Dienstreise – erhalte ich eine Entschädigung?
Wenn Du Dich auf eine Geschäftsreise begibst und der Flug verspätet ist oder gestrichen wird, ist das nie ein guter Anfang. Auch wenn Geld die durch eine Flugunregelmäßigkeit verursachten Unannehmlichkeiten nicht wettmacht, kannst Du zumindest immer die Dir zustehende Entschädigung geltend machen. Auch bei einer Geschäftsreise haben Fluggäste die gleichen Rechte wie Individualreisende. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab und Geschäftsreisende haben entweder Anspruch auf 250 €, 300 €, 400 € oder 600 €. Die Fluggesellschaft muss den Fluggästen je nach Dauer der Verspätung auch zusätzliche Dienstleistungen wie kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft anbieten. Wenn Dein Geschäftsflug von einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung betroffen war oder Dir die Beförderung verweigert wurde, kannst Du jederzeit prüfen, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast. Gib einfach Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein, und wir erledigen die Arbeit für Dich, ohne dass Kosten für Dich anfallen.
Was gilt als Geschäftsreise?
Geschäftsreisen, die auch als Firmen- oder Dienstreisen bezeichnet werden, sind definiert als Reisen zu Arbeitszwecken, in der Regel im Auftrag des Unternehmens. Der Begriff bezieht sich sowohl auf die Reise zum Zielort als auch auf die Rückreise nach Hause. In den meisten Fällen umfasst die Geschäftsreise in ein anderes Land einen oder mehrere Flüge. Obwohl die Flüge vom Unternehmen bezahlt werden, behält der Fluggast in den meisten Fällen das Recht auf Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten wie Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Vertrag des Reisenden mit dem Unternehmen etwas anderes vorsieht. Einige Unternehmen nehmen Klauseln in den Vertrag auf, dass die Mitarbeiter bei Geschäftsreisen auf ihr Recht auf Flugentschädigung verzichten müssen.
Deine Fluggastrechte während einer Dienstsreise
In der Regel werden Geschäftsreisenden bei ihren Dienstreisen bestimmte Passagierrechte eingeräumt. Ähnlich wie bei Einzelreisen haben die Reisenden bei Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Entscheidend ist dabei, wie lange sich Deine Ankunft am Zielflughafen verspätet. Bei einer Flugverspätung am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden haben die Fluggäste Anspruch auf Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Bei einer Flugverspätung von mehr als 2 Stunden am Abflughafen haben die Passagiere zudem Anspruch auf zusätzliche Dienstleistungen wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, kostenlose Übernachtung und einen Transfer vom und zum Flughafen. Um einen Anspruch bei Deinem verspäteten oder annullierten Geschäftsflug geltend machen zu können, darf der Vorfall nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein. Wenn der Grund für eine Flugunregelmäßigkeit nicht in den Händen der Fluggesellschaft liegt, zum Beispiel ein Vulkanausbruch, gilt dies als "außergewöhnlicher Umstand", und die Fluggesellschaft ist in diesem Fall von der finanziellen Entschädigung der Passagiere befreit.
Flugausfall bei Dienstreisen
Wenn Dein Flug während einer Geschäftsreise gestrichen wird, kann dies kritische Folgen haben. Das Verpassen wichtiger Meetings und Präsentationen sowie unzufriedene Kunden können Deinem Geschäft schaden. Aber wenn Dein Flug während einer Geschäftsreise gestrichen wird, wer erhält die Entschädigung? Du oder Dein Unternehmen? Im Allgemeinen werden die Entschädigungszahlungen immer an die Person geleistet, die den Flug genommen hätte - das ist der Reisende. Es ist in solchen Fällen völlig unerheblich, wer das Ticket gebucht hat. Viele Arbeitgeber sind sich jedoch dieser Tatsache bewusst und fügen Klauseln in den Arbeitsvertrag ein, die spezifische Bestimmungen enthalten. Du solltest den Vertrag immer gründlich lesen, damit Du weisst, ob Du auf Deinen Entschädigungsanspruch verzichtet hast. In diesem Fall würde der Arbeitgeber die Entschädigung erhalten. Wenn Du eine solche Klausel nicht unterzeichnet hast und der Meinung bist, dass Du Anspruch auf eine Flugentschädigung hast, kannst Du jederzeit mit Hilfe unseres Entschädigungsrechners überprüfen, ob Du bei Annullierung Deines Fluges eine Entschädigung geltend machen kannst. Gib Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein und finde heraus, auf welchen Betrag Du Anspruch hast. Wenn der Flug nicht durch außergewöhnliche Umstände beeinträchtigt wird, hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, abhängig von der Flugstrecke und dem Zeitpunkt, zu dem der Fluggast über die Flugannullierung informiert wurde.
Entschädigung bei Flugverspätung - Dienstreise
Flugverspätungen, egal ob Du in den Urlaub fährst oder geschäftlich unterwegs bist, sind nicht nur unangenehm, sondern auch extrem stressig. Für die Passagiere kann es schwierig sein zu verstehen, was sie in dieser Situation zu tun haben, was leider im Flugverkehr ein immer häufigeres Problem ist. Die gute Nachricht ist, dass Du mehrere Möglichkeiten hast, wenn Dein Geschäftsflug verspätet ist, aber wie viel Entschädigung Du erhalten kannst, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab. Wenn Dein Flug am Zielflughafen mit einer Verspätung von mehr als 3 Stunden ankommt, hast Du Anspruch auf 250 €, 300 €, 400 € oder 600 €, je nach Flugentfernung. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden hast Du Anspruch auf eine Erstattung des Ticketpreises, wenn Du den Flug nicht mehr antreten möchtest.
Zusätzliche Dienstleistungen - Geschäftsflug verspätet
Wenn Du auf Geschäftsreise bist und eine Flugverspätung oder Flugannullierung erlebst, solltest Du trotzdem pünktlich am Check-in-Schalter erschienen sein. Wenn Du nicht pünktlich warst, kann die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter dies als Grund dafür anführen, die Entschädigung nicht auszuzahlen. Bei Flugverspätungen muss die Fluggesellschaft je nach Länge der Verspätung auch zusätzliche Dienstleistungen für Dich erbringen. Zu diesen Dienstleistungen gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, auf die Du Anspruch hast, wenn sich Dein Flug um mindestens 2 Stunden verspätet. Die Fluggäste sollten auch eine kostenlose Übernachtung und einen Transfer vom und zum Flughafen erhalten. Auch im Falle außergewöhnlicher Umstände (z.B. Blitzschlag) ist die Fluggesellschaft verpflichtet, diese zusätzlichen Dienstleistungen für den Fluggast zu erbringen. Die folgende Übersicht zeigt, auf welche Rechte und Dienstleistungen Du im Falle einer Flugverspätung Anspruch hast:
Geschäftsreisen - Gepäckverlust oder Gepäckverspätung
Wenn Dein Gepäck verspätet oder beschädigt ankommt oder gänzlich verloren geht, entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz von bis zu 1 500 €. Du darfst „Notkäufe“ (etwa Hygieneartikel, Unterwäsche) in angemessenem Umfang tätigen, für welche Dir die Airline später die Kosten erstattet. Denke daran, dass Du bei Gepäckverspätungen nur für den Zeitraum Notkäufe tätigen darfst, während dem das Gepäck nicht zur Hand ist. Taucht Dein Koffer nach 2 Tagen wieder auf, kannst Du danach keine weiteren Hygiene- oder Bekleidungsartikel auf Kosten der Airline erwerben. Dieses Recht gilt immer dann, wenn die Airline für den Schaden verantwortlich ist und schließt selbstverständlich auch Dienst- und Pauschalreisen mit ein. Detailliertere Informationen kannst du auf unserer Seite Gepäck Entschädigung nachschlagen.
Wie hoch ist die Entschädigung für Deinen Geschäftsflug?
Hier ist ein Überblick über die Ausgleichszahlungen in Bezug zur Entfernung und Verspätung / Annullierung / Boardingverweigerung:
• 600 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (außerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel
• 300 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (außerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden am Endziel
• 400 € – Für Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 km (außerhalb der EU) und für Flugstrecke über 1 500 km (innerhalb der EU) bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel
• 250 € – Für Flugstrecken bis 1 500 km (innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel
Wie erhältst Du eine Entschädigung für Deinen Geschäftsflug?
Du hast verschiedene Möglichkeiten, wenn Du Deinen Anspruch gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen möchtest. Entweder machst Du den Anspruch selbst geltend oder Du kannst die Aufgabe an eine andere Person delegieren. Da die Airlines über hochqualifizierte, unternehmenseigene Rechtsabteilungen verfügen, versuchen sie natürlich, möglichst viele Schadenersatzansprüche abzuwimmeln. Aufgrund dessen bleibt Dir meist nur der juristische Weg über einen Anwalt. Mit einer Klage vor Gericht erreichst Du dann zwar, dass die Airline genaue Angaben zu Deinen Flugunregelmäßigkeiten machen muss, allerdings besteht auch das Risiko, dass Du im Falle des Misserfolges Deiner Klage auf den Anwalts- und Gerichtskosten sitzen bleibst.
Wenn Du Deine Fluggastrechte gegenüber der Fluggesellschaft unabhängig durchsetzen willst, gibt es mehrere Punkte zu beachten und Schritte zu unternehmen. Zunächst musst Du einen Brief an die Fluggesellschaft schreiben. Wenn Du Dich dafür entscheidest, Deinen Brief auf dem Postweg zu versenden, solltest Du Dich unbedingt für ein Einschreiben entscheiden, um sicherzustellen, dass Du weißt, wann die Fluggesellschaft ihn erhält, da dies vor Gericht ein wichtiges Beweisstück sein kann. Du musst Deinem Brief oder Deiner E-Mail die folgenden Informationen beifügen:
Es ist eine gute Idee, eine Frist für das Datum zu setzen, an dem Dein Antrag erledigt werden sollte. Der Standardzeitraum beträgt 2-3 Wochen. Wenn Du innerhalb dieser Frist keine Antwort von der Fluggesellschaft erhalten hast, solltest Du der Fluggesellschaft noch einmal Gelegenheit geben, auf ein zweites Schreiben zu antworten. Setze auch hier eine Frist von 2-3 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem Du den Brief versendest, und denke daran, den Brief per Einschreiben zu schicken.
Wenn man bedenkt, wie lange es dauert, alle notwendigen Dokumente zusammenzutragen und eine Antwort zu erhalten - und wie stressig und zeitaufwendig der Umgang mit den Fluggesellschaften ist, kann es sich lohnen, Deinen Anspruch stattdessen mit MYFLYRIGHT geltend zu machen. Die unabhängige Geltendmachung von Ansprüchen ist zudem ein riskantes Verfahren, da Fluggesellschaften häufig nicht alle Informationen über eine Verspätung offenlegen. Ein Beispiel dafür ist, wenn Du eine Klage gegen die Fluggesellschaft wegen Verspätung aufgrund technischer Probleme einreichst, während diese durch einen Vogelschlag verursacht wurde; in diesem Fall muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Bis dies geklärt ist, hast Du eine beträchtliche Menge Zeit, Mühe und Geld aufgewendet. Im Falle einer abgelehnten Klage, wenn Du Deinen Anspruch über MYFLYRIGHT geltend machst, brauchst Du Dir jedoch keine Sorgen über die Kosten zu machen, da eine Provision nur im Erfolgsfall erhoben wird. Du musst lediglich Deine Flugdaten unter www.myflyright.com eingeben. Wir helfen Dir gerne bei Deinem Anspruch auf Entschädigung und/oder Ticketpreiserstattung.
Anspruch auf Erstattung bei Dienstreisen
Wenn Du Dein Flugticket stornieren musst, ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen und zu wissen, was Du von der Fluggesellschaft erhalten solltest. Eine Tatsache, die vielen nicht bekannt ist, ist, dass Du als Fluggast zumindest Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des Ticketpreises hast, wenn Du den Flug selbst stornierst, unabhängig davon, aus welchem Grund Du dies tust. Ein Flugticket besteht aus 3 Teilen - dem Grundtarif, den Steuern und den Gebühren. Unabhängig davon, ob Du den Flug unmittelbar vor dem Abflug stornierst oder die Fluggesellschaft überhaupt nicht darüber informierst, dass Du den Flug nicht antreten wirst, können Dir die Kosten für die Steuern und Gebühren erstattet werden. Allein diese können bis zu 70 % des gesamten Ticketpreises ausmachen. Der Grundpreis, der auch als "tatsächlicher Ticketpreis" bezeichnet wird, wird nur dann vollständig zurückerstattet, wenn die Fluggesellschaft in der Lage ist, Dein Ticket weiterzuverkaufen, und wenn die Geschäftsbedingungen der Fluggesellschaft dies zulassen. In einem solchen Fall können dem Passagier bis zu 95 % des gesamten Ticketpreises zurückerstattet werden.
Falls Du Dein Ticket stornierst, muss die Fluggesellschaft Dir die folgenden Beträge in voller Höhe zurückerstatten:
- Flughafensteuern und -gebühren
- Sicherheitssteuern und -abgaben
- Treibstoffzuschläge
Der Großteil der oben genannten Gebühren wird an Dritte, wie z.B. Flughäfen, überwiesen und muss erst bezahlt werden, wenn der Passagier den Flug nimmt. Dies gilt auch für den Fall, dass Du ein "nicht erstattungsfähiges" Ticket gekauft hast. Treibstoffzuschläge sind weder eine Steuer, noch werden sie von Dritten erhoben. Diese Kosten müssen jedoch vollständig von der Fluggesellschaft erstattet werden, denn wenn Du nicht fliegst, verbrauchst Du keinen Treibstoff.
Die folgenden Beträge sind nicht immer erstattungsfähig:
- Tatsächlicher Ticketpreis
- Transaktionsgebühren
Der Ticketpreis wird dem Passagier nicht zurückerstattet, wenn die Fluggesellschaft dies in ihren Geschäftsbedingungen festgelegt hat. Wenn sie dies nicht angegeben hat, muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie Dein Ticket nicht weiterverkaufen konnte. Wenn sie dies nicht nachweisen kann, müssen Dir 95 % des Ticketpreises zurückerstattet werden. Transaktionsgebühren, die beim Kauf Deines Tickets in Banküberweisungen enthalten sind, werden nicht zurückerstattet.
Hilfe von MYFLYRIGHT
Wenn Deine Geschäftsreise durch einige der genannten Flugunregelmäßigkeiten, wie z.B. eine Flugverspätung oder Flugannullierung, stark beeinträchtigt wurde, kannst Du Dich jederzeit an MYFLYRIGHT wenden. Um das finanzielle Risiko sowie den zeitraubenden und stressigen Charakter des Verfahrens zu vermeiden, kannst Du Deinen Fall an uns delegieren. Wir sind Experten für Passagierrechte und können Dir helfen, die Dir zustehende Entschädigung zu erhalten. Wenn Du es wünschst, wird MYFLYRIGHT Deinen Fall gegen die Fluggesellschaft ohne jegliches Kostenrisiko weiterverfolgen.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug