Muss ich bei Flugverspätung im Flugzeug warten?
Wenn man mit dem Flugzeug verreist, ist es nicht unüblich, dass man nach dem Boarding noch einige Zeit warten muss, bis das Flugzeug tatsächlich abhebt. Auch nach der Landung dauert es manchmal länger, bis man das Flugzeug verlassen darf. Glücklicherweise gehören extrem lange Wartezeiten im Flugzeug eher zu den Ausnahmen. Was ist aber, wenn ich das Flugzeug verlassen möchte? Wie lange darf dieses Warten maximal dauern? Habe ich ein Recht auf eine Entschädigung? Und wer bestimmt eigentlich, wann ich das Flugzeug verlassen darf? Die Antworten darauf geben wir im nachfolgenden Artikel.
Flugverspätung: Paragraph 2 Abs. 2 LuftVO
Grundsätzlich ist es so geregelt, dass im Flugzeug der Pilot das Sagen hat, da er auch derjenige ist, der für die sichere Beförderung der Passagiere verantwortlich ist. Diese müssen sich nach seinen Anweisungen richten. Laut § 2 Abs. 2 LuftVO gilt diese Regelung sowohl wenn Flugzeuge sich in der Luft befinden als auch für Flugzeuge am Boden. Bestimmt der Pilot also, dass die Fluggäste im Flugzeug ausharren müssen, dann müssen sich alle daran halten. Eine maximale Dauer ist nicht gesetzlich festgelegt. Ausnahmen zum Verlassen des Flugzeuges während dieser Warteperioden gelten nur in Notsituationen. Wenn beispielsweise ein medizinischer Notfall vorliegt oder wenn sich die Passagiere in Gefahr befinden, können einzelne oder ggf. alle Passagiere das Flugzeug vorzeitig verlassen. Aber auch in diesen Fällen bestimmt der Pilot, wie im Einzelfall vorgegangen wird. Üblicherweise hält sich die Warteperiode aber in Grenzen, da auch in der Flugbranche Zeit bekanntermaßen Geld ist.
Flugverspätung: Welche Zeit zählt?
Das Recht auf die Zahlung einer Entschädigung hast Du nach der EU Fluggastrechteverordnung bei Verspätungen ab drei Stunden. Die Definition in diesem Kontext lautet, dass Du mit mindestens drei Stunden Verspätung das Flugzeug am Zielflughafen verlassen hast. Es kommt demnach nicht darauf an, mit welcher Verspätung Du losgeflogen bist (was vielfach irrtümlicherweise angenommen wird) sondern darauf, wann Du von Bord gegangen bist. Aus diesem Grund raten wir Dir, genau im Blick zu behalten, wie lang Deine Verspätung wirklich ist. Dies ist ganz entscheidend, da sich die Ansprüche auf Entschädigungszahlungen neben der Route und Entfernung auch nach der Dauer der Verspätung richten.
Flugverspätung – Rechte: Verpflegung / Entschädigung
Zu beachten gilt allerdings bei allen Anträgen auf Entschädigungszahlungen, dass die Schuld auch wirklich bei der Airline liegen muss. Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände vor, oft auch höhere Gewalt genannt, muss die Airline keine Entschädigung zahlen. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen zum Beispiel Naturkatastrophen (jeder erinnert sich noch an den Ausbruch des Vulkans Eyjafjallajökull im April 2010, der den Flugverkehr über Europa über Wochen massiv beeinträchtigt hatte), extreme Unwetter, Streiks, Terrorwarnungen oder Zwischenlandungen wegen medizinischer Notfälle. Doch ganz ohne Rechte bist Du auch bei Nichtverschulden der Airline nicht. Einige sogenannte Serviceleistungen muss die Airline bereits bei Verspätungen von zwei Stunden erbringen. Hierzu zählen eine kostenlose Verpflegung mit Getränken und Essen und die Möglichkeit, kostenlos zwei Telefonate zu führen. Zudem ist die Airline verpflichtet, alle ihr möglichen Maßnahmen durchzuführen, um die Verspätung so kurz wie möglich zu halten.
