, Flugannullierung und Boardingverweigerung - wahrscheinlich hat jeder schon einen dieser Fälle am eigenen Leib erfahren müssen. Neben Frust und Stress sind oft große Unannehmlichkeiten damit verbunden. In solchen Fällen treten die in der EU-Verordnung festgelegten Schutzregelungen in Kraft. Im Folgenden werden die Ansprüche beschrieben, welche Fluggäste bei den oben genannten Flugproblemen einfordern können.
- Fluggastrechte Verspätung: Ein Anspruch entsteht, wenn Dein Flug den Zielflughafen mindestens 3 Stunden später als geplant erreicht.
- Flugannullierung: Wenn Dich die Airline weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert, muss sie Dir einen alternativen Flug anbieten oder das Geld für das Ticket zurückzahlen.
- Nichtbeförderung: Verweigert Dir die Airline ohne einen vertretbaren Grund die Flugbeförderung, steht Dir ebenfalls eine Entschädigung zu.
Fluggastrechte Verspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Flugannullierung, -überbuchung, -verspätung
Um die Entschädigungshöhe im Falle einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Zielflughafen, einer Flugannullierung oder bei Nichtbeförderung akkurat zu kalkulieren, muss man die Flugroute und -länge korrekt bemessen gemäß der EU Fluggastreche. Verspätung und die daraus resultierenden Rechte laut der EU-Verordnung sehen nämlich drei verschiedene Entschädigungsbeträge vor, die von der Flugdistanz abhängig sind:
- 600 € – Für Flugstrecken über 3 500 Kilometer (über die EU hinaus).
- 400 € – Für Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 Kilometern (über die EU hinaus) und für Flugstrecke über 1 500 Kilometer (innerhalb der EU).
- 250 € – Für Flugstrecken bis zu 1 500 Kilometer (innerhalb der EU).
Bitte bedenke, dass für einen Entschädigungsanspruch noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche in der EU-Fluggastrechteverordnung in allen Details beschrieben werden. Jeglicher Anspruch auf Entschädigung entfällt jedoch, wenn die Ursachen für die Flugunregelmäßigkeiten auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen sind. Weitere Informationen zum Thema Überbuchung findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Überbuchung und in unserem Artikel Anschlussflug verpasst.
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Fluggastrechte: Diese Leistungen stehen Dir zu
Neben der Entschädigungszahlung hat man einen Anspruch auf eine Reihe weiterer Serviceleistungen. Hat sich das Flugzeug verspätet, oder es widerfährt einem eine Flugannullierung oder Nichtbeförderung, muss die Airline, neben einem adäquaten Alternativflug, den Fluggast mit Mahlzeiten und Getränken versorgen. Darüber hinaus hat man ein Recht darauf zwei kostenlose Telefonate zu führen bzw. Faxe oder E-Mails zu verschicken. Fliegt die nächste Maschine gar erst am nächsten Tag ab, muss die Airline die Kosten für eine Hotelübernachtung und den Transfer zum Flughafen übernehmen.
Recht auf Schadensersatz und weitere Ansprüche
Fluggastrechte: Flugverspätung von mehr als 5 Stunden, Flugannullierung oder Flugüberbuchung stellen oft die Frage, ob man den Flug überhaupt noch antreten möchte, oder ob die Reise ihren Zweck verloren hat.“ Die Airline muss dann dem Passagier die Wahl lassen zwischen einer alternativen Beförderung zum Endziel mit einem anderen Transportmittel, oder einer Umbuchung auf einen späteren Flug, oder der Erstattung des Flugpreises. Sollte die Reise schon angetreten worden sein, wenn die Flugunregelmäßigkeit eintritt, so hat der Passagier auch einen Anspruch auf einen kostenlosen Rücktransport zum Abflughafen.
Deine Fluggastrechte hier prüfen
Mithilfe unseres Entschädigungsrechners kannst Du herausfinden, ob Du einen Anspruch auf eine Entschädigung hast und wie hoch dieser ausfällt. Möchtest Du anschließend die Dienste von MYFLYRIGHT in Anspruch nehmen, kannst Du Deinen Antrag ganz bequem über unser Online-Formular sofort einreichen.
Bis zu 600 €* Entschädigung. 3 Jahre rückwirkend.
Routen mit Entschädigungsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung
Ob ein Entschädigungsanspruch besteht, ist auch abhängig von der Flugroute und dem Sitz der Airline. Die EU-Verordnung hat auch hierzu ganz klare Vorgaben:
- Bei allen Flügen innerhalb der EU gilt das Recht ausnahmslos, egal von welcher Airline der Flug durchgeführt worden ist.
- Bei allen abgehenden Flügen aus der EU gilt das Recht für alle Airlines ausnahmslos, egal ob die Airline aus einem EU-Staat ist oder nicht.
- Bei eingehenden Flügen in die EU findet das Recht allerdings nur dann Anwendung, wenn der Flug von einer Airline aus der EU durchgeführt wird. Die Airline muss ihren Geschäftssitz in einem EU-Land (inklusive Schweiz, Island oder Norwegen) haben.
Die unten aufgeführte Tabelle veranschaulicht bei welchen Flügen Dir ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen zusteht:
EU-Fluggastrechteverordnung - Streik und höhere Gewalt
Die Airlines müssen alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um Flugunregelmäßigkeiten und jegliche Unannehmlichkeiten für die Flugpassagiere zu vermeiden. Wird der Flug aufgrund „außergewöhnlicher Umstände“ verspätet oder annulliert, so ist die Airline von der Haftungspflicht befreit. Ein Anspruch auf Entschädigung ist nur dann vorgesehen, wenn die Airline die Schuld an der Unregelmäßigkeit trägt.
Deswegen ist es wichtig zu verstehen, ob die Flugunregelmäßigkeit auf „außergewöhnliche Umstände“ zurückzuführen ist oder nicht. Eine Grundsatzdefinition ist in der Verordnung nicht gegeben, sodass die Airlines den Begriff „außergewöhnliche Umstände“ gerne ausnutzen, um Entschädigungszahlungen zu entgehen.
Ein immer wieder aufkommender Streitpunkt ist vor allem das Thema Streik. Das neue Urteil vom EuGH hat klarere Grenzen gezogen, ob ein Streik nun ein „außergewöhnlicher Umstand“ ist oder eben nicht. Hier ist es wichtig zu unterscheiden zwischen einem Streik ausgehend von der Airline, den Fluglosten oder dem Flughafenbodenpersonal. Personalstreiks der Fluggesellschaft, zu denen auch die wilden Streiks gehören, ausgelöst vom Airline-Personal, gelten nicht als „außergewöhnlicher Umstand“. Von einem wilden Streik ist die Rede, wenn sich z.B. eine große Anzahl von Mitarbeitern einer Airline unerwartet krank meldet und der Flugbetrieb dadurch gestört wird.
Streiks, ausgelöst von Fluglotsen oder vom Flughafenpersonal, wie z.B. von den Security-Mitarbeitern, liegen allerdings nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaften und somit gibt es in solchen Fällen keine Entschädigung..
Anhand der untenstehenden Tabelle kannst Du Dir einen Überblick über die Hauptgründe für Flugannullierungen und -verspätungen verschaffen und prüfen, ob Dir eine Entschädigungszahlung zusteht oder nicht.
Auch im Fall einer Nichtbeförderung muss man beachten, wann die Airline eine Entschädigungszahlung zu zahlen hat. Es gibt nämlich eine Vielzahl an Gründen, weshalb die Airline Passagieren das Boarding verweigern darf und somit auch keine Entschädigungszahlungen leisten muss.
Fristen bei Entschädigungsdurchsetzung
Es ist wichtig zu verstehen, wo man als geschädigter Passagier seine Fluggastrechte durchsetzen kann. Hierzu gibt es die Regelung, dass man entweder am Erfüllungsort oder am Sitz der Airline klagen kann. Dieses gilt es zu berücksichtigen sowohl für die Auswahl des Landes als auch für die Auswahl des Gerichtes. Auch wenn die EU-Fluggastrechteverordnung für alle EU Länder gleich ist, so ist das Verfahren in den jeweiligen Ländern zum Teil sehr unterschiedlich. So sind zum Beispiel die Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen sehr unterschiedlich. In Deutschland verjährt der Anspruch auf Entschädigung erst nach drei Jahren, dagegen sind es in Schweden 10 Jahre und in Belgien nur 1 Jahr. In Deutschland hast Du also genug Zeit, um Deine Ansprüche geltend zu machen.
Wir haben hier einige EU-Länder ausgewählt, um Dir die Unterschiede der Verjährungsfristen vor Augen zu führen:
Deine Rechte laut Montrealer Übereinkommen
Das Montrealer Übereinkommen trat am 28. Mai 1999 in Kraft und wurde inzwischen in 136 Ländern ratifiziert. Sein Zweck ist es, Passagiere auf internationalen Flügen zu schützen und einen Haftungsrahmen zu definieren an dem sich die Airlines und Passagiere orientieren können.
Hauptgegenstand des Montrealer Übereinkommens ist die Regelung der folgenden Sachverhalte:
- Haftung bei Körperverletzungen und Todesfällen von Passagieren während des Fluges.
- Haftung für jegliche Schäden, die aufgrund einer Verspätung an Passagieren bzw. Gepäck entstanden sind.
- Haftung für beschädigtes, verspätetes oder verloren gegangenes Gepäck.
- Haftung für Frachtgüter.
In den folgenden Abschnitten kannst Du Dir einen allgemeinen Überblick über Deine Fluggastrechte und Ansprüche bei verlorenem, verspätetem und beschädigtem Gepäck verschaffen.
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Fluggastrechte Gepäck
Wenn Dein Gepäck verspätet, beschädigt oder erst gar nicht das Endziel erreicht, stehen Dir dank des Montrealer Übereinkommens Rechte zu, auf die Du Dich berufen kannst, um Schadensersatzzahlungen von den Airlines zu fordern. Die Höhe der Entschädigungssumme ist bei verlorenem, verspätetem und beschädigtem Gepäck im Montrealer Übereinkommen auf 1 288 Sonderziehungsrechte (SZR) begrenzt. Dabei handelt es sich um eine vom Internationalen Währungsfonds eingeführte künstliche Währung, die eine Umrechnung in die jeweiligen Landeswährungen vereinfacht. Stand 15. September 2021 bekommt man für ein SZR ca. 1,2037 €, sodass 1 288 SZR etwas über 1 500 € entsprechen. Dieser Höchstsatz soll folgende Kosten abdecken:
- Kosten für Notkäufe (Hygieneartikel, Unterwäsche) bei Gepäckverspätung.
- Reparatur bzw. Erstattung des Zeitwerts eines beschädigten Gepäckstücks.
- Schadensersatz für den Inhalt des Koffers, als auch für den Koffer selbst, falls Dein Gepäck gänzlich verloren geht.
Diese Summe wird einmalig pro Person gezahlt. Dabei ist es egal, ob Du Dein Gepäckstück mit jemand anderem teilst oder für Dich alleine genutzt hast. Bitte, beachte, dass Du die Schadensersatzzahlung von der Airline nur erhalten kannst, wenn Du auch die notwendigen Belege als Nachweis einreichen kannst.
Montrealer Abkommen: Anwendungsbereich
Das Montrealer Übereinkommen gilt für internationale Flüge zwischen den 136 Vertragsstaaten. Der Rechtsrahmen deckt allerdings nicht die Beförderungen innerhalb eines Staates ab. Eine Ausnahme gilt bei Flügen, die zwar im gleichen Land abheben und landen, aber darüber hinaus noch in einem anderen Land zwischenlanden, egal ob es sich dabei um einen Vertragsstaat handelt oder nicht. Seit der Fassung (EG) 889/2002 und der Vereinheitlichung des Montrealer Übereinkommens mit dieser Verordnung, fallen auch Inlandsflüge innerhalb der Europäischen Union unter seinen Geltungsbereich. Zur Vereinfachung dient die untenstehende Tabelle.
Wann ist die Airline von der Haftpflicht befreit?
Bei allen Schäden, die während des Transports am aufgegebenen Gepäck entstanden sind, haftet die Airline dem Montrealer Übereinkommen gemäß verschuldensunabhängig. Ist der Schaden auf die Eigenart des Gepäckstückes oder auf einen bereits vor Reiseantritt bestehenden Mangel zurückzuführen, so ist die Airline von der Haftpflicht befreit. Auch für Handgepäck und an Bord mitgeführte persönliche Gegenstände gibt es Einschränkungen. Die Airline haftet nur für Schäden, die das eigene Personal zu verantworten hat. Die Nachweiserbringung liegt allerdings bei dem Passagier, sodass es unter Umständen nicht immer einfach ist den Sachverhalt aufzuklären.
Ja
Die Fluggesellschaft haftet für Schäden, die entstanden sind
Nein
Die Airline haftet nicht für Gepäckschäden, die entstanden sind
Fristen bei Schadensersatz-Durchsetzung
Es ist wichtig, dass Du jedes Gepäckproblem sofort meldest, noch bevor Du den Flughafen verlässt. Je nach Gepäckproblem musst Du verschiedene Fristen beachten, um Deinen Anspruch durchsetzen zu können:
- Im Fall einer Gepäckverspätung hast Du nach Wiedererhalt 21 Tage Zeit, der Airline eine schriftliche Forderung auf Schadensersatz zu schicken.
- Bei Gepäckbeschädigung musst Du der Airline den Schaden innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des Gepäckstückes schriftlich melden.
- Ist Dein Koffer nach 21 Tagen noch nicht aufgetaucht, gilt er offiziell als verloren. Danach hast Du zwei Jahre Zeit, Schadensersatz für das Gepäckstück samt Inhalt schriftlich anzufordern.
Tabellarische Übersicht zu den Fristen
Deine Rechte nach BGB §648
Buchst Du einen Flug, so schließt Du mit der Airline einen Flugbeförderungsvertrag ab. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um einen Werkvertrag und als solcher darf er jederzeit ohne Angabe von Gründen seitens des Passagiers gekündigt werden. Das Unternehmen (in diesem Fall die Airline) darf wiederum die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen und der Erlösvorteile verlangen. Es wird davon ausgegangen, dass der Airline 5% des Ticketpreises für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Stornierungsprozess einbehalten darf und die restliche Summe muss dem Passagier zurückgezahlt werden. Die damit resultierenden 95% an Kostenrückerstattung entstehen nur in wenigen Fällen, weil die Airline hierfür das Ticket jemand anderem verkaufen müsste. Einen Anspruch auf die Steuern und Gebühren Deines Tickets hast Du wiederum jederzeit.
Erstattung des Ticketpreises
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug
BGB §648: Rechte bei Flugstornierung
Ein Flugticket setzt sich, wie oben erwähnt, aus folgenden Teilen zusammen: dem eigentlichen Ticketpreis und Steuern, Gebühren und Zuschlägen.
Steuern, Gebühren und Zuschläge fallen nur an, wenn der Passagier den Flug auch antritt. Deswegen hast Du immer ein Recht auf die Rückerstattung dieser Kosten, egal ob Du Deinen Flug Monate vorher stornierst oder es in letzter Minute nicht zum Flughafen schaffst. Oft machen diese Kosten einen großen Teil des Flugtickets aus, sodass Du bis zu 70% des gezahlten Preises zurückbekommen kannst. Unter Umständen bekommst Du auch den eigentlichen Ticketpreis zurückerstattet, und zwar dann, wenn die Airline nach deutschem Recht operieren muss und die Airline nicht nachweisen kann, dass sie außerstande war Dein Ticket weiterzuverkaufen. In diesem Fall bekommst Du 95% des Ticketpreises zurück, 5% darf die Airline laut BGB §648 pauschal einbehalten.
Ticket-Rückerstattung bei höherer Gewalt
Eine komplette Rückzahlung des gesamten Flugtickets steht Dir nur dann zu, wenn Du Deinen Flug aufgrund von „außergewöhnlichen Umständen“ (auch als „höhere Gewalt“ bezeichnet) stornierst. Spricht das Auswärtige Amt eine Reisewarnung aus, liegt ganz klar ein Fall von „höherer Gewalt“ vor und Du kannst davon ausgehen, dass die Airline den kompletten Ticketpreis zurückzahlen wird. Leider gibt es keine genaue Definition für „höhere Gewalt“ und oft entscheidet erst das Gericht, ob ein Anspruch auf Kostenrückerstattung besteht oder nicht.
Reklamationsfristen laut BGB 648
Es gibt je nach EU-Land unterschiedliche Fristen, die bei der Geltendmachung von Ansprüchen beachtet werden müssen. In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Entscheidend ist das Land, in welchem die Airline, bei der Du das Ticket gekauft hast, ihren Sitz hat.
Fluggastrechte durchsetzen – Die Vorgehensweise
Du hast mehrere Möglichkeiten Deine Ansprüche geltend zu machen. Die sicherlich bequemste Lösung ist es, Deinen Fall durch MYFLYRIGHT abzuwickeln. Eine weitere Option ist es, die Forderung eigenständig durchzusetzen. Dafür musst Du allerdings Zeit und Geduld aufbringen, denn erfahrungsgemäß reagieren die Airlines auf die Forderungsschreiben von Einzelpersonen eher selten.
Im schlimmsten Fall musst Du Deinen Anspruch vor Gericht bringen und Deine Entschädigungsansprüche per Klage durchsetzen. Das ist natürlich ein großer Aufwand und ist zudem mit einem erheblichen Kostenrisiko verbunden. Verlierst Du nämlich Deine Klage, musst Du die Gerichtskosten und die gesamten Anwaltskosten tragen.
Bei einer Anspruchsdurchsetzung von 800 € würden Dir beim Unterliegen bei Gericht in der ersten Instanz folgende Kosten entstehen:
Streitwert | 800.00€ |
Einigung | keine |
Erstinstanz | |
Gerichtsgebühren | 159.00€ |
Rechtsanwalt (Kläger) | 261.80€ |
Rechtsanwalt (Beklagter) | 261.80€ |
Summe | 682.50€ |
Viele Kunden wenden sich spätestens nach eigener fruchtloser Mahnung an MYFLYRIGHT, um uns die weiteren Schritte zu überlassen. Solltest Du die Durchsetzung vorerst selbst probieren wollen, haben wir Dir hierfür eine genaue Schritt-für-Schritt-Anleitung zusammengestellt.
Fluggastrechte durchsetzen - Anleitung
Die folgende Vorgehensweise ist bei der Durchsetzung aller Fluggastrechte – egal ob laut EU-Verordnung, Montrealer Übereinkommen oder BGB - anwendbar.
Schritt 1. Zuerst musst Du die Airline schriftlich, entweder per Post oder per E-Mail kontaktieren, um Deine Ansprüche einzufordern. Es ist wichtig, dass Du der Airline eine Zahlungsfrist auferlegst. Die übliche Frist beträgt 2-3 Wochen. Zudem ist es empfehlenswert, dass Du Deinen Brief per Einschreiben mit Rückschein verschickst. Du musst nämlich im schlimmsten Fall vor Gericht beweisen können, dass die Airline Deine Zahlungsaufforderung auch tatsächlich erhalten hat. In jedem Fall solltest Du die gesamte Kommunikation zu der Airline sorgfältig aufbewahren.
Schritt 2. Hast Du nach der auferlegten Frist noch immer nichts von der Airline gehört, solltest Du ihr eine Mahnung schicken. Gewähre der Airline eine neue Zahlungsfrist von 2-3 Wochen. Zu diesem Zeitpunkt kannst Du auch schon einen Anwalt einschalten.
Schritt 3. Nachdem nun auch die Mahnung die Airline nicht zu einer Zahlung bewegt hat, bleibt nur noch die gerichtliche Auseinandersetzung. Bei einer Klage kann Dich die Airline nicht mehr ignorieren. Vergiss aber nicht, dass Du im Fall einer Niederlage vor Gericht die gesamten Gerichts- sowie Anwaltskosten selbst tragen musst. Wenn Du das vermeiden möchtest, kannst Du immer noch MYFLYRIGHT beauftragen, um Deinen Prozess abwickeln zu lassen. Du ersparst Dir Zeit und weitere Kosten.
Für jedes Problem findest Du auf unserer Website unter dem jeweiligen Kapitel eine entsprechende detaillierte Anleitung zur Vorgehensweise inklusive Musterbriefe.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Erstattung des Ticketpreises
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug