Der neue Ticket-Erstattungsservice von MYFLYRIGHT
Der neue Ticket-Erstattungsservice von MYFLYRIGHT
Hamburg, 10.04.2020
MYFLYRIGHT hat einen neuen Service eingeführt, mit dem Passagiere eine Rückerstattung des vollen Preises des Flugtickets beantragen können, wenn der Flug von der Fluggesellschaft storniert wurde.
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Situation wurden viele Flüge gestrichen. Fluggesellschaften bieten Passagieren zunehmend Gutscheine und Umbuchungen an, um Passagiere zu vertrösten und die Geldbeträge nicht direkt auszahlen zu müssen. MYFLYRIGHT hat festgestellt, dass viele Passagiere nicht wissen, dass sie in diesen Fällen Anspruch auf eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises haben und keine Gutscheine akzeptieren müssen. Dieses Recht ist in der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 zum Ausdruck gebracht, in der gemeinsame Regeln für die Entschädigung und Unterstützung von Fluggästen mit Flugunregelmäßigkeiten festgelegt sind.
Eine aktuelle Analyse von MYFLYRIGHT zeigt, dass Fluggesellschaften ihren Kunden angesichts der zahlreichen Stornierungen, die bereits stattgefunden haben und im Jahr 2020 stattfinden werden, rund 52 Mrd. € zurückzahlen müssen. Es wird auch davon ausgegangen, dass 42 Mrd. € dieses Rückerstattungsbetrags nicht freiwillig zurückgezahlt wird. Die leidtragenden Passagiere sind deshalb auf professionelle Unterstützung angewiesen, um dieses Geld zurückzuerhalten.
Als Reaktion auf dieses wachsende Problem hilft MYFLYRIGHT den Passagieren nun dabei den vollen Preis des Tickets von der Fluggesellschaft zu zurückzuholen, selbst bei außergewöhnlichen Umständen wie der Covid-19 Pandemie.
Damit ist MYFLYRIGHT das Unternehmen, welches das umfassendste Serviceportfolio auf dem Markt anbietet. Neben dem neuen Service Ticketrückerstattung bietet MYFLYRIGHT geschädigten Passagieren auch bei Entschädigungen für Flugstornierungen, Flugverspätungen, Boardingverweigerung sowie bei verlorenem oder verspätetem Gepäck.