Flugüberbuchung – habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Fluggesellschaften überbuchen Flüge häufig und sind oft gezwungen, einem Teil der Passagiere das Boarding zu verweigern. Wenn Du bei einem Flug überbucht wurdest und Dir die Beförderung verweigert wurde, hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Die Berechnung richtet sich nach der Flugentfernung zum Zielort und beträgt - je nach Entfernung - 600 €, 400 €, 300 € oder 250 €. Bietet Dir die Fluggesellschaft bei Nichtbeförderung einen alternativen Flug an und erreichst Du Dein Ziel innerhalb der Verspätungsfrist, kann sich der Ausgleichsbetrag um bis zu 50 % reduzieren. Wenn Du den alternativen Flug nicht annehmen möchtest, wird Dir ein Teil des Ticketpreises erstattet. Zusätzlich hast Du Anspruch auf Betreuung am Tag Deiner Reise. Du hast Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen sowie auf die Möglichkeit, Telekommunikationsmittel zu nutzen. Wenn Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag abfliegt, kannst Du Dich auch darauf verlassen, dass die Fluggesellschaft für Deine Unterkunft und den Transfer dorthin aufkommt.
Wurde Dir die Beförderung aufgrund eines überbuchten Fluges verweigert, beraten Dich die Luftrechtsexperten von MYFLYRIGHT gerne und unterstützen Dich bei der Durchsetzung Deiner Fluggastrechte. Auf unserer Homepage www.myflyright.com findest Du einen Entschädigungsrechner, mit dem Du völlig kostenlos prüfen kannst, ob in Deinem Fall ein möglicher Anspruch auf Entschädigung besteht. Wenn Du dann unsere Hilfe in Anspruch nehmen willst, setzen wir Dein Recht ohne jedes Kostenrisiko für Dich durch.
Überbuchter Flug und Nichtbeförderung - Definition
In der Luftfahrtbranche ist es gängige Praxis, dass Fluggesellschaften Flüge überbuchen. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als es Sitzplätze an Bord gibt, in der Hoffnung, dass nicht alle Passagiere ihren Flug antreten werden. Die Fluggesellschaften haben komplexe Berechnungssysteme entwickelt, um abzuschätzen, wie viele No-shows pro Flug zu erwarten sind. Anhand dieser Daten wird die Menge der zu verkaufenden Tickets berechnet. Auf diese Weise kann die Fluggesellschaft den Ticketverkauf maximieren und den höchsten Gewinn für jeden Flug sicherstellen. Dies ist nicht nur die Praxis von Low-Budget-Airlines. Bei der Lufthansa beispielsweise erscheinen jedes Jahr durchschnittlich drei Millionen Passagiere nicht zum Check-in ihrer gebuchten Flüge. Es ist daher verständlich, dass die Fluggesellschaften diese Technik regelmäßig anwenden.
Wenn alle Passagiere den Flug antreten, muss die Fluggesellschaft versuchen, Freiwillige zu finden, die sich bereit erklären, umzubuchen. Wenn die Fluggesellschaft nicht genügend Freiwillige findet, werden einige Passagiere aus dem Flug gestrichen und auf den nächsten Flug verschoben. In anderen Fällen setzen die Fluggesellschaften kleinere Flugzeuge ein, um Geld zu sparen, wenn nicht genügend Tickets für den ursprünglich geplanten Flug verkauft wurden. Auch in diesem Fall müssen einige Passagiere möglicherweise auf andere Flüge umgebucht werden. Passagiere auf überbuchten Flügen, denen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert wurde, haben nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Voraussetzung ist, dass sie rechtzeitig eingecheckt haben, alle Buchungsunterlagen vorhanden waren und die Passagiere keine Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken für sich oder andere Passagiere darstellten. Weitere Informationen zum Umgang mit Nichtbeförderung findest Du in unserem Artikel Nichtbeförderung.
Flugzeug überbucht: Mögliche Entschädigungsbeträge
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 haben Passagiere, die von "unfreiwilliger Nichtbeförderung" betroffen sind, Anspruch auf Ausgleichszahlungen, zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, Unterbringung und Transport. Außerdem muss die Fluggesellschaft ein alternatives Transportmittel anbieten oder man erhält eine Rückerstattung des Tickets. Um Passagiere, die von einem Flug ausgeschlossen wurden, zu schützen, gibt es in der EU-Verordnung für Fluggastrechte eine Reihe von Vorgaben, nach denen sich Airlines zu richten haben. Ausnahmen sind Passagiere, denen das Boarding verweigert wird, weil sie sich verspäten oder mit ungültigen Reisedokumenten (oder ohne gültiges Visum) reisen, sowie Passagiere, die ein Sicherheits- oder Gesundheitsrisiko für sich oder andere Passagiere darstellen. Diese Passagiere haben keinen Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigungsrechte bei Überbuchung nach Flugstrecke
Um zu verstehen, ob Du einen Entschädigungsanspruch hast, und um die Höhe der Entschädigung zu berechnen, müssen die folgenden Variablen berücksichtigt werden: die Fluggesellschaft, mit der Du fliegst, das Abflugland und das Zielland. Es gibt gewisse Kriterien, die laut der EU-Fluggastrechteverordnung erfüllt sein müssen, um sich für Entschädigungsansprüche auf sie berufen zu können. Der Geltungsbereich für die EU-Fluggastrechte nach der EG-VO 261/2004 umfasst folgende Fälle:
- Der Flug findet innerhalb der EU statt, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat oder nicht.
- Der Flug fliegt von einem EU-Land ab und der Zielflughafen liegt in einem Nicht-EU-Land, unabhängig davon, wo sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft befindet.
- Der Flug startet von einem Nicht-EU-Land und landet in einem EU-Land, sofern die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.
In der folgenden Tabelle sind die Flugstrecken aufgeführt, die von der EU-Verordnung erfasst werden.
Neben der Überbuchung sind auch Flugverspätungen, Flugausfälle und verpasste Anschlussflüge von der EU-Verordnung erfasst. Weitere Informationen findest Du in unseren Artikeln Flugverspätung und Flugannullierung. In diesen Fällen besteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn man mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielflughafen ankommt. Ein Recht auf Entschädigung hast Du auch, wenn Du einen von der Fluggesellschaft angebotenen Alternativflug nimmst.
Kürzung der Entschädigung bei Flugüberbuchung
Auch dann, wenn Du Dich für eine alternative Beförderung zum Endziel entscheiden solltest, können möglicherweise noch Entschädigungsansprüche bestehen. Diese betragen je nach Flugstrecke jedoch nur die Hälfte der oben genannten Angaben, sofern die Fluggesellschaft den Ersatzflug in einem entsprechenden Zeitfenster bereitstellen kann. Die reduzierten Entschädigungszahlungen, je nach Zeitfenster und Entfernung, sind wie folgt:
- Bei allen Flügen über eine Entfernung von bis zu 1 500 km, die nicht später als zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 125 €.
- Bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1 500 und 3 500 km, die nicht später als drei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 200 €.
- Bei allen anderen Flügen mit Distanzen über 3 500 km, die innerhalb von vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges landen, erhältst Du 300 €.
Nachfolgend findest Du eine Tabelle, die dies näher erläutert:
Überbuchter Anschlussflug: Entschädigung
Bei Anschlussflügen, die mit derselben Buchung durchgeführt werden, ist die Fluggesellschaft, bei der die Passagiere die Tickets kaufen, für die gesamte Reise verantwortlich, unabhängig davon, ob der Anschlussflug mit einer anderen, nicht in der EU ansässigen Fluggesellschaft erfolgt. Auch Anschlussflüge, die in einem Nicht-EU-Land starten und landen, sind in diesem Fall abgedeckt. Diese Erweiterung der Entschädigungspflicht wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union am 11. Juli 2019 entschieden. Die Änderung der EU-Verordnung 261/2004 wurde anhand eines Falles entschieden, bei dem es um Passagiere ging, die mit einer einzigen Buchung von Prag nach Bangkok reisten.
Der Fall stellt sich wie folgt dar:
- Die Flüge wurden von Prag, das in der EU liegt, über Abu Dhabi, das in einem Nicht-EU-Land liegt, mit dem Endziel Bangkok, das ebenfalls außerhalb der EU liegt, gebucht.
- Der erste Flug erfolgte mit Czech Airlines, einer EU-Fluggesellschaft, und der Anschlussflug mit Etihad, einer Nicht-EU-Fluggesellschaft.
- Der Czech Airlines-Flug landete zur planmäßigen Zeit in Abu Dhabi, während der Etihad-Flug mit 8 Stunden Verspätung in Bangkok ankam.
Da die Tickets unter einer Reservierung gebucht waren, entschied das Gericht, dass Czech Airlines den betroffenen Passagieren eine Entschädigung zahlen muss, obwohl der erste Flug pünktlich war. Dieses Urteil gilt für alle Unregelmäßigkeiten bei Anschlussflügen, wie Nichtbeförderung und verspäteten oder annullierten Flügen, die eine Verspätung von 3 Stunden oder mehr am Zielflughafen verursachen, wenn die Flüge als eine einzige Reservierung gekauft wurden. Dies ist eine nützliche Information, die man bei der Buchung von Flügen haben sollte, da sie den Spielraum hinsichtlich möglicher Entschädigungen für Fluggäste erweitert.
Flug überbucht - zusätzliche Leistungen
Jeder Fluggast, der von einer Überbuchung betroffen ist, hat Anspruch auf Betreuungsleistungen. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen ebenso wie zwei Telefonate, Faxe oder auch E-Mails. Wenn Du bis zum nächsten Tag auf Deinen Ersatzflug warten musst, ist es wichtig zu wissen, dass die Fluggesellschaft auch die Kosten für das Hotel und einen Transfer zum und vom Flughafen übernehmen muss. Ist es sogar notwendig, länger zu warten, werden mehrere Nächte bezahlt. Die folgende Übersicht zeigt, welche Rechte und Leistungen Dir im Falle einer Flugverspätung zustehen:
Überbuchter Flug: Rechte bei Pauschalreisen
Bei der Buchung einer Pauschalreise werden der Flug, die Unterkunft und manchmal auch Reiseaktivitäten und andere Leistungen zusammengekauft. Auch bei dieser Art von Reise bist Du wie jeder unabhängig Reisende durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt, d.h. du hast ebenfalls die Möglichkeit, einen Ausgleichsbetrag von bis zu 600 € zu verlangen. Darüber hinaus hast Du für den Fall, dass Du Dein Ziel mehr als 4 Stunden später als der ursprüngliche Flug erreichst, das Recht, einen Anspruch auf Preisminderung gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen - zusammen mit dem Recht, eine andere Fluggesellschaft in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall gibt Dir die Frankfurter Tabelle einen Anhaltspunkt über die möglichen Preisminderungen.
Flugüberbuchung: Frankfurter Tabelle
Die Frankfurter Tabelle ist eine Zusammenfassung von Urteilen des Landgerichts Frankfurt in Deutschland, wo Passagiere Flugstörungen wie Nichtbeförderung bei Pauschalreisen erlebt haben. Sie kann als Richtschnur dafür dienen, wann Passagiere einen Entschädigungsanspruch haben und wie viel sie in Form einer Preisminderung vom Reiseveranstalter erwarten können. Es ist wichtig zu betonen, dass die Frankfurter Tabelle nicht rechtsverbindlich ist und daher nur als Referenz verwendet werden sollte. Die Fälle werden individuell beurteilt, und die Preisminderung wird entsprechend der jeweiligen Beurteilung berechnet. Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserem Artikel Pauschalreise.
Geschäftsreisen - Entschädigung bei Überbuchung
Geschäftsreisen sind definiert als Reisen zu beruflichen Zwecken, in der Regel im Auftrag des Unternehmens. Der Begriff bezieht sich sowohl auf die Reise zum Zielort als auch auf die Rückreise. In den meisten Fällen ist die Geschäftsreise in ein anderes Land mit einem oder mehreren Flügen verbunden. Auch wenn die Flüge vom Unternehmen bezahlt werden, hat der Reisende in den meisten Fällen von Flugunregelmäßigkeiten wie Flugverspätung, Flugannullierung und Nichtbeförderung ein Recht auf Entschädigung. Die einzige Ausnahme ist, wenn der Vertrag des Reisenden mit der Gesellschaft etwas anderes vorsieht. Manche Unternehmen nehmen Klauseln in den Vertrag auf, dass die Mitarbeiter bei Geschäftsreisen auf ihr Recht auf Flugentschädigung verzichten müssen.
Auch bei Geschäftsreisen haben die Passagiere die gleichen Rechte wie Individualreisende. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugdistanz ab und Geschäftsreisende haben entweder Anspruch auf 250 €, 300 €, 400 € oder 600 €. Je nach Dauer der Verspätung muss die Fluggesellschaft den Fluggästen außerdem zusätzliche Leistungen wie kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterbringung anbieten.
Was tun bei Überbuchung durch die Fluggesellschaft
Zunächst einmal ist es wichtig, dass Du sofort den Ticketschalter der jeweiligen Fluggesellschaft aufsuchst. Dort wird man Dich in der Regel über Alternativflüge informieren. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, nach einer zufriedenstellenden Lösung zu suchen. Um später einen Anspruch auf Entschädigung geltend machen zu können, ist es ratsam, einen Nachweis über den Grund der Überbuchung oder Nichtbeförderung aufzubewahren. Dies kannst Du tun, indem Du Deine Bordkarten und Gepäckanhänger aufbewahrst. Du kannst auch um eine schriftliche Bestätigung des Personals bitten, in der der genaue Sachverhalt festgehalten ist. Für den Fall, dass Dein Ersatzflug am nächsten Tag abfliegt und Du ein Hotel, Mahlzeiten oder ein Taxi benötigst, ist es ebenfalls von größter Bedeutung, die Belege aufzubewahren.
Flugzeug überbucht - Ticketerstattung
Wenn Du Dein Flugticket erstattet bekommen möchtest, ist es wichtig, Deine Rechte zu kennen und zu wissen, was Du von der Fluggesellschaft erhalten solltest. Neben einer Entschädigung von bis zu 600 € solltest Du eine vollständige Rückerstattung des Tickets oder eine Erstattung für nicht genutzte Teilstrecken und den frühestmöglichen kostenlosen Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen erhalten. Weitere Informationen zum Umgang mit Nichtbeförderung findest Du in unserem Artikel Ticketerstattung.
Hilfe von MYFLYRIGHT
Wenn Du eine Nichtbeförderung aufgrund einer Überbuchung durch eine Fluggesellschaft erlebt hast, kannst Du Dich jederzeit an MYFLYRIGHT wenden. Um das finanzielle Risiko sowie den zeitraubenden und stressigen Ablauf des Verfahrens zu vermeiden, kannst Du Deinen Fall an uns delegieren. Wir sind Experten für Fluggastrechte und können Dir helfen, die Dir zustehende Entschädigung zu erhalten. Wenn Du es wünschst, verfolgt MYFLYRIGHT Deinen Fall gegen die Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko. Gib einfach Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein, und wir erledigen die Arbeit für Dich, ohne jedes Kostenrisiko.
Nachfolgend findest Du eine Liste der häufigsten Fälle von Airline-Überbuchungen, die wir bearbeitet haben.
Ryanair Überbuchung
Easyjet Überbuchung
Wizzair Überbuchung
Lufthansa Überbuchung
Air Europa Überbuchung
Condor Überbuchung
British Airways Überbuchung
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug