EuGH entscheidet zugunsten von MYFLYRIGHT
EuGH entscheidet zugunsten von MYFLYRIGHT
Hamburg, 31.10.2025
MYFLYRIGHT hat einen historischen Sieg für die Rechte von Fluggästen vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Fall gegen Corendon Airlines Turistik Hava Tasimacilik AS vs. Myflyright GmbH (C-558/24) errungen. Das Gericht entschied, dass Fluggesellschaften keine Entschädigungszahlungen vermeiden können, indem sie die planmäßigen Flugzeiten kurz vor dem Abflug ändern.
Der Fall betraf einen Flug von Corendon Airlines von München nach Antalya, der am Tag vor dem Abflug verschoben wurde, letztlich jedoch mehr als drei Stunden später als ursprünglich geplant ankam. Der EuGH bestätigte, dass gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 die Verspätung auf Grundlage der ursprünglich geplanten Ankunftszeit berechnet werden muss – selbst dann, wenn die Fluggesellschaft vor dem Flug neue Zeiten bekannt gibt.
Dieses Urteil schließt eine bedeutende Gesetzeslücke, die es vielen Fluggesellschaften ermöglicht hätte, ihre Entschädigungspflichten zu umgehen. Es stärkt den einheitlichen Schutz der Passagierrechte in der Europäischen Union und bietet klare rechtliche Orientierung für beide Parteien – Passagiere und Fluggesellschaften.
Djavad Ali, Geschäftsführer und Mitbegründer von MYFLYRIGHT, sagte: „Die Entscheidung bietet klare Orientierung für Passagiere und Fluggesellschaften gleichermaßen. Verspätungen müssen immer im Verhältnis zum ursprünglichen Flugplan gemessen werden. Dieses Urteil stellt Transparenz, Fairness und ein hohes Maß an Verbraucherschutz sicher. Wir fordern Fluggesellschaften auf, Umbuchungen transparent zu handhaben und berechtigte Ansprüche zügig zu begleichen.“
Der Fall wird nun an das Landgericht Landshut in Deutschland zurückverwiesen, um die endgültige Entschädigung für die betroffenen Passagiere festzulegen.