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Pauschalurlaub – habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Als Alleinreisender oder als Familie ist es manchmal einfacher und bequemer eine Pauschalreise zu buchen. Man bucht das gesamte Paket aus Unterkunft, Verpflegung, Transport und Mietwagen alles aus einer Hand und muss sich nicht mit jedem einzelnen Anbieter auseinandersetzen. Wie bei jeder anderen Reise gibt es aber natürlich auch mal Umstände, die nicht vorhersehbar sind. Die Fluggesellschaft könnte kurzfristig die Flugzeiten ändern, das Gepäck könnte sich verspäten oder sogar komplett verloren gehen und es könnte einem sogar, unter bestimmten Umständen, das Boarding am Flughafen verweigert werden. All das sind mögliche Probleme, die bei einer Reise auftreten könnten, unabhängig davon, ob es sich um eine organisierte Pauschalreise oder um einzelne Reisedienstleistungen handelt. Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass bei den oben genannten auftretenden Problemen ein möglicher Entschädigungs- oder Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen könnte. Mit welcher Entschädigung oder Rückerstattung man bei einer Pauschalreise rechnen kann, erfährst Du in diesem Artikel. Wir von MYFLYRIGHT helfen Dir gerne weiter. Wir möchten sicherstellen, dass alle Reisenden über ihre Fluggastrechte bei Pauschalreisen informiert sind. Wir helfen Dir Probleme im Zusammenhang mit Deiner Pauschalreise zu lösen.

Wenn Du eine(n) Pauschalreise/ Pauschalurlaub gebucht hast und es zu unerwarteten Flugunregelmäßigkeiten kommt, dann hast Du folgende Ansprüche:

  • Bei einer Stornierung der Pauschalreise seitens des Reiseveranstalters besteht ein Anspruch auf Rückerstattung des gesamten Reisepreises.
  • Bei einer Flugplanänderung hast Du Anspruch auf die ursprünglich gebuchte Flugzeit, bzw. wenn dies organisatorisch nicht möglich ist, einen Anspruch kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Folglich muss Dir der Reiseveranstalter das gezahlte Geld zurückerstatten.
  • Bei einer Flugverspätung von über 3 Stunden, einem Flugausfall, einer Boardingverweigerung oder Verlegung der Abflugzeit hast Du einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 € pro Person gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung.
  • Bei einer Flugverspätung von über 4 Stunden hast Du zudem einen Anspruch auf die Ermäßigung des gesamten Reisepreises.
  • Bei verlorenem, oder verspätetem Gepäck hast Du Anspruch auf die Rückerstattung von notwendigen Ersatzkäufen.
  • Bei Mängeln auf Deiner Reise, die nicht dem gebuchten Serviceumfang entsprechen, hast Du ebenfalls Anspruch auf eine Reisepreisminderung.

    Was ist eine Pauschalreise?

    Eine Pauschalreise definiert sich dadurch, dass in der gebuchten Reiseleistung bei einem Reiseveranstalter oder Reisebüro sich eine Kombination von mindestens zwei verschiedenen Arten von Reisedienstleistungen befinden. Eine Pauschalreise liegt in der Regel dann vor, wenn die unter den Vertrag fallenden Reiseleistungen auf Wunsch des Reisenden nach dessen Wahl zusammengestellt worden sind. Ein Reisender kann die Reisedienstleistungen aus dem Portfolio des Veranstalters auswählen. Pauschalreisen umfassen für gewöhnlich folgende Reisedienstleistungen:

    • Personenbeförderung, z.B. per Flugzeug, Zug, Bus oder Schiff
    • Unterkunft, z.B in einem Hotel, Hostel oder Ferienhaus
    • Fahrzeugmiete, z.B. eines Autos oder Motorrads
    • Ausflüge, z.B. Museumsbesuche, Besichtigung von Sehenswürdigkeiten
    • Jede andere Art von touristischen Dienstleistungen

      Reiserecht bei Pauschalreisen

      Grundsätzlich sind Pauschalreisende durch klar definierte Verbraucherrechte geschützt. Ähnlich wie bei Individualreisen haben die Reisenden bei Flugverspätung und Flugannullierung Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Sollte sich der Flug während einer Pauschalreise verspäten, kann man sowohl gegen den Reiseveranstalter als auch gegen die Fluggesellschaft den Anspruch geltend machen. Entscheidend ist dabei mit welcher Verspätung man am Zielflughafen ankommt. Fluggäste haben bei einer Flugverspätung am Zielflughafen von mehr als 3 Stunden Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Bei einer Flugverspätung von mehr als 4 Stunden am Zielflughafen haben die Passagiere zudem einen Anspruch auf die Reduzierung des Pauschalreisepreises durch den Reiseveranstalter. Wichtig zu beachten ist, dass bei einer Flugverspätung bzw. Flugannullierung die beiden oben genannten Entschädigungszahlungen gegenseitig von der Fluggesellschaft bzw. dem Reiseveranstalter angerechnet werden können.

      Wenn es bei einer gebuchten Pauschalreise zu einer Flugunregelmäßigkeit kommt, ist man trotzdem dazu verpflichtet pünktlich am Check-in-Schalter zu erscheinen. Sollte man nicht pünktlich am Check-in Schalter erscheinen, so kann die Fluggesellschaft, oder der Reiseveranstalter dies als Grund heranziehen, um einen von der Reise auszuschließen und den Entschädigungsanspruch zu verwehren.

      Pauschalreise – außergewöhnliche Umstände

      Um den Anspruch gegenüber der Airline geltend machen zu können, darf die Verspätung nicht durch außergewöhnliche Umstände verursacht worden sein. Ein außergewöhnlicher Umstand liegt dann vor, wenn der Grund für die Flugunregelmäßigkeit nicht in der Verantwortung der Fluggesellschaft liegt, zum Beispiel bei einem Blitzschlag, oder Unwetter. Bei solchen Umständen muss die Fluggesellschaft für eine Entschädigung nicht haften. Dies schließt jedoch nicht eine Reisepreisminderung der Pauschalreise aus. Zur Bestimmung von Minderungsansprüchen ist lediglich ein Wertabgleich zwischen geschuldeten und tatsächlich erbrachten Leistungen durchzuführen. Auf ein Verschulden des Reiseveranstalters oder Airline kommt es hier nicht an. Falls der Flug aufgrund von schlechten Wetterbedingungen auf den nächsten Tag verschoben wird, hat dies zur Folge, dass die Gesamtreisedauer verkürzt wird und in der Konsequenz ein anteiliger Tagesreisepreis vom Reiseveranstalter erstattet werden muss.

      Frankfurter Tabelle: Pauschalreise

      Die Frankfurter Tabelle dient als Leitfaden für die Ermittlung von Entschädigungshöhen für Pauschalreisende. In der Frankfurter Tabelle sind die Gerichtsurteile zum Thema Pauschalreisen des Landgerichts Frankfurt zusammengefasst und das gibt einen Überblick darüber, wann und in welcher Höhe ein geschädigter Reisender prozentual mit einer Preisminderung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter rechnen kann.

      Es ist wichtig zu beachten, dass die Frankfurter Tabelle nicht rechtsverbindlich ist und lediglich als Orientierungsreferenz für Pauschalreisende, Anwälte und die Gerichte dient. Jeder Fall muss individuell beurteilt werden und Reisepreisminderungen werden entsprechend immer für jeden Einzelfall individuell bestimmt. Für Reisende ist es jedoch von Vorteil bestehende Beispiele aus der Frankfurter Tabelle zu prüfen, um sich ein Bild davon zu machen, wie hoch die Reisepreisminderung in ihrem Fall sein könnte.

      Pauschalreise – Entschädigung bei Flugverspätung

      Wenn bei einer Pauschalreise der Flug verspätet ist, dann hat der Kunde die Möglichkeit eine Entschädigung von der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter einzufordern. Entscheidend für die Bemessung des Entschädigungsanspruchs ist die tatsächliche Flugverspätung am Zielflughafen.

      • Ab einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden haben Reisende Anspruch auf eine Entschädigung – abhängig von der Flugdistanz – von bis zu 600 € gegenüber der Airline.
      • Ab einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden haben Reisende einen Anspruch auf die Erstattung eines Teilbetrags des Pauschalreisepreises gegenüber dem Reiseveranstalter.
      • Die Airline bzw. der Reiseveranstalter kann bereits erhaltende Entschädigungen anrechnen.

      Bei der Flugverspätung ist zu beachten, dass ein Anspruch auf Entschädigung gegenüber der Airline nur besteht, wenn der Grund für die Verspätung nicht auf höhere Gewalt (z.B. Blitzschlag, schlechtes Wetter, etc.) zurückzuführen ist. Mehr Informationen erhältst Du in unserem Artikel zum Thema Flugverspätung.

      Pauschalreise – Entschädigung bei Flugausfall und Flugverschiebung


      Die Entschädigungsansprüche bei einer Flugannullierung sind ähnlich wie bei einer Flugverspätung. Zusätzlich ist bei einer Flugannullierung der Zeitpunkt, zu dem der Fluggast über den Flugausfall informiert wurde, entscheidend, sowie die tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit am Zielflughafen mit der Ersatzbeförderung.

      Wenn man über die Änderung der Flugzeit bis zu 14 Tage vor der ursprünglich geplanten Abflugzeit informiert wird und die Vorverlegung bzw. Verspätung des Ersatzflugs sich außerhalb des vorgegebenen Rahmens befindet, dann hat man einen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung durch die Airline von bis zu 600 €. Die Höhe der Entschädigungszahlung ist abhängig von der Flugdistanz. Kommt die Benachrichtigung über die Flugannullierung oder Flugverschiebung 7 bis 14 Tage vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglich geplanten Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der geplanten Landung des Ursprungsfluges das Ziel erreicht. Bei einer Flugannullierung oder Flugverschiebung von bis zu 7 Tage vor dem Reiseantritt darf die Vorverlegung des Flugs maximal eine Stunde betragen und der Flug darf sich maximal um zwei Stunden bei der Ankunft verspäten. Können die vorgegebenen Zeiten nicht eingehalten werden, so ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, sofern der Flugausfall oder die Flugverschiebung nicht fremdverschuldet ist. Grundsätzlich kommt es immer auf den Einzelfall und Zeitpunkt an, an dem der Kunde über die Änderung der Flugzeit informiert wurde. Mehr Informationen hierzu erhältst Du in unserem Artikel zum Thema Flugausfall.

      Die untere Tabelle fasst noch mal zusammen, ab welcher Verspätung bzw. Vorverlegung des Flugs eine Entschädigung in Abhängigkeit zum Benachrichtigungszeitpunkt besteht.

      Pauschalreise – Boardingverweigerung und Nichtbeförderung

      Für die gebuchte Pauschalreise gilt uneingeschränkt dasselbe Recht, wie für die Individualreisenden nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Somit besteht auch das Recht auf Entschädigungszahlung von bis zu 600 € bei einer Boardingverweigerung oder Flugüberbuchung. Im Fall einer Boardingverweigerung und den daraus resultierenden Unannehmlichkeiten auf der weiteren Reise, wendet man sich am besten direkt an den Ansprechpartner des Reiseanbieters, um eine Lösung zu finden. Mehr Informationen zu dem Thema Boardingverweigerung und Nichtbeförderung erhältst Du in unserem Artikel zum Thema Boardingverweigerung.

      Pauschalreise – Entschädigung für die Flugreise

      Hier ist ein Überblick zur Anspruchshöhe von Entschädigungszahlungen bei Flugverspätung / Flugannullierung / Boardingverweigerung:

      • 600 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (Abflug oder Ankunft in der EU) und einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mindestens 4 Stunden

      • 300 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (Abflug oder Ankunft in der EU) und einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen zwischen 3 und 4 Stunden

      • 400 € – Für Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 km (Abflug oder Ankunft in der EU) und für Flugstrecken über 1 500 km (Abflug und Ankunft innerhalb der EU) bei einer verspäteten Ankunft am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden

      • 250 € – Für Flugstrecken bis zu 1 500 km (Abflug oder Ankunft in der EU) und einer Verspätung am Zielflughafen von mindestens 3 Stunden



      Routen mit Entschädigungsanspruch

      Ob ein Entschädigungsanspruch besteht, ist auch abhängig von dem Sitz der Airline (EU vs. Non-EU Airline). Die EU-Verordnung hat auch hierzu ganz klare Richtlinien:

      • Bei allen Flügen innerhalb der EU gilt das Recht ausnahmslos, egal von welcher Airline der Flug durchgeführt worden ist.
      • Bei allen abgehenden Flügen aus der EU gilt das Recht für alle Airlines ausnahmslos, egal ob die Airline aus einem EU-Staat ist oder nicht.
      • Bei eingehenden Flügen in die EU findet das Recht allerdings nur dann Anwendung, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz in der EU (inklusive Schweiz, Island oder Norwegen) durchgeführt wird.

      Die unten aufgeführte Tabelle veranschaulicht bei welchen Flügen Dir ein Anspruch auf Entschädigungsleistungen zusteht:

      Pauschalreise – Gepäckverlust

      Wenn das Gepäck verloren geht, oder verspätet ankommt, dann kann man als Entschädigung einen Teil des gezahlten Reisepreises zurückverlangen. Darüber hinaus können Passagiere auf Kosten der Fluggesellschaft sich sog. Notkäufe wie Kleidung und Toilettenartikel bis zu einem Gesamtwert von 1 500 € kaufen. Unverhältnismäßige Ausgaben für Markenkleidung und teure Technik werden in der Regel von den Fluggesellschaften nicht gezahlt. Wenn das vermisste Gepäck nicht auftaucht, empfiehlt es sich den Reiseveranstalter direkt zu informieren, da man dann mit einer Reisepreisminderung zwischen 5% und 30 % des Tagespreises der Reise rechnen kann. Wir empfehlen die Beschwerde schriftlich zu verfassen, so dass man einen Nachweis über die Zustellung des Schreibens hat. Weitere Informationen kannst Du auf unserer Seite Gepäck Entschädigung nachschlagen.

      Weitere Fluggastrechte bei Pauschalreisen

      Bei gravierenden Flugunregelmäßigkeiten muss die Fluggesellschaft auch zusätzliche Serviceleistungen anbieten. Zu diesen Serviceleistungen gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke, wenn sich der Flug um mindestens 2 Stunden verspätet. Fluggäste haben zudem auch Anspruch auf eine kostenlose Übernachtung und einen Transfer vom und zum Flughafen sollte sich der Abflug auf den nächsten Tag verschieben. Auch im Falle von außergewöhnlichen Umständen ist die Fluggesellschaft verpflichtet dem Fluggast diese zusätzlichen Serviceleistungen anzubieten. Die folgende Übersicht fasst zusammen, welche Rechte und Serviceleistungen man im Falle einer Flugunregelmäßigkeit in Anspruch nehmen kann:

      Es ist ratsam die Fluggesellschaft nach dem Grund für die Flugunregelmäßigkeit zu fragen und sich diesen schriftlich bestätigen zu lassen. Auf diese Weise hat man einen konkreten Nachweis für den Grund der Flugunregelmäßigkeit, den man im Prozess der Entschädigungsdurchsetzung immer vorlegen kann. Es ist auch empfehlenswert weitere Beweise zu sammeln, wie z.B. Fotos vom Gate, Belege Deiner Ausgaben, Tickets, Gutscheine und dergleichen. Nachstehend findest Du eine Übersicht der wichtigsten Unterlagen, die Du aufbewahren solltest.

      Anspruch auf Erstattung der Pauschalreise

      Ob eine ausreichende Verspätung vorliegt, um den Reisevertrag zu kündigen, wurde bisher immer von den Amtsgerichten anhand der jeweiligen Umstände des Einzelfalls bestimmt. Grundsätzlich kann man allerdings sagen, dass ein Rücktrittsrecht nur dann bestehen kann, wenn die Flugunregelmäßigkeit den Zweck der gesamten Reise in Frage stellt und erhebliche Auswirkungen auf die Reiseleistung hat.

      Nach der EU-Verordnung kann man bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden vom Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis zurückerstatten lassen. Dieses Recht besteht jedoch nur gegenüber der Fluggesellschaft und nicht gegenüber dem Reiseveranstalter, so dass Leistungen wie Hotel, Mietwagen, etc. nicht gedeckt wären. Bei Pauschalreisen kann es etwas kompliziert sein den Flugticketpreis zu ermitteln, da in dem Buchungspreis der Pauschalreise auch weitere Reisedienstleistungen berücksichtigt sind. Wenn man sich also dazu entscheidet nicht zu fliegen, dann muss man in der Regel für die Kosten der restlichen Reisebausteine der Pauschalreise selbst aufkommen. Man sollte daher sorgfältig abwägen, ob man einen im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flug wahrnehmen will oder nicht.

      Kann man eine Pauschalreise stornieren?

      Grundsätzlich kann man eine Pauschalreise jederzeit stornieren, allerdings stellt sich immer die Frage, ob man die Kosten zurückerstattet bekommt oder nicht. Man kann auf die gesamte Rückerstattung der Pauschalreise eigentlich nur dann hoffen, wenn die Flugunregelmäßigkeit die gesamte Reiseleistung und den erwarteten Erholungswert erheblich beeinträchtigt. Das gilt z.B., wenn Passagiere aufgrund einer Flugverspätung die Abfahrt ihres Kreuzfahrtschiffes verpassen und nicht an der Kreuzfahrt teilnehmen können, oder die Reise aufgrund von neuen Pandemievorschriften nicht angetreten werden kann. In anderen Fällen sollte man den Vertrag, den man mit einem Reiseveranstalter abgeschlossen hat, gründlich lesen und entscheiden, ob man nicht doch z.B. neue Flugzeiten akzeptiert oder weitere Optionen in Betracht zieht, um die Reise zu bestreiten. Das muss im Einzelfall mit dem Reiseveranstalter direkt besprochen werden.

      Wenn Deine Pauschalreise durch eine Flugverspätung oder Flugannullierung stark beeinträchtigt wurde, oder der Reiseveranstalter die gesamte Reise annulliert hat, dann kannst Du Dich jederzeit an MYFLYIGHT wenden. Um das finanzielle Risiko sowie den zeitraubenden und stressigen Charakter des Prozessverfahrens zu vermeiden, kannst Du Deinen Fall an uns delegieren. Wir sind Experten für Passagierrechte und können Dir helfen, die Dir zustehende Entschädigung und / oder Rückerstattung zu erhalten. Mit MYFLYRIGHT kannst Du ohne Kostenrisiko prüfen, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung hast - www.myflyright.com. Wenn Du es wünschst, wird MYFLYRIGHT Deinen Fall ohne Kostenrisiko gegen den Reisveranstalter verfolgen. 

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