Entschädigung bei Flugverlegung

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Was ist eine Flugverlegung?

Eine Flugverlegung bezieht sich auf die Änderung des ursprünglich geplanten Abflug- oder Ankunftsortes und/oder der Abflug- oder Ankunftszeit eines Fluges durch die Fluggesellschaft. Dies kann beispielsweise aufgrund von schlechtem Wetter, technischen Problemen, Streiks oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen geschehen. Eine Flugverlegung kann für Passagiere Änderungen ihrer Reisepläne bedeuten, die sie möglicherweise beeinträchtigen, aber in einigen Fällen kann die Fluggesellschaft alternative Beförderungsmöglichkeiten anbieten, um sicherzustellen, dass Passagiere ihr Ziel erreichen.

Flug vorverlegt – habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Fluggesellschaften ändern häufig ihre Flugzeiten. Bei Flugverlegung oder Flugzeitänderung hast Du Anspruch auf eine Entschädigung, abhängig von der Flugentfernung zum Zielort 600 €, 400 €, 300 € oder 250 €. Wenn Dein Flug bis zu 14 Tage vor Abflug auf ein anderes Datum oder eine andere Uhrzeit verschoben wird, hast Du nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung und zusätzliche Leistungen wie Mahlzeiten und Erfrischungen, Unterbringung und Transport, wenn Dein Ersatzflug erst am nächsten Tag abfliegt. Wenn die Fluggesellschaft Dir jedoch ein alternatives Beförderungsangebot unterbreitet und Du Dein Ziel innerhalb einer angemessenen Verspätungszeit erreichst, kann sich die Ausgleichszahlung um bis zu 50 % reduzieren. Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis und wurde aus Gründen des Verbraucherschutzes eingeführt, damit Reisende Planungssicherheit haben und die Fluggesellschaften ihre Flugpläne nicht willkürlich anpassen.

Sollte Dein Flug geändert worden sein, stehen Dir die Luftrechtsexperten von MYFLYRIGHT zur Seite, um Dir bei der Durchsetzung Deiner Fluggastrechte zu helfen. Auf der Homepage www.myflyright.com kannst Du kostenlos mit einem Entschädigungsrechner prüfen, ob Du Anspruch auf eine Entschädigung hast. Falls Du Unterstützung benötigst, setzt MYFLYRIGHT Dein Recht für Dich durch und es entsteht für Dich kein Kostenrisiko. Im Erfolgsfall wird lediglich eine Provision von 25 % zzgl. MwSt. berechnet. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%.

Wie kann ich eine Flugverlegung vermeiden?

Eine sorgfältige Planung und frühzeitige Buchung der Reise können in vielen Fällen eine Flugverlegung vermeiden. Wenn Du befürchtest, dass sich Deine Reisepläne ändern könnten, solltest Du eine Fluggesellschaft wählen, die flexible Umbuchungsoptionen anbietet. Es ist wichtig, die Bedingungen und Richtlinien der verschiedenen Fluggesellschaften zu prüfen, um die beste Wahl zu treffen. Zusätzlich empfiehlt es sich, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, um im Falle von unvorhergesehenen Ereignissen wie Krankheit oder Verletzung abgesichert zu sein.

Entschädigungsrechte bei Flugverlegung nach Flugstrecke

Um festzustellen, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast und wie hoch diese ausfallen könnte, musst Du verschiedene Faktoren berücksichtigen, einschließlich der Fluggesellschaft, mit der Du reist, sowie des Abflug- und Ziellandes. Es gibt spezifische Kriterien gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung, die erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung zu erhalten. Diese Verordnung gilt für eine Reihe von Fällen, die durch die EG-VO 261/2004 abgedeckt sind:

  • Der Flug findet innerhalb der EU statt, unabhängig davon, ob die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat oder nicht.
  • Der Flug fliegt von einem EU-Land ab und der Zielflughafen liegt in einem Nicht-EU-Land, unabhängig davon, wo sich der Hauptsitz der Fluggesellschaft befindet.
  • Der Flug startet von einem Nicht-EU-Land und landet in einem EU-Land, sofern die Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in der EU hat.

In der folgenden Tabelle sind die Flugstrecken aufgeführt, die von der EU-Verordnung erfasst werden.

Neben der Flugverlegung sind auch Flugverspätungen, Flugausfälle, Flugüberbuchungen, Flugumbuchungen und verpasste Anschlussflüge von der EU-Verordnung erfasst. Weitere Informationen findest Du in unseren Artikeln Flugverspätung, Flugannullierung, Flugüberbuchung, Flugumbuchung und Anschlussflug verpasst.

Flugverlegung – zusätzliche Leistungen

Wie anfangs im Artikel erwähnt, hat ein Passagier bei einer Flugverlegung Anspruch auf Betreuungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten und Getränke sowie die Möglichkeit, zwei Telefonate zu führen bzw. zwei Faxe oder E-Mails zu verschicken. Wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag verfügbar ist, übernimmt die Fluggesellschaft auch die Kosten für eine Übernachtung im Hotel sowie den Transfer zum und vom Flughafen. Bei längeren Wartezeiten werden mehrere Übernachtungen bezahlt. Im Folgenden findest Du eine Zusammenfassung der Rechte und Leistungen, die Dir im Falle einer Flugverlegung zustehen:

Flug vorverlegt: Rechte bei Pauschalreisen

Selbst bei Pauschalreisen, bei denen Flug, Unterkunft und Aktivitäten gebündelt sind, können Reisende gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung einen Ausgleichsbetrag von bis zu 600 € fordern, falls es zu Flugstörungen kommt. Wenn das Reiseziel mehr als 4 Stunden später als geplant erreicht wird, haben Reisende auch das Recht auf Preisminderung und können dies bei der Fluggesellschaft geltend machen. Die Frankfurter Tabelle, die auf Urteilen des Landgerichts Frankfurt basiert, bietet eine Orientierung für mögliche Preisminderungen gegenüber dem Reiseveranstalter. Beachte jedoch, dass die Tabelle nicht verbindlich ist und jeder Fall individuell bewertet wird.

Geschäftsreisen - Entschädigung bei Flugzeitänderung

Geschäftsreisen sind beruflich bedingte Reisen, die in der Regel im Auftrag des Unternehmens stattfinden. Diese beinhalten sowohl die Hin- als auch die Rückreise und umfassen oft Flüge, insbesondere wenn das Ziel im Ausland liegt. Obwohl das Unternehmen die Flugkosten übernimmt, haben Geschäftsreisende normalerweise Anspruch auf Entschädigung bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen, Annullierungen oder Verlegungen, es sei denn, es wurde in einem Vertrag zwischen dem Reisenden und dem Unternehmen anders vereinbart. Es gibt Unternehmen, die eine Klausel in den Vertrag aufnehmen, in der der Mitarbeiter auf sein Recht auf Flugentschädigung bei Geschäftsreisen verzichtet.

Es gilt jedoch, dass Geschäftsreisende dieselben Rechte haben wie Individualreisende. Die Höhe Deiner Entschädigung variiert je nach Flugdistanz und beträgt für Geschäftsreisende 250 €, 300 €, 400 € oder 600 €. Abhängig vom Ausmaß der Flugzeitänderung muss die Fluggesellschaft den Passagieren zusätzliche Leistungen wie kostenlose Mahlzeiten, Erfrischungen und Unterkunft anbieten.

Was tun, wenn Dein Flug verlegt ist

Es ist ratsam, bei einer Flugverlegung unverzüglich den Ticketschalter der Fluggesellschaft aufzusuchen, um Informationen zu Alternativflügen zu erhalten. Die Fluggesellschaften haben die Verpflichtung, eine angemessene Lösung zu finden. Um später eine Entschädigung zu erhalten, solltest Du den Grund für die Flugverlegung dokumentieren. Dazu kannst Du beispielsweise Deine Bordkarten und Gepäckanhänger aufbewahren oder eine schriftliche Bestätigung des Personals einholen. Wenn Du gezwungen bist, auf einen Ersatzflug am nächsten Tag zu warten und dabei Übernachtung, Mahlzeiten oder ein Taxi benötigst, ist es ebenso wichtig, Belege aufzubewahren.

Flug vorverlegt – Ticketerstattung

Um eine Rückerstattung Deines Flugtickets zu erhalten, ist es entscheidend, über Deine Rechte informiert zu sein und zu wissen, welche Leistungen von der Fluggesellschaft erbracht werden müssen. Dazu gehören eine Entschädigung von bis zu 600 €, sowie eine vollständige Erstattung des Ticketpreises oder eine Erstattung für ungenutzte Teilstrecken und ein kostenloser Rückflug zum ursprünglichen Abflughafen, der so früh wie möglich erfolgen sollte. Weitere Informationen findest Du in unserem Artikel Ticketerstattung.

Hilfe von MYFLYRIGHT

Wenn Du eine Flugverlegung durch eine Fluggesellschaft erlebt hast, kannst Du Dich jederzeit an MYFLYRIGHT wenden. Um das finanzielle Risiko sowie den zeitraubenden und stressigen Ablauf des Verfahrens zu vermeiden, kannst Du Deinen Fall an uns delegieren. Wir sind Experten für Fluggastrechte und können Dir helfen, die Dir zustehende Entschädigung zu erhalten. Wenn Du es wünschst, verfolgt MYFLYRIGHT Deinen Fall gegen die Fluggesellschaft ohne jedes Kostenrisiko. Gib einfach Deine Flugdaten unter www.myflyright.com ein, und wir erledigen die Arbeit für Dich, ohne jedes Kostenrisiko.

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