Flugreisende kennen es nur zu gut: Man steht am Flughafen, bereit für den lang ersehnten Urlaub oder die wichtige Geschäftsreise, und erfährt plötzlich, dass der Flug gestrichen wurde oder verspätet ist. Eine solche Situation kann für Reisende äußerst frustrierend sein, insbesondere wenn der Flug aufgrund eines außergewöhnlichen Umstands annulliert wurde oder verspätet ist.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
In diesem Artikel möchten wir uns mit dem Thema außergewöhnliche Umstände befassen und Dir einige wichtige Informationen und Tipps zur Verfügung stellen. Gemäß der Europäischen Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 können Fluggesellschaften von der Verpflichtung zur Entschädigung bei Flugausfällen oder Flugverspätungen befreit werden, wenn der Grund für die Annullierung oder Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Solche Umstände sind Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und auch nicht durch angemessene Maßnahmen vermieden werden können.
Typische Beispiele für außergewöhnliche Umstände sind Naturkatastrophen wie Vulkanausbrüche, extreme Witterungsbedingungen wie Stürme oder Überschwemmungen, politische Unruhen, Terroranschläge oder Streiks von Flughafenpersonal oder Flugsicherung. In der Regel müssen die Umstände unerwartet und nicht vorhersehbar sein.
Außergewöhnliche Umstände – habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Wenn ein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wird oder verspätet ist, muss die Fluggesellschaft den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen. Sie ist jedoch verpflichtet, den Passagieren eine alternative Beförderung zum Zielort anzubieten oder die Kosten für eine andere Reiseroute zu übernehmen. Darüber hinaus müssen die Fluggesellschaften die Passagiere über ihre Rechte informieren und sie gegebenenfalls mit Verpflegung, Unterkunft und Transport zum Flughafen oder zur Unterkunft unterstützen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Fluggesellschaften nicht immer in der Lage sind, alternative Flüge anzubieten, insbesondere bei Ereignissen, die einen erheblichen Einfluss auf den Flugbetrieb haben. In solchen Fällen kann es zu erheblichen Verzögerungen kommen und die Passagiere müssen möglicherweise auf eigene Kosten eine andere Reiseroute oder eine Unterkunft organisieren. Wichtig ist auch, sich über den tatsächlichen Grund der Flugverspätung oder Flugannullierung zu informieren. Einige Fluggesellschaften geben als Grund das Wetter oder andere unvorhergesehene Umstände an, aber vielleicht war der wahre Grund ein technischer Defekt oder Personalmangel. Wenn Du Deinen Fall bei uns unter www.myflyright.com einreichst, können wir die Wetter- und Flughafenbedingungen untersuchen, und wenn dies nicht der wahre Grund für die Verspätung oder Annullierung war, fordern wir Deine Entschädigung für Dich ein. MYFLYRIGHT bietet kostenlose Beratung und einen Entschädigungsrechner, um Deine Fluggastrechte durchzusetzen. Im Erfolgsfall berechnen wir 25 % Provision zzgl. MwSt. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%.
Außergewöhnliche Umstände – was tun?
Wenn ein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wird, sollten Passagiere zunächst versuchen, mit der Fluggesellschaft in Kontakt zu treten, um alternative Flüge oder eine Erstattung zu arrangieren. Wenn die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, eine angemessene Lösung anzubieten, können Passagiere eine Beschwerde einreichen oder rechtliche Schritte einleiten, um eine Entschädigung zu erhalten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Beweislast in solchen Fällen bei der Fluggesellschaft liegt, um nachzuweisen, dass der Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde und daher keine Entschädigung fällig ist. Passagiere sollten daher alle relevanten Informationen sammeln, wie etwa Fotos von Ankündigungen am Flughafen oder Mitteilungen der Fluggesellschaft, um ihre Ansprüche zu unterstützen.
Entschädigungsrechte nach Flugstrecke
Falls die Fluggesellschaft den wahren Grund der Verspätung oder Annullierung nicht ehrlich angegeben hat und es sich nicht wirklich um außergewöhnliche Umstände handelt, kannst Du Deinen Fall bei uns einreichen. Um herauszufinden, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung hast, und um die Höhe der Entschädigung zu berechnen, müssen die folgenden Variablen berücksichtigt werden: die Fluggesellschaft, mit der Du fliegst, das Abflugland und das Zielland. Es gibt gewisse Kriterien, die laut der EU-Fluggastrechteverordnung erfüllt sein müssen, um sich für Entschädigungsansprüche auf sie berufen zu können. Der Geltungsbereich für die EU-Fluggastrechte nach der EG-VO 261/2004 umfasst folgende Fälle:
- Der Flug findet innerhalb der EU statt, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat oder nicht.
- Der Flug fliegt von einem EU-Land ab und der Zielflughafen liegt in einem Nicht-EU-Land, unabhängig davon, wo sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft befindet.
- Der Flug startet von einem Nicht-EU-Land und landet in einem EU-Land, sofern die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.
In der folgenden Tabelle sind die Flugstrecken aufgeführt, die von der EU-Verordnung erfasst werden.
Flugverspätungen, Flugausfälle, Flugüberbuchungen, Flugumbuchungen und verpasste Anschlussflüge sind von der EU-Verordnung erfasst. Weitere Informationen findest Du in unseren Artikeln Flugverspätung, Flugannullierung, Flugüberbuchung, Flugumbuchung und Anschlussflug verpasst.
Außergewöhnliche Umstände - zusätzliche Leistungen
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Flugausfälle und Flugverspätungen aufgrund außergewöhnlicher Umstände für Passagiere äußerst ärgerlich sein können, die Fluggesellschaften aber in vielen Fällen von der Entschädigungspflicht befreit werden. Dennoch haben Passagiere das Recht auf alternative Beförderung oder Erstattung der Kosten und sollten sich bei Bedarf an die Fluggesellschaft oder an einen Anwalt wenden, um ihre Rechte geltend zu machen. Es ist wichtig, dass Fluggesellschaften auch bei außergewöhnlichen Umständen alles tun, um die Auswirkungen auf die Passagiere zu minimieren und sie angemessen zu informieren und zu unterstützen. Hier eine Zusammenfassung der Rechte und Leistungen im Falle einer Flugannullierung oder Flugverspätung:
Außergewöhnliche Umstände: Rechte bei Pauschalreisen
Auch bei Pauschalreisen, bei denen Flug, Unterkunft und Aktivitäten gebündelt sind, genießen Reisende den Schutz der EU-Fluggastrechteverordnung und können bei Flugstörungen einen Ausgleichsbetrag von bis zu 600 € verlangen, falls der wahre Grund der Verspätung oder Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Wenn das Ziel mehr als 4 Stunden später erreicht wird, haben Reisende außerdem ein Recht auf Preisminderung und können diese gegenüber der Fluggesellschaft geltend machen. Die Frankfurter Tabelle bietet eine Richtschnur für mögliche Preisminderungen gegenüber dem Reiseveranstalter, basierend auf Urteilen des Landgerichts Frankfurt. Die Tabelle ist jedoch nicht rechtsverbindlich und jeder Fall wird individuell bewertet.
Außergewöhnliche Umstände - Ticketerstattung
Um eine Rückerstattung Deines Flugtickets zu erhalten, ist es entscheidend, über Deine Rechte informiert zu sein und zu wissen, welche Leistungen von der Fluggesellschaft erbracht werden müssen. Dazu gehören eine Entschädigung von bis zu 600 € sowie eine vollständige Erstattung des Ticketpreises oder eine Erstattung für ungenutzte Teilstrecken und ein kostenloser Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen, der so früh wie möglich erfolgen sollte. Dies gilt nur für den Fall, dass die Fluggesellschaft den wahren Grund der Verspätung oder Annullierung nicht ehrlich angegeben hat und es sich nicht wirklich um außergewöhnliche Umstände handelt. Weitere Informationen findest Du in unserem Artikel Ticketerstattung.
Hilfe von MYFLYRIGHT
Wenn Du eine Flugverspätung oder Flugannullierung hattest und nicht ganz sicher über den wahren Grund bist, kannst Du Dich jederzeit an MYFLYRIGHT wenden. Um das finanzielle Risiko sowie den zeitraubenden und stressigen Ablauf des Verfahrens zu vermeiden, kannst Du Deinen Fall an uns delegieren. Wir sind Experten für Fluggastrechte und können Dir helfen, die Dir zustehende Entschädigung zu erhalten. Wenn Du es wünschst, verfolgt MYFLYRIGHT Deinen Fall gegen die Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko. Gib einfach Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein, und wir erledigen die Arbeit für Dich, ohne jedes Kostenrisiko.
Flugverspätung
Bei einer Flugverspätung ab 3 Stunden am Ankunftsort
Flugausfall
Bei einer Flugannullierung bis zu 14 Tage vor Abflug
Boarding-
verweigerung
Bei Überbuchung / Nichtbeförderung
Verspätetes / verlorenes Gepäck
Bei der Ankunft ohne Gepäck
Ticket-
rückerstattung
Verpasster / nicht wahrgenommener Flug