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Flugausfall: Entschädigung und Rechte in Kürze
Ein Flugausfall ist oft ärgerlich, besonders kurzfristig. Du kannst Dir den Ticketpreis erstatten lassen, was oft sinnvoll ist, wenn Du selbst einen günstigeren Alternativflug buchen kannst. Meist bieten Airlines aber auch von sich aus einen Ersatzflug an.
Auch bei außergewöhnlichen Umständen müssen Airlines den Ticketpreis erstatten, auch wenn kein Anspruch auf Entschädigung besteht. Leider versuchen manche Fluggesellschaften, Reisende mit Gutscheinen abzuspeisen oder Ticketerstattungen zu vermeiden.
Wird Dein Flug ohne passenden Ersatz gestrichen, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung von 250 €, 400 € oder 600 € – abhängig von der Flugdistanz. Zudem stehen Dir Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und ggf. eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zu.
Tipp: MYFLYRIGHT prüft kostenlos, ob Du Anspruch auf Entschädigung hast. Wir setzen Deinen Anspruch ohne Risiko durch – nur im Erfolgsfall fällt eine Servicegebühr von 25 % zzgl. MwSt. an. In bestimmten Fällen kannst Du Dir Deine Entschädigung auch per Sofortkauf innerhalb von 24 Stunden auszahlen lassen (35 % Gebühr zzgl. MwSt.). So sparst Du Zeit und Nerven!
Entschädigung Flugausfall: ein Überblick
Wird Dein Flug gecancelt, kann dies Stress und Frustration bedeuten. Zum Glück kann man dafür finanziell von der Airline entschädigt werden. Die Höhe der Flugausfall Entschädigung hängt von der Flugdistanz zum Reiseziel ab. Dabei ist entscheidend, wann die Airline Dich über die Annullierung informiert hat. Das Entschädigungsgeld gibt es zusätzlich zu der Betreuungsleistung und der Ticketrückerstattung, die Dir die Fluggesellschaft gewähren muss.
Wann muss ein Flug annulliert worden sein?
Grundsätzlich ist zu beachten, dass kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaften ihre Kunden mehr als 14 Tage vor dem Abflugtermin über die Annullierung informiert haben. Kommt die Benachrichtigung zwischen 7 und 14 Tagen vor Abflug, muss die Airline einen alternativen Flug anbieten, der maximal zwei Stunden vor dem ursprünglichen Abflug startet und spätestens vier Stunden nach der ursprünglich geplanten Landung das Ziel erreicht. Bei Annullierungen weniger als 7 Tage vor dem Reisetermin gilt eine maximale Vorverlegung des Flugtermins um eine Stunde und bei der Ankunft gilt eine maximale Verspätung von zwei Stunden. In allen anderen Fällen ist die Airline zu Ausgleichszahlungen verpflichtet, sofern der Flugausfall nicht auf höhere Gewalt zurückzuführen ist. Anbei eine Tabelle über die Benachrichtigungszeiträume und die entsprechenden Vorverlegungs- oder Verspätungsrahmen:
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugausfall?
Die Entschädigung (Flugausfall) hängt zum einen von der Flugdistanz und zum anderen von dem Zeitpunkt, zu dem Du über den Flugausfall informiert worden bist, ab. Die Summe der Flugausfall Entschädigung richtet sich demnach nicht nach Deinem bezahlten Ticketpreis. Aus diesem Grund lohnt es sich auch bei günstigen Flugtickets seine Rechte geltend zu machen.
Flugausfall Entschädigung nach Flugdistanz
- Bei allen Verbindungen mit mehr als 3 500 km Flugstrecke über die EU-Grenze hinaus müssen die Airlines 600 € pro Person bezahlen.
- Bei Flügen innerhalb der EU über 1 500 km und bei allen anderen Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km liegt der Anspruch bei 400 € pro Person.
- Bei Flugstrecken bis zu 1 500 km hat man einen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung i.H.v. 250 € pro Person.
Entschädigung Flugausfall und Sachleistungen
Eine angemessene Entschädigung bei einem Flugausfall sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Airlines mit einem starken Kundenfokus kümmern sich dementsprechend proaktiv und transparent um ihre Kunden, damit diese ihnen auch künftig erhalten bleiben. Dies gilt insbesondere bei sehr kurzfristig annullierten Flügen, bei denen sich die Fluggäste bereits am Flughafen befinden. Gut organisierte Airlines kümmern sich in solchen Fällen mit zusätzlichem Personal um die Betroffenen und versorgen diese gezielt mit allen wichtigen Informationen und den zustehenden Sachleistungen.
Bei Billigairlines und schlecht organisierten Airlines aus Nicht-EU-Ländern ist man hingegen meist auf sich alleine gestellt. Entsprechend, viel muss man selbst organisieren und notfalls um sein Recht kämpfen.
Bitte beachte: Bist Du von einem Flugausfall betroffen, muss die Fluggesellschaft am Airport grundsätzliche Sachleistungen zur Verfügung stellen: Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen – selbstverständlich im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
Darüber hinaus müssen die Airlines allen geschädigten Passagieren zwei kostenlose Telefonate oder den Versand von zwei E-malis bzw. Faxen ermöglichen. Startet der Alternativflug erst am nächsten Tag, hast Du obendrein Anspruch auf eine kostenlose Hotelübernachtung und eine Beförderung zur Unterkunft.
Bitte beachte: Die oben erwähnten Entschädigungsbeträge können bis zu 50% gekürzt werden, wenn die Airline Dir einen Alternativflug anbietet, der innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Ankunftszeit liegt. Die folgende Tabelle bietet einen Überblick über die Kürzungsvorschriften, die die Airlines anwenden könnten:
Ansprüche auf Entschädigung – Flugausfall
Beim Schadensersatz handelt es sich grundsätzlich um den durch ein verspätetes Eintreffen entstandenen Folgeschaden (z.B. Hotel- und Taxikosten). Du musst Dir bei einem Flugausfall also überlegen, ob Du die Reise nach wie vor antreten möchtest, oder ob Du kein Interesse mehr daran hast. Weitere Informationen zum Thema findest Du in unserem Artikel Anschlussflug verpasst.
Folgende Möglichkeiten hast Du:
- Volle Ticketrückerstattung oder Rückflug zum ersten Abflughafen
- Flugumbuchung auf einen späteren Zeitpunkt je nach Sitzplatzverfügbarkeit
- Alternative Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi etc.)
Zusätzlich zur Inanspruchnahme einer der oben genannten Optionen hast Du je nach Flugdistanz einen Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €. Hat Dich die Airline 14 Tage oder früher vor dem Reisetermin über die Annullierung informiert und nimmst Du einen Alternativflug in Anspruch, der innerhalb der gesetzlichen Vorgaben zur Ankunftszeit liegt, hast Du Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, die allerdings um bis zu 50% niedriger ausfallen kann.
Auch wenn kein Anspruch auf Entschädigung für einen stornierten Flug besteht, sollte die Fluggesellschaft den vollen Ticketpreis zurückerstatten. Wir halten es für unerlässlich, dass Du Dir Deiner Rechte voll bewusst bist. Folgendes solltest Du nicht vergessen:
- Ticketkosten müssen innerhalb von 2 Wochen nach der Flugstornierung in voller Höhe erstattet werden
- Passagiere haben Anspruch auf eine Rückerstattung des Tickets, unabhängig davon, ob außergewöhnliche Umstände die Stornierung verursacht haben oder nicht
- Passagiere sind NICHT dazu verpflichtet, einen Fluggutschein oder ein alternatives Ticket zu akzeptieren und können IN JEDEM FALL eine Rückerstattung des vollen Ticketpreises beantragen
- Dies ist in der EU-Verordnung 261/2004 verankert, und folglich haben sich die Fluggesellschaften daran zu halten.
Du solltest Dich in jedem Fall über Deine Rechte informieren und Sie ggf. einfordern. MYFLYRIGHT steht Dir hierzu mit seinen Experten zuverlässig zur Seite. Bitte beachte: Ob ein Anspruch auf Flugausfall Entschädigung besteht, hängt von dem Grund der Annullierung ab. Ist die Annullierung auf höhere Gewalt zurückzuführen, entfällt der Anspruch auf Entschädigungszahlung seitens der Airline. Höhere Gewalt befreit die Airline jedoch nicht von der Bereitstellung der Betreuungsleistungen.
Übersicht: Serviceleistungen zusätzlich zur Entschädigung
Anspruch | Flug | Wartezeit |
---|---|---|
Kostenlose Mahlzeiten | Bis 3 500 km | Ab 2 Stunden |
Kostenlose Mahlzeiten | Mehr als 3 500 km | Ab 4 Stunden |
Anspruch auf alternative Beförderung | Alle Flüge | Ab 5 Stunden |
oder | ||
Rücktritt vom Vertrag und Schadensersatz für das Flugticket | ||
Kostenlose Übernachtung im Hotel und Transferkosten | Alle Flüge | Abflug am nächsten Tag |
Rückerstattung – Flugausfall
Bei einer Rückerstattung des Flugpreises handelt es sich um die Rückgabe der von Dir bezahlten Aufwendungen für eine nicht in Anspruch genommene Dienstleistung. Eine Rückerstattung ist also die simple Rückforderung des von Dir bezahlten Ticketpreises. Im Einzelfall kann das interessanter sein, als einen verspäteten Alternativ-Flug in Anspruch zu nehmen. Dies gilt für alle, die durch die Verspätung wichtige Termine verpassen, und deren verspätetes Eintreffen am Zielort deshalb keinen Sinn mehr ergibt. Aber auch alle anderen sollten die ‘Geld zurück’-Option zumindest in Erwägung ziehen. Schließlich schwanken Flugpreise ziemlich stark und es ist gut möglich, dass Du einen Flug findest, der billiger ist als der ursprünglich gebuchte.
Nur wenn alle anderen Flüge mehr kosten, lohnt es sich, ein entsprechendes Alternativangebot der Airline anzunehmen. Ansonsten kannst Du, wenn Du selbst einen günstigeren Flug buchst, den Differenzbetrag durch eine Erstattung einstreichen. Lass Dich von der Airline keinesfalls unter Druck setzen, bewahre einen kühlen Kopf und prüfe genau, ob ein Anspruch auf Rückerstattung des Flugpreises besteht.
Dabei ist auch zu beachten: Erstattung des Flugpreises und Schadensersatzes bzw. der Entschädigung sind nicht das Gleiche. Ob Du darüber hinaus einen Anspruch auf Flugausfall Entschädigung nach der EU-Verordnung hast, legen die oben beschriebenen Benachrichtigungsfristen mit den entsprechenden Vorverlegungs- und Verspätungsrahmen für Alternativflüge fest.
Flug gestrichen: Was tun?
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Flugausfall: Rechte der Passagiere
Die Passagierrechte sind in Europa gesetzlich nach der Fluggastrechteverordnung EG-VO 261/2004 geregelt. Die EU-Verordnung wurde erlassen, um die Rechte der Fluggäste zu stärken und ihre Ansprüche auf Entschädigungen bei Ausfällen oder Verspätungen rechtlich abzusichern.
Die Entschädigungssumme beginnt bei mindestens 250 € und kann im Höchstfall bis zu 600 € pro Person betragen. Dies ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Flugdistanz und Sitz der Airline – Die EU-Verordnung gilt für Passagiere, die von einem Flughafen in der EU abfliegen und für Passagiere, die auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat.
- Verantwortung der Annullierung – Ob die Airline verantwortlich für den Flugausfall war und es nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen war.
- Fristen – Ob die Airline Dich innerhalb der Fristen über die Annullierung informiert hat und, ob der Antrag auf Entschädigung innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht wurde.
Fluggastrechte: Annullierung - EU & Nicht-EU Flug
Die europäische Fluggastrechteverordnung (EG-VO 261/2004) bietet weitreichenden Schutz für alle Reisenden an und gilt für folgende Szenarien:
- Alle Flüge innerhalb der EU, unabhängig vom Sitz der Airline;
- Allen abgehenden Flüge aus der EU, unabhängig von dem Sitz der Airline;
- Alle eingehenden Flüge in die EU, aber nur, wenn der Flug von einer Airline mit Sitz in der EU durchgeführt wird (inklusive Schweiz, Island und Norwegen).
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Du fliegst mit der Lufthansa von Frankfurt am Main in Deutschland nach Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Hierbei bist Du sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug durch die EU-Fluggastrechteverordnung geschützt, da die Lufthansa ihren Hauptsitz in Köln und somit in der EU hat.
Fliegst Du dieselbe Strecke nun mit Emirates, sind Deine Rechte nur noch auf dem Hinflug über die EU-Fluggastrechteverordnung abgesichert, da Du von einem EU-Flughafen abfliegst. Die EU-Verordnung greift hingegen nicht für den Rückflug, da Du in Dubai, einem Nicht-EU-Flughafen, abfliegst und Emirates ihren Hauptsitz in Dubai hat, und folglich nicht in der EU.
Flugannullierung: Entschädigung nach Route prüfen
Nachfolgend veranschaulicht eine tabellarische Übersicht in welchen Fällen die EU-Fluggastrechteverordnung greift:
Flugrecht laut EU-Verordnung: Schadensersatz
Die EU-Verordnung 261/2004 wurde am 11. Juli 2019 angepasst, um die Passagierrechte bei Flugunregelmäßigkeiten wie Annullierung, Verspätung und Nichtbeförderung auf Anschlussflügen zu stärken. EU-Fluggesellschaften sind nun zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet, auch wenn der Anschlussflug mit einer Nicht-EU-Fluggesellschaft aus einem Nicht-EU-Land in ein anderes Nicht-EU-Land erfolgt, sofern die Reise in der EU gestartet ist und Teil der gleichen Buchung ist.
Das Urteil wurde vom Gerichtshof der Europäischen Union auf der Grundlage eines konkreten Falls gefällt:
- Eine Gruppe von Passagieren buchte Flüge von Prag (Tschechische Republik/EU-Land) über Abu Dhabi (Vereinigte Arabische Emirate/Nicht-EU-Land) nach Bangkok (Thailand/Nicht-EU-Land).
- Der erste Flug mit Czech Airlines (mit Sitz in der EU) landete planmäßig in Abu Dhabi.
- Der zweite Flug erfolgte im Rahmen eines Code Sharing mit Etihad (mit Sitz außerhalb der EU) und kam mit einer achtstündigen Verspätung am Zielort Bangkok an.
Czech Airlines wurde als verantwortlich angesehen, obwohl die Flugunregelmäßigkeit auf dem Flug mit Etihad auftrat. Dies liegt darin begründet, dass die Passagiere beide Teilabschnitte bei Czech Airlines gebucht hatten.
Wenn also auf Deinem Anschlussflug eine Flugunregelmäßigkeit auftritt, die zu einer verspäteten Ankunft am Zielort von mindestens 3 Stunden führt, ist es wichtig, die ausführende Fluggesellschaft zu kennen. Möglicherweise bist Du berechtigt, eine Entschädigung von bis zu 600 € zu fordern.
Ansprüche bei einem Flugausfall wegen Streik?
Es gibt eine lange Liste von möglichen Gründen, warum ein Flug annulliert werden muss. Nach dem Gesetz müssen Fluggesellschaften auf bestimmte, vorhersehbare Situationen eingestellt sein. Eine häufige Ursache für Flugausfälle ist Streiks. Es gibt jedes Jahr viele Tausende Betroffene von Flugausfällen wegen Streiks.
Nicht bei jedem Streik hat der Kunde einen Anspruch auf eine Flugausfall Entschädigung. Es wird unter anderem unterschieden zwischen Fluglotsenstreik, Streik innerhalb der Fluggesellschaft und Streik des Flughafenpersonals. In folgenden Fällen besteht trotz Streiks ein Anspruch auf Entschädigung:
- Streik vom Airline-Personal: Wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt, so gilt es nicht als „außergewöhnlicher Umstand“ und somit besteht ein Anspruch auf Entschädigung (EuGH v. 23.3.2021 - C-28/20).
- Ein wilder Streik: Bei einem wilden Streik meldet sich plötzlich eine große Anzahl von Mitarbeitern der Airline krank, sodass der Flugbetrieb beeinträchtigt wird.
Keinen Anspruch auf Entschädigung hast Du beispielsweise in diesem Fall:
- Ein angekündigter Streik abseits der Airline: wenn Fluglotsen und Flughafenpersonal streiken, gilt das als außergewöhnlicher Umstand und fällt folglich nicht unter die Verantwortung der Airline.
Flugausfall Entschädigung: Deine Rechte
Ein Flug kann wegen verschiedener Gründe annulliert werden. Für einige dieser Gründe können die Betreiberairlines nichts, bei anderen sind sie allerdings verantwortlich und rufen den Flugausfall zum Beispiel durch Missmanagement oder Profitdenken selbst hervor. Wann ist die Fluggesellschaft verantwortlich und gibt Dir somit einen Anspruch auf Flugausfall Entschädigung? Um diese Frage zu beantworten, haben wir die wichtigsten Fälle in der folgenden Tabelle zusammengefasst.
Ja - Entschädigung bei Flugausfall
Vereisung der Tragflächen:
Jede Airline muss ihre Maschinen angemessen auf den Winter vorbereiten und auch für ausreichend vorhandenes Enteisungsmittel vorsorgen. Geht einer Airline mangels schlechter Planung das Enteisungsmittel aus, kann sie sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen.
Streiks des Airline-Personals und wilde Streiks:
Streiks des Airline-Personals und wilde Streiks gelten nicht als außergewöhnlicher Umstand (EuGH v. 23.3.2021 - C-28/20) (Urt. v. 17.04.2018, Az. C-195/17 u.a.). Eine einheitliche Beurteilung, was als wilder Streik zu werten ist, gibt es allerdings noch nicht. Einige jüngere Urteile geben aber die Richtung vor. Ein wilder Streik liegt vor, wenn sich zum Beispiel eine große Anzahl von Mitarbeitern der Airline plötzlich krankmelden und dadurch der Flugbetrieb beeinträchtigt wird.
Nein - Keine Entschädigung bei Flugausfall
Flugausfall durch schlechtes Wetter:
Extrem schlechtes Wetter gilt als außergewöhnlicher Umstand mit schlechter Vorhersehbarkeit. Gegen einen plötzlichen extremen Sturzregen, der den Abflug einer Maschine verzögert, sind die Fluggesellschaften machtlos. Hier ist Vorsicht geboten, da z.B. ein leichter Regenschauer keinen außergewöhnlichen Umstand darstellt, und die Airlines dies trotzdem für ihre Argumentation nutzen.
Angekündigte Streiks abseits der Airline:
Ein Streik der Fluglotsen und des Flughafenpersonals gilt als außergewöhnlicher Umstand. Kommt ein Flug deshalb verspätet an, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen.
Vogelschlag:
Zusammenstöße mit Vogelschwärmen sind im Flugbetrieb leider keine Seltenheit. Diese können teils schwere Schäden an den Flugzeugen verursachen, so dass diese nicht oder nur nach einer Reparatur verspätet weiterfliegen können. Der Bundesgerichtshof hat dies im Jahr 2013 als außergewöhnlichen Umstand anerkannt und der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 4. Mai 2017 diese Rechtsauffassung bestätigt.
Fluggastrechte – Flugausfall in Kürze
Die folgende Tabelle gibt Dir einen kurzen Überblick über die häufigsten Gründe für Flugausfälle und zeigt Dir, ob Du einen Anspruch auf Entschädigung hast.
Flug gestrichen: Welche Fristen sind zu beachten?
Die Verjährungsfristen für die Geltendmachung des Anspruchs auf Schadensersatz bei einem Flugausfall sind je nach Land unterschiedlich, sogar je nach EU-Land! Deutschland liegt mit einer Verjährungsfrist von drei Jahren im guten Mittelfeld. Du kannst Dein Recht also bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern. Bitte beachte, dass die Verjährungsfrist in Deutschland mit dem Ende des Kalenderjahres beginnt, in dem der Flug hätte stattfinden sollen. In den meisten anderen Ländern startet die Verjährungsfrist mit dem Tag, an dem der Flug stattgefunden hat bzw. stattfinden sollte.
Übersicht über die Verjährungsfrist am Beispiel ausgewählter Länder:
Mach Dir also keine Sorge und bewahre einen kühlen Kopf. Es ist allerdings wichtig, die richtige Dokumentation zu sammeln und überaus sinnvoll, die Entschädigungsansprüche so bald wie möglich einzureichen.
Flugausfall bei Dienst- und Pauschalreisen
Fällt Dein Flug bei einer Dienstreise aus, hat dies meist weitaus gravierendere Konsequenzen als bei Privatreisen. Was passiert, wenn Du ein wichtiges Meeting oder eine Messe wegen einer Flugannullierung verpasst? Wem stehen die Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen zu? Dir oder der Firma?
Wie verhält es sich bei Pauschalreisen, wenn Dein Flug gestrichen wird? Es ist ärgerlich, wenn Du Deinen lang erwarteten Urlaub oder Deine Kreuzfahrt verpasst. Aber welche Rechte hast Du und wem gegenüber musst Du Deine Ansprüche durchsetzen?
Hier erklären wir Dir, wie Du in diesen Fällen vorgehen solltest.
Flug storniert: Rückerstattung bei Dienstreisen
Eine Flugannullierung bei einer Dienstreise kann negative Auswirkungen auf Dein Unternehmen haben: enttäuschte oder sogar verlorene Kunden, abgesagte Termine und verpasste Geschäftsabschlüsse. Dazu stellt sich die Frage: wem stehen die Entschädigungszahlungen bei Dienstreisen zu? Dir oder der Firma?
Generell stehen die Entschädigungszahlungen immer der Person zu, die den Flug wahrgenommen hätte, also dem Reisenden. Es ist völlig irrelevant, wer das Ticket bezahlt oder gebucht hat. Allerdings wissen viele Arbeitgeber um diesen Umstand und haben dafür Klauseln im Arbeitsvertrag eingefügt, die Sonderregelungen beinhalten. So kann es sein, dass Du Deinen Anspruch auf Entschädigungszahlungen aufgrund dieser vertraglichen Regelungen an Deinen Arbeitgeber abgetreten hast. In diesem Fall stehen dem Arbeitgeber die Entschädigungszahlungen zu.
Wurde der Flug bei Deiner Dienstreise storniert, hast Du, wie bei allen anderen Flugreisen, ebenfalls die Option der Rückerstattung des Ticketpreises. Der Flugticketpreis wird in diesem Fall über den ursprünglichen Zahlungsweg rückerstattet. Weitere Informationen zum Thema Dienstreise findest Du in unserem Artikel Entschädigung bei Dienstreisen.
Durchsetzung Deiner Entschädigung - Flugausfall
Es ist üblich, dass eine betroffene Airline gegen die Zahlung einer Entschädigung gekonnt mit Hilfe der unternehmenseigenen Rechtsabteilung argumentiert. Dir bleibt dementsprechend in vielen Fällen auch nur der juristische Weg. Mit dem Einschalten eines Anwalts und der Klage vor Gericht sind die Airlines verpflichtet, richtige Informationen, nach denen die Sachlage objektiv bewertet werden kann, preiszugeben. Ein juristisches Verfahren ist aber nicht nur zeitaufwändig, sondern verursacht zudem hohe Ausgaben, wie z.B. die Anwaltsgebühren und Gerichtskosten, die Du als Kläger vorstrecken und bei Klageablehnung selbst tragen muss.
Du musst Dir darüber bewusst sein, dass es auch auf dem juristischen Weg keine Garantie auf Erfolg gibt.
Mit MYFLYRIGHT hättest Du hingegen keinerlei Kosten oder Mühen bei einer Klageablehnung. Nur im Erfolgsfall berechnen wir Dir unsere Provision.
MYFLYRIGHT steht Dir gerne mit professioneller Beratung zur Seite und hilft Dir, Ansprüche auf Entschädigung geltend zu machen. Wir kennen die Rechtslage genau und wissen, wie man bei den Fluggesellschaften den Hebel ansetzen muss, damit Du zu Deinem Recht kommst.
Entschädigung Flugausfall Musterbrief
Wie oben beschrieben, kann es kompliziert und langwierig sein, wenn Du Deine Flugrechte selbst einfordern möchtest. Der Weg über MYFLYRIGHT ist unkomplizierter und schneller.
Würdest Du es aber dennoch gerne selbst probieren und Dir somit die Erfolgsprovision von MYFLYRIGHT sparen, haben wir hier einen Musterbrief bereitgestellt, mit dem Du Deinen Entschädigungsanspruch einfordern kannst. Einfach ausfüllen und abschicken.
Schritt 1. Kontaktiere die Airline schriftlich in einem Brief. Wir empfehlen ein Einschreiben mit Rückschein. Diesen bitte gut aufheben.
Folgende Angaben müssen in Deinem Schreiben enthalten sein:
Du kannst selbstverständlich selbst einen Brief verfassen oder aber Du nutzt ganz einfach das MYFLYRIGHT Musterschreiben.
Du darfst aber auf keinen Fall das Setzen einer Frist für die Begleichung der Entschädigungszahlung vergessen. Die Länge der Frist sollte zwei bis drei Wochen betragen. Das ist gängiger Standard.
Solltest Du innerhalb Deiner Frist keine Rückmeldung von der Airline erhalten haben, musst Du jetzt Schritt 2 einleiten.
Schritt 2. Du beauftragst nun entweder einen Anwalt mit einer Klage oder gibst der Airline noch eine weitere Chance und verfasst selbstständig ein Mahnschreiben. Auch hier solltest Du der Airline wieder eine Frist setzen. Wir empfehlen ebenfalls eine Frist von 2-3 Wochen.
Schritt 3. Hat auch das Mahnschreiben die Airline zu keiner Antwort bewogen, musst Du nun im dritten Schritt vor das Gericht ziehen. Bei einer Klage sind die Airlines dazu verpflichtet zu reagieren. Bevor Du allerdings einen Anwalt kontaktierst, berechne einmal Deine voraussichtlichen Prozesskosten mit dem kostenlosen DAV-Prozesskostenrechner. So kannst Du Dein Risiko bei einer Niederlage vor Gericht einschätzen.
Um das Risiko steigender Kosten durch Anwalt und Gericht direkt zu umgehen und Zeit zu sparen, wende Dich nun lieber an MYFLYRIGHT. Wir sorgen dafür, dass Du zu Deinem Recht kommst.
Flugannullierung: Statistik
Nach Berechnungen von MYFLYRIGHT wurde im Jahr 2023 über 18 Millionen Passagieren der Flug annulliert, von denen 60% einen tatsächlichen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 € hatten. Insgesamt hatten somit über 11 Millionen Passagiere einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Airline. Aber nur 500 000 Passagiere haben tatsächlich eine Entschädigungszahlung für die erlittenen Flugausfälle erhalten.
Statistik für Flugausfälle an Flughäfen
(Quelle: OAG and MYFLYRIGHT Analyse)
IATA | Flughafen | On-time performance (%) | Annullierungsrate 2022 (%) |
---|---|---|---|
AMS | Amsterdam Schiphol | 65,07% | 2,74% |
ATL | Atlanta Hartsfield-Jackson | 80,08% | 1,55% |
CLT | Charlotte | 79,59% | 2,55% |
ORD | Chicago O'Hare International | 77,86% | 2,90% |
DFW | Dallas Fort Worth International | 76,15% | 2,81% |
DEN | Denver International | 73,13% | 2,60% |
DUB | Dublin | 82,69% | 0,99% |
IAH | Houston George Bush | 79,72% | 1,84% |
IST | Istanbul | 66,91% | 2,15% |
LAS | Las Vegas McCarran | 71,08% | 2,15% |
LHR | London Heathrow | 61,53% | 2,05% |
LAX | Los Angeles International | 78,63% | 1,41% |
MEX | Mexico City Juarez | 72,73% | 1,52% |
MIA | Miami International | 73,97% | 2,22% |
JFK | New York J F Kennedy | 69,79% | 2,95% |
LGA | New York LaGuardia | 71,88% | 5,37% |
EWR | Newark Liberty | 67,76% | 4,66% |
CDG | Paris Charles de Gaulle | 63,53% | 1,24% |
PHX | Phoenix Sky Harbor | 76,80% | 1,79% |
CIA | Rome Ciampino | 80,73% | 0,31% |
SEA | Seattle-Tacoma | 79,98% | 1,97% |
STR | Stuttgart | 84,20% | 2,45% |
HND | Tokyo International | 88,06% | 2,10% |
Statistik zu Flugverspätungen der Airlines
Quelle: OAG and MYFLYRIGHT Analyse
IATA | Fluggesellschaft | On-time performance (%) | Annullierungsrate 2022 (%) |
---|---|---|---|
AF | Air Canada | 51,76% | 4,87% |
AZ | Air Europa | 84,44% | 0,23% |
OS | Air France | 72,10% | 1,18% |
BA | All Nippon Airways | 88,79% | 1,36% |
SN | American Airlines | 77,38% | 2,67% |
DE | Azul Airlines | 84,87% | 2,73% |
OK | British Airways | 64,07% | 2,79% |
U2 | Delta Air Lines | 81,79% | 1,94% |
AY | Easyjet | 67,52% | 1,65% |
GM | Emirates | 81,13% | 0,02% |
EW | Etihad Airways | 81,14% | 0,55% |
IB | Eurowings | 95,26% | 3,49% |
LS | Garuda Indonesia | 95,63% | 0,61% |
KL | Iberia Airlines | 86,54% | 0,03% |
LO | Japan Airlines | 88,07% | 1,51% |
LH | Jeju Airlines | 91,84% | 0,33% |
OE | KLM Royal Dutch Airlines | 73,06% | 3,58% |
FR | LATAM Airlines | 85,03% | 1,38% |
SK | Lufthansa | 66,26% | 2,49% |
LX | Safair | 95,30% | 0,02% |
TP | Sky Airline | 84,82% | 1,25% |
MT | Thai AirAsia | 92,33% | 0,00% |
X3 | Thai Smile Airways | 81,87% | 0,01% |
VY | Turkish Airlines | 64,08% | 1,82% |
W6 | United Airlines | 79,10% | 2,57% |
Wie hoch ist Dein Anspruch?