Anschlussflug verpasst – Entschädigung

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Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Schon eine kleine Verspätung Deines ersten Fluges kann dazu führen, dass Du Deinen Anschlussflug verpasst und unter Umständen mehrere Stunden auf einen Ersatzflug warten musst. Ein verpasster Anschlussflug und das Warten am Flughafen können besonders ärgerlich sein, aber auch schnell zu einer finanziellen Belastung werden. Du solltest wissen, dass Du, wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst, Fluggastrechte hast und Dir eine Entschädigung für Deine Kosten zusteht. Die Entschädigung richtet sich nach der Flugentfernung zum Zielort und wird wie folgt berechnet: 600 €, 400 € oder 250 €. Wenn die Fluggesellschaft Dir bei einem verpassten Anschlussflug einen Alternativflug anbietet und Du Dein Ziel innerhalb der Verspätungsfrist erreichst, kann der Entschädigungsbetrag um bis zu 50 % gekürzt werden. Wenn Du den alternativen Flug nicht nehmen möchtest, wird Dir ein Teil des Flugpreises erstattet. Außerdem hast Du Anspruch auf Unterstützung am Reisetag. Du hast Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie auf die Möglichkeit, Telekommunikationsmittel zu nutzen. Wenn Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag abfliegt, kannst Du Dich auch darauf verlassen, dass die Fluggesellschaft die Kosten für Deine Unterkunft und den Transfer vom und zum Flughafen übernimmt.

Wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst hast, weil die Umsteigezeit zu kurz war oder eine Flugunregelmäßigkeit vorlag, beraten Dich die Luftrechtsexperten von MYFLYRIGHT gerne und unterstützen Dich bei der Durchsetzung Deiner Fluggastrechte. Auf unserer Homepage www.myflyright.com findest Du einen Entschädigungsrechner, mit dem Du völlig kostenlos prüfen kannst, ob in Deinem Fall ein möglicher Anspruch auf Entschädigung besteht. Wenn Du dann unsere Hilfe in Anspruch nehmen willst, setzen wir Dein Recht ohne jedes Kostenrisiko für Dich durch. Nur im Erfolgsfall berechnen wir eine Provision von 25 % zzgl. MwSt. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%. In bestimmten Fällen ist eine sofortige Auszahlung vorgesehen, bei der die Entschädigung innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der für Deinen Anspruch erforderlichen Unterlagen bei uns überwiesen wird. In diesen Fällen wird eine Provision von 35 % zzgl. MwSt. fällig.

Deine Fluggastrechte: Anschlussflug verpasst

Egal, ob Du in Deiner Freizeit oder auf einer Geschäftsreise unterwegs bist, es kann zu Flugunregelmäßigkeiten wie Flugverspätungen und Flugausfällen kommen. Das wiederum kann bedeuten, dass immer dann, wenn sich Dein erster Flug verspätet, der Anschlussflug ohne Dich abhebt. Selbst wenn die Fluggesellschaft einen späteren Ersatzflug anbietet, hilft das den Passagieren nicht, ihren Ärger und ihre Frustration zu vergessen. Leider kommt diese Situation häufiger vor, als man denkt, aber für den Fall eines verpassten Anschlussfluges gibt es oft eine Lösung: die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004. Diese Verordnung besagt, dass Du auch bei einem verpassten Anschlussflug, der möglicherweise auf eine Verspätung zurückzuführen ist, Anspruch auf eine Entschädigung hast. Dein Anspruch auf Entschädigung besteht bereits ab einer Flugverspätung von drei Stunden. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach Deiner Flugstrecke und kann bis zu drei Jahre rückwirkend anerkannt werden. Voraussetzung ist unter anderem, dass man rechtzeitig eingecheckt hat, alle Buchungsunterlagen vorhanden waren und die Passagiere keine Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken für sich oder andere Fluggäste darstellten.

Flug verpasst: Entschädigungsregeln

Nach der EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte haben Fluggäste, die von einer Flugverspätung betroffen sind und dadurch einen Anschlussflug verpassen, Anspruch auf Ausgleichsleistungen, zusätzliche Dienstleistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, Unterbringung und Beförderung. Darüber hinaus muss die Fluggesellschaft ein alternatives Transportmittel anbieten, oder man sollte eine Rückerstattung des Ticketpreises erhalten. Um Deinen Anspruch geltend machen zu können, darf die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein. Wenn der Grund für eine Flugverspätung nicht in der Hand der Fluggesellschaft liegt, z. B. bei einem Blitzeinschlag, gilt dies als "außergewöhnlicher Umstand", und die Fluggesellschaft ist in diesem Fall von einer finanziellen Entschädigung der Fluggäste befreit.

Anschlussflug verpasst: Entschädigung nach Flugstrecke

Um festzustellen, ob Du einen Entschädigungsanspruch hast, und um die Höhe der Entschädigung zu berechnen, müssen die Fluggesellschaft, mit der Du geflogen bist, das Abflugland und das Zielland berücksichtigt werden. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Fluggäste bei einem verpassten Flug in den folgenden Fällen:

  • Der Flug findet innerhalb der EU statt, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat oder nicht.
  • Der Flug fliegt von einem EU-Land ab und der Zielflughafen liegt in einem Nicht-EU-Land, unabhängig davon, wo sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft befindet.
  • Der Flug startet von einem Nicht-EU-Land und landet in einem EU-Land, sofern die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

In der folgenden Tabelle sind die Flugstrecken aufgeführt, die von der EU-Verordnung erfasst werden.

Neben der Überbuchung fallen auch Flugverspätungen, Flugannullierungen und verpasste Anschlussflüge unter die EU-Verordnung. Weitere Informationen findest Du in unseren Artikeln Flugverspätung und Flugannullierung. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn man mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen ankommt. Du hast auch Anspruch auf Entschädigung, wenn Du einen von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nimmst. Allerdings werden die zuvor beschriebenen Entschädigungsbeträge um 50 % gekürzt, wenn der Flug in einen bestimmten Zeitraum fällt. Nachstehend findest Du eine Tabelle, in der dies näher erläutert wird:

Was tun bei einem verpassten Anschlussflug?

Zunächst einmal ist es wichtig, dass Du sofort den Ticketschalter der jeweiligen Fluggesellschaft aufsuchst. Dort wird man Dich in der Regel über alternative Flüge informieren. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, nach einer zufriedenstellenden Lösung zu suchen. Um später eine Entschädigung geltend machen zu können, ist es ratsam, Deine Reiseunterlagen wie Buchungsbestätigung, Bordkarten und Gepäckanhänger aufzubewahren. Du kannst auch um eine schriftliche Bestätigung des Personals bitten, in der der genaue Sachverhalt des verpassten Anschlusses aufgeführt ist. Für den Fall, dass Dein Ersatzflug am nächsten Tag abfliegt und Du ein Hotel, Mahlzeiten oder Transportmittel benötigst, ist es ebenfalls von größter Bedeutung, die Quittungen aufzubewahren.

Anschlussflug: Buchung mehrerer Flüge

Bei Anschlussflügen, die mit derselben Buchung durchgeführt werden, ist die Fluggesellschaft, bei der die Passagiere die Tickets kaufen, für die gesamte Reise verantwortlich, unabhängig davon, ob der Anschlussflug mit einer anderen, nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft erfolgt. Auch Anschlussflüge, die in einem Nicht-EU-Land starten und landen, sind in diesem Fall abgedeckt. Diese Ausweitung der Ausgleichsansprüche wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union am 11. Juli 2019 entschieden. Die Änderung der EU-Verordnung 261/2004 wurde anhand eines Falles entschieden, bei dem es um Fluggäste ging, die mit einer einzigen Buchung von Prag nach Bangkok reisten.

Der Fall stellt sich wie folgt dar:

  • Die Flüge wurden von Prag, das in der EU liegt, über Abu Dhabi, das in einem Nicht-EU-Land liegt, mit dem Endziel Bangkok, das ebenfalls außerhalb der EU liegt, gebucht.
  • Der erste Flug erfolgte mit Czech Airlines, einer EU-Fluggesellschaft, und der Anschlussflug mit Etihad, einer Nicht-EU-Fluggesellschaft.
  • Der Czech Airlines-Flug landete zur planmäßigen Zeit in Abu Dhabi, während der Etihad-Flug mit 8 Stunden Verspätung in Bangkok ankam.

Da die Tickets unter einer einzigen Buchung gebucht wurden, entschied das Gericht, dass Czech Airlines den betroffenen Fluggästen eine Entschädigung zahlen muss, obwohl der erste Flug pünktlich war. Dieses Urteil gilt für alle Unregelmäßigkeiten bei Anschlussflügen, wie z. B. Nichtbeförderung, Verspätung oder Annullierung von Flügen, die zu einer Verspätung von drei Stunden oder mehr am Zielflughafen führen, wenn die Flüge unter einer einzigen Buchung gebucht wurden. Dies ist eine nützliche Information für die Buchung von Flügen, da sie den Spielraum für mögliche Entschädigungen für Fluggäste erweitert.

Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug: Gruppenreisen

Wenn Du von einem verpassten Anschluss betroffen bist und mit einigen anderen Fluggästen (z. B. mitreisenden Familienangehörigen oder Freunden) eine gemeinsame Sammelklage einreichen möchtest, ist dies natürlich auch möglich. Darüber hinaus kannst Du eine Klage einreichen, auch wenn Du nicht die Person bist, die die Tickets bezahlt hat. Du musst lediglich als Passagier an der Buchung beteiligt sein. In diesem Fall fungierst Du auch als Ansprechpartner für Deine Freunde und Familie oder die anderen Fluggäste. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Geschädigte nur der jeweilige Fluggast ist - unabhängig davon, wer die Reise letztendlich bezahlt hat.

Anschlussflug verpasst: Zusätzliche Leistungen

Jeder Fluggast, der von Flugunregelmäßigkeiten betroffen ist, hat Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie zwei Telefonate, Faxe oder auch E-Mails. Wenn Du bis zum nächsten Tag auf Deinen Ersatzflug warten musst, ist es wichtig zu wissen, dass die Fluggesellschaft auch die Kosten für das Hotel und einen Transfer zum und vom Flughafen übernehmen muss. Ist es sogar notwendig, länger zu warten, werden mehrere Nächte bezahlt. Die folgende Übersicht zeigt, welche Rechte und Leistungen Dir im Falle einer Flugverspätung zustehen:

Flug verpasst: Rechte bei Pauschalreisen

Bei der Buchung einer Pauschalreise werden der Flug, die Unterkunft und manchmal auch Reiseaktivitäten und andere Leistungen zusammen gekauft. Bei dieser Art von Reise bist Du ebenso wie jeder andere Reisende durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt, d. h. Du hast ebenfalls die Möglichkeit, eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 € zu verlangen. Wenn Du Dein Ziel mehr als 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug erreichst, hast Du außerdem das Recht, gegenüber dem Reiseveranstalter eine Preisminderung geltend zu machen - zusammen mit dem Recht, eine andere Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall gibt Dir die Frankfurter Tabelle einen Anhaltspunkt über die möglichen Preisminderungen. Die Tabelle ist eine Zusammenfassung von Urteilen des Landgerichts Frankfurt, in denen Fluggäste von Flugausfällen betroffen waren, und kann als Richtschnur bei der Geltendmachung von Fluggastansprüchen dienen.

Geschäftsreisen – Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug

Geschäftsreisen werden definiert als Reisen zu beruflichen Zwecken, in der Regel im Auftrag des Unternehmens. Der Begriff bezieht sich sowohl auf die Reise zum Zielort als auch auf die Rückreise. In den meisten Fällen ist die Geschäftsreise in ein anderes Land mit einem oder mehreren Flügen verbunden. Auch wenn die Flüge vom Unternehmen bezahlt werden, behält der Reisende in den meisten Fällen von Flugunregelmäßigkeiten wie Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung das Recht auf Entschädigung. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Vertrag des Reisenden mit dem Unternehmen etwas anderes vorsieht. Einige Unternehmen nehmen Klauseln in den Vertrag auf, wonach die Mitarbeiter bei Geschäftsreisen auf ihr Recht auf Flugentschädigung verzichten müssen.

Auch im Falle eines verpassten Anschlussfluges während einer Geschäftsreise haben die Passagiere die gleichen Rechte wie Individualreisende. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab, und Geschäftsreisende können Anspruch auf 250 €, 300 €, 400 € oder 600 € haben. Die Fluggesellschaft muss den Fluggästen je nach Dauer der Verspätung auch zusätzliche Leistungen wie kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterbringung anbieten.

Anschlussflug verpasst – Gepäck verloren

Wenn Dein Gepäck verspätet oder beschädigt ankommt oder gänzlich verloren geht, entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz von bis zu 1 500 €. Du darfst „Notkäufe“ (etwa Hygieneartikel, Unterwäsche) in angemessenem Umfang tätigen, für welche Dir die Airline später die Kosten erstattet. Denke daran, dass Du bei Gepäckverspätungen nur für den Zeitraum Notkäufe tätigen kannst, während dem das Gepäck nicht zur Hand ist. Taucht Dein Koffer nach 5 Tagen wieder auf, kannst Du danach keine weiteren Hygiene- oder Bekleidungsartikel auf Kosten der Airline erwerben. Dieses Recht gilt immer dann, wenn die Airline für den Schaden verantwortlich ist und schließt selbstverständlich auch Dienst- und Pauschalreisen mit ein. Detailliertere Informationen kannst du auf unserer Seite Gepäck Entschädigung nachschlagen. Du kannst entweder MYFLYRIGHT mit der Durchsetzung Deines Rechts beauftragen oder Dich an die Fluggesellschaft wenden.

Flug verpasst – Geld zurück

Wenn Du Deinen nächsten Flug verpasst, kannst Du bei der Fluggesellschaft eine Rückerstattung Deines Ticketpreises beantragen. Wenn Du die Fluggesellschaft wegen der Erstattung kontaktierst, ist es wichtig, dass Du Deine Rechte kennst und weißt, was Du von der Fluggesellschaft erhalten solltest. Neben einer Entschädigung von bis zu 600 € solltest Du eine vollständige Ticketrückerstattung oder eine Erstattung für nicht genutzte Streckenabschnitte sowie den frühestmöglichen kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen erhalten.

Hilfe von MYFLYRIGHT

Wenn Du Deinen Anschlussflug verpasst hast, kannst Du Dich jederzeit an MYFLYRIGHT wenden. Um das finanzielle Risiko sowie das zeitaufwändige und stressige Verfahren zu vermeiden, kannst Du Deinen Fall an uns delegieren. Wir sind Experten für Fluggastrechte und können Dir helfen, die Dir zustehende Entschädigung zu erhalten. Wenn Du es wünschst, wird MYFLYRIGHT Deinen Fall ohne Kostenrisiko gegen die Fluggesellschaft durchsetzen. 

Nachfolgend findest Du eine Liste der häufigsten Fälle von verpassten Anschlussflügen, die wir bearbeitet haben.

Ryanair: Flug verpasst

Easyjet: Flug verpasst

Wizzair: Flug verpasst

Lufthansa: Flug verpasst

Condor: Flug verpasst

Eurowings: Flug verpasst

British Airways: Flug verpasst

Air France: Flug verpasst

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