Flugausfall Entschädigung

Bis zu 600 €* Entschädigung erhalten

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Flugausfall: Entschädigung und Rechte in Kürze

Kommt es zu einem Flugausfall, ist dies meist eine unangenehme und frustrierende Angelegenheit. Insbesondere kurzfristige Flugausfälle sind ärgerlich. Du hast nun zum einen die Möglichkeit, Dir den Ticketpreis erstatten zu lassen. Dies ist in Fällen, in denen Du selbst einen günstigeren Alternativflug buchen kannst und bei langfristig im Voraus abgesagten Flügen vielfach zu empfehlen. Oft bieten die Airlines aber schon von sich aus einen Alternativflug zum Ursprungsziel an.

Auch wenn kein Anspruch auf Flugausfall Entschädigung besteht, beispielsweise, wenn Dein Flug aufgrund außergewöhnlicher Umstände wie der Covid 19-Pandemie storniert wurde, müssen die Fluggesellschaften den vollen Ticketpreis erstatten. Allerdings bieten nicht alle Fluggesellschaften eine Ticketrückerstattung an, sondern nutzen die Unwissenheit der Reisenden aus. Viele Airlines setzten Passagiere sogar unter Druck Gutscheine statt einer Ticketrückerstattung zu akzeptieren (wenn sie überhaupt etwas anbieten).

Streicht die Airline aber Deinen Flug, ohne Dir einen Alternativflug im gesetzlich zustehenden Vorverlegungs- und Verspätungsrahmen bereitzustellen, hast Du Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung. Je nach Flugdistanz zum Zielort, kannst Du 600€, 400€ oder 250 € pro Person von der Airline einfordern. Zusätzlich zur monetären Entschädigung stehen Dir noch sogenannte Betreuungsleistungen zu. Sie bestehen aus kostenlosen Mahlzeiten und Getränken, sowie zwei kostenlosen Telefonaten, Faxen oder E-Mails. Bei Abflug des Alternativfluges am nächsten Tag stehen Dir zusätzlich eine Hotelübernachtung und der Transfer zum Hotel und auch vom Hotel zum Flughafen zu.

Entschädigung Flugausfall: Bist Du von einem Flugausfall betroffen, muss die Fluggesellschaft am Airport grundsätzliche Sachleistungen zur Verfügung stellen. Bei einem Flugausfall aufgrund außergewöhnlicher Umstände hast Du keinen Anspruch auf Entschädigung, jedoch ist die Airline trotzdem verpflichtet Betreuungsleistungen zur Verfügung zu stellen.

Eine gute Nachricht haben wir für alle anderen Fällen vorab: Das Recht ist meistens auf Deiner Seite und Du brauchst Dich nicht allzu sehr beunruhigen, was materielle Schäden betrifft.

Von den Experten für Flugrecht von MYFLYRIGHT kannst Du schnell und einfach völlig kostenlos prüfen lassen, ob Dein Flugausfall einen Anspruch auf Entschädigung hat. Beauftragst Du MYFLYRIGHT, setzen wir Deinen Anspruch gegen die Airline ohne jedes Risiko etwaiger Kosten durch. Nur im Erfolgsfall berechnen wir Dir eine Servicegebühr in Höhe von 25% zzgl. MwSt. auf Deine Entschädigungszahlung. Das spart Dir nicht nur Zeit, sondern auch Nerven. Müssen wir unsere externen Anwälte beauftragen, berechnen wir einen Zuschlag von 10%. In bestimmten Fällen können wir Dir sogar den Sofortkauf Deiner Ansprüche anbieten. So bekommst Du das Geld innerhalb von 24h nach Eingang Deiner Dokumente von uns überwiesen. Im Falle eines Sofortkaufs berechnen wir Dir eine Servicegebühr von 35% zzgl. MwSt.

250 € - 600 € Entschädigung bei

Flugverspätung / Flugausfall / Nichtbeförderung

New York
New York
600 € Über 3 500 km
Madrid
Madrid
400 € Zwischen 3 500 km - 1 500 km
Hamburg
Hamburg
250 € Bis zu 1 500 km
London
London

Zusatzleistungen

Calls

Telekommunikation: 2 kostenlose Telefonate, Faxe oder Emails

Meals

Mahlzeiten und Erfrischungsgetränke

Hotel

Hotelübernachtung

Transport

Transport

MyFlyright

Entschädigung Flugausfall: ein Überblick

Wird Dein Flug gecancelt, kann dies Stress und Frustration bedeuten. Zum Glück kann man dafür finanziell von der Airline entschädigt werden. Die Höhe der Flugausfall Entschädigung hängt von der Flugdistanz zum Reiseziel ab. Dabei ist entscheidend, wann die Airline Dich über die Annullierung informiert hat. Das Entschädigungsgeld gibt es zusätzlich zu der Betreuungsleistung und der Ticketrückerstattung, die Dir die Fluggesellschaft gewähren muss.

Wann muss ein Flug annulliert worden sein?

Grundsätzlich ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaften ihre Kunden mehr als 14 Tage vor dem Abflugtermin über die Annullierung informiert haben. Kommt die Benachrichtigung zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Landung das Ziel erreicht. Bei Annullierungen weniger als 7 Tage vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximale Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, sofern der Flugausfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Anbei eine Tabelle über die Benachrichtigungszeiträume und die entsprechenden Vorverlegungs- oder Verspätungsrahmen:

Max. Vorverlegung des Ersatzfluges Max. Verspätung des Ersatzfluges
Bis 7 Tage 1 Stunde 2 Stunden
8-14 Tage 2 Stunden 4 Stunden
Über 14 Tage Kein Anspruch Kein Anspruch

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?

Die Entschädigung (Flugausfall) hängt zum einen von der Flugdistanz und zum anderen von dem Zeitpunkt, zu dem Du über den Flugausfall informiert worden bist, ab. Die Summe der Flugausfall Entschädigung richtet sich demnach nicht nach Deinem bezahlten Ticketpreis. Aus diesem Grund lohnt es sich auch bei günstigen Flugtickets seine Rechte geltend zu machen.

Flugausfall Entschädigung nach Flugdistanz

  • Bei allen Verbindungen mit mehr als 3 500 km Flugstrecke über die EU-Grenze hinaus müssen die Airlines 600 € pro Person bezahlen.
  • Bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km liegt der Anspruch bei 400 € pro Person.
  • Bei Flugstrecken bis zu 1 500 km hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 € pro Person.
MyFLyRight

250 € - 600 € Entschädigung bei

Flugverspätung / Flugausfall / Nichtbeförderung

New York
New York
600 € Über 3 500 km
Madrid
Madrid
400 € Zwischen 3 500 km - 1 500 km
Hamburg
Hamburg
250 € Bis zu 1 500 km
London
London

Entschädigung Flugausfall und Sachleistungen

Eine angemessene Entschädigung bei einem Flugausfall sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Airlines mit einem starken Kundenfokus kümmern sich dementsprechend proaktiv und transparent um ihre Kunden, damit diese ihnen auch künftig erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere bei sehr kurzfristig annullierten Flügen, bei denen sich die Fluggäste bereits am Flughafen befinden. Gut organisierte Airlines kümmern sich in solchen Fällen mit zusätzlichem Personal um die Betroffenen und versorgen diese gezielt mit allen wichtigen Informationen und den zustehenden Sachleistungen.

Bei Billigairlines und schlecht organisierten Airlines aus Nicht-EU-Ländern ist man hingegen meist auf sich alleine gestellt. Entsprechend, viel muss man selbst organisieren und notfalls um sein Recht kämpfen.

Bitte beachte: Bist Du von einem Flugausfall betroffen, muss die Fluggesellschaft am Airport grundsätzliche Sachleistungen zur Verfügung stellen: Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen – selbstverständlich im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

Darüber hinaus müssen die Airlines allen geschädigten Passagieren zwei kostenlose Telefonate oder den Versand von zwei E-malis bzw. Faxen ermöglichen. Startet der Alternativflug erst am nächsten Tag, hast Du obendrein Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung und eine Beförderung zur Unterkunft.

Bitte beachte: Die oben erwähnten Entschädigungsbeträge können bis zu 50% gekürzt werden, wenn die Airline Dir einen Alternativflug anbietet, der innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Ankunftszeit liegt. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Kürzungsvorschriften, die die Airlines anwenden könnten:

MyFlyRight
Flugentfernung Standard Entschädiguns­summe Kürzung von 50% bei Verspätung von Entschädigung nach 50% Kürzung
Bis zu 1 500 km
250 € Bis zu 2 Stunden 125 €
Zwischen 1 500 - 3 500 km
400 € Bis zu 3 Stunden 200 €
Über 3 500 km
600 € Bis zu 4 Stunden 300 €

Ansprüche auf Entschädigung – Flugausfall

Beim Schadensersatz handelt es sich grundsätzlich um den durch ein verspätetes Eintreffen entstandenen Folgeschaden (z.B. Hotel- und Taxikosten). Du musst Dir bei einem Flugausfall also überlegen, ob Du die Reise nach wie vor antreten möchtest, oder ob Du kein Interesse mehr daran hast. Weitere Informationen zum Thema findest Du in unserem Artikel Anschlussflug verpasst.

Folgende Möglichkeiten hast Du:

  • Volle Ticketrückerstattung oder Rückflug zum ersten Abflughafen
  • Flugumbuchung auf einen späteren Zeitpunkt je nach Sitzplatzverfügbarkeit
  • Alternative Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi etc.)

Zusätzlich zur Inanspruchnahme einer der oben genannten Optionen hast Du je nach Flugdistanz einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €. Hat Dich die Airline 14 Tage oder früher vor dem Reisetermin über die Annullierung informiert und nimmst Du einen Alternativflug in Anspruch, der innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Ankunftszeit liegt, hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die allerdings um bis zu 50% niedriger ausfallen kann.

Auch wenn kein Anspruch auf Entschädigung für einen stornierten Flug besteht, sollte die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis zurückerstatten. Wir halten es für unerlässlich, dass Du Dir Deiner Rechte voll bewusst bist. Folgendes solltest Du nicht vergessen:

  • Ticketkosten müssen innerhalb von 2 Wochen nach der Flugstornierung in voller Höhe erstattet werden
  • Passagiere haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Tickets, unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände die Stornierung verursacht haben oder nicht
  • Passagiere sind NICHT dazu verpflichtet, einen Fluggutschein oder ein alternatives Ticket zu akzeptieren und können IN JEDEM FALL eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises beantragen
  • Dies ist in der EU-Verordnung 261/2004 verankert, und folglich haben sich die Fluggesellschaften daran zu halten.

Du solltest Dich in jedem Fall über Deine Rechte informieren und Sie ggf. einfordern. MYFLYRIGHT steht Dir hierzu mit seinen Experten zuverlässig zur Seite. Bitte beachte: Ob ein Anspruch auf Flugausfall Entschädigung besteht, hängt von dem Grund der Annullierung ab. Ist die Annullierung auf höhere Gewalt zurückzuführen, entfällt der Anspruch auf Entschädigungszahlung seitens der Airline. Höhere Gewalt befreit die Airline jedoch nicht von der Bereitstellung der Betreuungsleistungen.

Übersicht: Serviceleistungen zusätzlich zur Entschädigung

MyFlyRight
Anspruch Flug Wartezeit
Kostenlose Mahlzeiten Bis 3 500 km Ab 2 Stunden
Kostenlose Mahlzeiten Mehr als 3 500 km Ab 4 Stunden
Anspruch auf alternative Beförderung Alle Flüge Ab 5 Stunden
oder
Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz für das Flugticket
Kostenlose Übernachtung im Hotel und Transferkosten Alle Flüge Abflug am nächsten Tag

Rückerstattung – Flugausfall

Bei einer Rückerstattung des Flugpreises handelt es sich um die Rückgabe der von Dir bezahlten Aufwendungen für eine nicht in Anspruch genommene Dienstleistung. Eine Rückerstattung ist also die simple Rückforderung des von Dir bezahlten Ticketpreises. Im Einzelfall kann das interessanter sein, als einen verspäteten Alternativ-Flug in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für alle, die durch die Verspätung wichtige Termine verpassen, und deren verspätetes Eintreffen am Zielort deshalb keinen Sinn mehr ergibt. Aber auch alle anderen sollten die ‘Geld zurück’-Option zumindest in Erwägung ziehen. Schließlich schwanken Flugpreise ziemlich stark und es ist gut möglich, dass Du einen Flug findest, der billiger ist als der ursprünglich gebuchte.

Nur wenn alle anderen Flüge mehr kosten, lohnt es sich, ein entsprechendes Alternativangebot der Airline anzunehmen. Ansonsten kannst Du, wenn Du selbst einen günstigeren Flug buchst, den Differenzbetrag durch eine Erstattung einstreichen. Lass Dich von der Airline keinesfalls unter Druck setzen, bewahre einen kühlen Kopf und prüfe genau, ob ein Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises besteht.

Dabei ist auch zu beachten: Erstattung des Flugpreises und Schadensersatzes bzw. der Entschädigung sind nicht das Gleiche. Ob Du darüber hinaus einen Anspruch auf Flugausfall Entschädigung nach der EU-Verordnung hast, legen die oben beschriebenen Benachrichtigungsfristen mit den entsprechenden Vorverlegungs- und Verspätungsrahmen für Alternativflüge fest.

Flug gestrichen: Was tun?

Mit unserem Entschädigungsrechner kannst Du rasch und unverbindlich Deinen Anspruch auf eine Entschädigung prüfen. Probiere es gleich aus! Du brauchst nur Flugdatum und -nummer einzugeben!

Bis zu 600 €* Entschädigung. 3 Jahre rückwirkend.

*abzgl. unserer Provision

Flugausfall: Rechte der Passagiere

Die Passagierrechte sind in Europa gesetzlich nach der Fluggastrechteverordnung EG-VO 261/2004 geregelt. Die EU-Verordnung wurde erlassen, um die Rechte der Fluggäste zu stärken und ihre Ansprüche auf Entschädigungen bei Ausfällen oder Verspätungen rechtlich abzusichern.

Die Entschädigungssumme beginnt bei mindestens 250 € und kann im Höchstfall bis zu 600 € pro Person betragen. Dies ist abhängig von folgenden Faktoren:

  • Flugdistanz und Sitz der Airline – Die EU-Verordnung gilt für Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen und für Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
  • Verantwortung der Annullierung – Ob die Airline verantwortlich für den Flugausfall war und es nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war.
  • Fristen – Ob die Airline Dich innerhalb der Fristen über die Annullierung informiert hat und, ob der Antrag auf Entschädigung innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wurde.

Fluggastrechte: Annullierung - EU & Nicht-EU Flug

Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) bietet weitreichenden Schutz für alle Reisenden an und gilt für folgende Szenarien:

  • Alle Flüge innerhalb der EU, unabhängig vom Sitz der Airline;
  • Allen abgehenden Flüge aus der EU, unabhängig von dem Sitz der Airline;
  • Alle eingehenden Flüge in die EU, aber nur, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt wird (inklusive Schweiz, Island und Norwegen).

Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du fliegst mit der Lufthansa von Frankfurt am Main in Deutschland nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Hierbei bist Du sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt, da die Lufthansa ihren Hauptsitz in Köln und somit in der EU hat.

Fliegst Du dieselbe Strecke nun mit Emirates, sind Deine Rechte nur noch auf dem Hinflug über die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert, da Du von einem EU-Flughafen abfliegst. Die EU-Verordnung greift hingegen nicht für den Rückflug, da Du in Dubai, einem Nicht-EU-Flughafen, abfliegst und Emirates ihren Hauptsitz in Dubai hat, und folglich nicht in der EU.

Flugannullierung: Entschädigung nach Route prüfen

Nachfolgend veranschaulicht eine tabellarische Übersicht in welchen Fällen die EU-Fluggastrechteverordnung greift:

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Flugrecht laut EU-Verordnung: Schadensersatz

Die EU-Verordnung 261/2004 wurde am 11. Juli 2019 angepasst, um die Passagierrechte bei Flugunregelmäßigkeiten wie Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung auf Anschlussflügen zu stärken. EU-Fluggesellschaften sind nun zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, auch wenn der Anschlussflug mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land in ein anderes Nicht-EU-Land erfolgt, sofern die Reise in der EU gestartet ist und Teil der gleichen Buchung ist.

Das Urteil wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union auf der Grundlage eines konkreten Falls gefällt:

  • Eine Gruppe von Passagieren buchte Flüge von Prag (Tschechische Republik/EU-Land) über Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate/Nicht-EU-Land) nach Bangkok (Thailand/Nicht-EU-Land).
  • Der erste Flug mit Czech Airlines (mit Sitz in der EU) landete planmäßig in Abu Dhabi.
  • Der zweite Flug erfolgte im Rahmen eines Code Sharing mit Etihad (mit Sitz außerhalb der EU) und kam mit einer achtstündigen Verspätung am Zielort Bangkok an.

Czech Airlines wurde als verantwortlich angesehen, obwohl die Flugunregelmäßigkeit auf dem Flug mit Etihad auftrat. Dies liegt darin begründet, dass die Passagiere beide Teilabschnitte bei Czech Airlines gebucht hatten.

Wenn also auf Deinem Anschlussflug eine Flugunregelmäßigkeit auftritt, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von mindestens 3 Stunden führt, ist es wichtig, die ausführende Fluggesellschaft zu kennen. Möglicherweise bist Du berechtigt, eine Entschädigung von bis zu 600 € zu fordern.

Ansprüche bei einem Flugausfall wegen Streik?

Es gibt eine lange Liste von möglichen Gründen, warum ein Flug annulliert werden muss. Nach dem Gesetz müssen Fluggesellschaften auf bestimmte, vorhersehbare Situationen eingestellt sein. Eine häufige Ursache für Flugausfälle ist Streiks. Es gibt jedes Jahr viele Tausende Betroffene von Flugausfällen wegen Streiks.

Nicht bei jedem Streik hat der Kunde einen Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung. Es wird unter anderem unterschieden zwischen Fluglotsenstreik, Streik innerhalb der Fluggesellschaft und Streik des Flughafenpersonals. In folgenden Fällen besteht trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung:

  • Streik vom Airline-Personal: Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt, so gilt es nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ und somit besteht ein Anspruch auf Entschädigung (EuGH v. 23.3.2021 - C-28/20).
  • Ein wilder Streik: Bei einem wilden Streik meldet sich plötzlich eine große Anzahl von Mitarbeitern der Airline krank, sodass der Flugbetrieb beeinträchtigt wird.

Keinen Anspruch auf Entschädigung hast Du beispielsweise in diesem Fall:

  • Ein angekündigter Streik abseits der Airline: wenn Fluglotsen und Flughafenpersonal streiken, gilt das als außergewöhnlicher Umstand und fällt folglich nicht unter die Verantwortung der Airline.

Flugausfall Entschädigung: Deine Rechte

Ein Flug kann wegen verschiedener Gründe annulliert werden. Für einige dieser Gründe können die Betreiberairlines nichts, bei anderen sind sie allerdings verantwortlich und rufen den Flugausfall zum Beispiel durch Missmanagement oder Profitdenken selbst hervor. Wann ist die Fluggesellschaft verantwortlich und gibt Dir somit einen Anspruch auf Flugausfall Entschädigung? Um diese Frage zu beantworten, haben wir die wichtigsten Fälle in der folgenden Tabelle zusammengefasst.

Ja - Entschädigung bei Flugausfall

Vereisung der Tragflächen:

Jede Airline muss ihre Maschinen angemessen auf den Winter vorbereiten und auch für ausreichend vorhandenes Enteisungsmittel vorsorgen. Geht einer Airline mangels schlechter Planung das Enteisungsmittel aus, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.

Streiks des Airline-Personals und wilde Streiks:

Streiks des Airline-Personals und wilde Streiks gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand (EuGH v. 23.3.2021 - C-28/20) (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.). Eine einheitliche Beurteilung, was als wilder Streik zu werten ist, gibt es allerdings noch nicht. Einige jüngere Urteile geben aber die Richtung vor. Ein wilder Streik liegt vor, wenn sich zum Beispiel eine große Anzahl von Mitarbeitern der Airline plötzlich krankmelden und dadurch der Flugbetrieb beeinträchtigt wird.

Nein - Keine Entschädigung bei Flugausfall

Flugausfall durch schlechtes Wetter:

Extrem schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand mit schlechter Vorhersehbarkeit. Gegen einen plötzlichen extremen Sturzregen, der den Abflug einer Maschine verzögert, sind die Fluggesellschaften machtlos. Hier ist Vorsicht geboten, da z.B. ein leichter Regenschauer keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, und die Airlines dies trotzdem für ihre Argumentation nutzen.

Angekündigte Streiks abseits der Airline:

Ein Streik der Fluglotsen und des Flughafenpersonals gilt als außergewöhnlicher Umstand. Kommt ein Flug deshalb verspätet an, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.

Vogelschlag:

Zusammenstöße mit Vogelschwärmen sind im Flugbetrieb leider keine Seltenheit. Diese können teils schwere Schäden an den Flugzeugen verursachen, so dass diese nicht oder nur nach einer Reparatur verspätet weiterfliegen können. Der Bundesgerichtshof hat dies im Jahr 2013 als außergewöhnlichen Umstand anerkannt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2017 diese Rechtsauffassung bestätigt.

Fluggastrechte – Flugausfall in Kürze

Die folgende Tabelle gibt Dir einen kurzen Überblick über die häufigsten Gründe für Flugausfälle und zeigt Dir, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung hast.

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Ja

Fluggesellschaft trägt die Verantwortung

Technische Probleme Streik des Airline Personals Wirtschaftliche Probleme der Airline Personalmangel Nichteinhaltung der Ruhezeiten des Personals

Nein

Fluggesellschaft trägt nicht die Verantwortung

Fluglotsenstreik Unwetter Politische Krisen Blitzschlag Vogelschlag

Flug gestrichen: Welche Fristen sind zu beachten?

Die Verjährungsfristen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz bei einem Flugausfall sind je nach Land unterschiedlich, sogar je nach EU-Land! Deutschland liegt mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren im guten Mittelfeld. Du kannst Dein Recht also bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern. Bitte beachte, dass die Verjährungsfrist in Deutschland mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Flug hätte stattfinden sollen. In den meisten anderen Ländern startet die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem der Flug stattgefunden hat bzw. stattfinden sollte.

Übersicht über die Verjährungsfrist am Beispiel ausgewählter Länder:

MyFlyRight

Mach Dir also keine Sorge und bewahre einen kühlen Kopf. Es ist allerdings wichtig, die richtige Dokumentation zu sammeln und überaus sinnvoll, die Entschädigungsansprüche so bald wie möglich einzureichen.

Checkliste: Wichtige Informationen und Unterlagen bei Flugausfall

  • Boardingtickets mit Flugnummer
  • Kaufbeleg der Flüge
  • Ersatztickets
  • Gutscheine
  • Belege der Zusatzkosten
  • Fotos mit Zeitstempel von Anzeigetafel oder Bildschirmen
  • Wenn möglich schriftliche Bestätigung und/ oder Aussagen seitens der Airline zu den Gründen des Flugausfalls

Flugausfall bei Dienst- und Pauschalreisen

Fällt Dein Flug bei einer Dienstreise aus, hat dies meist weitaus gravierendere Konsequenzen als bei Privatreisen. Was passiert, wenn Du ein wichtiges Meeting oder eine Messe wegen einer Flugannullierung verpasst? Wem stehen die Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen zu? Dir oder der Firma?

Wie verhält es sich bei Pauschalreisen, wenn Dein Flug gestrichen wird? Es ist ärgerlich, wenn Du Deinen lang erwarteten Urlaub oder Deine Kreuzfahrt verpasst. Aber welche Rechte hast Du und wem gegenüber musst Du Deine Ansprüche durchsetzen?

Hier erklären wir Dir, wie Du in diesen Fällen vorgehen solltest.

Flug annulliert: Rechte bei Pauschalreise

Bei Pauschalreisen werden Flug und Unterkunft bei einem Reiseanbieter zusammen im Paket gekauft.

Grundsätzlich gelten bei Flugausfällen im Rahmen einer Pauschalreise dieselben Rechte, wie bei allen anderen Flügen. Auch hier hast Du die Möglichkeit auf Entschädigungszahlungen von 250€ bis zu 600€. Entscheidend ist auch hier die Flugdistanz und der Benachrichtigungszeitraum über den Flugausfall.

Darüber hinaus kannst Du bei einer Flugannullierung sogar gegenüber Deinem Reiseveranstalter einen Anspruch auf Minderung des Reisepreises durchsetzen. Die Airline kann die Reisepreisminderung auf die Entschädigung nach der EU-Verordnung anrechnen und umgekehrt.

Flug gestrichen & Reisemängel: Frankfurter Tabelle

Die sogenannte Frankfurter Tabelle ist eine Zusammenfassung aller Urteile des Landgerichts Frankfurt bezüglich des Reiserechts. Sie dient als Rechtsgrundlage bei Entschädigungszahlungen von Pauschalreisen und gibt einen Überblick über die Höhe der finanziellen Entschädigung, die man bei Reisemängeln vom Reiseveranstalter bekommen kann.

Bitte beachte aber, dass die Frankfurter Tabelle lediglich als Orientierungshilfe für mögliche Entschädigungszahlungen dient und nicht rechtlich bindend ist. Jeder Fall wird individuell geprüft und individuell entschädigt.

Flug storniert: Rückerstattung bei Dienstreisen

Eine Flugannullierung bei einer Dienstreise kann negative Auswirkungen auf Dein Unternehmen haben: enttäuschte oder sogar verlorene Kunden, abgesagte Termine und verpasste Geschäftsabschlüsse. Dazu stellt sich die Frage: wem stehen die Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen zu? Dir oder der Firma?

Generell stehen die Entschädigungszahlungen immer der Person zu, die den Flug wahrgenommen hätte, also dem Reisenden. Es ist völlig irrelevant, wer das Ticket bezahlt oder gebucht hat. Allerdings wissen viele Arbeitgeber um diesen Umstand und haben dafür Klauseln im Arbeitsvertrag eingefügt, die Sonderregelungen beinhalten. So kann es sein, dass Du Deinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen aufgrund dieser vertraglichen Regelungen an Deinen Arbeitgeber abgetreten hast. In diesem Fall stehen dem Arbeitgeber die Entschädigungszahlungen zu.

Wurde der Flug bei Deiner Dienstreise storniert, hast Du, wie bei allen anderen Flugreisen, ebenfalls die Option der Rückerstattung des Ticketpreises. Der Flugticketpreis wird in diesem Fall über den ursprünglichen Zahlungsweg rückerstattet. Weitere Informationen zum Thema Dienstreise findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Dienstreisen

Durchsetzung Deiner Entschädigung - Flugausfall

Es ist üblich, dass eine betroffene Airline gegen die Zahlung einer Entschädigung gekonnt mit Hilfe der unternehmenseigenen Rechtsabteilung argumentiert. Dir bleibt dementsprechend in vielen Fällen auch nur der juristische Weg. Mit dem Einschalten eines Anwalts und der Klage vor Gericht sind die Airlines verpflichtet, richtige Informationen, nach denen die Sachlage objektiv bewertet werden kann, preiszugeben. Ein juristisches Verfahren ist aber nicht nur zeitaufwändig, sondern verursacht zudem hohe Ausgaben, wie z.B. die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die Du als Kläger vorstrecken und bei Klageablehnung selbst tragen muss.

Du musst Dir darüber bewusst sein, dass es auch auf dem juristischen Weg keine Garantie auf Erfolg gibt.

Mit MYFLYRIGHT hättest Du hingegen keinerlei Kosten oder Mühen bei einer Klageablehnung. Nur im Erfolgsfall berechnen wir Dir unsere Provision.

Trotzdem kannst Du selbstverständlich versuchen, Deine Entschädigung selbst einzufordern und das Kostenrisiko auf Dich zu nehmen. Auf diese Weise sparst Du im Erfolgsfall die Provision, die MYFLYRIGHT berechnet.

In der folgenden Tabelle siehst Du die durchschnittlichen Kosten bei einem Streitwert von 800 € (2 x 400 €), die Du im Falle des Unterliegens bei Gericht selbst zu tragen hättest.

Entschädigungsanspruch/Streitwert€ 800.00 (2 x € 400.00)
Rechtsanwalt (Kläger): 347.48 €
Rechtsanwalt (Beklagter): 261.80 €
Gerichtsgebühren: 159.00 €
Summe (Kostenrisiko): 768.28 €

Bei einem Flugausfall zu seinem Recht zu kommen, kann schwierig werden. Besonders problematisch sind die Fälle, bei denen man sich auf einem Nicht-EU-Flughafen befindet, aber von einer europäischen Airline in die EU transportiert werden soll. Auch hier gelten die EU-Fluggastrechte. Sie sind aber nur selten gut sichtbar und vollständig am Flughafen ausgehängt. Bei Diskussionen mit dem Airline-Personal ist dies ein entscheidender Nachteil.

MYFLYRIGHT steht Dir gerne mit professioneller Beratung zur Seite und hilft Dir, Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Wir kennen die Rechtslage genau und wissen, wie man bei den Fluggesellschaften den Hebel ansetzen muss, damit Du zu Deinem Recht kommst.

Entschädigung Flugausfall Musterbrief

Wie oben beschrieben, kann es kompliziert und langwierig sein, wenn Du Deine Flugrechte selbst einfordern möchtest. Der Weg über MYFLYRIGHT ist unkomplizierter und schneller.

Würdest Du es aber dennoch gerne selbst probieren und Dir somit die Erfolgsprovision von MYFLYRIGHT sparen, haben wir hier einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem Du Deinen Entschädigungsanspruch einfordern kannst. Einfach ausfüllen und abschicken.

Schritt 1. Kontaktiere die Airline schriftlich in einem Brief. Wir empfehlen ein Einschreiben mit Rückschein. Diesen bitte gut aufheben.

Folgende Angaben müssen in Deinem Schreiben enthalten sein:

Anschrift des Beschwerdecenters der Airline Datum Abflug
Planmäßige Abflugzeit Flugstrecke
Flugnummer Abflughafen
Planmäßige Ankunftszeit Entschädigungssumme
Buchungs-Nr. Zwischenflughafen
Tatsächliche Ankunftszeit Zusatzkosten (mit Belegen)
Flugvorfall Zielflughafen
Flugstrecke in km Kontodaten

Du kannst selbstverständlich selbst einen Brief verfassen oder aber Du nutzt ganz einfach das MYFLYRIGHT Musterschreiben.

Du darfst aber auf keinen Fall das Setzen einer Frist für die Begleichung der Entschädigungszahlung vergessen. Die Länge der Frist sollte zwei bis drei Wochen betragen. Das ist gängiger Standard.

Solltest Du innerhalb Deiner Frist keine Rückmeldung von der Airline erhalten haben, musst Du jetzt Schritt 2 einleiten.

Schritt 2. Du beauftragst nun entweder einen Anwalt mit einer Klage oder gibst der Airline noch eine weitere Chance und verfasst selbstständig ein Mahnschreiben. Auch hier solltest Du der Airline wieder eine Frist setzen. Wir empfehlen ebenfalls eine Frist von 2-3 Wochen.

MyFlyRight
MyFlyRight

WICHTIG: Sollte die Airline zu irgendeinem Zeitpunkt Deinen Entschädigungsanspruch ablehnen, so kannst Du sofort rechtliche Schritte einleiten und brauchst die Fristen nicht weiter abzuwarten. Lasse Dich auch nicht von den Aussagen der Airline verunsichern. Bevor Du aufgibst, denke immer daran, dass Du Deinen Fall immer noch über MYFLYRIGHT abwickeln kannst.

Schritt 3. Hat auch das Mahnschreiben die Airline zu keiner Antwort bewogen, musst Du nun im dritten Schritt vor das Gericht ziehen. Bei einer Klage sind die Airlines dazu verpflichtet zu reagieren. Bevor Du allerdings einen Anwalt kontaktierst, berechne einmal Deine voraussichtlichen Prozesskosten mit dem kostenlosen DAV-Prozesskostenrechner. So kannst Du Dein Risiko bei einer Niederlage vor Gericht einschätzen.

Um das Risiko steigender Kosten durch Anwalt und Gericht direkt zu umgehen und Zeit zu sparen, wende Dich nun lieber an MYFLYRIGHT. Wir sorgen dafür, dass Du zu Deinem Recht kommst.

Flugannullierung: Statistik

Nach Berechnungen von MYFLYRIGHT wurde im Jahr 2022 über 18 Millionen Passagieren der Flug annulliert, von denen 60% einen tatsächlichen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 € hatten. Insgesamt hatten somit über 11 Millionen Passagiere einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline. Aber nur 500 000 Passagiere haben tatsächlich eine Entschädigungszahlung für die erlittenen Flugausfälle erhalten.

Statistik für Flugausfälle an Flughäfen

(Quelle: OAG and MYFLYRIGHT Analyse)

IATA Flughafen On-time
performance (%)
Annullierungsrate
2022 (%)
AMS Amsterdam Schiphol

65,07%

2,74%
ATL Atlanta Hartsfield-Jackson 80,08% 1,55%
CLT Charlotte 79,59% 2,55%
ORD Chicago O'Hare International

77,86%

2,90%
DFW Dallas Fort Worth International 76,15% 2,81%
DEN Denver International 73,13% 2,60%
DUB Dublin 82,69% 0,99%

IAH

Houston George Bush

79,72%

1,84%
IST Istanbul 66,91% 2,15%
LAS Las Vegas McCarran 71,08% 2,15%
LHR London Heathrow 61,53% 2,05%
LAX Los Angeles International 78,63% 1,41%
MEX Mexico City Juarez 72,73% 1,52%
MIA Miami International 73,97% 2,22%
JFK New York J F Kennedy 69,79% 2,95%
LGA New York LaGuardia 71,88% 5,37%
EWR Newark Liberty 67,76% 4,66%
CDG Paris Charles de Gaulle 63,53% 1,24%
PHX Phoenix Sky Harbor 76,80% 1,79%
CIA Rome Ciampino 80,73% 0,31%
SEA Seattle-Tacoma 79,98% 1,97%
STR Stuttgart 84,20% 2,45%
HND Tokyo International 88,06% 2,10%

Statistik zu Flugverspätungen der Airlines

Quelle: OAG 2022 and MYFLYRIGHT Analyse

IATA Fluggesellschaft On-time
performance (%)
Annullierungsrate
2022 (%)
AF Air Canada 51,76% 4,87%
AZ Air Europa 84,44% 0,23%
OS Air France 72,10% 1,18%
BA All Nippon Airways 88,79% 1,36%
SN American Airlines 77,38% 2,67%
DE Azul Airlines 84,87% 2,73%
OK British Airways 64,07% 2,79%
U2 Delta Air Lines 81,79% 1,94%
AY Easyjet 67,52% 1,65%
GM Emirates 81,13% 0,02%
EW Etihad Airways 81,14% 0,55%
IB Eurowings 95,26% 3,49%
LS Garuda Indonesia 95,63% 0,61%
KL Iberia Airlines 86,54% 0,03%
LO Japan Airlines 88,07% 1,51%
LH Jeju Airlines 91,84% 0,33%
OE KLM Royal Dutch Airlines 73,06% 3,58%
FR LATAM Airlines 85,03% 1,38%
SK Lufthansa 66,26% 2,49%
LX Safair 95,30% 0,02%
TP Sky Airline 84,82% 1,25%
MT Thai AirAsia 92,33% 0,00%
X3 Thai Smile Airways 81,87% 0,01%
VY Turkish Airlines 64,08% 1,82%
W6 United Airlines 79,10% 2,57%

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