Flugstreik

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Gibt es eine Entschädigung für Flugausfall bei Flugstreik?

Flugstreiks sind eine häufige Ursache für Flugunterbrechungen, unabhängig davon, ob diese durch das Personal eines Flughafens oder einer Fluggesellschaft verursacht werden. Wenn die Mitarbeiter einer Fluggesellschaft oder eines Flughafens streiken, kann die Fluggesellschaft oder der Flughafen die erforderlichen Dienstleistungen nicht mehr erbringen. Fluggäste können in zwei besonderen Fällen eine Entschädigung wegen eines Flugstreiks verlangen - bei einem geplanten Streik des Flugpersonals und bei einem wilden Streik. Seit kurzem werden Streiks des Flugpersonals nicht mehr als außergewöhnlicher Umstand angesehen (EuGH, C-28/20 vom 23.3.2021). Auch ein wilder Streik gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, da sich die Mitarbeiter einer Fluggesellschaft krankmelden und nicht zur Arbeit gehen. In dieser Situation ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren für die verspäteten und annullierten Flüge eine Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Flugentfernung ab und beziffert sich auf 250 €, 300 €, 400 € oder 600 €. Bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden kannst Du eine Ticketrückerstattung erhalten, wenn Du den Flug nicht mehr antreten möchtest. Die Fluggesellschaft muss Dir je nach Länge Deiner Verspätung auch zusätzliche Leistungen wie kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft anbieten. Wenn Dein Flug durch einen Flugstreik oder andere Umstände beeinträchtigt wurde, kannst Du jederzeit prüfen, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast. Gebe einfach Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein, und wir erledigen die Arbeit für Dich, ohne jedes Kostenrisiko.

Was ist ein Flugstreik?

Ein Flugstreik könnte aufgrund eines Fluglotsenstreiks, eines Streiks der Fluggesellschaft oder des Flughafens stattfinden und zu einigen Flugverspätungen und Flugannullierungen führen. Ein Fluglinienstreik ist eine organisierte Betriebsstilllegung durch die Angestellten der Fluggesellschaft oder ihre Gewerkschaften. Ein Flughafenstreik wird in der Regel von den Flughafenmitarbeitern organisiert. Gepäckabfertiger, Sicherheitsbeamte, Feuerwehrleute auf dem Flughafen und anderes Personal sind Beispiele für Gruppen, die ebenfalls streiken und Flugunterbrechungen verursachen können. Die Angestellten einer Fluggesellschaft oder das Flughafenpersonal können den Betrieb aufhalten, um für ein besseres Gehalt, Arbeitsbedingungen, Gesundheitsvorteile und ähnliches zu protestieren. Die Mitarbeiter verweigern, in Abstimmung mit der Gewerkschaft, die Arbeit, bis der Arbeitgeber ihren Bedingungen zustimmt oder zumindest entgegenkommt. Wenn eine Fluggesellschaft oder ein Flughafen streikt, hat es zur Folge, dass es nicht genügend Mitarbeiter gibt, die ihren Dienst weiter erbringen können. Mit anderen Worten, viele Flüge müssen gestrichen oder verspätet durchgeführt werden.

Deine Fluggastrechte bei Flugstreik

Du kannst eine Entschädigung fordern, wenn:

Geplante Streiks des Flugpersonals und wilde Streiks - Fluggäste können bei geplanten Streiks des Flugpersonals und bei wilden Streiks, die beide nicht als außergewöhnlicher Umstand gelten, Entschädigung verlangen (EuGH, C-28/20 vom 23.3.2021). Wie bereits erwähnt, bezieht sich ein wilder Streik auf eine Situation, in der das Personal der Fluggesellschaft beschließt, in den Streik zu treten und die Mitarbeiter sich plötzlich krankmelden, wodurch der Flugbetrieb beeinträchtigt wird. Das bedeutet, dass immer dann, wenn das Personal in einen geplanten Streik oder in einen wilden Streik geht, die Fluggesellschaft eine Entschädigung für ihre Aktionen zahlen muss. So ist es bei der TUIfly geschehen, als zum Ende 2016 die Mitarbeiter in den wilden Streik getreten sind. Das bedeutet, dass immer dann, wenn das Personal in einen wilden Streik tritt, die Fluggesellschaft eine Entschädigung an die davon betroffenen Passagiere zahlen muss, das hat der EuGh mit seinem Urteil (Az.: C-195/17) am 17.04.2018 auch nochmal bekräftigt. Die Fluggesellschaft muss die Kunden daraufhin entschädigen, wenn der Flug gestrichen wird oder sich um mehr als 3 Stunden verspätet. Zudem muss die Fluggesellschaft auch für Mahlzeiten, Erfrischungen, Unterkunft, Transfer vom und zum Flughafen sorgen, wenn sich der Flug um mindestens 2 Stunden verspätet.

Du kannst keine Entschädigung fordern, wenn:

Außergewöhnliche Umstände (Force Major) - Gemäß der EU-Verordnung liegen einige Arten von Streiks außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft und werden als außergewöhnliche Umstände betrachtet. Streiks des Flughafen- und Bodenpersonals (Gepäckabfertiger, Sicherheitspersonal, Feuerwehrleute usw.) gelten nicht als berechtigter Grund für einen Ausgleichsanspruch. Wenn sich ein Flug infolgedessen verspätet, wird die Fluggesellschaft nicht dafür verantwortlich gemacht und somit können Fluggäste keine Entschädigungsansprüche geltend machen.

Allerdings, ist die Fluggesellschaft verpflichtet, bei Flugunregelmäßigkeiten zusätzliche Leistungen zu erbringen. Zu diesen Leistungen gehören kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen, auf die Du Anspruch hast, wenn sich Dein Flug um mindestens 2 Stunden verspätet. Den Flugpassagieren steht auch eine kostenlose Übernachtung und ein Transfer vom und zum Flughafen zu. Auch im Falle außergewöhnlicher Umstände ist die Fluggesellschaft verpflichtet diese zusätzlichen Leistungen für Passagiere zu erbringen. Die folgende Übersicht zeigt auf welche Rechte und Dienstleistungen Du im Falle einer Flugverspätung Anspruch hast:

EU-Flugentschädigung - Flugverspätung durch Streik

Um von der EU-Verordnung zu profitieren, sollte Dein Flug entweder in einem Land der Europäischen Union starten oder in einem Land der EU landen, wenn es sich um eine europäische Fluggesellschaft handelt. In der unteren Tabelle findest Du die Zusammenfassung zu den Flugstrecken, wo die EU-Verordnung gilt. Ein Anspruch auf Entschädigung kann jedoch nur dann berücksichtigt werden, wenn der Flug mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielort eintrifft und der Grund für die Verspätung oder Annullierung im Zusammenhang mit einem geplanten Streik des Flugpersonals oder einem wilden Streik liegt. Das berücksichtigt auch das Verpassen eines Anschlussfluges. Solltest Du aufgrund der Verspätung Deines ersten Fluges Deinen Anschlussflug verpassen und somit mit einer Verspätung von über 3 Stunden am Zielort ankommen, dann greift die EU-Verordnung. Wichtig ist, dass die Flugsegmente zusammenhängend gekauft wurden sind. Es ist, natürlich, eine Voraussetzung, dass Du rechtzeitig am Schalter bist und Dich pünktlich eincheckst, auch wenn der Streik nur von kurzer Dauer ist. Die Fluggesellschaft bietet Dir in der Regel kurzfristig einen Alternativflug an. Dauert der Streik mehrere Tage, dann kannst Du mit der Fluggesellschaft im Voraus einen Alternativflug organisieren.

Wie hoch ist die Flugentschädigung bei Streik?

Solange die Flugverspätung oder Flugausfall nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, haben die Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Es gibt 4 Entschädigungsbeträge im Falle einer Flugunregelmäßigkeit, abhängig von der Entfernung des Fluges, die in der EU-Passagierrechtsverordnung 261/2004 festgelegt sind. Zudem kannst Du bei einer Verspätung von mehr als 5 Stunden eine Ticketrückerstattung erhalten, wenn Du den Flug nicht mehr antreten möchtest. Des Weiteren muss Dir die Fluggesellschaft ab 2 Stunden Verspätung zumindest zusätzliche Leistungen wie kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen anbieten. Bei noch längeren Verspätungen muss sie Dir sogar eine Hotelunterkunft stellen. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung auf Grundlage der Ankunftszeit am Zielort und nicht anhand Abflugzeit berechnet wird. Hier ist ein Überblick über die Ausgleichszahlungen im Bezug zur Entfernung und Verspätung:

• 600 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 4 Stunden am Endziel

• 300 € – Für Flugstrecken über 3 500 km (nicht innerhalb der EU) und einer Flugverspätung zwischen 3 und 4 Stunden am Endziel

• 400 € – Für Flugstrecken zwischen 1 500 und 3 500 km (nicht innerhalb der EU) und für Flugstrecke über 1 500 km (innerhalb der EU) bei einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel

• 250 € – Für Flugstrecken bis 1 500 km (innerhalb der EU) und einer Flugverspätung von mindestens 3 Stunden am Endziel

Wie erhält man eine Flugentschädigung bei Streik?

Wenn Dein Flug aufgrund eines Flugstreiks annulliert wird, ist es wichtig, dass die Fluggesellschaft Dir die Ursache der Annullierung schriftlich mitteilt. Diese Informationen können nützlich sein, um Deinen Anspruch auf Entschädigung zu untermauern. Du solltest auch jegliche Art von Beweismitteln wie Bordkarten, Quittungen, Fotos der Flughafen-Flugtafel, Online-Tickets, Gutscheine usw. sammeln. Nicht zuletzt solltest Du unseren kostenlosen Entschädigungsrechner unter www.myflyright.com benutzen, um herauszufinden, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast. Wir helfen Dir gerne bei Deinem Entschädigungs- und/oder Ticket-Rückerstattungsantrag und es besteht für Dich zu keinem Zeitpunkt ein Kostenrisiko.

Annullierungen von Fluggesellschaften wegen Streik

Wenn die Besatzung einer Fluggesellschaft streikt, führt es häufig zu schweren Flugunterbrechungen. Diese verursacht große Unannehmlichkeiten und Verwirrung bei den Fluggästen. Solltest Du eine Flugverspätung oder Flugannullierung aufgrund eines Streiks der Fluggesellschaft erlebt haben, dann hast Du, nach der EU-Verordnung, unter Umständen einen Anspruch auf eine Entschädigung. Nachstehend findest Du eine Liste von kürzlichen Streiks.

TUIfly Streik

Im September 2016 kündigte die TUIfly Ihrer Belegschaft an, viele Arbeitsplätze abbauen zu wollen, als Folge von Restrukturierungsmaßnahmen. Die Belegschaft ist dann eigenständig gegen diese Ankündigung angegangen und es folgte eine Welle von Krankmeldungen. Das wiederum hatte zur Folge, dass die Fluggesellschaft aufgrund von Personalmangel eine Vielzahl Ihrer Flüge streichen musste. Es folgte eine Flut an Klagen gegen die TUIfly, die sich darauf besinnt hat, dass es sich um einen außergewöhnlichen Umstand handelt. Der EuGH hat im Jahr 2018 letztendlich entschieden, dass die Fluggesellschaft hierfür die Verantwortung tragen muss und somit die Basis dafür geschaffen, dass bei „wilden Streiks“ die Fluggesellschaft die Verantwortung tragen muss.

Ryanair Streik

In den letzten Jahren gab es zahlreiche Streiks bei Ryanair - Streiks des Kabinenpersonals in Spanien und Portugal, zehntägige landesweite Streiks und Streiks der Piloten. Die Streiks führten zu Hunderten von Flugverspätungen und Flugannullierungen. Leider waren all diese Streiks von den jeweiligen Ländergewerkschaften organisiert und somit nicht auf Verschulden Airline zurückzuführen

Lufthansa Streik

Letztes Jahr kam es zu großen Streiks des Kabinenpersonals der Lufthansa, wodurch mehr als 1 500 Flüge gestrichen wurden. Rund 200 000 Passagiere sahen sich mit Reiseunterbrechungen konfrontiert. Auch diese Streiks wurden, ordentlich, von den Gewerkschaften angekündigt und durchgeführt, so dass keine Ansprüche gegenüber Lufthansa bestand haben.

Germanwings Streik

Im Winter 2019 haben die Flugbegleiter bei Germanwings einen Streik angekündigt. Besonders betroffen von den Flugausfällen waren die Flughäfen Köln-Bonn, Hamburg und Berlin-Tegel. In Köln-Bonn wurden 22 Verbindungen gestrichen. Bei den Stornierungen handelte es sich vor allem um innerdeutsche Verbindungen, aber auch einige Flüge nach Österreich und in die Schweiz wurden gecancelt. Die Passagiere wurden aber immer noch rechtzeitig darüber informiert. In Hamburg wurden 22 Starts und Landungen abgesagt, in Berlin-Tegel rund 20, in München 18, in Düsseldorf 8 und an den Flughäfen Dortmund und Nürnberg je 4. In diesem Fall wurde ebenfalls die Gewerkschaft eingeschaltet und die Streiks ordentlich angekündigt und durchgeführt, so dass die geschädigten Flugpassagiere keinen Anspruch auf Entschädigungen haben.

Condor Streik

Im Januar 2019 gab es auch bei Condor einen Streik. Die Gewerkschaft Verdi hat ihre Mitglieder des Sicherheitspersonals am Flughafen Frankfurt zu einem Streik aufgerufen. Von den Streiks waren auch Condor-Abflüge betroffen und es gab reichlich Flugunregelmäßigkeiten von und nach Frankfurt. Condor hat sich für die Unannehmlichkeiten entschuldigt und hat alles daran gesetzt die Auswirkungen durch gezielte Maßnahmen so gering wie möglich zu halten. Darüber hinaus haben die leidtragenden Fluggäste auch hier keine weiteren Entschädigungsansprüche.

Eurowings Streik

2019 hat sich Eurowings, die Tochtergesellschaft der Lufthansa und Schwestergesellschaft der Germanwings, an einem landesweiten Streik des deutschen Kabinenpersonals beteiligt, wodurch Hunderte von Flügen gestrichen wurden. Die Streichungen betreffen vor allem innerdeutsche Flüge, unter anderem Flüge von den Flughäfen Köln-Bonn, Hamburg, München, Stuttgart und Düsseldorf. Auch in diesem Fall bestehen keine Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline.

Flughafen Streik

In der Luftfahrtindustrie können nicht nur einzelne Streiks der Fluggesellschaften die Reisenden beeinträchtigen. Flughafenmitarbeiter, Gepäckabfertiger, Sicherheitsbeamte, Feuerwehrleute und andere Mitglieder des Bodenpersonals sind weitere Beispiele für Angestellte, die streiken können und somit erheblich den Flugplan beeinflussen können. Nachstehend findest Du eine Liste der Flughafenstreiks, bei denen die Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung haben.

Streik am Flughafen Hamburg

Die Fluggäste, die über den Flughafen Hamburg reisen, sind oft Leidtragende Flugpassagiere, weil der Flughafen oft zum Opfer von Streiks der großen Fluggesellschaften fällt. Zudem erlebte der Flughafen im August 2018 einen ganz außergewöhnlichen Fall des Stromausfalls, woraufhin hunderte von Flügen gestrichen und umgeleitet werden mussten. Tausende Passagiere waren am Flughafen gestrandet.

Streik am Flughafen München

Die Gewerkschaft UFO hatte die Flugbegleiter bei der Lufthansa zu einem 48-stündigen Streik im November 2019 aufgerufen. Die Lufthansa hatte mehr als 1 300 Verbindungen gestrichen, rund 180 000 Passagiere waren davon betroffen. Auch der Münchner Flughafen war, als zweitgrößtes deutsches Drehkreuz, der Lufthansa damit zum Opfer gefallen. Passagiere haben zum Streik rechtzeitig Informationen erhalten. Gleichzeitig konnten, von allem International-Reisende mit einem Umstieg in München, nicht rechtzeitig auf andere Flüge umgebucht werden können.

Streik an Berliner Flughäfen

Passagieren an den Berliner Flughäfen Tegel und Schönefeld war es geraten sich in letzten Jahren gut über Streiks zu informieren, weil das Bodenpersonal an beiden Flughäfen verhältnismäßig häufig streikte. An den Berliner Flughäfen sind im November 2019 deutlich weniger Passagiere an- und abgeflogen als im Vorjahreszeitraum. Wesentliche Gründe dafür waren der zweitägige Streik bei der Lufthansa sowie Streckenstreichungen vor allem bei Eurowings.

Streik am Flughafen Frankfurt

Im November 2019 kam es während des Streiks der Lufthansa Flugbegleiter am Frankfurter Flughafen, das Drehkreuz der Lufthanse, zu zahlreichen Ausfällen. Mehr als 500 Flüge wurden am Frankfurter Flughafen gestrichen und auch nach Beendigung des Streiks kam es zu weiteren Flugausfällen, weil Flugzeuge und Crews nicht an den richtigen Einsatzorten waren. Die Lufthansa rechnete während des 48-stündigen Streiks mit insgesamt 180 000 betroffenen Passagieren.

Wer streikt morgen?

Nachstehend findest Du Informationen darüber, wo Du an den Reisetagen nach Streiks suchen kannst. Zudem findest Du Ratschläge, was Du in solchen Fällen tun kannst.

Flugstreik aktuell

• Wenn Du reist, ist es notwendig auf dem Laufenden zu bleiben – die Zeitung zu lesen oder sich die Nachrichten im Fernsehen anzuschauen.

• Wir empfehlen vor allem sich auf der Website, oder in den sozialen Medien, der Fluggesellschaft oder des Flughafens sich über den Status des Fluges zu informieren. Fluggesellschaften und Flughäfen aktualisieren in der Regel ihre Webseiten und soziale Medien mit den neuesten Nachrichten über Streiks, Verspätungen und Annullierungen.

• Wenn Du auf der sicheren Seite bleiben möchtest, ist es auch ratsam, die Seiten von FlightStats oder FlightRadar24 zu besuchen. Dort gibt es aktuelle Meldungen zu Flugverspätungen und Flugannullierungen. Beide Seiten sind sehr beliebt für die Überwachung des eigenen Flugs. Dort kannst Du Deinen Flug anhand der Flugnummer in Echtzeit auf einer Karte verfolgen.

• Gut zu wissen: Wenn Dein Flug aufgrund eines Flugstreiks gestrichen wurde oder sich verspätet hat, kannst Du prüfen, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004 über Fluggastrechte hast. Du kannst Deinen Anspruch jetzt bei uns überprüfen! Gib einfach Deine Flugdaten auf www.myflyright.com ein und lass uns die Arbeit für Dich erledigen.

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