MYFLYRIGHT gewinnt ADAC als neuen Kooperationspartner

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MYFLYRIGHT gewinnt ADAC als neuen Kooperationspartner

Hamburg, 09.08.2021

MYFLYRIGHT, eines der führenden Fluggastrechteportale in Deutschland, startet mit dem neuen Partner ADAC, dem führenden Automobil-Club in Europa, eine gemeinsame Kooperation im Bereich der Fluggastrechte. Das gemeinsame Ziel ist es die Verbraucherrechte weiter zu stärken und die Durchsetzung dieser Rechte zu erleichtern. Der entsprechende Vertrag wurde am 03. August 2021 unterzeichnet.

MYFLYRIGHT setzt seinen Wachstumskurs mit der Kooperation von etablierten B2B Partnern weiter um. Mit dem ADAC gewinnt MYFLYRIGHT einen Partner mit über 21 Millionen Vereinsmitgliedern. Die beiden Geschäftsführer Igor Maas und Djavad Ali zeigen sich hocherfreut und optimistisch über die neue Kooperation. Im Schulterschluss mit dem ADAC wird MYFLYRIGHT die Verbraucherrechte im Reisebereich bekannter machen und damit mehr Geschädigten zu ihrem Recht verhelfen.

Djavad Ali, MYFLYRIGHT Co-Founder und Geschäftsführer: „Mit dem neuen Kooperationspartner ADAC ergeben sich für uns ganz neue Möglichkeiten und Dimensionen das Thema Reiserecht im Markt zu positionieren und die Verbraucherrechte zu stärken. Durch die attraktive Vorteilsgestaltung für ADAC-Mitglieder und den Zufluss von neuen Kunden an MYFLYRIGHT ergibt sich eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“

Igor Maas, MYFLYRIGHT Co-Founder und Geschäftsführer ergänzt: „Wir sind sehr glücklich über das Vertrauen unseres neuen Partners. Es ist ein Riesenschritt für die gesamte Fluggastrechtebranche, den gesamten Legal-Tech Markt und letztendlich den Verbraucher den ADAC als Kooperationspartner und Sprachrohr zu gewinnen. Wir freuen uns auf eine spannende Zukunft als aktiver Mitgestalter des Legal-Tech Marktes.“

Über MYFLYRIGHT:

MYFLYRIGHT ist eines der größten Reiserechtsportale in Deutschland. MYFLYRIGHT bietet das umfangreichste Serviceportfolio von allen Reiserechtsportalen an und steht damit vollumfänglich für die Reiserechte seiner Kunden ein. Mit der Durchsetzung von Entschädigungsansprüchen bei Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen sowie Erstattung von Betreuungskosten für die Unterbringung, Verpflegung oder Transferfahrten deckt MYFLYRIGHT bereits eine Vielzahl von Fluggastrechten ab. Darüber hinaus verfolgt MYFLYRIGHT Ansprüche auf Teilrückerstattung von Steuern und Gebühren bei einer Flugstornierung seitens des Kunden, und Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit Gepäckverspätung und -verlust. Der Kundenservice und die Kundenzufriedenheit von MYFLYRIGHT wurden zudem von DtGV (Deutsche Gesellschaft für Verbraucherstudien) zum zweitbesten aller Reiserechtsportalen gekürt bei der letzten Erhebung im Jahr 2019. Als Mitglied der ELTA (European Legal Tech Association) gestaltet MYFLYRIGHT die Zukunft des Legal-Tech Marktes aktiv mit.

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Pressekontakt

Für Interviewanfragen, Termine und Sprechanfragen wenden Sie sich bitte an:

Igor Maas

pr@myflyright.de

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